15.12.2016

Institut zur Menschenrechtssituation 

 

Das Deutsche Institut für Menschenrechte hat dem Bundestag seinen ersten „Bericht über die Entwicklung der Menschenrechtssituation in Deutschland“ vorgelegt. Erfasst ist der Zeitraum Januar 2015 bis Juni 2016. Die Unterrichtung zum Schwerpunktthema Flucht liest sich wie ein Lobbytraktat aus dem linkspopulistischen Milieu: Grenzenlose Versorgung selbstredend aller Flüchtlinge inklusive moralischem Verbot auch nur des leisesten Verdachts deren Motive betreffend – gefordert wird Datenschutz für Geflüchtete und ihr Recht auf Privatsphäre statt sorgsamere Identitätsprüfung – einerseits, andererseits Anklage desjenigen Teils der deutschen Bevölkerung, der Kritik wagt anstatt sich in die Willkommenskomitees einzureihen und deshalb des strafrechtlich verfolgungswürdigen Hasses und Rassismus bezichtigt wird. Differenzierte Situationsanalyse lässt sich in diesem Abschnitt nicht finden. Die Autoren konstruieren den eigenen Unterpunkt „Straftaten gegen Flüchtlinge“ mit Quellverweisen unter anderem auf die Amadeu Antonio Stiftung, während tägliche menschenrechtsverletzende Übergriffe auf die einheimische respektive integrierte Bevölkerung – wer das Blaulicht Presseportal verfolgt weiß davon – völlig unter den Tisch fallen. Welchem Zweck es dient, bezüglich Angriffe auf Flüchtlinge die reine Spekulation des Bundeskriminalamts zu lancieren, man müsse in Einzelfällen auch mit Tötungsdelikten rechnen (Seite 58), ist evident. Es ist ganz sicher niemals die Absicht des Komitees zur Formulierung der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) gewesen, dass künftig ausschließlich Minderheiten gehätschelt und getätschelt werden, ohne sie in irgendeiner Form in Verantwortung zu nehmen. Das Gegenteil ist der Fall: Die AEMR nimmt die Individuen ernst, gerade weil sie ihnen zutraut Verantwortungssubjekt zu sein. Thema verfehlt, Inländer diskriminiert, öffentliche Sicherheit ignoriert, Spaltung vertieft.  


10.12.2016

Internationaler Tag der Menschenrechte

 

Amnesty International warnt am Internationalen Tags der Menschenrechte vor Bedrohung gegenüber zivilgesellschaftlichen Aktivisten und Organisationen. Auch wenn die Lobbyarbeit – etwa im Fall Raif Badawi – zu einem Gutteil unerlässlich ist: Etliche Bürger fühlen sich längst nicht mehr den keineswegs parteipolitisch unabhängigen Aktivisten diverser NGOs zugehörig. Der Zusatz „zivil-gesellschaftlich“ kommt heute eher als Anmaßung denn als Anspruch auf Solidarität rüber. „Wer auf Missstände hinweist, über sie berichtet oder sich für die Rechte anderer einsetzt, sieht sich zunehmend selbst Diffamierung und Repressionen bis hin zu Gewalt ausgesetzt“, teilt Amnesty mit Fokus auf Russland und die Türkei mit. Kein Wort davon, dass woanders Repressionen subtiler unterwegs sein können, im Ergebnis aber dieselbe Marginalisierung bewirken. Man erinnere sich an das Interview mit der Allensbach-Chefin Renate Köcher, die bereits im November 2015 konstatierte: 45 Prozent der Bevölkerung haben den Eindruck, man müsse in Deutschland vorsichtig mit Äußerungen zur Flüchtlingsfrage sein. Angesichts der Lage müsste jedoch das Hauptaugenmerk auf Artikel 28 AEMR gesetzt sein: „Jeder hat Anspruch auf eine soziale und internationale Ordnung, in der die in dieser Erklärung verkündeten Rechte und Freiheiten voll verwirklicht werden können.“


1.12.2016

Toskana schaffte erstmalig Todesstrafe ab

 

Das muss unbedingt nachgetragen werden: Gestern gab es ein Jubiläum: Am 30.11.1786 erließ der Großherzog der Toskana, Pietro Leopoldo, ein „Criminalgesetz“, das weltweit erstmalig die Todesstrafe völlig abschaffte. Darin heißt es: „Mit Entsetzen haben Wir bemerkt, mit welcher Leichtigkeit, in der vorigen peinlichen GerichtsOrdnung, auf so manche, eben nicht schwere Vergehungen, TodesStrafe gesetzt war.“ Leopold II. sagte übrigens zum Vollzug der Todesstrafe: „Er ist nur für barbarische Völker angemessen.“ Mehr dazu bei Legal Tribune Online.  

 

Nachtrag vom 2.12.: In China ist jetzt ein Mann 21 Jahre nach seiner Hinrichtung freigesprochen worden. Welch ein Glück für ihn! Zum Amnesty-Bericht über die Todesstrafe geht es übrigens hier entlang. Vier Länder schafften 2015 die Todesstrafe ab: Madagaskar, Fidschi, Suriname und Kongo. Ende 2015 war in 102 Staaten die Todesstrafe abgeschafft.


