"Geheimnis der Grenzöffnung" - Unterminierung des Rechtsstaats kompakt in: Stuttgarter Zeitung

Außerdem Die Welt zum Geheimpapier: Keine Rechts-Bedenken - Grenze hätte man 2015 schließen können.


„Zukunft der Migration“äußerst sehenswerte Aufzeichnung mit Sebastian Kurz und Studiogästen beim „Kurier Gespräch“ im Juni 2017, als er noch Außenminister war (jetzt: Österreichs Bundeskanzler)


17.12.2018

Nichts hat Konsequenzen

 

Unter Flüchtlingshelfern breitet sich zunehmend Realismus aus. Konsequenzen allerdings traut sich immer noch kaum jemand klar einzufordern. Obwohl das aus sozialverträglichen wie auch ökologischen Gründen dringend angesagt ist, wie exemplarisch ein Artikel in der SHZ aufzeigt. Aus der Begehung einer Unterkunft – 2015 als Fertighaus neu errichtet – in der schleswig-holsteinischen Gemeinde Holm: „In einem Gebäude durften auch die Innenräume besichtigt werden, da die Bewohner, mehrere alleinstehende Männer, gerade einen Besuch bei Freunden in Köln machten. Die Eingangstür ließ sich nur schwer öffnen und schließen, denn sie hing schief in den Angeln. Beim Betreten der Wohnung schlug den Interessierten eine Hitzewelle entgegen: Die Verreisten hatten die Heizung voll aufgedreht hinterlassen. Das sei ganz normal bei Leuten, die aus sehr heißen Heimatländern stammen, erklärten Flüchtlingshelfer. Auch die Sauberkeit ließ zu wünschen übrig. In den Herkunftsländern der Bewohner sei es nun einmal nicht üblich, dass Männer Hausarbeit verrichten, hieß es dazu. Das zumindest dort stark zurückgegangene ehrenamtliche Engagement hinge aber auch damit zusammen: „Angebote wie das ‚Flüchtlingscafé‘ als regelmäßiger Treffpunkt oder auch ehrenamtlicher Sprachunterricht würden kaum noch wahrgenommen. Hinzu komme, dass Flüchtlingsfrauen, vielfach Analphabetinnen, immer wieder daran gehindert werden, an Deutschunterricht teilzunehmen … Unter den Flüchtlingen mache sich eine Versorgungsmentalität breit. Es werde nur noch gefordert. Manche wollen beispielsweise immer wieder ein neues Fahrrad. Dazu wurde die Vermutung geäußert, dass die Räder billig verkauft werden, um zu Bargeld zu kommen.“ Da die meisten Flüchtlinge inzwischen aufgrund ihrer guten Vernetzung untereinander keine ehrenamtliche Beratung mehr in Anspruch nehmen, ist die Frage eines Bürgers nahe liegend: „Gibt es dann überhaupt noch eine funktionierende Integration?“ Es folgt daraufhin keine Antwort, sondern der „eindringliche Appell, im alltäglichen Umgang mit den Geflüchteten mit gutem Beispiel voranzugehen, um Ausgrenzung zu verhindern“. Es liegt nicht fern davon auszugehen, dass das Gros der Zugewanderten über deutlich bessere – bildungsunabhängige – Menschenkenntnis verfügt, als die hiesigen Scherzkekse. Ich stelle mir mal vor, ich käme mit Niederlassungsabsicht in ein anderes Land und fände dort eine ähnlich absurde Praxis vor: Es würden trotz großzügiger Bereitstellung existenzsichernder Mittel und weitergehender Maßnahmen zu meinem Wohle keine konsequenten Anpassungsforderungen an mich gestellt, fast jedes Fehlverhalten von mir würde öffentlichkeits-wirksam entschuldigt und die Bevölkerung wäre von Verantwortlichen täglich dazu aufgerufen, stets verständnisvoll und tolerant auf mich zuzugehen; dann würde ich nicht ausschließen, in dieser übergeschnappten Gesellschaft womöglich bald beantragen zu können, von einheimischen Bürgern in einer Sänfte durch die Lande getragen zu werden. Pädagogisch wertvoll? Ganz sicher nicht.


12.12.2018

Migrationspakt: Anträge abgelehnt

 

