18.6.2018

Nachzug: Heile Familienwelt?

 

Der Bundestag beschloss die neue Regelung zum Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte: mit 370 Ja-Stimmen bei 279 Nein-Stimmen und drei Enthaltungen. Auf der Homepage des Bundestags erfährt man Genaueres – mit explizit nach links weisendem Schild „Flüchtlingspolitik“. Zum Nachzug von Familienangehörigen aus Sicht des Berliner Willkommenszentrums: siehe dort.  Der Deutsche Städte- und Gemeindebund hatte im Vorfeld aus Gründen der Machbarkeit die Aussetzung des Familiennachzugs begrüßt und rechnet auf kommunaler Ebene mit weiteren Zuzugsstopps für Flüchtlinge wie in Cottbus. Einen Anhaltspunkt dafür, wie groß der Bedarf am Familiennachzug sein kann, bietet ein Bericht aus dem Landkreis Regensburg: „34 Antragsteller holten 130 Familienmitglieder nach Deutschland. Das ist fast das Vierfache der Menschen, die einen Antrag stellten.“ Sozialverbände hingegen wollen „die Gleichbehandlung von subsidiär Schutzberechtigten und Flüchtlingen im Sinne der Genfer Flüchtlingskonvention“: „Für beide Gruppen soll der Familiennachzug gleichermaßen uneingeschränkt möglich sein.“ Der Paritätische will zudem „eine Erweiterung des Anspruchs auf Familiennachzug für volljährige Geschwister“. Die Bundesregierung sei gefordert, legale Zugangswege zu internationalem Schutz in Deutschland auszubauen. Alles andere erschwere den Integrationsprozess. Nicht zuletzt Ökonomen sehen das mit Verweis auf traditionelle Rollenverteilung in muslimischen Familien anders. Frauen seien seltener in Integrationskursen, pflegten weniger soziale Kontakte zur einheimischen Bevölkerung und sprächen deshalb wenig oder kein Deutsch. „Dies wiederum schmälert auch Zukunftschancen ihrer Kinder.“ Selbst das Wissenschaftszentrum Berlin verweist auf negative Erfahrungen: Erste Gastarbeiter, die vor 50 Jahren nach Deutschland kamen, lebten hier modern und fanden Anschluss an die hiesige Bevölkerung. Als dann die Familien nachzogen und sich damit Gemeinschaften bildeten, wurden aus den modernen Männern plötzlich konservative Familienväter“ – Folge: soziale Segregation.

 

Soziale Verbände stellen die Sachlage regelmäßig so dar, als sei Familiennachzug heilsam in jeder Hinsicht. Das mag teilweise zutreffen. Für nachgezogene Frauen aus patriarchalisch sozialisierten Gesellschaften, die sich tatsächlich hierzulande integrieren und ergo emanzipieren wollen, kann es nur höhnisch sein. Aus einem Besitzdenken der Frau gegenüber heraus und aus persönlicher Schwäche mit Eifersucht umzugehen werden selbst entscheidende Frauen nicht nur massiv unter Druck gesetzt, sondern auch schamlos ermordet. Auf offener Straße wird etwa in Hannover eine 35-Jährige und in Viersen eine 17-Jährige erstochen. In Neukölln entkommt eine 18-jährige Ex-Freundin nur knapp dem Tod. Und auch wenn man kaum noch was davon hört: Frauen muslimischer Männer in Deutschland werden nach wie vor Opfer von Ehrenmord. Die zwei häufigsten Motive laut einer Studie: beabsichtigte oder vollzogene Ehescheidung und außereheliche Beziehung. In dem Kontext existiere kaum Solidarität zwischen Frauen: „Mütter und Schwestern wissen im Vorfeld der Tat sehr wohl um die Gefährdung der Opfer, unternehmen jedoch nur in den wenigsten Fällen Versuche, die Tat zu verhindern oder das Opfer zumindest zu schützen. Schwestern zeigen sich solidarisch mit den Tätern.“ Zum unbedingten Gehorsam erzogene Mütter bestärken den Täter oft noch. Dabei bleibt es zunehmend nicht. Offenbar nach dem Motto „Gewehr bei Fuß“ verankern salafisti-sche Mütter „ihre menschenverachtende Doktrin in Kinderköpfen“, wie jetzt NRW-Innenminister Herbert Reul (CDU) „vor dem Einfluss Dutzender Frauen aus der Salafistenszene in NRW“ warnt: Sie „spielten bei der Verbreitung extremistischer Propaganda eine wichtige Rolle“, seien engagiert in der Gefangenenhilfe, beim Sammeln von Spenden und als Ideologieproduzentinnen. Frauen stellten derzeit einen Anteil von zwölf Prozent der Salafistenszene. Und: „Es laufen in NRW immer mehr radikalisierte Kinder herum.“ Die angestrebte Lösung: Orientierungshilfen für Jugendämter sowie Sensibilisierung und Prävention in Schulen, Ordnungsbehörden und Sozialarbeit.

 

Und während man diese Maßnahmen der Arbeitsplatzbeschaffung für Opportunisten plant, breitet sich die Szene ganz gemütlich immer weiter aus. „Die Sächsische Begegnungsstätte (SBS) – eine vom Verfassungsschutz wegen ihrer Nähe zur extremistischen Muslimbruderschaft und ähnlicher Vereinigungen beobachtete gemeinnützige Unternehmergesellschaft – nutzt eine Immobilie in Zittau“, geht aus dem gerade vorgelegten Verfassungsschutzbericht des Freistaats für 2017 hervor. „Durch die Schaffung von vermeintlich seriösen Angeboten für Muslime versucht die SBS insbesondere im ländlichen Raum im extremistischen Sinne Einfluss auf die islamische Gemeinschaft zu erlangen“ – auch in Görlitz, Pirna, Riesa und anderswo. In Brandenburg warnt Innenminister Karl-Heinz Schröter (SPD) vor wachsender Bedrohung durch kaukasische Islamisten: „Wir müssen die Entwicklungen in der islamistischen Szene sehr ernst nehmen und mit allen zur Verfügung stehenden Mitteln bekämpfen.“ Dem Verfassungsschutzchef Frank Nürnberger liegt es allerdings politisch korrekt näher vor Verallgemeinerung zu warnen: „In Brandenburg leben mehrere zehntausend Muslime, davon gelten lediglich (?) 130 als Islamisten … Wer Muslime von vornherein als potenzielle Terroristen abstempelt, schürt übertriebene Ängste in der Bevölkerung und erschwert die Integration der zu uns geflüchteten Menschen.“ Schröter hatte zwar gar nicht Muslime von vornherein als potenzielle Terroristen abgestempelt. Er wies auf Problematik in bestimmten Gruppen hin. Immerhin aber weiß man jetzt, falls man noch zweifelte, dass eine Lösung von diversen Seiten her mindestens blockiert und die Entwicklung ihren Lauf nehmen wird, solange nicht eintrifft, was der Theologe Kurt Marti so ausdrückte: „Gesucht sind Macher. Nötig wären Verhinderer.“

 

Nachtrag vom 21.7.: Siehe auch: "Das Netz der radikalen Schwestern." Außerdem: "Vater soll Tochter ermordet haben, um Mutter zu bestrafen." Und zum Anspruchsverhalten: "Elfköpfige Flüchtlingsfamilie randaliert im Rathaus."