23.11.2016

Britin droht Anklage in Dubai

 

Wenigstens das: Die türkische Regierung hat im letzten Moment ihren Gesetzentwurf für eine Überarbeitung zurückgezogen, der Straffreiheit für Täter vorsah, die nach sexueller Gewalt gegen Minderjährige das Opfer später heiraten, so die Welt. Erdogan rief dazu auf, einen Konsens zu finden und „die Kritik und die Empfehlungen aus verschiedenen Bereichen der Gesellschaft zu berücksichtigen“. Unterdessen droht einer jungen Britin im Emirat Dubai laut netzfrauen immer noch eine Anklage wegen außerehelichem Sex. Sie hatte eine Vergewaltigung durch zwei Landsleute angezeigt. Strafmaß: Haft, Auspeitschen oder Steinigung. Eine ähnliche Bedrohung erlebten eine Österreicherin und eine Norwegerin, die nur frei kamen, weil sich die jeweiligen Länder intensiv für sie einsetzten. Siehe auch die Sicherheitshinweise des Auswärtigen Amts: „Besondere Aufmerksamkeit sollten insbesondere alleinreisende Frauen und (weibliche) Jugendliche bei der Benutzung von Taxis oder bei Spaziergängen nach Einbruch der Dunkelheit walten lassen, da es hier in letzter Zeit vermehrt zu Übergriffen gekommen ist.“

 

Nachtrag vom 24.11.: "Dubai lässt Vorwürfe gegen Touristin fallen", so Spiegel Online.


18.11.2016

Menschenrechte als Gemeinplatz?

 

„Oftmals beanspruchen Akteure, die das kulturelle Gedächtnis formen und dessen Inhalte vermitteln, mit ihrem Handeln ‚Lehren aus der Vergangenheit‘ zu ziehen – aber ist dem auch so? Oder wird Geschichte nur selektiv herangezogen, weil es den eigenen politischen Interessen dienlich ist und politisches Handeln legitimiert?“ Es gibt noch Veranstaltungen im Land, die Sachverhalten ehrlich auf den Grund gehen wollen: Die Schader Stiftung lädt in Kooperation mit der Deutschen Vereinigung für Politische Wissenschaft zur Tagung „Menschenrechte als geschichtspolitischer Topos“ nach Darmstadt ein. Sowohl die „Lehren aus Nationalsozialismus und DDR-Diktatur als auch die Bürgerrechtsbewegungen in Polen“ sowie der „Menschenrechts-schutz als Gründungsmythos der EU“ spielen eine Rolle. Die Tagung könnte interessant werden.


13.10.2016

Menschenrechte gegen staatliche Allmacht

 

Im Grunde genommen sind die aktuellen Thesen um Asyl und Migration ähnlich wie beim Entstehungsprozess der Menschenrechtserklärung (AEMR) von 1948; mit dem Unterschied, dass dabei jeder seine Position gleichberechtigt vorbringen konnte. Eine Zusammenfassung der Streitpunkte bietet Jörg Lange auf den Seiten der Bundeszentrale für politische Bildung. 

 

Wegen der Wanderungsbewegungen nach dem Krieg war das Asylrecht bereits relevant. Interpretation wie Artikulation als Menschenrecht „war indes ein umkämpfter Vorgang“. Darf ein Individuum sein Herkunftsland unabhängig von dessen Gesetzen überhaupt verlassen und die Staatsangehörigkeit eines anderen Landes annehmen? Einschränkungen wies die Mehrheit der Menschenrechtskommission ebenso zurück wie die Forderung nach Freizügigkeit ohne jegliche Einschränkungen. Die britische Delegation war der Meinung, Asyl bedeute meistens faktisch Einwanderung. „Eine unbeschränkte Asylgarantie verstoße damit gegen die Einwanderungsbestimmungen so gut wie aller Länder. Uruguay hielt dem entgegen, die britische Delegation vermische in unzulässiger Weise Asyl und Einwanderung.“ Der Franzose René Cassin bemühte sich, die prinzipielle Aufnahmebereitschaft potentieller Asylländer zu erhalten und schlug vor, Asylsuchenden im Aufnahmefall nicht zu viele Rechte einzuräumen. „Schließlich führten die Mehrheitsverhältnisse dazu, dass vom ursprünglichen Entwurf, in dem noch von einer Garantie die Rede gewesen war, das deutlich abgeschwächte Recht übrig blieb, ‚in anderen Ländern vor Verfolgung Asyl zu suchen und zu genießen‘ (Artikel 14).“ Staatlicher Vorbehalt und Interpretationsspielraum blieben erhalten. Es war ein demokratischer Beschluss. 