Das kann man mal zur Kenntnis nehmen: Beim Bundesverfassungsgericht wurden 13 Anträge eingereicht mit der Absicht, „im Wege der einstweiligen Anordnung der Bundeskanzlerin Frau Dr. Angela Merkel zu untersagen, den Beitritt der Bundesrepublik Deutschland zum ... UN-Migrationspakt zu unterzeichnen.“ Einer der Antragsteller ergänzte: „…die Unterzeichnung / Annahme des UN-Migrationspaktes zu unterbinden, bis in einem ordentlichen Verfahren geklärt ist, ob das Dokument mit dem deutschen Grundgesetz vereinbar ist.“ Weil er durch den Pakt gegenüber Migranten benachteiligt werde, berief er sich auf das Grundgesetz Artikel 2 Absatz 2, Artikel 3 Absatz 3 und Artikel 5 Absatz 1. Abschließend in der Begründung für die Ablehnung sämtlicher Anträge heißt es: „…weil weder der Migrationspakt noch der Flüchtlingspakt unmittelbare Rechtswirkungen für die Antragsteller herbeiführen. Sollte sich im Zuge der Anwendungspraxis daran etwas ändern, kann gegen entsprechende Maßnahmen der öffentlichen Gewalt effektiver Rechtsschutz nach Art. 19 Abs. 4 GG begehrt und gewährt werden.“

 

Nachtrag vom 14.1.2019Petent Ludwig Englmeier sagte vor dem Petitionsausschuss: "Für Deutschland entstünden aber Kosten in Höhe von fast einer Billion Euro innerhalb der nächsten 50 Jahre für den Lebensunterhalt der zugewanderten Migranten ... sei davon auszugehen, dass hauptsächlich geringqualifizierte Migranten nach Deutschland kämen. Zuwanderung müsse sich aber nach deutschen Interessen richten." Dazu Staatsminister im Auswärtigen Amt, Niels Annen (SPD). "Der UN-Migrationspakt sei sehr wohl im Interesse der Bundesrepublik Deutschland ... Der wesentliche Gewinn des Paktes liegt darin, dass sich die ganze Staatengemeinschaft umfänglich mit dem schwierigen und wichtigen Thema Migration auseinandergesetzt hat..." 


11.12.2018

Flexible Einbürgerungsprämissen

 

Nur mal zu Dokumentationszwecken: Im November 2017 entschied der Verwaltungsgerichtshof Kassel: „Hessen darf einem Ausländer die Einbürgerung wegen des Besuchs umstrittener Islam-seminare verwehren.“ Es ging um einen 39-jährigen staatenlosen Palästinenser, der Religions-seminare von Organisationen besucht hatte, die in der Muslimbruderschaft verwurzelt und vom Verfassungsschutz beobachtet sind. „Laut Gericht ist die Annahme gerechtfertigt, dass er Bestrebungen gegen die freiheitlich demokratische Grundordnung unterstützt … Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.“ Fast ein Jahr später sieht das Bremer Oberverwaltungsgericht im Fall eines Nordafrikaners, der „nachweislich und offenkundig relevante Kontakte zu szenebekannten Akteuren aus dem islamistischen Spektrum“ pflege, „kein Problem“, ihm die deutsche Staatsbürgerschaft zuzusprechen. Staatsschutz und Verfassungsschutz hatten sich „vergeblich quergestellt“. Den Bürger, der gerne politisch korrekt sein will, mag nun die Frage umtreiben, was zu respektieren ist: Der Entscheid des Gerichtes oder die Einschätzung des Verfassungsschutzes? 


23.11.2018

Artikel 16a ernst nehmen

 

Auf die ewigen Sinnverdreher bei den etablierten Medien einzugehen ist mir an dieser Stelle zu blöd. Was Friedrich Merz genau gesagt hat und in welchem Kontext dokumentiert dieses kurze Video. Interessant ist ein Vergleich seiner Argumentation mit der Begründung im „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 16 und 18)“, eingebracht von CDU/CSU (federführend Dr. Wolfgang Schäuble), SPD und FDP am 19. Januar 1993. Mit dem am 28. Juni 1993 verkündeten Gesetz wurde Artikel 16a ins Grundgesetz eingefügt. Damals hieß es: „Ausländer haben — mit sprunghaft steigender Tendenz auf 438.191 im Jahr 1992 einschließlich der asylbegehrenden Kriegs- und Bürgerkriegsflüchtlinge — im Bundesgebiet um Asyl nachgesucht.“ Anerkennungsquoten und Gerichtsentscheidungen hätten gezeigt, dass „der weitaus überwiegende Teil sich zu Unrecht auf politische Verfolgung berufen“ hat. „Selbst wenn man berücksichtigt, daß eine größere Zahl von Ausländern wegen der Herkunft aus Bürgerkriegsregionen und wegen ähnlicher Gründe zeitweilig ein Bleiberecht in der Bundesrepublik Deutschland erhalten kann, bleibt festzustellen, daß die Berufung auf das Asylrecht in erheblichem Umfang zum Mittel für eine unkontrollierte Zuwanderung aus wirtschaftlichen und anderen nicht durchgreifenden Gründen geworden ist. Ziel einer Neuregelung des Asylrechts muß es sein, den wirklich politisch Verfolgten weiterhin Schutz und Zuflucht zu gewähren, aber eine unberechtigte Berufung auf das Asylrecht zu verhindern und diejenigen Ausländer von einem langwierigen Asylverfahren auszuschließen“, die des Schutzes nicht bedürfen. Darüber hinaus solle sich Deutschland europäischen Regelungen über die Zuständigkeit für Asylverfahren und die gegenseitige Anerkennung von Asylentscheidungen gleichberechtigt anschließen können. Die Neuregelung behalte das Individualgrundrecht bei, schließe andererseits eine Berufung auf das Asylgrundrecht für bestimmte Fälle aus. Die Zuordnung als Drittstaat bewirke „den Ausschluß einer Berufung auf das Asylgrundrecht, so daß auch keine ‚Vorwirkung‘ im Sinne eines vorläufigen Bleiberechts entstehen kann“. „Dies ermöglicht es, die Betroffenen an der Grenze zurückzuweisen oder unverzüglich in den sicheren Drittstaat zurückzubringen. Aufenthaltsbeendende Maßnahmen können unabhängig von einem hiergegen eingelegten Rechtsbehelf vollzogen werden. Es bleibt den so abgelehnten Ausländern unbenommen, von außerhalb des Bundesgebietes ihren Rechtsbehelf vor deutschen Behörden bzw. Gerichten zu verfolgen.“ Der Staat könne aber immer noch „anzustrebende Vereinbarungen mit Nachbarstaaten zur Lastenteilung und Zuständigkeitsregelung“ verhandeln, „ohne daß dem einzelnen hieraus ein Anspruch erwächst“.

