Doku über die Rundfunkgebühr ab 2021                                      Was zuvor geschah...


Rundfunkstaatsvertrag: In § 11 ist festgesetzt: dass öffentlich-rechtliche Medien zu "gleichgewichtiger Vielfalt" verpflichtet sind, führte auch das Bundesverfassungsgericht mit seinem Urteil zur

Verfassungsmäßigkeit des Rundfunkbeitrags vom 18. Juli 2018 aus. 


26.8.2021: Gebührenverweigerer: "Nach 181 Tagen im Gefängnis – Georg Thiel ist wieder frei ... Offizieller Haftgrund war im Fall Georg Thiel übrigens die Verweigerung der Vermögensauskunft im Zuge des Vollstreckungsverfahrens, nicht die Nicht-Zahlung des Rundfunkbeitrags. Sprich: Thiel hätte diese auch nachträglich jederzeit erteilen und somit wieder freikommen können. Der jedoch lehnte ab, aus Prinzip ... ist der Fall Georg Thiel noch nicht zu Ende: Wie Unterstützer des 54-jährigen Welt erläuterten, sind noch weitere Gerichtsverfahren und Forderungen offen, auch von Seiten des Schuldners: Thiel wolle die Rechtmäßigkeit der Forderung, der Vollstreckung und seiner Verhaftung juristisch überprüfen lassen ... hat die Inhaftierung Thiels mehr als 24.000 Euro an Kosten verursacht, Gelder, die ... der WDR vorstrecken muss."

 

6.8.2021: "Verfassungsgericht stimmt Erhöhung des Rundfunkbeitrags zu – Ein Sieg für Schäubles Tochter, die ARD-Programmdirektorin ist." Außerdem: "Sinnlose Demokratie-Inszenierung - Der Erhöhung des Rundfunkbeitrags mussten bislang alle 16 Bundesländer zustimmen. In Zukunft kann sie auch ein einzelnes Land erzwingen. Die Abstimmung gerät damit endgültig zur demokratischen Farce ... Was das Bundesverfassungsgericht hier so beiläufig formulierte, als handelte es sich bloß um eine Zusammenfassung der allgemein bekannten Rechtslage, ist in Wahrheit eine Umkehr der Verhältnisse um 180 Grad. Bislang galt nämlich, dass bereits ein einziger Abweichler die Gebührenerhöhung zu Fall bringen konnte, sofern er für seine Ablehnung tragfähige Gründe hatte – nur deshalb schlug das Nein aus Sachsen-Anhalt ja überhaupt so hohe Wellen ... Es braucht nicht viel Fantasie, um sich die bizarren Macht- und Mehrheitsverschiebungen auszumalen, die entstünden, wenn die Verfassungsrichter diese nonchalante, nicht einmal näher begründete Umpolung der Erfordernisse nach dem Motto 'einstimmig ist, wenn nicht alle dagegen sind' auch auf andere politische Entscheidungen übertragen würden. Die Abstimmungen über künftige Beitragserhöhungen geraten damit jedenfalls endgültig zur Farce: Nur, wenn alle 16 Landtage sich gegen die KEF-Empfehlung stellen würden, und nur, wenn sie sich auf eine gemeinsame Begründung einigen könnten, und nur, wenn diese Begründung den extrem strengen Anforderungen des Verfassungs-gerichts genügen würde, wäre eine Ablehnung noch möglich. Unter diesen Voraussetzungen wäre es besser, auf die Parlamentsbeteiligung gleich ganz zu verzichten: Eine Abstimmung, deren Ergebnis schon im Vorhinein feststeht, ist ein unwürdiges demokratisches Schauspiel." 

 

5.8.2021: Rechtsstaat ade? "Der Rundfunkbeitrag steigt vorläufig auf monatlich 18,36 Euro. Das ordnete das Bundesverfassungsgericht in einem am Donnerstag veröffentlichten Beschluss rückwirkend seit 20. Juli bis zum Inkrafttreten einer staatsvertraglichen Neuregelung an. Das Land Sachsen-Anhalt hatte die Erhöhung um 86 Cent blockiert, die Karlsruher Richter werteten dies als eine Verletzung der im Grundgesetz festgeschriebenen Rundfunkfreiheit." Der Beschluss zu: "Erfolgreiche Verfassungsbeschwerden zum Ersten Medienänderungsstaatsvertrag" findet sich hier. Die ausführliche Beschlussfassung steht an dieser Stelle. Die Verfassungsbeschwerden hatten eingereicht: 1. des Bayerischen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch die Intendantin Dr. W…, 2. des Rundfunks Berlin-Brandenburg, Anstalt des öffentlichen Rechts,  vertreten durch die Intendantin S…, 3. des Radio Bremen, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch die Intendantin Dr. G…, 4. des Hessischen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts,  vertreten durch den Intendanten K…, 5. des Mitteldeutschen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch die Intendantin Prof. Dr. W…, 6. des Norddeutschen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten K…, 7. des Saarländischen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten G…, 8. des Südwestrundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten Prof. Dr. G…, 9. des Westdeutschen Rundfunks, Anstalt des öffentlichen Rechts, vertreten durch den Intendanten B…, - Bevollmächtigter: Prof. Dr. Karl-E. Hain. Mehr zu Karl-Eberhard Hain steht zum Beispiel dort - der Rechtswissenschaftler und Hochschullehrer ist verheiratet mit der Grünen-Politikerin Tabea Rößner, einer vehementen Verfechterin des öffentlich-rechtlichen Rundfunks.