 

In Bezug auf eine „Assimilationspflicht von Einwanderern“ wurde letztlich ein gesonderter Minderheitenartikel nicht realisiert. Während der Chilene Hernán Santa Cruz dafür plädierte, meinten Delegierte des „klassischen“ Einwanderungslandes USA: Immigrantengruppen „könnten sich darauf in einer Form berufen, welche die Einheit der Länder gefährde und der angestrebten Einbindung in die Aufnahmegesellschaft entgegenstünde“. Der Brasilianer Austregesilo de Athayde bezweifelte, dass Immigranten bei einem Recht auf Benutzung ihrer Muttersprache in Schulen und anderen Situationen noch bereit sind, Portugiesisch zu lernen. Kanada hatte eine ähnliche Position. Ferdinand Dehousse (Belgien) bestand auf  Unterscheidung zwischen Immigranten und schon lange ansässigen Minderheiten. Und René Cassin akzentuierte die Staatsangehörigkeit als zentrales Kriterium für einen Minderheitenartikel. Zum Vorwurf der Diskriminierung bei Beschränkungen der Asylgewährung führte Lange aus: „Doch zumindest sachlogisch ließe sich darauf verweisen, dass in Artikel 2 ‚Rasse‘, ‚Religion‘ oder ‚Sprache‘ als auszuschließende Diskriminierungsmotive ausdrücklich angeführt werden, die Staatsangehörigkeit jedoch nicht. Zwar ist dort auch vom Diskriminierungsverbot aufgrund ‚nationaler Herkunft‘ die Rede; aber mit Blick auf die damaligen Diskussionen ist der Schluss zu ziehen, dass mit ‚national‘ nicht die Zugehörigkeit zu einem Staat, sondern zu einer bestimmten ‚Ethnie‘ gemeint war. Dem Vorwurf der Diskriminierung ließe sich schließlich noch grundlegender entgegenhalten, dass jeder Mensch die gleichen Rechte besitze, diese aber eben nur gegenüber seinem ‚eigenen‘ Staat umfassend geltend machen könne.“

 

Inhalt wie Entstehungskontext der AEMR deuten „darauf hin, dass vorrangig die Staatsangehörigen eines Landes im Fokus des beabsichtigten Menschenrechtsschutzes standen und damit zugleich die Ursachen von Migration bekämpft werden sollten. Bereits die UN-Charta von 1945 hatte insofern in diese Richtung gezielt, als sie sich auf zwischenstaatlicher Ebene gegen den Angriffskrieg als Auslöser von Flucht, Vertreibung und Verschleppung (vor allem auch von Bürgern fremder Länder) gerichtet und in Reaktion darauf die Souveränität der einzelnen Staaten betont hatte.“ Eine „staatliche Allmacht“ allerdings, auch gegenüber den eigenen Staatsbürgern, habe man mit der Artikulation von Menschenrechten verhindern wollen. Das gilt es zu verteidigen. Zumindest erscheint es heute geradezu leichtfertig optimistisch, was etwa der Völkerrechtler Eckart Klein zur Menschenrechtsidee formulierte: Es ist "schwerlich denkbar, dass die Menschheit hinter diesen Entwicklungsstand wieder generell zurücktreten wird".

 

Die AEMR wurde mit 48 Ja-Stimmen bei acht Enthaltungen - Jugoslawien, Polen, Saudi-Arabien, Sowjetunion, Südafrika, ČSSR, Ukraine, Weißrussland - angenommen.  


22.8.2016

Mord als Lösung: Bedenklicher Tabubruch

 

„Seit Dutertes Amtsantritt Ende Juni sind nach Polizeiangaben mehr als 600 mutmaßliche Drogendealer ermordet worden. Niemand wurde dafür zur Rechenschaft gezogen. In dieser Woche hatte er in einer Rede die Polizei aufgefordert, mit Drogendealern kurzen Prozess zu machen und sofort auf sie zu schießen“, schreibt Euronews zur aktuellen Drohung des philippinischen Präsidenten, aus den Vereinten Nationen auszutreten. Diese kritisierten die „ungesetzlichen Tötungen“ durch Todesschwadronen als „Bruch fundamentaler Rechte“. Die Bewertung der Lage vielerorts lässt besorgt aufhorchen: Eine Marktfrau in Manila etwa sei zufrieden mit dem Präsidenten: „Seit er da ist, gibt es viel weniger Kriminalität. Er ist ein guter Mann, macht einen guten Job. Das ist wirklich gut für unser Land.“ Auch hierzulande liest man in den Kommentarspalten der Zeitungen von Verständnis zu Dutertes Vorgehen: „Das Drogenkartell hat sich wie eine Krake über das ganze Land breit gemacht und vernichtet alles, was sich in den Weg stellt. Er reagiert mit den gleichen Mitteln und scheint damit Erfolg zu haben, was den Demokraten dieser Welt zwar nicht gefällt, aber das Volk hat ihn gewählt.“ Die Drogendealer müssten „nur ihre kriminellen Geschäfte einstellen, dann haben sie auch nichts in dieser Richtung zu befürchten“. Mit langer Prozessführung bekäme man die Sache nicht in den Griff „und manche andere Länder wären sicherlich insgeheim froh, wenn sie nach gleichen Kriterien aufräumen könnten, denn Drogenkonsum vernichtet ganze Existenzen und warum muss ein Staat, der für seine Bürger Verantwortung zeigt, nicht mit gleichen Mitteln zurückschlagen dürfen, bevor alle am Ende sind“.