 

Und in den Leitsätzen des Bundesverfassungsgerichts (1996) steht: „Mit dem Gesetz zur Änderung des Grundgesetzes vom 28. Juni 1993 hat der verfassungsändernde Gesetzgeber eine Grundlage geschaffen, um eine europäische Gesamtregelung der Schutzgewährung für Flüchtlinge mit dem Ziel einer Lastenverteilung zwischen den an einem solchen System beteiligten Staaten zu erreichen.“ Vermutlich hätte es in seinem Sinne ausgereicht, wenn Merz lediglich gefordert hätte, die Absicht bestehender Regelungen ernst zu nehmen und umzusetzen. Die Änderung des Asylgrundrechts bedurfte der Umsetzung durch eine Novellierung des Asylverfahrensrechts. Der entsprechende Gesetzentwurf ist dort zu finden.

 

Nachtrag: Vorsitzender der Bundespolizeigewerkschaft, Ernst Walter, stellt sich hinter CDU-Vorsitzkandidat Friedrich Merz. Er habe mit seinem Vorstoß Recht, wenn er die Disharmonie zwischen europäischem und nationalem Asylanspruch kritisiert. "Es müssten auch die europäisch vereinbarten Regeln in allen Staaten Europas einheitlich angewandt werden."


20.11.2018

"Deutsche Geheimdiplomatie“ gescheitert?

 

N-tv (!) bringt einen Beitrag zur „Mutter des Migrationspaktes“. Merkels Verbündete, die Kanadierin Louise Arbour, UN-Sonderbeauftragte für Internationale Migration, hält offenbar ebenso wenig von Diplomatie wie die Bundeskanzlerin: Länder, die den Pakt nicht unterzeichnen wollen, hätten „den Text entweder falsch verstanden“ oder sie sind „unaufrichtig“. „Damit aber diffamiert Arbour ihre Kritiker und ganze Länder wie die USA, Österreich oder Australien als Dummköpfe oder Lügner.“ Arbour sei eine leidenschaftliche Aktivistin. „Nun steht sie auf den europäischen Meinungsbühnen, um Angela Merkel einen Legitimationspakt ihrer Migrationspolitik zu ermöglichen.“ Schreckliche Frauen gibt’s. Zur Frage, wie der Migrationspakt zustande kam: „Tatsächlich hatte die Bundesregierung offenbar von Anfang an die Federführung hinter den Kulissen der Paktschließung.“ Es habe dabei eine unangemessene Kungelei von Kanzleramt und Außenministerium gegeben. Von Anfang an sei es um „einklagbare Verbindlichkeiten“ der Migration gegangen.

 

Nachtrag vom 21.11.: "Friedrich Merz hat Nachbesserungen beim UN-Migrationspakt gefordert. Es müsse klargestellt werden, dass durch den Pakt keine neuen Asylgründe vor Verwaltungsgerichten geschaffen würden." Interview mit Boris Palmer 

 

Nachtrag vom 3.12.: Rechtsprofessoren: "Bundesregierung betreibt 'Irreführung'." Außerdem: "EU-Kommission macht Druck auf Österreich und andere EU-Staaten, dem UNO-Pakt zuzustimmen." FPÖ-Generalsekretär Harald Vilimsky: "Es gibt in der EU einfach grundlegend unterschiedliche Auffassungen in der Migrationsfrage, die vor allem auch eine Folge des Alleingangs der deutschen Kanzlerin 2015 und der daraus resultierenden Massenzuwanderung in die EU waren ... Die EU-Kommission soll das zur Kenntnis nehmen und sich lieber darauf konzentrieren, endlich die EU-Außengrenzen gegen illegale Migration zu sichern. Wenn der UNO-Migrationspakt ohnehin nicht verbindlich ist, wie Avramopoulos behauptet, dann kann er auch nicht so wichtig sein, dass nun in der EU Druck für eine Zustimmung gemacht wird."