 

Nachtrag vom 29.7.: "Ein sofort hinzugezogener Arzt konnte nur noch den Tod der Geschwister feststellen ... Der Vater, ebenfalls Mosambikaner, wurde festgenommen. Laut den Beamten war er stark alkoholisiert ... Nach derzeitigem Ermittlungsstand gehen die Kriminalisten von einem gewaltsamen Tod der beiden Mädchen aus." 

 

Nachtrag vom 11.8.: "Hunderte Kinder leben in Deutschland laut Verfassungsschutz in islamistischen Familien. Von ihnen gehe 'ein nicht unerhebliches Gefährdungspotenzial' aus, hieß es zuletzt vonseiten der Behörde ... In NRW ist die Sorge inzwischen so groß, dass die Regierung erwägt, auch Kinder unter 14 Jahren durch den Verfassungsschutz beobachten zu lassen ... 'Wir müssen leider davon ausgehen, dass sie ein anderes Verhältnis zur Gewalt haben und die Hemmschwelle, Gewalt anzuwenden, geringer ist' ... Vor allem auch die Frauen in radikalisierten Familien bereiten den Behörden in dem Zusammenhang Sorge."

 

Nachtrag vom 23.8.: "In Köln werden ... salafistische Puppen zur Indoktrination von Kindern hergestellt ... Der Verfassungsschutz weiß davon und beobachtet dies auch." Rechtlich gebe es gegen den Vertrieb der Puppen keine Handhabe.

 

Nachtrag vom 14.11.: "Beziehungsdrama in Jüchen Afghane (35) sticht brutal auf seine Ehefrau ein." Außerdem: Irakerin (24) wird erschossen, eventuell Beziehungstat.

 

Nachtrag vom 21.11.: "Weil ihr Freund die falsche Nationalität hatte, wurde sie misshandelt ... Mehrfach trat Mohamed S. (66) seiner Tochter gegen den Kopf und ins Gesicht und drohte ihr, die Kehle durchzuschneiden." Bruder und Mutter halfen mit, dass Lela nicht entkam. "Sie haben ihre Tochter wie einen Hund behandelt."


24.5.2018

Familiennachzug ohne Hintergrundwissen

 

Im Bundestag werden Regelungen zum Familiennachzug ohne wesentliche Datengrundlage beschlossen – geht aus dieser Antwort der Bundesregierung hervor: „Es liegen der Bundesregierung keine Erkenntnisse dazu vor, wie viele Familienangehörige subsidiär Schutzberechtigter von der Möglichkeit des Familiennachzuges Gebrauch machen würden.“ Auch auf die Frage, wie sie „die Dimensionen und die Relevanz eines möglichen Familiennachzuges für subsidiär Schutzberechtigte“ einschätzt, und in welchem Umfang sie „zusätzliche Belastungen für Staat und Gesellschaft“ erwartet, weiß die Bundesregierung keine Antwort. Ebenso wenig zum Sogeffekt – die Zunahme von Fluchtbewegungen „nach Anerkennung als subsidiär Schutzberechtigter weitere Angehörige“ nach Deutschland zu holen, wenn die Regelung für den Familiennachzug wieder in der Form hergestellt würde, wie sie vor dem 17. März 2016 galt. Weiter gibt es keine Angaben zur Struktur der Verwandtschafts-verhältnisse bei Nachgezogenen, zum Aufenthaltstitel der Ausländer, zu dem der Nachzug erfolgt, und zum Anteil der erfolgreichen Antragsteller, die zum Zeitpunkt der Antragstellung nicht auf Sozialleistungen angewiesen waren. Einer der Gründe für das Nicht-Wissen: „Der Bundesregierung liegen hierzu keine Erkenntnisse vor, da bei der Einreise nach Deutschland an der Grenze keine Erfassung des zur Einreise verwendeten Visums oder des Einreisegrundes stattfindet und beim Familiennachzug grundsätzlich weder Staatsangehörigkeit noch Aufent-haltsstatus desjenigen, zu dem der Familiennachzug stattfindet, statistisch erfasst werden.“ Gänzlich ohne Sinn und Verstand geht es auf der Vereinsebene zu. „Familienleben für Alle!“ wird dort skandiert, ohne auch nur einen einzigen Gedanken in Machbarkeit und Auswirkung auf „schon länger hier Lebende“ zu investieren. Zu einer Aktionskonferenz im März waren neben Betroffenen und „Flüchtlingsaktivist*innen“ auch „Parteipolitiker*innen der Grünen und Linken, Vertreter*innen der Kirche und alle anderen, die auf unserer Seite sind“, eingeladen. Was nachgezogenen jungen Frauen widerfahren kann, sollten sie sich hierzulande integrieren und folglich emanzipative Bestrebungen zeigen, ist hinlänglich bekannt, spielt aber bei den Aktivisten mit maßloser Anspruchs- und Forderungshaltung allenfalls eine untergeordnete Rolle.

 

Nachtrag vom 11.6.: "Die künftige Regelung des Familiennachzugs ... in Deutschland sorgt unter Sachverständigen für Kontroversen." Weiter bei "heute im bundestag"...

 

Nachtrag vom 17.8.: 22.000 Terminanfragen für Familiennachzug an Botschaft Beirut


5.5.2018

Abschiebe-Fiasko: Absurd unbeirrt

 

Nach den Reaktionen auf die Causa Ellwangen – die Aggressoren sind wie immer bestens anwaltlich vertreten – fällt es wahrlich schwer, den Gutschwätzern dieser Zeit überhaupt noch einen Funken Respekt zu zollen. 200 gewaltbereite Migranten rotten sich zusammen, verhindern eine Abschiebung, die hiesige bedrohte Polizei flüchtet und im öffentlich-rechtlichen „heute journal“ wird anmoderiert: „Die meisten Einwohner von Ellwangen wollen sich durch die jüngsten Vorfälle nicht beirren lassen.“ Die dortige Flüchtlingsunterkunft sei nicht wirklich ein Problem. „Man merkt ja nichts davon“, meint dann ein Ellwanger, und eine andere Passantin sagt: „Ich hab‘ überhaupt kein Problem mit der LEA (Landeserstaufnahmeeinrichtung) und hatte nie n‘ Problem“, relativiert das dann aber im gleichen Atemzug grinsend (!): „Es gibt natürlich Probleme – aber die gibt’s immer, überall.“ Was soll man zu solchen herum albernden Leuten noch sagen, die sich durch nichts beirren lassen, weil sie nichts ernst nehmen? Wie kann man nur dauerhaft so absurd leben? Weitere fragmentarische Fakten zur Abschiebepolitik: 

 

Folter in Tunesien: deutsche Erfindung? "Islamistische Gefährder aus Tunesien können nicht in ihre Heimat abgeschoben werden, weil ihnen dort Folter drohen soll. In Tunesien wundert man sich über die Argumentation ... Folter stehe in Tunesien unter harten Strafen." Der tunesische Minister für Menschenrechte: "Es ist absurd, dass ein deutsches Gericht" so etwas behauptet. 