 

Ähnliche Leserkommentare zur Sache gibt es zuhauf. Es wäre also aus deren Sicht ein potenzieller Lösungsansatz, die Urheber brutaler Kriminalität einfach zu erschießen. In dem Maße allerdings, wie die Favorisierung von Mord als Lösung eines Kriminalitätsproblems betrieben wird, gibt man die Achtung vor dem Leben strukturell auf und nähert sich außerdem der Mentalität schariaregierter Länder an. Wo sich ein Staat auf eine Stufe mit Mördern stellt wäre im Übrigen ein Austritt aus den Vereinten Nationen nur konsequent. Was danach käme, eventuell in Form neu gegründeter internatio-naler Organisationen seitens ausgetretener Länder, wird sicher nicht besser. Nichtsdestotrotz muss es hierzulande darum gehen, der europäischen Zivilisation ideell die Treue zu halten. Das geht auch dann, wenn künftige Realitäten zu zeitweise ambivalenter Praxis zwingen sollten.

 

Nachtrag vom 30.9.: Duterte aktuell: "Hitler hat drei Millionen Juden massakriert. Nun, es gibt (hier) drei Millionen Drogenabhängige. Ich würde sie gerne abschlachten.“ (FAZ) 


15.8.2016

Rainer Wendt: Autonomie erlaubt 

 

Diese Neuerscheinung wird wohl ein Renner: „Deutschland in Gefahr – wie ein schwacher Staat unsere Sicherheit aufs Spiel setzt“, heißt das Buch von Rainer Wendt, dem Chef der Polizeigewerkschaft. Der Focus präsentiert das Vorwort. Ein Auszug: „Denn nicht die Regierung vergibt die Aufgaben, sondern das Volk selbst. Diese Aufgaben stehen dann im Gesetz und das bindet die Regierung. Das nennt man Mandat, genauer gesagt, politisches Mandat.“ Das Gesetz verlange, die nationalen Grenzen zu schützen sowie illegale Migration nach Deutschland zu verhindern und dafür notwendige Voraussetzungen zu schaffen. „Das ist Aufgabe der Regierung, aber genau das Gegenteil hat sie gemacht. Das lehnen viele Menschen ab und sie dürfen das.“  

 

Weiterer Klartext von Wendt: „Und jetzt gibt uns die Regierung eine Jahrhundertaufgabe, um die wir sie nicht gebeten haben. Und sagt uns, dass wir tolerant sein müssen und weltoffen. Das müssen wir nicht. Und schon gar nicht muss ich das wollen, was die Regierung will. Ich bin gerne tolerant und weltoffen, aber nicht, weil die Regierung das will, sondern weil ich das will.“ Der Gewerkschafter verbittet sich außerdem die Befehligung einer Willkommenskultur: „Wenn ich jemanden will-kommen heißen will, ist das eine persönliche, eine individuelle Entscheidung, nicht Ausdruck irgendeiner kulturellen Identität. Ich suche mir selbst aus, wen ich willkommen heiße und wen nicht, das geht nicht im Kollektiv.“ Es sei auch berechtigt Angst zu haben und sich Sorgen um die Zukunft zu machen. „Und man muss sich auch nicht vorschreiben lassen, ob man das darf.“ Wendt liegt exakt auf Linie der Menschenrechtsidee, die ihren Fokus auf Autonomie des Individuums sowie Achtungs-pflichten, Schutzpflichten und Gewährleistungspflichten des Staates setzt. Mehr Infos dazu bietet Humanrights. In diesem Sinne stellt Wendt auch im Interview mit n-tv die Politik wieder vom Kopf auf die Füße: „Die Bundesregierung ... kann ihren Bürgern keine Aufträge erteilen, das müsste eigentlich umgekehrt sein. Die deutsche Bevölkerung hat die Politik aber nicht dazu aufgefordert, uns vor diese Herausforderung zu stellen.“ 


8.8.2016

Der absurde Gewalttäterschutz bröckelt

 

Tübingens grüner Oberbürgermeister (OB) Boris Palmer ist jetzt angeblich der „Donald Trump der Grünen“. Warum? Weil er gewalttätige Zuwanderer nicht zum bevorzugt gehätschelten Klientel avanciert wissen will und die Sicherheit der Bürger im Blick hat. Palmer – sein Motto: „Eigensinn und Glauben lass ich mir nicht rauben“ – plädiert dafür, gewaltbereite Flüchtlinge notfalls auch nach Syrien abzuschieben. Seine Begründung: „Es gibt Verhaltensweisen, die dazu führen, dass man sein Aufenthaltsrecht und Schutzbedürfnis verwirkt. Wenn sich jemand nicht an elementare Regeln hält, sind wir berechtigt zu sagen, für euch greift das Asylrecht nicht mehr.“ Seine ideologisch programmierten Genossinnen halten solch klare Aussagen für „Nonsens“ und finden sie „zynisch“. Tatsächlich zeigt ein Blick in die Genfer Flüchtlingskonvention, dass der Tübinger OB richtig liegt:  

 

Artikel 1: F. Die Bestimmungen dieses Abkommens finden keine Anwendung auf Personen,…die sich Handlungen zuschulden kommen ließen, die den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwiderlaufen. 