 

Nachtrag vom 5.12.: "Heinz Buschkowsky übt scharfe Kritik am UN-Migrationspakt: Er verspreche Migranten vieles und locke sie, schaue aber nicht darauf, was am Zielort geschehe." Völkerrechtler Frank Schorkopf: Es gebe "eine Schlagseite" im Pakt. Das Abkommen betone einseitig "die Menschenrechte der Migranten" und übersehe, dass hinter den Zielländern Bürger mit eigenen Menschenrechten stehen. Wer etwa in Duisburg wohnt habe auch Rechte – müsse aber Kriminalität und Wohnungsnot ertragen, die womöglich mit Zuwanderung zu tun haben.

 

Nachtrag vom 7.12.: Reinhard Merkel: "Als sein Fundament behauptet der Pakt, Migration sei, wenn sie nur regulär ablaufe, stets ein Segen für die Menschheit. Unbeschadet ihrer Menge, ihres Tempos oder der ökonomischen und kulturellen Verspannungen, die sie auslösen kann. Das ist bodenlos naiv ... Intoleranz und Rassismus gegen Migranten, sagt der Pakt, sind zu bestrafen - und erwähnt nicht einmal, dass es das gegenüber der einheimischen Gesellschaft auch bei sehr vielen Migranten gibt. Diese Einseitigkeit ist skandalös ... Ich bin Wissenschaftler und Philosoph. Ich würde die Dinge auch dann öffentlich sagen, wenn ich Applaus von falscher Seite bekäme. Ich denke mit meinem eigenen Kopf." Siehe auch Leserbriefe zur Sache: "Es besteht die Gefahr, dass der jetzt schon schwer kontrollierbare Flüchtlingsstrom noch mehr aus dem Ruder läuft..."

 

Nachtrag vom 10.12.: 164 von 192 Staaten haben den Migrationspakt offiziell verabschiedet. 28 Länder - darunter die USA, Österreich und Ungarn - lehnten den Pakt ab. In Belgien brach die Regierungskoalition auseinander. Die flämische Regionalpartei N-VA ließ das Bündnis platzen, aus Protest gegen die geplante Zustimmung der Regierung für den Migrationspakt.

 

Nachtrag vom 11.1.2019: "Brasilien steigt aus Uno-Migrationspakt aus – trotz Unterzeichnung im vergangenen Dezember ... Unter Führung des neuen Präsidenten Jair Bolsonaro folgt das Land damit den USA, Ungarn, der Tschechischen Republik, Israel und Polen, die gegen den Pakt stimmten. Unter Amtsvorgänger Michel Temer hatte Brasilien den Pakt im Dezember zusammen mit mehr als 150 Ländern noch angenommen."


20.11.2018

Mit dem Flüchtlingspakt arbeiten

 

Ebenso wie im UN-Migrationspakt ist im „Globalen Pakt für Flüchtlinge“, der auch im Dezember verabschiedet wird, die nationale Souveränität betont: Die Beiträge zur Erzielung kollektiver Ergebnisse „werden von jedem Staat und relevanten Interessenträger selbst festgelegt“. „Die nationale Eigen- und Führungsverantwortung ist entscheidend für eine erfolgreiche Umsetzung des Paktes, unter Berücksichtigung der nationalen Rechtsvorschriften, Politiken und Prioritäten … in Anerkennung der Wichtigkeit nationaler Führungsverantwortung können betroffene Aufnahmeländer nationale Regelungen festlegen … Bei Anerkennung der Hauptverantwortung und Souveränität der Staaten wird gleichzeitig ein Multi-Akteur- und Partnerschaftsansatz verfolgt … Die legitimen Sicherheitsanliegen der Aufnahmestaaten werden voll anerkannt.“ Die asoziale Diffamierung souverän agierender EU-Mitgliedstaaten, die im Dienste ihrer Bevölkerung auch die Sicherheitslage ernsthaft im Blick behalten und entsprechend handeln, hat demzufolge sofort zu unterbleiben. Wer den Partnerschaftsansatz mit Füßen tritt, verstößt gegen den Flüchtlingspakt. 

 

Nachtrag vom 17.12.: Der Flüchtlingspakt wurde mit 181 Stimmen angenommen. Ungarn und die USA lehnten ihn ab. 


19.11.2018

Mit dem Migrationspakt arbeiten

 

Weil das hier nicht mehr mein Land ist, wäre ich gerne Migrantin. Der umstrittene „UN-Migrationspakt für eine sichere, geordnete und reguläre Migration“ zur Verbesserung der Zusammenarbeit bei der internationalen Migration, der im Dezember verabschiedet wird, käme mir da sehr gelegen – sollte mein künftiges Zielland die proklamierten Forderungen umsetzen.