 

Donauwörth: "Polizei muss Abschiebung abbrechen - als sie wiederkommt, wird Einrichtung verwüstet ... gambischer Staatsangehöriger (sollte) abgeschoben werden. Der Versuch habe jedoch zunächst abgebrochen werden müssen, nachdem sich etwa 50 Bewohner aggressiv gegenüber den Einsatzkräften gezeigt hätten." (Focus)

 

„In Deutschlands größtem Abschiebegefängnis, der Haftanstalt in Büren, eskaliert die Lage fast täglich … Die Häftlinge randalieren und schlagen Wärter.“ (Welt)

 

"Wer keinen Pass hat, kann nicht abgeschoben werden. Die Zahl dieser Fälle ist 2017 stark angestiegen ... und damit auch die Zahl derer, die trotz abgelehnten Asylantrags weiter geduldet werden." Ende 2017 aus diesem Grund geduldet: 5.743 aus Indien, 4.943 aus Pakistan, 3.915 aus Afghanistan und 3.828 aus Russland. (Süddeutsche)

 

"Immer mehr abgelehnte Asylbewerber wehren sich gegen ihre Abschiebung. 2017 seien fast doppelt so viele Abschiebungen per Flugzeug in letzter Minute abgebrochen worden wie 2016." 525 Abschiebungen abgelehnter Asylbewerber wegen Widerstandshandlungen gestoppt, doppelt so viele wie im Vorjahr. Besonders viele davon: Eritreer (61), Marokkaner (49) und Somalier (47) (Welt

 

Über 200 Abschiebungen sind 2017 daran gescheitert, dass sich die Flugkapitäne weigerten, die Abzuschiebenden mit an Bord zu nehmen. Begründung: gefährdete Flugsicherung. (Welt)

 

"Eigentlich müssten wesentlich mehr Gefangene Deutschland verlassen, da sie als ausreisepflichtig gelten ... Bei der Umsetzung von Abschiebungen stoßen die Landesbehörden jedoch häufig an Grenzen, wie der Fall eines jungen Palästinensers in einer Berliner Justizvollzugsanstalt zeigt. Seit mehreren Jahren sitzt er bereits im Gefängnis, dabei ist er ausreisepflichtig. Einen Pass besitzt er nicht – und will sich auch keinen besorgen. Er wolle nicht aus Deutschland ausreisen ... Ohne Pass kann er nicht abgeschoben werden. Im kommenden Jahr endet die Haft-strafe für den jungen Gefangenen. Wie es nach der Haft mit ihm weitergeht, ist unklar." (Welt)  

 

Freilassung eines 25-jährigen Albaners aus Platzmangel, für den Abschiebung vorlag. (Abendblatt

 

Niedersächsisches Ober­verwaltungs­gericht: Asylbewerber, die bereits in Bulgarien als Flüchtlinge anerkannt worden sind, dürfen derzeit nicht nach Bulgarien rücküberstellt werden. Grund: Sie sind dort von Obdachlosigkeit und extremer Armut bedroht. Geklagt hatte ein Syrer. (Kostenlose Urteile)

 

Und zum Rechtsweg in der Praxis: "Bevor sich das BVerfG mit einer Abschiebung befasst, muss allerdings erst der Rechtsweg erschöpft werden. In asylrechtlichen Eilverfahren ist er kurz und beschränkt sich auf das Verwaltungsgericht (VG). Im Aufenthaltsrecht - zum Beispiel, wenn ein ausgewiesener Straftäter abgeschoben werden soll - sind es immerhin zwei Instanzen bis zum Verwaltungsgerichtshof (VGH)/Oberverwaltungsgericht (OVG) ... Am Dienstag kommt eines der beiden angekündigten Verfahren gar nicht nach Karlsruhe, weil bereits der VGH Mannheim die Abschiebung gestoppt hat ... Meist entscheiden die VG bis 17 Uhr. Die Abschiebeflüge starten oft bereits um 20.30 Uhr. Die Verfassungsrichter versuchen dann, noch vor dem Start des Flugzeugs über gestellte Eilanträge zu entscheiden. Manchmal haben sie dafür nur zwanzig Minuten Zeit. An diesem Abend kam der Eilantrag noch später ... war die Maschine schon in der Luft. Dennoch hakte Maidowski den Fall nicht ab. Die Bundespolizei hatte ihm mitgeteilt, dass es nach drei Stunden eine Zwischenlandung in Tiflis (Georgien) geben wird. Wenn die Kammer bis dahin dem Eilantrag stattgegeben hätte, könnten zwei Bundespolizisten mit dem Afghanen aussteigen und per Linienflug nach Deutschland zurückkehren. Zugriff haben die Verfassungsrichter, bis die Abschiebemaschine morgens früh um 6 Uhr in Kabul landet." (LTO)

 

Nachtrag vom 6.5.: "Hickhack um Randale-Flüchtling - Italien ist für Yussif nicht zumutbar!" Außerdem: "Anwalt des Togoers droht mit Verfassungsklage."

 

Nachtrag vom 10.5.: "Selbst nach einer Abschiebung nach Italien wird die Bundespolizei den Togoer anstandslos wieder einreisen lassen müssen ... Drittstaatsangehöriger, der nach Italien abgescho-ben wurde, darf somit eigentlich nicht erneut ins Bundesgebiet einreisen. Doch gilt dem Bericht zufolge für die Arbeit der Bundespolizei weiterhin die mündliche Anordnung des damaligen Bundes-innenministers Thomas de Maizière vom September 2015: Diese sieht vor, von einer 'Einreise-verweigerung bis auf Weiteres aus humanitären Gründen abzusehen'. Jeder Drittstaatler ohne Papiere, aber mit Asylbegehren ist danach an die zuständige Aufnahmeeinrichtung weiterzuleiten." 

Nachtrag vom 12.5.: Anwalt-Beschwerde beim Bundesverfassungsgericht: Asylrecht wird entkernt.

 

Nachtrag vom 14.5.: "Entscheidung aus Karlsruhe - Flüchtling aus Togo darf abgeschoben werden ... einstimmige Entscheidung des Gerichts ist unanfechtbar." 