 

Artikel 2: Jeder Flüchtling hat gegenüber dem Land, in dem er sich befindet, Pflichten, zu denen insbesondere der Verpflichtung gehört, die Gesetze und sonstigen Rechtsvorschriften sowie die zur Aufrechterhaltung der öffentlichen Ordnung getroffenen Maßnahmen zu beachten. 

 

Artikel 9: Keine der Bestimmungen dieses Abkommens hindert einen vertragschließenden Staat…daran, gegen eine bestimmte Person vorläufig die Maßnahmen zu ergreifen, die dieser Staat für seine Sicherheit für erforderlich hält, bis dieser vertragschließende Staat eine Entscheidung darüber getroffen hat, ob diese Person tatsächlich ein Flüchtling ist und die Aufrechterhaltung dieser Maßnahmen im vorliegenden Falle im Interesse der Sicherheit des Staates notwendig ist. 

 

Artikel 32: 1. Die vertragschließenden Staaten werden einen Flüchtling, der sich rechtmäßig in ihrem Gebiet befindet, nur aus Gründen der öffentlichen Sicherheit oder Ordnung ausweisen. 

 

Artikel 33: 1. Keiner der vertrags... Staaten wird einen Flüchtling auf irgendeine Weise über die Grenzen von Gebieten ausweisen oder zurückweisen, in denen sein Leben oder seine Freiheit wegen seiner Rasse, Religion, Staatsangehörigkeit, seiner Zugehörigkeit zu einer bestimmten sozialen Gruppe oder wegen seiner politischen Überzeugung bedroht sein würde. 2. Auf die Vergünstigung dieser Vorschrift kann sich jedoch ein Flüchtling nicht berufen, der aus schwer wiegenden Gründen als eine Gefahr für die Sicherheit des Landes anzusehen ist, in dem er sich befindet, oder der eine Gefahr für die Allgemeinheit dieses Staates bedeutet, weil er wegen eines Verbrechens oder eines besonders schweren Vergehens rechtskräftig verurteilt wurde.


1.8.2016

Zur Pro-Erdogan-Demo

 

Es bleibt dabei: Wer die Todesstrafe fordert, hat sich als areligiöse Person offenbart.


28.7.2016

Grüne Instrumentalisierung

 

Gestern ließ die Zeit Claudia Roth eine in Schulaufsatzmanier geschriebene Schimpftirade publizieren, an der sich ihre Instrumentalisierung der Menschenrechtsidee ablesen lässt. Hintergrund ist ein Zitat von Sahra Wagenknecht: „Die Ereignisse der letzten Tage zeigen, dass die Aufnahme und Integration einer großen Zahl von Flüchtlingen und Zuwanderern mit erheblichen Problemen verbunden und schwieriger ist, als Merkels leichtfertiges ’Wir schaffen das’ uns im letzten Herbst einreden wollte.“ Wer sich im Land befinde und wo es Gefahrenpotenziale gebe müsse geklärt werden. Ein unspektakulär sachlicher Satz, der trotzdem das paranoide Geschrei ihrer Parteigenossen auslöste, Flüchtlinge würden unter Generalverdacht gestellt. Claudia Roth dazu: „Was bedeutet heute links? Das uneingeschränkte Eintreten für Grund-, Bürger- und Menschenrechte scheint für Sahra Wagenknecht nicht dazuzugehören.“ Fakt ist: Die Menschenrechtsidee will niemals parteipolitisch einseitig vereinnahmt werden. Uneingeschränktes Eintreten bedeutet nicht uneingeschränkte Geltung der Menschenrechte. Schranken ergeben sich aus Artikel 29 AEMR. Humanrights: „Ausübung der Menschenrechte ist insoweit begrenzt, als damit nicht in die Rechte und Freiheiten anderer Menschen eingegriffen werden darf. Dies würde einen Missbrauch der Menschenrechtsidee darstellen. Die Bestimmung hält auch generell fest, dass die Menschenrechte der Allgemeinen Erklärung nicht absolut gelten. Die Staaten dürfen in diese Rechte eingreifen, wenn ein Gesetz sie dazu ermächtigt und wenn die Interessen der Öffentlichkeit den privaten Interessen vorgehen.“


25.7.2016

Du sollst nicht töten.