 

Ich würde dann nämlich mit ausgesprochener Hilfsbereitschaft förmlich überschüttet werden. Das betrifft nicht nur das ganze Programm rund um Arbeitssuche inklusive Anerkennung von Abschlüssen. Ich könnte sogar davon ausgehen, dass ich selbst als irreguläre Migrantin Zugang zu Grundleistungen hätte, weil der Migrationspakt diese Sicherstellung für „alle Migranten ungeachtet ihres Migrationsstatus“ fordert. Wenn mir das trotzdem verweigert würde, fände ich lokal unabhängige Institutionen vor, die meine Beschwerde über die systematische Verweigerung oder Behinderung meines versprochenen Zugangs zu Grundleistungen entgegennehmen. Die Beschwerde würde dann untersucht und verfolgt, während ich parallel erleichterten Zugang zu Rechtsbehelfen genösse, die auf eine Änderung in der Praxis hinzuwirken haben. Schließlich könnte ich ohne Sorge auch meinen Pass wegwerfen. Denn wenn ich meine „Staatsangehörigkeit oder rechtliche Identität nicht nachweisen“ kann, soll mir „weder der Zugang zu Grundleistungen“ noch zu meinen Menschenrechten verwehrt werden. Überhaupt wäre ich als Migrantin, ganz losgelöst von meinem Verhaltensrepertoire, eine stets geachtete und respektierte Person, die allenfalls Opfer werden kann. Und sollte ich zu den nicht erwähnenswerten Fällen gehören, die als Migrantin zur Straftäterin wird, so dürfte ich mich in der Gewissheit wiegen, dass die „Freiheitsentziehung von minimaler Dauer“ ist, meine „geistig-seelische Unversehrtheit gewahrt“ bleibt und ich Unterstützung sowie Informations- und Kommunikationsmöglichkeiten bekomme. Selbstredend alles in angemessener Unterbringung. 

 

Alle Details im Pakt zusammen betrachtet zu schön, um wahr zu sein. Denn außerhalb Deutschlands werden diese übertriebenen Standards auch trotz Unterzeichnung des Paktes aus Pragmatismus heraus wohl allenfalls minimalinvasiv umgesetzt. Letztlich scheint auch schon die Auswahl eines geeigneten Ziellandes problematisch zu werden. Wie aus dem Pakt zu erfahren, ist nämlich die Vorbereitung auf große Fluchtbewegungen mit Maßnahmen zur Katastrophenvorsorge angesagt. Auf einen Vorgeschmack dazu wird an dieser Stelle verzichtet. Die Verantwortung dafür, die Bevölkerung auf künftige Entwicklungen realitätsgerecht vorzubereiten, liegt bei den gewählten Regierungsvertretern. Bis dahin kann bestenfalls mit denjenigen Passagen im Pakt gearbeitet werden, die das – zumindest bis September 2015 – bewährte System stützen. Es bietet sich an, auf folgende Aspekte zu pochen: 

 

Erstens: Wenn laut Pakt die Migration bei guter „Planung und Konsens“ funktioniert, dann kann man hier, wie auch im Duktus des ganzen Textes, eine angestrebte Gleichwertigkeit in nationa-len Systemen, etwa innerhalb von Europa, herauslesen. Die deutschen übererfüllenden Standards wären in diesem Sinne auf ein sozialverträgliches Maß zurückzufahren – freiwillig, denn:  

 

zweitens: Die „Souveränität der Staaten“ wird gewahrt: „Der Globale Pakt bekräftigt das souveräne Recht der Staaten, nationale Migrationspolitik selbst zu bestimmen.“ Die nationale Eigenständigkeit ist damit völkerrechtlich respektiert. Wer dagegen wettert, wie etwa die amtierende Bundeskanzlerin seit 2015 mit ihrer Gebetsmühle, man dürfe nicht in nationalstaatliches Handeln zurückfallen, verstößt gegen den Pakt. 

 

Drittens: „Der Globale Pakt erkennt an, dass die Achtung der Rechtsstaatlichkeit, die Einhaltung ordnungsgemäßer Verfahren und der Zugang zur Justiz für alle Aspekte einer gesteuerten Migration von grundlegender Bedeutung sind. Das bedeutet, dass der Staat, öffentliche und private Institutionen und Einrichtungen sowie alle Personen an Gesetze gebunden sind, die öffentlich verkündet und in gleicher Weise angewandt werden.“ Gesetzeswidrigen Initiativen aus linkspopulistischen und kirchlichen Kreisen heraus ist demzufolge Einhalt zu gebieten.