 

Nachtrag: "Ministerpräsident Reiner Haseloff (CDU), der den Medienstaatsvertrag zur Erhöhung des Beitrags im Dezember des vergangenen Jahres aufgehalten hatte, indem er ihn dem Landtag nicht zur Abstimmung vorlegte, verteidigte sein Vorgehen und stellte ein 'Demokratieproblem' fest."

 

25.7.2021: Flutopfer - "Wer kein Haus mehr hat, muss keinen Rundfunkbeitrag zahlen." 

 

12.6.2021: "GEZ-Verweigerer seit mehr als 100 Tagen im Knast - Sein einziges Delikt: Er will seine GEZ-Gebühren nicht zahlen – weil er weder Radio noch TV nutzt. Vollstreckt wird die Haft im Auftrag des WDR. Der Sender muss dafür sogar die Knast-Kosten tragen! ... Zur Frage der Verhältnismäßigkeit: 'Das Bundesverfassungsgericht führt in seinem Beschluss vom 19. April 2021 aus, dass die Vollstreckung im Interesse der Gemeinschaft der Beitragszahler erfolge und gegen die Inhaftierung (von Thiel) verfassungsrechtlich nichts einzuwenden sei' ... Den öffentlich-rechtlichen Sender kommt die Inhaftierung übrigens teuer zu stehen – der WDR muss die Gefängniskosten (bislang bereits 14.378 Euro) aus eigenen Mitteln – sprich Gebührengeldern – vorstrecken. Die GEZ-Schulden von Georg Thiel: 1 827 Euro."

 

17.5.2021: "FDP will Öffentlich-Rechtliche beschneiden – Kritik folgt prompt - Die FDP will den öffentlich-rechtlichen Rundfunk auf sein Informationsangebot beschränken, auch der Rundfunkbeitrag soll sinken." Darüber regt sich insbesondere der Deutsche Journalistenverband auf, von dem auch allgemein nichts Produktives zu erwarten ist.

 

4.5.2021: Die politische Radikalisierung des öffentlich-rechtlichen Fernsehens mit Geldern der Steuerzahler setzt sich munter fort: "Binnen 24 Stunden produzierten ARD und ZDF Entgleisungen in Serie ... Besonders peinlich: neben Krawall-Verharmlosung gab's ein Loblied auf die grüne Kanzlerkandidatin durch den offiziellen Twitter-Account der ARD (@DasErste). 'Schauen Sie sich die Ausbildung der Frau an. Wenn das keine Bildung ist…', hieß es dort als Reaktion auf Kritik an Grünen-Kanzlerkandidatin Annalena Baerbock (40) ... Meinungsmache war ohnehin angesagt auf den Social-Media-Accounts des Ersten. Eine kleine Auswahl: Die ARD vergibt nach dem Maischberger-Talk ein Like für die Forderung, generell keine Bild-Journalisten mehr in Talkshows einzuladen. Anlass: Bild-Redakteurin Nena Schink hatte Baerbock fehlende Wirtschaftskompetenz attestiert ... Das Magazin 'titel, thesen, temperamente' wünscht zum 1. Mai einen 'schönen Kampftag der Arbeiterklasse!', bebildert mit Statuen der Kommunismus-Ikonen Marx und Engels. (!) Auch das ZDF blamierte sich. Zeitgleich mit den Gewaltorgien in der Hauptstadt (93 verletzte Polizisten) bewarb die Redaktion eine schon im Oktober gesendete Doku ('Wohnungsmarkt am Limit') bei Twitter so: 'Angesichts der Tricks von Wohnungsbesitzern platzt manchem Mietenden der Kragen'. Illustriert mit einem Video brennender Baukräne." 