 

München war nach bisherigen Ermittlungen ansatzweise vergleichbar mit Winnenden. Ein Import der Bereitschaft zum Töten ist trotzdem kaum noch abzustreiten. Nach etlichen Prügelangriffen auf Jugendliche und der Axtattacke bei Würzburg folgten am Wochenende ein Maschetenangriff in Reutlingen mit einer Toten und Verletzten sowie eine Bombenexplosion in Ansbach. Es ist leicht nachvollziehbar, dass in Staaten mit Todesstrafe im Gesetzbuch die Achtung vor dem Leben jeden-falls so gering ist, dass sie sich weit entfernt jeglichen religiösen und menschenrechtlichen Anspruchs befindet. Zu den Ländern mit angewandter Todesstrafe gehören: Afghanistan, China, Indien, Irak, Iran, Japan, Katar, Kuba, Oman, Pakistan, Palästina, Saudi-Arabien, Syrien, Vereinigte Arabische Emirate, Vereinigte Staaten von Amerika: eine aktualisierte Gesamtliste findet sich bei Amnesty International. Danach sind 2015 für einen weit überwiegenden Großteil der erfassten Exekutionen verantwortlich: Iran, Pakistan und Saudi-Arabien. In diesen Ländern, mit denen Bundesregierung und Unternehmen gerade wirtschaftliche Kooperation intensivieren, wächst die Bevölkerung in dem Glauben auf, der Mensch sei befugt, über Tod oder Leben zu richten. Dort muss die Erziehung der Kinder und Jugendlichen sowie die Verteidigung unserer Kultur ansetzen.

 

Hinweis: In der DDR wurde die mutmaßlich letzte Hinrichtung am 26. Juni 1981 vollzogen.


19.7.2016

Eine Wiedereinführung der Todesstrafe ist indiskutabel.

 

2.10.2020: "In der Türkei ist eine Debatte über die Wiedereinführung der Todesstrafe entbrannt."


28.4.2016

Welcher Sieg? Welche Menschenrechte?

 

„Ein Sieg für die Menschenrechte“, kommentiert der kurdisch-armenische Fotograf Demir Sönmez die Entscheidung der Stadt Genf, seine öffentlich ausgestellte, vom türkischen Konsulat beanstandete Fotografie nicht zu entfernen. Auf den ersten Blick liest sich die Angelegenheit wie ein neuerlicher Vorstoß seitens Erdogan, die Meinungsfreiheit einzuschränken. Auf den zweiten Blick kann man sich auch an Böhmermanns plumpe Darstellung seiner Erdogan-Kritik erinnert sehen. Sönmez thematisiert auf dem Foto den Tod des 14-jährigen Berkin Elvan, der während der Gezi-Proteste 2013 beim Brot holen von einer Tränengassalve der Polizei getroffen wurde und später daran starb. Unter dem Foto steht: „Ich heiße Berkin Elvan. Die Polizei hat mich getötet im Auftrag des türkischen Ministerpräsidenten.“ (2013 war das Erdogan). Die Kritik ist schon klar – der ranghöchste Politiker wird als letztlich Verantwortlicher für diesen Unglücksfall gesehen. Trotzdem ist die Formulierung genau genommen unzutreffend. Gegen eine Falschmeldung darf sich jeder Betroffene wehren. Es sei denn, man legt fest, dass dies für bestimmte Personen nicht gilt. Damit begäbe man sich außerhalb des Menschenrechtskanons. Das gilt im Übrigen erst recht für Fälle, in denen der Tod von Menschen zum Zweck der Verbreitung politischer Botschaften instrumentalisiert wird.  

 

Der aktuelle Skandal ist vielleicht an anderer Stelle deutlicher zu verorten. Politiker fahren derzeit ihre Empörung besonders hoch, wenn es um angegriffene Medienschaffende geht, die mit ihren Meinungsäußerungen aus menschenrechtsethischer Sicht eindeutig übers Ziel hinausschießen. Nicht umsonst heißt es in Artikel 29 AEMR: „Jeder ist bei der Ausübung seiner Rechte und Freiheiten nur den Beschränkungen unterworfen, die das Gesetz ausschließlich zu dem Zweck vorsieht, die Anerkennung und Achtung der Rechte und Freiheiten anderer zu sichern und den gerechten Anforderungen der Moral, der öffentlichen Ordnung und des allgemeinen Wohles in einer demokratischen Gesellschaft zu genügen.“ Sofern es sich aber um menschenrechtlich unbedenkliche Darstellungen handelt, die Verfehlungen der türkischen Politik thematisieren, geben selbige klein bei. Aktuelles Beispiel: Ankara legte bei der EU Einspruch gegen das subventionierte Konzert „Aghet“ der Dresdner Sinfoniker ein, in dem es um den Genozid an den Armeniern geht. Folgsam nahm die EU-Kommission den Hinweis auf das als Versöhnungsprojekt angelegte Konzert aus dem Internet. Begründung: Man wolle sich eine geeignetere Wortwahl überlegen – eine, die Erdogan besser gefällt? Glaubhaft erscheint der europäische Kampf für Meinungsfreiheit angesichts dieser Wider-sprüche und Undifferenziertheiten nicht wirklich. Eher noch wird der Thematik durch die inflatio-näre Verwendung des Menschenrechtsbegriffs ein Bärendienst erwiesen. Auf die Niederschrift eines Rechts auf niveaulose Verhöhnung Anderer konnten die Verfasser der AEMR jedenfalls verzichten.