 

Viertens: Man verpflichte sich, „Identitätsbetrug und Dokumentenfälschung“ sowie Schleusung von Migranten zu bekämpfen und Bestrafung der Schleuser zu verstärken. „Wir verpflichten uns, das Management unserer nationalen Grenzen zu koordinieren“ und „irreguläre Migration zu verhindern“, ordnungsgemäß zu identifizieren, rasch und effizient weiterzuverweisen, Vorabkontrollen ankommender Personen durchzuführen sowie für Vorabübermittlung von Passagierinformationen durch Beförderungsunternehmen zu sorgen. Na dann mal los. Ausreden seitens Verantwortlicher, den Aufgaben mangels Kapazität oder Personal nicht nachkommen zu können, ist zu kontern, dass „Ressourcen, Ausrüstungen und sonstige technische Hilfe zur Stärkung des Grenzmanagements“ von den Staaten angefordert werden können.

 

Eine bemerkenswerte Kleinigkeit noch: Laut Tagesspiegel stand in einer vorläufigen Textfassung des Paktes, dass „Migration eine Quelle von Wohlstand und nachhaltiger Entwicklung darstellen kann“. „In der finalen Fassung wurde daraus, dass Migration eine solche Wohlstandsquelle darstellt … Wie derartige Änderungen zustande kamen und welche Zugeständnisse im Einzelnen gemacht wurden, will die Bundesregierung bisher nicht mitteilen.“ Während also das Wörtchen „kann“ an einer sinnvollen Stelle herausfiel, blieb ein relativierendes „können“ an folgender Stelle bestehen: Man werde „Programme einrichten, die vor der Abreise und nach der Ankunft über Rechte und Pflichten informieren … sowie eine Orientierung über die sozialen Normen und Gebräuche im Zielland umfassen können“. Man bleibt ratlos zurück. 


31.8.2018

Leserkommentar des Tages

 

"Bis vor wenigen Jahren gab es in unseren Städten eine lebendige, unterm Strich positive multikulturelle Mischung. Nun ist die Zusammensetzung der Bevölkerung gekippt durch zu viel Immigration von oft problematischen Personengruppen. Die Atmosphäre der Städte hat sich zum Düsteren verändert, so viel ist kaputt gegangen." Meinung zu diesem ausgewogenen Beitrag 


16.7.2018

Gespräch des Tages

 

"Die Rettung von Menschenleben verpflichte nicht dazu, Menschen in die EU einwandern zu lassen. Wer diese Botschaft nach Afrika sende, handle nicht moralisch, sondern verantwortungslos ... 'Es wäre Selbstüberhebung zu meinen, man könne auf deutschem, französischem oder britischen Boden die Menschenrechte für alle Welt verwirklichen' ... rief insbesondere Deutschland auf, sich nicht als die moralische Leitnation Europas zu gebärden" und warnte davor, Probleme zu beschönigen.           Historiker Heinrich August Winkler im Deutschlandfunk


21.6.2018

FAZ-Kommentar des Tages

 

Unter dem Titel "Merkel spaltet die Europäische Union" heißt es: "Angela Merkel gibt vor, die Spaltung der EU verhindern zu wollen. Dabei treibt sie mit ihrer Willkommenspolitik ... gleich mehrere Keile zwischen die Mitgliedsländer ... Jeder, der an der Grenze Asyl sagt, wird Antragsberechtigter von meist unabsehbarer Dauer, obwohl es kein Recht auf ein Leben im Staat der eigenen Wahl gibt. Man muss das langsam lesen, um es zu begreifen: Der Innenminister will geltendes deutsches Recht anwenden, weshalb ihm die Bundeskanzlerin mit Entlassung droht." Im Vergleich dazu die öffentlich-rechtliche Propaganda von vorgestern in der phoenix runde: "Es wird eine gefühlte Gefahr erzeugt ... und jetzt ruft er (Anm.: Seehofer, indem er Personen mit Einreisesperre an der Grenze zurückweisen lassen will) die Bundespolizei zum Rechtsbruch an der Grenze auf." (!) So eine Juniorprofessorin im Fernsehen ab Minute 37:16.

 

Siehe auch: Erst lässt der Tagesspiegel den ehem. Berliner Innensenator zu Wort kommen: "Juristisch ist Seehofer im Recht ... Idee, Flüchtlinge an der Grenze zurückzuweisen, ist verfassungskonform ... Auch Europarecht steht nicht entgegen ... Der Zurückweisung an der Grenze im Rahmen von Grenzkontrollen steht auch nicht das Schengener Abkommen entgegen." Heute dann ein Beitrag eines Grünen: "Warum Seehofers Masterplan nicht rechtens ist." Die andere Rechtsauffassung sei gefährlich, öffentliche Ordnung nicht erschüttert. Tatsächlich gefährlich ist: Die Instrumentalisierung des Rechts für politische Machtinteressen.

 

Nachtrag vom 30.6.: "Hans-Jürgen Papier stuft Zurückweisungen von Migranten an den deutschen Grenzen nicht nur als möglich, sondern als zwingend geboten ein." Das "tragende Regelungsprinzip des EU-Asylrechts" erlaube nicht, dass ein Asylbewerber das Zielland für seinen Schutz in der EU frei wählen kann.