 

Nachtrag vom 24.5.: Siehe auch: Fast jede zweite geplante Abschiebung abgebrochen

 

Nachtrag vom 26.5.: "Gewaltsamer Zusammenstoß in Göttingen: Mit der Blockade eines Polizeigebäudes haben mehr als 100 linke Demonstranten versucht, die Abschiebung eines Mannes aus Simbabwe zu verhindern. Zwei Beamte wurden verletzt." Außerdem: "Kirchenasyl verzögerte Abschiebungen in fast 500 Fällen." Und: "Was ist wichtiger: Die Durchsetzung einer Abschiebung oder die Wahrung des Kindswohls? Eine Premiere im Jugendhilfeausschuss befasste sich jetzt mit diesem Konfliktfeld." Aus anderer Perspektive fragt die Bild: "Warum wurden die Killer nicht abgeschoben? - Sie könnten noch leben."

 

Nachtrag vom 28.5.: "Immer mehr Asylbewerber beschuldigen sich selbst schwerster Verbrechen, um einer Abschiebung zu entgehen." 

 

Nachtrag vom 16.7.: "Jeder zweite Abzuschiebende wird einem Medienbericht zufolge von der Polizei am Rückführungstermin nicht an seinem Meldeort angetroffen ... Von den rund 12.800 ... Abschiebebemühungen seien etwa 11.500 Personen am vorgesehenen Termin nicht angetroffen worden oder sogar dauerhaft untergetaucht gewesen. In den übrigen rund 1.300 gescheiterten Versuchen mussten die Abschiebungen ... aus verschiedenen Gründen abgebrochen werden. So habe in rund 150 Fällen der Pilot die Mitnahme des Ausreisepflichtigen abgelehnt. In mehr als 500 Fällen seien Abschiebungen wegen ... Widerstands abgebrochen worden." Im Vergleich zu 2017 eine Steigerung um mehr als 200 Prozent.

 

Nachtrag vom 29.7.: "In Deutschland fahndet die Polizei derzeit nach fast 300.000 Menschen, die festgenommen werden sollen. Bei 126.327 handele es sich um Ausländer, die das Land verlassen müssten ... Zusätzlich zu den fast 300.000 Fahndungen zur Festnahme, sucht die Polizei nach weiteren rund 300.000 Personen zur Aufenthaltsermittlung und nach 15.000 Vermissten." Ein Leserkommentar dazu: "Die Frage ist was geschieht eigentlich wenn die Fahndung Erfolg hat? Ich meine außer dass sich hoch spezialisierte Rechtsanwälte wieder mal - letztlich auf Kosten des Steuerzahlers - ihre goldenen Nasen verdienen?"

 

Nachtrag vom 14.8.: "Die Chancen abgelehnter Asylbewerber aus Afrika auf Verbleib in Deutschland sind laut Bamf sehr hoch. Im ersten Halbjahr sind über 36.089 Asylanträge von Afrikanern entschieden worden. Die meisten (27.250) haben keinen Schutztitel erhalten, davon sind aber nur 3.164 Afrikaner abgeschoben worden." Siehe auch: "Widerstand gegen Rückführungen gehört in Ellwangen zur 'Normalität' - dort waren Ende April Hunderte Polizisten nötig, um eine Abschiebung durchzuführen. Kosten des Großeinsatzes: 360.000 Euro. Weiterhin ist nur jeder fünfte Abschiebungsversuch erfolgreich."

 

Nachtrag vom 15.8.: "Für die Sicherheitsbegleitung bei Rückführungen ... sind dem Bund im ersten Halbjahr 2018 Kosten in Höhe von 3.773.000 Euro entstanden ... Im Zeitraum vom 1. Januar 2014 bis 30. Juni 2018 sind ausweislich des AZR (Ausländerzentralregister) 6.238 293 Personen nach Deutschland eingereist. Zum Stichtag 30. Juni 2018 waren hiervon 374 219 Personen mit einem abgelehnten Asylantrag erfasst, davon 179.870 Personen, die noch in Deutschland aufhältig waren" (mit großem Abstand Afghanen).  

 

Nachtrag vom 29.11.: Antwort der Bundesregierung zur Praxis der Abschiebungshaft 

 

Nachtrag vom 29.12.: "Polizeigewerkschaft beklagt: 'Staatsversagen' bei Abschiebungen"


19.4.2018

Einreise: Überraschung statt Verbindlichkeit

 

Bundespolitiker agieren in punkto Zuwanderungspolitik zunehmend unverschämt. Laut DWN stellt Bundesinnenminister Horst Seehofer die systematischen Grenzkontrollen bei Flügen aus Griechenland „überraschend“ ein. Noch im November 2017 hatte Seehofers Vorgänger Thomas de Maizière die Ausweitung dieser Kontrollen angeordnet. „Damit sollte eine überdurchschnittlich hohe Zahl unerlaubter Weiterreisen nach Deutschland über diese Route fortan verhindert werden.“ N-tv dazu: „Rund 1000 Personen versuchen in diesem Jahr, mit gefälschten Papieren aus Griechenland nach Deutschland einzureisen. Laut Innenministerium ein drastischer Anstieg. Mit speziellen Maßnahmen soll dem Einhalt geboten werden.“ Jetzt begründet eine Sprecherin des Ministeriums die Aufhebung der Kontrollen so: sie hätte „kein signifikantes Dunkelfeld in Bezug auf illegale Einrei-sen über Flugverbindungen von Griechenland nach Deutschland“ gezeigt. Man beschränke sich nun auf „stichprobenartige Kontrollen“ an Flughäfen und auf „enge grenzpolizeiliche Zusammenarbeit mit Griechenland“. Einen gänzlich anderen Eindruck vermittelt aktuell die Welt: „Insbesondere deutsche Reisedokumente werden in den sozialen Medien zum Verkauf angeboten … Vor allem in Griechenland würden solche Dokumente gehandelt. Von dort könne man dann per Flugzeug weiter nach Mitteleuropa reisen … Das Angebot von Schleusungen im Luftverkehr sowohl direkt aus der Türkei als auch aus Griechenland nach Westeuropa stieg seit Frühsommer 2017 stark an.“

 

Über die „Erfolgschancen“ auf dem Luftweg illegal nach Mitteleuropa zu gelangen konkretisiert T-online: „Not macht erfinderisch – und seit die Landgrenzen auf der Balkanroute dicht sind, sind viele der in Griechenland gestrandeten Flüchtlinge verzweifelt. Schlepperbanden probieren es daher mit immer neuen Methoden. Der Trick mit dem Privatjet ist eine davon. Wer sich diese Luxusversion nicht leisten kann, wird mit falschen Papieren in einen Linienflieger gesetzt ... Die Masche ist inzwischen so weit verbreitet, dass die deutschen Behörden seit November bei allen ankommenden Flügen aus Griechenland wieder Kontrollen vornehmen.“ Und das soll jetzt plötzlich irrelevant sein? Seehofers verantwortungslose und willkürlich scheinende Entscheidung – noch im März stellte er sogar eine Ausweitung der Grenzkontrollen in Aussicht – entstand offenkundig auf Druck der EU-Kommission hin. Die „dringt schon lange darauf, die Grenzkontrollen wieder aufzuheben“. Grund: Die Gefährdung des freien Personen- und Warenverkehrs im EU-Binnenmarkt.  Bedrohungen für die öffentliche Sicherheit und Terrorgefahr stehen hintenan. Nicht so in anderen Schengenländern: Dänemark, Frankreich, Österreich, Schweden und das Nicht-EU-Land Norwegen teilten der EU die Verlängerung der Grenzkontrollen mit. „Keine andere Regierung fährt dabei den Umfang ihrer Kontrollen zurück, Österreich und Schweden kündigen sogar eine mögliche Ausweitung an.“

 

Siehe auch diesen Nachbericht über die Anhörung im Bundestag zur EU-Asylreform. Infos zur Beratung im Innenausschuss des Bundestags mit dem EU-Kommissar für Migration über die europäische Asyl- und Flüchtlingspolitik gibt es dort.