 

Inwiefern die von hiesigen Zeitungen verbreitete Meldung über Sönmez Foto so überhaupt stimmt, ist unklar. NZZ: „Für Verwirrung sorgte am Dienstag ein Communiqué der türkischen Botschaft in Bern. Die Türkei habe nie die Entfernung des Bildes verlangt, sondern nur darauf aufmerksam machen wollen, dass die Fotografie den Ministerpräsidenten beleidige.“ 


23.3.2016

Menschenrechte und „Transhumanismus“

 

Der Schweizer Unternehmer Alain Veuve veröffentlichte gerade bei Linkedin einen Beitrag mit der symbolischen Überschrift „Das Internet wird verschwinden! Kommen Sie drüber weg…“. Es geht ums Digitale, das in den Offline-Bereich vordringt und darum, dass diese „Technologie im täglichen Leben die Wahrnehmungsschwelle langsam aber sicher unterschreitet“. Das uns bekannte Internet werde aus der „Wahrnehmung verschwinden“. Veuve begründet das mit einer dreiphasigen Entwick-lung: Heute geben wir Computern täglich Befehle, auch denjenigen Geräten, die wir nicht per se als Computer wahrnehmen. In einer zweiten Phase werden mit Intelligenz ausgestattete Gegenstände selbständig erste Entscheidungen treffen, die wir bei Bedarf korrigieren. Durch die Korrekturen lernen die Computer die Verbesserung ihres Verhaltens. „Ist dieses System perfektioniert, geben wir den Computern weder Befehle noch müssen wir sie korrigieren. Wir werden den Bezug zum Computer im Gegenstand verlieren und dann das ‚Handeln‘ des Gegenstandes als natürliche Eigenschaft des Gegenstandes als solches wahrnehmen.“ Soweit Alain Veuve

 

Es gibt beeindruckende Beiträge, die den exponentiellen Fortschritt der Technologie erklären. Es wird einen Punkt geben, an dem das menschliche Gehirn, sofern es nicht ebenfalls mit künst-licher Intelligenz versehen wird, nicht mehr mitkommt. Bei diesbezüglicher Weiterrecherche stößt man auf das Thema Transhumanismus; der Cyborgisierung des Menschen. Ein Leser dazu: „Das Gerede dieser Spinner und Phantasten wird sich von ganz allein erledigen.“ Ganz so einfach lässt sich die Sache aber nicht einordnen. Vor allem drei Aspekte sprechen dagegen. Erstens die horrende finanzielle Förderung relevanter Grundlagenforschung durch die EU, zweitens die Ausbreitung des Themas an Universitäten und drittens die fortgeschrittene Politisierung. Führende Transhumanisten beraten inzwischen westliche Regierungen, Firmen und Entscheidungsträger. Und der Berliner Landesverband der Transhumanen Partei Deutschland (TPD) will zur Wahl zum Abgeordnetenhaus am 18. September antreten. Inwiefern den Sympathisanten daran liegt, über die „Transhumanistische Bewegung“ vorrangig die Themen Bedingungsloses Grundeinkommen und Postgender voranzutreiben, sei dahin gestellt. 

 

Dem Gründungsinitiator der TPD Marcel Mayr stellte ich unlängst einfach mal ganz unbedarft via E-Mail folgende Frage: „Eine Frage drängt sich mir auf, nachdem ich auf Ihrer Homepage las: ‚für eine echte Gültigkeit der Menschenrechte‘. Wozu denn dieses noch, wenn Menschen durch Cyborgs überwunden werden sollen?“ Seine ausführliche Antwort war zumindest aufschlussreich. Eines der Statements: „Menschenrechte sind die Voraussetzungen für einen guten Transhumanismus und dessen Wegbereiter. Die Abwesenheit dieser, führt gedanklich fast immer in die Dystopie.“ Man wird die Sache schon weiter beobachten müssen, um künftige gesamtgesellschaftliche Entwicklungen einschätzen und eine eventuelle Instrumentalisierung der Menschenrechtsethik aufdecken zu können. Vorerst noch ein Auszug aus einem weiteren Kommentar: „Was also ist vom Transhumanismus zu halten? Vielleicht dasselbe wie weiland vom Hilbertschen Programm. Der Versuch ist nicht strafbar und man kann ja mal schauen, wie weit man damit kommt.“ Wie allerdings, auch unabhängig vom Transhumanismus, die exponentielle Technologieentwicklung zusammengebracht werden soll mit der gesellschaftlichen Gegebenheit, dass etliche Menschen noch nicht mal lesen und schreiben, und ob man überhaupt versucht hier etwas zusammenzubringen, ist bislang völlig unklar. 

 

Nachtrag vom 8.8.: Die TPD wurde nicht zur Wahl des Berliner Senats zugelassen.