29.5.2018

Kriminelle Strukturen auch in Berlin

 

Nach Auffliegen der Affäre im BAMF, dessen Einstellungspraxis dafür gesorgt hat, dass mit krimineller Energie geladene Personen an entscheidungsrelevante Posten geraten, kommt jetzt der nächste Betrug ans Licht: „Trotz interner Warnhinweise soll die Berliner Ausländerbehörde jahrelang Aufenthaltskarten für Nigerianer ausgefertigt haben – auf der Grundlage gefälschter Dokumente … Für den Termin bei der Ausländerbehörde wurde die – in der Regel aus dem Drogenmilieu stammende Portugiesin - nach Berlin eingeflogen. Eine Berliner Rechtsanwältin meldete die Frau vorher beim Bürgeramt an – ohne dass diese allerdings anwesend war.“ Die nun gefasste Berliner Bande sei nur die Spitze des Eisbergs, so Ermittlungsbehörden.


23.5.2018

Schlussfolgerung des Tages

 

"Wer Angst vor unschönen Szenen an den Grenzen hat, bekommt unschöne Szenen innerhalb der Grenzen..."                                                               Ein Leserkommentar auf diesen Artikel in der Welt

 

Weitere Meinung: "Wer seine Grenzen offen lässt und ohne Pass einwandern lässt, der ist doch nicht ganz dicht. Kein Politiker eines anderen westlichen Industrielandes hintergeht so seine Staatsbürger. Der Staat hat eine Bringschuld gegenüber den Bürgern, er soll für die innere und äußere Sicherheit sorgen. Der Bürger zahlt dafür Steuern - und die Deutschen nicht zu wenig."


17.4.2018

Afrika: Zuwanderung wird Wege finden

 

Da laut Welt bis zu zwei Drittel der Einwohner aus afrikanischen Ländern auswandern wollen, auch wegen „Verwandten und Freunden, die schon in Europa sind“ und zur Auswanderung „motivieren und finanziell unterstützen“, stehen Afrikaner in den Migrationsstatistiken wieder an erster Stelle. Die dortige demografische Entwicklung sei eine „tickende Zeitbombe“, so ein EU-Botschafter in Niger: „Sollte diese Entwicklung nicht gestoppt werden, könne es zu einer Katastrophe kommen.“ Allein Niger bekomme bis 2020 weit über 600 Millionen Euro; in erster Linie zur Eindämmung der Migrationswege. Doch sämtliche Abschreckungsversuche zündeten nicht. „Mit Ausbau der Infra-struktur und der Schließung von Schmugglerrouten in afrikanischen Ländern kann man diese Art von Migrationswünschen nicht bekämpfen.“ Die Einwanderung werde neue Wege finden. Man darf dann mal fragen, was die „Zusammenarbeit der Europäischen Union mit Afrika im Bereich der Migration“ oder das „Better Migration Management“ im Rahmen des ominösen  „Khartum Prozesses“ noch konkret hervorbringen soll. Die bundeseigene GmbH  „Deutsche Gesellschaft für Internationale Zusammenarbeit“ als Auftragnehmerin für das afrikanische Migrationsmanagement ist im Übrigen mit Antisemitismusvorwürfen konfrontiert. Das gesamte Geflecht gehört sofort aufgelöst.


1.3.2018

Zuzugsstopp: Jetzt auch Pirmasens

 

„Es ist also das, was auf nationaler Ebene lange Zeit wie Teufelswerk behandelt wurde: eine Verschnaufpause in der Einwanderungspolitik“: Was dieser FAZ-Kommentar zur Essener Tafel formuliert, die im Kleinen zeige, „was seit geraumer Zeit in Deutschland aus dem Ruder läuft“, findet sich zunehmend beim Zuzugsstopp auf kommunaler Ebene. Nach Cottbus, Salzgitter, Delmenhorst, Wilhelmshaven und Freiberg will nun auch Pirmasens eine Verschnaufpause. Die Integrationskraft der Stadt sei derzeit erschöpft. In Abstimmung mit der Landesregierung wird der Zuzug anerkannter Flüchtlinge ohne Arbeit oder Ausbildungsplatz gestoppt. Die grüne Integrationsministerin Anne Spiegel: „Wir sind bereit, Pirmasens kurzfristig zu helfen, da es dort eine besondere Situation gibt.“ Man bereite einen entsprechenden Erlass an alle Ausländerbehörden im Land vor. CDU-Oberbürgermeister Bernhard Matheis meint dazu: Wer bestehende Systeme überlaste, setze „die immer wieder in Sonntagsreden proklamierten hehren Ziele von Humanität und Vielfalt aufs Spiel“. Es geht, genau wie bei der Essener Tafel, auch hier um den Widerstreit zwischen Prinzip und Pragmatismus. Dass letztgenannter Aspekt spätestens jetzt offiziell wieder eine abwägende Rolle spielen darf, ist ein kleiner Schritt hin zur Normalisierung. Da er allerdings so lange verschmäht war, gibt es diesbezüglich erheblichen Nachholbedarf.