 

Nachtrag vom 20.4.: "Europa bereitet sich auf die Rückkehr der Flüchtlingskrise vor. Einzelne Regierungen planen drastische Maßnahmen."

 

Nachtrag vom 25.4.: 2017 ließ die Bundesregierung 350 Imame des umstrittenen Ditib einreisen. "Ob sie nach Ablauf ihrer Arbeitsvisa ausgereist sind, weiß niemand."

 

Nachtrag vom 29.7.: Deutsche Flughafenbetreiber sollen die Sicherheitskontrollen nach den Vorstellungen von Bundesinnenminister Horst Seehofer künftig in Eigenregie organisieren. Der Chef der Bundespolizeigewerkschaft, Ernst G. Walter, warnt vor einem folgenreichen Fehler: "Anti-Terror-Maßnahmen sind keine bloßen Dienstleistungen, die man durch X-beliebige Unternehmen gegen Einwurf einer Münze durchführen lassen kann ... Bei Terrorabwehrmaßnahmen muss aber statt Schnelligkeit und Gewinnorientierung immer die Qualität der hoheitlichen Sicherheitsmaßnahmen im Vordergrund stehen."

 

Nachtrag vom 30.7.: "Nach Auffassung der Bundespolizei ist die Inhaftnahme unerlaubt einreisender Migranten rechtlich zulässig, die nicht unmittelbar an der Grenze zurückgewiesen werden können ... Gleichwohl stellt die Behörde in dem dreiseitigen Schreiben fest, dass die 'Weisungslage zur Einreiseverweigerung' unberührt bleibe. Das heißt, dass die Bundespolizei aufgrund der Entscheidungen der Bundesregierung weiterhin von umfassenden Zurückweisungen an der Grenze absieht. Gleichzeitig macht sie aber deutlich, dass sie keine juristischen Hürden für solche Zurückweisungen sieht." (?)

 

Nachtrag vom 10.8.: "Einreisesperre für abgelehnte Asylbewerber ist wirkungslos."

 

Nachtrag vom 15.8.: "Güterzüge aus Italien dienen Flüchtlingen zunehmend als Vehikel zur illegalen Einreise nach Deutschland ... Nach einem deutlichen Anstieg der Flüchtlingszahlen verstärkt die Bundespolizei jetzt die Kontrollen."

 

Nachtrag vom 16.8.: "Ausweislich des AZR hielten sich zum Stichtag 30. Juni 2018 insgesamt 714 Personen mit einer noch nicht abgelaufenen Wiedereinreisesperre in Deutschland auf, die seit dem 1.1.2015 wieder nach Deutschland eingereist waren und bei denen die Feststellung der Wiedereinreisesperre vor dem Zeitpunkt der Wiedereinreise lag ... Ausweislich des AZR hielten sich zum Stichtag 30.6.2018 34.089 Personen mit ... abgelehntem Asylantrag in Deutschland auf, die seit dem 1.1.2015 wieder nach Deutschland eingereist waren."

 

Nachtrag vom 30.8.: An der österreichisch-deutschen Grenze wurden im vergangenen Jahr 13.794 unerlaubte Einreisen sowie 113 unerlaubte Aufenthalte registriert.  

 

Nachtrag vom 20.9.: Vermehrt illegale Einreiseversuche mit gekauften Ausweisen. Und: Ministerpräsident Laschet gegen Grenzkontrollen in NRW. Dass das Dreiländereck auch Brennpunkt illegaler Einwanderung ist, gaben bislang weder Bund noch Land zu. Belege: erdrückend. 

 

Nachtrag vom 15.11.: Zahl der nach Deutschland kommenden Asylbewerber stieg im Oktober wieder. Seit zweieinhalb Jahren liegt die monatliche Zahl zwischen 11.000 und 17.000. 

 

Nachtrag vom 24.11.: "Anhaltend starke Sekundärmigration nach Deutschland - Weil die Anträge zuvor zurückgingen, sahen Beobachter Indizien für eine Trendwende. Die ist aber nicht eingetreten. Grund: anhaltend starke Weiterwanderung von Migranten, die schon in einem anderen EU-Staat gelebt haben. Der Rückgang der irregulären Migration über das Mittelmeer schlägt sich nicht auf die Asyllage in Deutschland nieder. Im Oktober wurden 14.824 Asylanträge gestellt, wie das Bundesinnenministerium mitteilte. Damit stagniert seit zweieinhalb Jahren der monatliche Zuzug von Schutzsuchenden zwischen jeweils 11.000 und 17.000."


26.3.2018

Einreise: Verpuffte Warnungen

 