 

23.4.2021: Der Mitteldeutsche Rundfunk (MDR) erhält einen neuen Staatsvertrag. Mit dem Thüringer Landtag stimmte am Mittwochabend das letzte der drei zuständigen Parlamente der Novellierung des Staatsvertrages zu Auftrag und Struktur des MDR zu. Auch der Landtag von Sachsen-Anhalt ließ den MDR-Staatsvertrag am Mittwoch passieren. Das Parlament in Sachsen hatte bereits im März Ja gesagt ... Neuerungen gibt es etwa beim Aufsichtsgremium Rundfunkrat: Ganz neu sollen künftig Vertreter von Migrantenverbänden, von LSBTTIQ-Verbänden und der Sorben dabei sein. Es soll darauf geachtet werden, dass der Anteil von staatsnahen und staatlichen Vertretern nicht zu hoch ist. Die Bundesländer, die für Medienpolitik zuständig sind, regeln Auftrag und Struktur des öffentlich-rechtlichen Rundfunks mit ARD, ZDF und Deutschlandradio ... Es geht dabei mit Blick auf die Pressefreiheit zugleich nicht um Programminhalte, dafür sind die Sender zuständig. Für die ARD-Anstalten gibt es in den Sendegebieten eigene Staatsverträge - wie hier beim MDR. Es geht darin auch nicht um die Höhe des Rundfunkbeitrags. Das ist in einem anderen länderübergreifenden Staatsvertrag geregelt."

 

25.3.2021: "Die Oppositionsfraktionen sind mit ihren Forderungen nach Reformen des öffentlichen-rechtlichen Rundfunks im Kulturausschuss gescheitert ... Mit Ausnahme der AfD sprachen sich aber alle anderen Fraktionen für die prinzipielle Beibehaltung der dualen Rundfunkordnung und des öffentlich-rechtlichen Rundfunks aus."

 

12.3.2021: Hohe Zinsen, hohes Risiko? "Skandalbank Greensill: Auch NDR, SWR und SR legten Geld beim Pleite-Institut an ... Seit 2019 habe demnach der NDR Termingeldanlagen bei der Bank getätigt, deren Abwicklung aber „bisher stets ordnungsgemäß“ gewesen sei. Über die Höhe der Anlagen habe sich der Sender, ähnlich wie auch der SR und der SWR, nicht äußern wollen. Allerdings gehe er nicht davon aus, dass ihm ein finanzieller Schaden entstehen wird."

 

6.3.2021: Öffentlich-Rechtliche: "Pensionen für die Demokratie – gebührenfinanziert - Rückstellungen von 75% der Bilanzsumme." Kritische Analyse zur Verwendung der Beitragsgelder

 

25.2.2021: "ARD und ZDF könnten künftig zu einem Sender zusammengelegt werden. Die Mittelstandsvereinigung der Union soll hierfür ein Konzept vorgelegt haben. Es geht dabei vor allem um Kostenreduzierung - und tiefgreifende Programmveränderungen." Außerdem: "Konflikte bei der Deutschen Welle: 'Intendant äußert ungerechtfertigte Vorwürfe'."

 

16.2.2021: Kein Beitragsplus: "Ab kommendem Jahr drohen dem ZDF nun Programmeinschnitte."  

 

10.2.2021: "Thomas Gottschalk hatte am Sonntagabend in der Audio-App Clubhouse eine Wutrede gegen den öffentlich-rechtlichen Rundfunk gehalten. Nun legt er mit einem Interview nach ... haben die öffentlich-rechtlichen Fernsehsender den Kampf um das junge Publikum bereits verloren." Vor 20 Jahren wäre noch was zu retten gewesen, aber: "Da saßen die Intendanten noch vergnügt beim Rotwein in der Runde und haben die Käseplatte kreisen lassen." Der Unterschied zwischen Anspruch und Wirklichkeit im öffentlich-rechtlichen Fernsehen sei "einfach katastrophal"...

 

2.2.2021: ARD-Vorsitzender: "Tom Buhrow rechnet mit positivem Ausgang der Verfassungsklage vor dem Bundesverfassungsgericht" und politisiert in populistischer Art und Weise. SWR will: "trotz der ausgebliebenen Erhöhung des Rundfunkbeitrags geplante Gehaltserhöhungen umsetzen." 

 

26.1.2021: Darf man den Rundfunkbeitrag auch in bar bezahlen? Ein Rechtsstreit darüber ging bis zum EuGH. Der sieht Einschränkungen bei Barzahlungen als möglich ... Nach dem Urteil vom Dienstag muss das Bundesverwaltungsgericht nun prüfen, ob es in diesem Fall tatsächlich verhältnismäßig ist, die Zahlung mit Bargeld nicht zuzulassen."

 

15.1.2021: Nach gescheiterter GEZ-Erhöhung: "Das Deutschlandradio kündigt an, aus dem laufenden Tarifvertrag auszusteigen. Laut Sender ist der Schritt eine Folge der von Sachsen-Anhalt blockierten Erhöhung des Rundfunkbeitrags ... Der Deutsche Journalisten-Verband kritisierte den Schritt ... 'Das könnte eine Vorreiterrolle mit sich bringen, die zu einem Flächenbrand führt'."