24.1.2016

Willkürliche Ausweitung des Rassismusbegriffs

 

Nachdem nun der nächste Frauenverein, diesmal die Frauenberatungsstelle Lilith Paderborn, eine Stellungnahme zu den Sexüberfällen an Silvester abgab, ohne auf "rechte Populisten" und "Rassismus" verzichten zu können, empfehle ich, die Definition von Rassismus zu lesen, die auf menschenrechtlicher Basis 1966 im "Internationalen Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von rassistischer Diskriminierung" veröffentlicht wurde. Die Definition ist in Deutschland "geltendes Bundesrecht", wie die Bundesregierung in der Drucksache 18/5435 auf Seite 4 schreibt. Artikel 1 Abs. 1 lautet: Im "Übereinkommen bezeichnet der Ausdruck ‚Rassendiskriminierung‘ jede auf der Rasse, der Hautfarbe, der Abstammung, dem nationalen Ursprung oder dem Volkstum beruhende Unterscheidung, Ausschließung, Beschränkung oder Bevorzugung, die zum Ziel oder zur Folge hat, dass dadurch ein gleichberechtigtes Anerkennen, Genießen oder Ausüben von Menschenrechten und Grundfreiheiten im politischen, wirtschaftlichen, sozialen, kulturellen oder jedem sonstigen Bereich des öffentlichen Lebens vereitelt oder beeinträchtigt wird." 

 

Die Benennung von Fakten gehört natürlich nicht dazu. Das Aussprechen des seit langem und weithin bekannten Umstandes, dass es frauenverachtende Erziehung in einigen Ländern gibt und dies nicht ohne Wirkung bleibt, sondern teils auch als ursächlich für die Übergriffe an Silvester zu begreifen ist, stellt also keinen Rassismus dar. Rassistisch wäre allenfalls die pauschale Behauptung, dass alle Männer dieser oder jener Bevölkerungsgruppe zum sexuellen Übergriff neigen. Diese Behauptung habe ich im Rahmen der Debatte bisher nirgendwo gefunden. Stattdessen vielerorts zu finden ist die Redewendung "verkürztes Verständnis von Rassismus", wie sie auch in der oben genannten Drucksache von Seiten der Linksfraktion ständig wiederholt wird. Verkürztes Verständnis von Rassismus bedeutet letztlich nichts anderes als willkürliche Ausweitung des Rassismusbegriffs auf erwünschte politische Durchsetzungsakte: ein eklatanter Missbrauch der Menschenrechtskon-ventionen, die Anwältinnen von Individuen, aber niemals von politischen Parteien sein wollen.  Jedenfalls bewirken die Diffamierung von Personen, die sich in der Silvesterdebatte lösungsorientiert äußern wollen – wozu Herkunft und Sozialisation der Täter eindeutig gehört –, sowie die hier sachfremde Akzentuierung politischer Korrektheit vor allem eines: Geringschätzung der Opfer mit ihren Erlebnissen dieser besonders schlimmen Form von massenhaftem Übergriff. Einigen Frauenvereinen scheint nicht klar zu sein, dass sie mit ihrer fehlenden Beschreibungs-bereitschaft der konkreten Tatumstände eine therapeutische Verarbeitung blockieren. Wie sieht denn die Sache in der praktischen Beratung aus, wenn eines der Silvesteropfer dort um Hilfe bittet? Wird die traumatisierte Frau dann erst mal antirassistisch belehrt, wenn sie von arabisch aussehenden Männern spricht? Ich mag es mir nicht vorstellen; als Sozialpädagogin dreht sich mir sonst der Magen um.  


15.1.2016

Rassistische Flüchtlingspolitik?

 

Mein Eindruck erhärtet sich zunehmend, dass Politiker speziell Syrer, Iraker und Afghanen in Deutschland haben wollen und Flüchtlinge anderer Bevölkerungsgruppen bezüglich Einreise diskriminieren. Konkret gibt es dafür zwei Gründe: Erstens: Bei meiner regelmäßigen Recherche zu sexuellen Übergriffen in Deutschland sind die Täter auffallend oft gerade jene aus den drei willkommen geheißenen Bevölkerungsgruppen. Wer das überprüfen will: Bei Google News als Schlagwort "sexuell" und in einem zweiten Suchdurchlauf "Vergewaltigung" eingeben, nach Datum sortieren und dies eine Zeit lang regelmäßig betreiben. Meine Gesamtschau in diesem Recherchesegment steht jedenfalls diametral der Aussage des Bundeskriminalamts sowie des Bundesinnenministers entgegen, die in aller Nachdrücklichkeit versichern, dass Syrer, Iraker und Afghanen in der Kriminalitätsstatistik deutlich unterrepräsentiert seien. Zweitens: Hierzu lese man gerne selbst den Beitrag der Deutschen Welle, in dem sich ein somalischer Journalist äußert wie folgt: "Menschenrechte sind eben nicht für alle da." Dabei dürfe eigentlich keiner sagen: "Ihr seid keine Syrer, also habt ihr keine Menschenrechte." 


13.1.2016

Wir "feiern den Rock und die Freiheit"

 

Als Frau sage ich hierfür danke an die unterstützenden Männer.