Klartext beim gestrigen Presseclub: Der freie Journalist Wolfgang Bok: „Sie gehen nach Weil am Rhein, da kommt jeden Tag die Straßenbahn aus Basel, die Linie 8. Da kommen Migranten aus Afrika, die werden in Empfang genommen, da wird keiner zurückgeschickt … Also die 200.000, die genannt werden, sind eher eine Untergrenze als eine Obergrenze … wenn jetzt Bayern seine eigenen Grenzkontrollen macht, dann möchte ich mal sehen, ob sie dann hin stehen und sagen, wir verfolgen Recht und Gesetz und sagen, ihr kommt aus einem sicheren Drittland, Österreich, zurück. Das möchte ich mal sehen. Auf diese Diskussion bin ich gespannt.“ Es hapert ja schon an der Durchsetzungskraft, selbst bei bestem Willen. Die fatale Laissez-faire-Einreisepolitik scheint aber langsam ernst genommen zu werden. Nordbayern berichtet: Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat die Kontrolle längst verloren. „Die Folgen sind immens – und gefährlich.“ Identitätsfeststellung als Grundlage für jedes Verfahren: großteils Fehlanzeige. „Auf dem Höhepunkt der Flüchtlingskrise kamen knapp 80 Prozent der Asylbewerber ohne Ausweisdokumente … In kürzester Zeit gelangten 700.000 Menschen nach Deutschland, deren Identität nicht eindeutig geprüft war, zeigt eine interne Regierungsbilanz.“ Aus Sicherheitskreisen sei zu erfahren, dass immer noch mehr als die Hälfte ohne Identitätsnachweis reist. „Laut Innenministerium legten bei der Antragstellung 2017 nur etwa 35 Prozent ein Identifikationsdokument vor. Im Vergleich zum Vorjahr ging der Anteil sogar leicht zurück.“ Das „massive Sicherheitsproblem“ war dem BAMF schon früh klar, wie Nordbayern – übrigens auch zur lächerlichen Angeberei bezüglich digitaler Neuerungen und zu seltsamen Vorgängen im Rahmen simulierter Sicherheit – weiter schreibt: „Warnungen seien aber verpufft.“ So auch die des BAMF-Personalrats in seinem Brandbrief vom November 2015: Die systemischen Mängel sind „mit einem rechtsstaatlichen Verfahren nicht vereinbar“. Unter „Verzicht auf eine Identitätsprüfung“ wurde Syrern, Eritreern und Irakern der Flüchtlingsstatus zuerkannt, trotz des erfahrungsgemäß hohen Anteils Asylsuchender, „die eine falsche Identität angeben, um eine Bleibeperspektive mit der Möglichkeit des Familiennachzugs etc. zu erhalten.“ Erhellend, den Brandbrief in Gänze zu lesen. Die Welt zur Einreisepolitik: „Von einer ‚Abschottung von jeglicher Migration‘ durch Grenzkontrollen fehlt allerdings bisher jede Spur. Nach Einführung der Kontrollen im Herbst 2015 kamen im Jahr darauf 1.720.000 Ausländer nach Deutschland.“ Die Methode der Zuwanderungskontrolle sei „eher zurückhaltend“. „Bis heute dürfen die Bundespolizisten unerlaubte Einreisen von Ausländern, die behaupten, Schutz zu suchen, nicht verhindern. Nicht einmal wenn sie keine Papiere haben oder schon in einem anderen EU-Land nachweislich als Flüchtlinge anerkannt sind.“ Zurückweisungen gab es laut Antwort der Bundesregierung dennoch: „Durch die Bundespolizei und … beauftragten Behörden wurden im Jahr 2017 insgesamt 10.265 Personen zurückgewiesen, die ohne gültiges Reisedokument/Visum/Aufenthaltstitel bzw. im Besitz eines falschen bzw. verfälschten Reisedokumentes/Visums/Aufenthaltstitels waren.“

 

Ausgenutzt werden letztlich sämtliche verfügbare Wege. Die „Feststellungszahlen“ im Bereich „illegale Migration auf dem Luftweg nach Deutschland“ legten laut Bayernkurier ebenfalls zu: „Etwa ein Drittel der Asylsuchenden aus den Hauptherkunftsländern sollen auf ihrem Weg auch ein Flugzeug nutzen.“ Es gebe zwar „verschärfte Einreisekontrollen an den deutschen Flughäfen“, allerdings „tarnen“ sich Migranten „neuerdings auch mit Anzügen als Geschäftsreisende – oder umgekehrt mit Shorts als Touristen, je nach Abflugort“. Die neue Kreativität der Schleuser: „Insbesondere im Luftverkehr nutzen Migranten und Schleuser sehr flexibel verschiedene Routen und Modi Operandi.“ Jörg Radek von der Gewerkschaft der Polizei sagt: „Es ist sehr schwierig, bei Kontrollen von Flugzeuginsassen in kürzester Zeit eine illegale Einreise zu erkennen.“ Weitere Mittel und Wege: Neben Fernreisebussen und Mitfahrzentralen auch Innenräume von Containern auf Güterzügen durch aufgeschnittene Planen, Überlassen von Ausweisen an Landsleute oder Arrangement von Scheinehen mit deutschen Frauen. Last but not least kommen aufgrund „massiver Bestechung von Grenzpolizisten“ (Focus) monatlich rund 15.000 Flüchtlinge über die offiziell geschlossene Balkanroute in die Bundesrepublik. „Nach Erkenntnissen der deutschen Sicherheitsbehörden werden Grenzbeamte an strategisch wichtigen Übergängen mit hohen Geldzahlungen dazu gebracht, Fahrzeuge nur nachlässig zu kontrollieren oder gleich durchzuwinken.“ Über die Stichwortsuche „Einreise“ beim Blaulicht Presseportal der Polizei können täglich neue Einreisefälle verfolgt werden. Ein Leserkommentar zur Sache: „Ich meine, dass der Artikel nicht zur Beruhigung der Bevölkerung beigetragen hat.“

 

Nachtrag: Zur strafrechtlichen Bewertung der unrechtmäßigen Einreise siehe diese Antwort der Bundesregierung: „Nach § 95 Absatz 1 Nummer 3 des Aufenthaltsgesetzes (AufenthG) ist die unerlaubte Einreise einer ausländischen Person in das Bundesgebiet strafbar. Nach Artikel 31 Absatz 1 ... Genfer Flüchtlingskonvention … dürfen jedoch keine Strafen gegen Flüchtlinge wegen ihrer unerlaubten Einreise verhängt werden. Auf diesen persönlichen Strafaufhebungsgrund hat der deutsche Gesetzgeber in § 95 Absatz 5 AufenthG … ausdrücklich hingewiesen.“ Daher werden Flüchtlinge nicht wegen unerlaubter Einreise bestraft. „Es ist Aufgabe der Justizbehörden der Länder, im Zuge der Durchführung eines Ermittlungsverfahrens zu prüfen, ob ein Verfahren eingestellt wird. Der Bundesregierung stehen gegenüber den Justizbehörden der Länder weder Aufsichts- noch Weisungsbefugnisse zu.“

 

Nachtrag vom 27.3.: Daten aus Mobiltelefonen von Flüchtlingen werden nur selten ausgelesen, obwohl diese "in Zweifelsfällen helfen, die Identität von Flüchtlingen festzustellen, die ohne Papiere nach Deutschland kommen - dies sind fast zwei Drittel der Asylbewerber". 

 

Nachtrag vom 26.2.2020: "Scheinehen bereiten Ämtern zunehmend Probleme ... Mit teuer bezahlten Scheinehen verschaffen sich Ausländer immer öfter das Recht, dauerhaft in Deutschland bleiben zu dürfen ... nach Schätzungen der Bundespolizei ist die Dunkelziffer hoch: Zahlreiche Scheinehen fallen im Behördenapparat gar nicht erst auf, sei es im Stress auf dem Amt oder aus mangelnder Erfahrung." Festnahmen auch im Saarland. 