11.1.2018

Integrationskurse: viel Geld für mageren Erfolg

 

Wenn es auch andernorts bei Integrationskursen so zugeht wie in diesem Beitrag beschrieben, darf man schon mal nach der Zweckmäßigkeit der immensen Investitionskosten fragen. Aus einer aktuellen Unterrichtung der Bundesregierung geht hervor: Der zweitgrößte Posten der bewilligten über-/außerplanmäßigen Ausgaben wurde ausgegeben zur Durchführung von Integrationskursen nach der Integrationskursverordnung und zwar in Höhe von 220 Millionen Euro. Für jene Kursteilnehmer, die nicht regelmäßig erscheinen, zieht das keine Konsequenzen nach sich, wie dem Merkblatt des Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge – auch auf Arabisch im Netz – zu entnehmen ist: „Damit Sie das Ziel des Integrationskurses erreichen, sollten Sie ordnungsgemäß am Kurs teilnehmen.“ Sehr nett. Interessant sind die Internetforen, in denen sich die Kurslehrer austauschen. Beim Forum „Deutsch als Fremdsprache“ heißt es etwa: „In meinem Kurs sind Leute von A1.1 bis A2.2 (+ 2 Analphabeten). Die Anwesenheit wird bei uns recht locker gesehen, gerade jetzt im Sommer zur Fastenzeit. Ich weiß quasi nie, wer am nächsten Tag wirklich kommt und wer nicht. Erschwerend kommt hinzu, dass alle paar Tage in den laufenden Kurs neue Leute kommen!!!! Die werden vom Jobcenter geschickt und können dann einfach einsteigen, egal ob die anderen im Kurs schon seit 4 Wochen dabei sind ... Das ist einfach Horror.“ Und an anderer Stelle: „Meine TN kommen hauptsächlich aus Syrien und Eritrea, teilweise mit geringer Schulbildung … Leider muss ich feststellen, dass die TN auch nach mehr als sechs Monaten kaum frei sprechen, obwohl wir fast täglich Dialoge in Partnerarbeit üben mit vorgegebenen Redemitteln. Ich wiederhole wieder und wieder ... am nächsten Tag ist bei vielen alles wieder vergessen … Ein großes Problem ist auch mangelnde Eigeninitiative bzw. Lerndisziplin.“ Wie viele Personen die Kurse erfolgreich absolvieren hat t-online.de differenziert nach Alphabetisierungskursen und restlichen Deutschkursen aufgezeigt. Die Huffingtonpost erinnert außerdem an die Frage eines Experten, „wo denn die Migranten geblieben sind, die die Kurse nicht abschließen“. 

 

Siehe auch FAZ: "Jobcenter und Arbeitsagenturen seien besorgt über eine wachsende Zahl von Analphabeten unter Flüchtlingen. ... trotz extra kleiner Lerngruppen und bis zu 1.300 Unterrichtsstunden danach immer noch vier von fünf Flüchtlingen so schlecht Deutsch gesprochen, dass sie keine Aussicht auf einen Helfer-Job hätten."

 

Nachtrag vom 6.5.: "Fast die Hälfte aller Zuwanderer besteht den Deutschtest am Ende der Integrationskurse nicht." 

 

Nachtrag vom 25.5.: Siehe auch: "Bericht eines Integrations-Lehrers."

 

Nachtrag vom 28.10.: Ermittlungen - "Verfassungswidrige Inhalte bei Flüchtlingskursen?" Nachtrag: Antwort der Bundesregierung: "Die nähere Überprüfung der 14 Fälle, in denen ... zunächst Erkenntnisse festgestellt worden waren, hat zu keinen Feststellungen verfassungsfeindlicher Inhalte in den Integrationskursen der Integrationskursträger geführt." 

 

Nachtrag vom März 2019: "Das BAMF hat wegen Verdachts der Beihilfe zur Erschleichung der Einbürgerung Strafanzeige gegen einen Anbieter von Integrationskursen gestellt. Nur jeder zweite Teilnehmer schließt einen solchen erfolgreich ab." Außerdem: "Jeder zweite Zuwanderer verfehlt Sprachziele des Integrationskurses."

 

Nachtrag vom August 2019: "Bamf stellt bei 24 Trägern 'vielfältige Verstöße' fest ... Mängel bei den Einstufungstests von Kursteilnehmern nahmen laut Bamf den größten Anteil bei den Beanstandungen ein. Es sei beispielsweise vorgekommen, dass Teilnehmer auf völlig unterschiedlichen Leistungsniveaus im selben Kurs unterrichtet wurden."