6.2.2018

Einreisen über Mitfahrzentralen

 

Na, wenn das kein „Racial Profiling“ ist: „Wenn zumindest offenkundig ist, dass Drittstaaten-angehörige mitfahren möchten, so sind die Ausweispapiere zu kontrollieren. Wer keine bei sich führt oder nicht vorzeigen will, sollte nicht mitfahren dürfen … Am besten ist allerdings, lieber gleich darauf zu verzichten, Drittstaatenangehörige mitreisen zu lassen. Das ist traurig, aber leider aufgrund der heutigen geopolitischen Lage und Sichtweise einiger Gerichte in Deutsch-land der sicherste Weg, um nicht als Schleuser verurteilt zu werden.“ Das steht im Internet auf Anwalt.de unter dem Reiter „Rechtstipps“. Hintergrund: Wegen der Flüchtlingsproblematik habe man „vermehrt mit Strafmandaten zu tun“, nachdem User von BlaBlaCar oder Mitfahrzentrale Ausländer ohne gültige Aufenthaltstitel mit nach Deutschland genommen haben – auch unwissentlich. Das Amtsgericht Miesbach erwartet von Anbietern solcher Mitfahrten, „sich vorab über Medien zu informieren, wie der Stand der Flüchtlingsproblematik ist und sich von Drittstaatsangehörigen die Ausweispapiere vorzeigen zu lassen“. „Wer dies nicht tut, handle zumindest bedingt vorsätzlich, mithin strafbar.“ Ob der Fahrer im Fall „Von Pisa zur Polizei“ ebenfalls belangt werden wird, ist unklar: Diesem kam durch Gespräche auf der Fahrt der Verdacht, „dass mit seinen Mitfahrern etwas nicht stimmen könne“. In Deutschland angekommen übergab er seine Mitfahrer der Bundespolizei in Freiburg. Die stellte fest, dass sie mit fremden Reisepässen unterwegs waren. „Zudem war der 27-Jährige bereits in der Schweiz und der 25-Jährige in Italien und Österreich als Asylbewerber registriert. Auch in Deutschland, im Freiburger Polizeirevier, stellten sie einen Asylantrag." Der werde nun geprüft.


30.1.2018

Familiennachzug und Infos zur Zuwanderung

 

Bei der gestrigen Anhörung im Bundestag zur künftigen Ausgestaltung des Familiennachzugs bei Flüchtlingen mit eingeschränktem Schutzstatus gab es diverse Aussagen der Sachverständigen zur Sache. Drei der Gutachter äußerten sich ambivalent. Helmut Dedy (Deutscher Städtetag): Man solle den Familiennachzug „grundsätzlich weiter aussetzen“, in einem bestimmten Maß aber Ausnahmen zulassen. Uwe Lübking (Deutscher Städte- und Gemeindebund): Man solle die Aussetzung des Familiennachzugs zeitlich begrenzt weiter festhalten und parallel eine Anschlussregelung finden. Kay Ruge (Deutscher Landkreistag): Sowohl die voraussetzungslose Ermöglichung des Nachzugs als auch seine generelle Abschaffung sei abzulehnen. Weiterhin gab es drei Stimmen pro und eine contra Nachzug. Zu den rechtlichen Grundlagen äußerten sich außerdem drei Professoren kontrovers. Wie viele Personen im Rahmen des Nachzugs kommen würden ist unklar. Auf Schätzungen und angeblich „belastbare Zahlen“ wird an dieser Stelle verzichtet. Trotz der unklaren Datenlage bereite das Auswärtige Amt „schon jetzt die Wiederaufnahme des umstrittenen Familiennachzugs für bestimmte Flüchtlinge ab Mitte März vor“, so n-tv Anfang Januar. Da im Zuge der aktuellen Debatte sonstige Aspekte der Zuwanderung in den Hintergrund geraten, werden einige davon im Folgenden aufgelistet: Europapolitiker von Union und SPD stimmten Vorschlägen zur Dublin-Reform zu, nach denen „faktisch die bloße Behauptung einer Familienverbindung ausreichen“ solle: „Im Ergebnis würde ein Mitgliedstaat, in dem sich bereits zahlreiche Ankerpersonen befinden, für weitreichende Familienverbände zuständig“, zitiert die Deutsche Welle den Spiegel. Schutzbedürftige werden auch im Wege des Resettlement und weiterer humanitärer Aufnahmeprogramme aufgenommen.

 

Obwohl Bigamie in Deutschland und weiteren EU-Ländern verboten ist (hier relevant: § 1306 BGB und § 172 StGB), wird über Einzelfallentscheidungen im Sinne des Kindeswohls der Nachzug von Zweitfrauen hier lebender Zugewanderter erlaubt. Davon unberührt sind Fälle, bei denen „Bigamie und Polygamie vor den Behörden auch verschleiert“ wird, „indem nur eine Ehefrau angegeben wird und dann irgendwelche ‚Cousinen‘, ‚Bekannte‘ oder ‚Freundinnen‘ mit einem Teil der Kinder zusammenleben.“ (RP Online). Am Flensburger Bahnhof werden derzeit täglich Personen aufgegriffen, die sich ohne Papiere von Dänemark nach Deutschland begeben. „Hunderte, meist aus dem Nahen Osten, sind es in den vergangenen Wochen und Monaten gewesen“, schreibt die SHZ, obwohl man wegen dort nicht eingeführter Grenzkontrolle gar nicht jeden Zug überprüft, der von Dänemark kommt. Grund für die Einreise: Der Asylantrag wurde abgelehnt, Andere fühlen sich durch verschärfte Gesetze nicht willkommen. „Gleich wieder zurückschicken oder zurückweisen, wie es für die dänische Seite durch die eingeführten Grenzkontrollen möglich ist, könne man die Menschen nicht … Jedes Aufgreifen unerlaubt eingereister Menschen zieht viele administrative und praktische Arbeitsschritte nach sich … ein Abreißen des Flüchtlingsstroms gen Süden scheint vorerst nicht in Sicht.“ (Praxisbeispiel) An deutschen Grenzen würden zwischen 500 und 1.000 illegale Einreisen pro Tag gezählt, führt die Berliner Zeitung aus. „Viele Grenzübergänge werden eben nicht kontrolliert.“ Bundesweit gibt es untergetauchte Zuwanderer: Allein im Landkreis Aichach-Friedberg sollen es über 150 seit Januar 2016 sein. Fast jeder Zehnte entziehe sich dem Zugriff der Behörden. Im Landkreis Freising sei ein großer Teil der abgelehnten Asylbewerber „unbekannt verzogen“. Heißt: „Man wisse weder über Schicksal noch Verbleib Bescheid.“ Abschiebungen sind bekanntlich ohnehin nur schwer durchsetzbar, der EuGH trägt dazu bei.

 

Nachtrag: Union und SPD erzielten eine Einigung beim Familiennachzug.

 

Nachtrag vom 31.1.: Union und SPD interpretieren Nachzug unterschiedlich.

 

Nachtrag vom 3.2.: Inzwischen sind mehr als drei Anzeigen gegen Landrat des Kreises, Oliver Stolz, wegen Förderung der Bigamie eingegangen. Offenbar kommt es aber nur auf die Formulierung der Begründung an, dann klappt es auch mit dem "legalen" Nachzug von Zweitfrauen, wie hieraus ersichtlich ist. Die Bild meint dazu: "Tat­sa­che ist, dass ein Syrer mit sei­nen bei­den Frau­en und sei­nen acht Kin­dern als Groß­fa­mi­lie zu­sam­men­lebt, der an­de­re mit zwei Frau­en und drei Kin­dern! Die Fa­mi­li­en be­kom­men So­zi­al­hil­fe (die zehn­köp­fi­ge rund 3.500 Euro mo­nat­lich). Damit wird Bi­ga­mie in­di­rekt le­ga­li­siert, deut­sches Recht außer Kraft ge­setzt." Nachtrag vom 19.2.: Zum Fall der "Vielehe in Pinneberg" berichtet die Welt: "Der Flüchtling lebt mit ihnen und sechs Kindern in einem großen Haus, das ihm von der Gemeinde zur Verfügung gestellt wurde." Ahmad ist ungelernter Arbeiter und Analphabet. Seine erste Frau war damals 14, seine zweite Frau 13, als er sie heiratete. "Von seiner dritten Frau, die in Syrien ist, lebt er getrennt ... Ahmad hat schon angekündigt, dass er in Zukunft vier Ehefrauen haben möchte und zehn Kinder. Inzwischen habe die Familie nach einer Klage einen Flüchtlingsstatus für drei Jahre erhalten. Damit könnte der Syrer auch arbeiten gehen, er möchte aber lieber bei den Kindern bleiben." Nachtrag vom 8.6.: Trotz der 150 Anzeigen, die wegen Bigamie und Sozialleistungsbetrug eingingen, stellte jetzt die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen ein. Begründung: „In Deutschland ist Bigamie zwar strafbar, die Fortführung bereits im Ausland geschlossener Doppelehen jedoch nicht.“ Landrat Oliver Stolz wünscht sich für den Umgang mit künftigen ähnlichen Problemen, dass man „auch mal die Kraft hat, Dinge zu akzeptieren, die man nicht ändern kann (?), auch wenn es den eigenen Moralvorstellungen widerspricht“. 

 

Nachtrag vom 2.3.: "Bundesrat billigte das Gesetz, mit dem ab August 1.000 Angehörigen subsidiär Geschützter der Zuzug nach Deutschland ermöglicht ... zum Kontingent von 1.000 Flüchtlingen sollen Härtefälle kommen. Die seit zwei Jahren geltende Komplettaussetzung des Familiennachzugs für Flüchtlinge mit eingeschränktem subsidiären Schutz": bis Ende Juli verlängert. 

 

Nachtrag vom 26.3.: Zwei Frauen, 13 Kinder: Mehrfach-Ehe darf fortgesetzt werden ... "Polygamie ist in Deutschland verboten. Tatsächlich ist die Vielehe aber längst nach Deutschland eingewandert." Dabei kündigte im Sommer 2016 der damalige Justizminister Heiko Maas an: "Polygamie darf in Deutschland keinen Platz finden."  

 

Nachtrag vom 4.5.: Familiennachzug: Kritiker: Zuständigkeitswirrwarr

 

Nachtrag vom 7.5.: EU-Gerichtshof: Ein unbegleiteter Minderjähriger, der während des Asylverfahrens volljährig wird, behält sein Recht auf Familien­zusammen­führung. 

 

Nachtrag vom 18.5.: Urteil: "Asylbewerber haben Anspruch auf Familien­zusammen­führung im Dublin-System." Bewilligte Überstellungen: innerhalb Sechs-Monatsfrist.

 

Nachtrag vom 9.7.: "Bundesrat lässt Regelung zum Familiennachzug passieren." Außerdem: Prognose, wie viele Migranten Familien nachholen wollen, sei laut Bundesregierung nicht möglich.


19.1.2018

Sozialpädagogische Flurhüter

 

Im Zuge der Debatte zum Familiennachzug werfen die großen Sozialvereine einmal mehr ihre wohlklingenden Worte in den Ring. „Ein Gebot humanitärer Verantwortung“ sei das, ein Menschenrecht, das es zu achten gelte. „Kleinherzig“ seien alle, die dagegen argumentieren. Auch auf das Grundgesetz, dort auf den Schutz der Familie, wird verwiesen. Das Maß, wie sich die sozialen Akteure für die Bevölkerungsgruppe aus Vorderasien einsetzen, beeindruckt mindestens ebenso wie ihre Gleichgültigkeit gegenüber den bisherigen und kommenden Folgen dieses maßlosen Zuzugs. Nur wenig nachhaltiges Gehör mit seiner Warnung findet etwa der Deutsche Städte- und Gemeindebund: „Das würde die Integrationskraft der Kommunen überfordern. Schon heute fehlen Kita- und Schulplätze sowie Wohnraum für Geflüchtete.“ Nicht viel anders geht es der Migrationsforscherin Necla Kelek: „Der Familiennachzug fördert gerade Parallelgesellschaften … Familie heißt in orientalisch-muslimischen Gesellschaften die Großfamilie, die Sippe, die patriarchalisch organisiert ist. Mit dem Familiennachzug importieren wir ein islamisches Familiensystem, das erst zu Parallelgesellschaften und Integrationsproblemen führt.“ Ebenfalls wenig thematisiert: Es wird eine massive Problematik entstehen mit denjenigen syrischen Zuwanderern, die sich im Drogenmilieu einrichten – siehe etwa die Fälle in Bayreuth, in Kassel, in Altenburg oder in Flensburg. Den Sozialverbänden müsste eigentlich klar sein, dass unbehandelte Suchtmittelabhängige für integrative Maßnahmen nicht erreichbar sind und sich deren gesundheitliche Lage auch nicht durch den Nachzug der Familie bessert. Eher scheint das Gegenteil der Fall zu sein: Denn dafür, dass die Klientel nicht weniger wird, sorgen arabische Großstadt-Clans, die vor Asylunterkünften für Drogenhandel werben. Bei der SHZ fragt man sich gar: „Versuchen Flüchtlinge, den Drogenhandel in Schleswig-Holstein zu übernehmen?“ Erfahrungsgemäß geht es den Akteuren nicht um Einhaltung von Recht und Ordnung. Sie werden sich mit großem Herzen auf die neu entdeckte Klientel stürzen und den Ausbau der Flüchtlingsindustrie forcieren, der aufgrund des steigenden Behandlungsbedarfs garantiert ist. Vom Ausbau des Suchthilfesystems werden auch Sprachvermittlungsdienste profitieren. Abzusehen: Dieser Staat mutiert zu einem gigantischen sozialpädagogischen Projekt, in dem sich angesichts humanitärer Großzügigkeit gegenüber Zuwanderern versus Vernachlässigung des Wohls „schon länger hier Lebender“ eine „Zweiklassen-gesellschaft“ manifestiert. Es wird schon so sein, dass die Akteure beizeiten auch ihren eigenen Nachkommen erklären müssen, warum sie das gesamtgesellschaftliche Wohl nicht im Blick hatten.  

 

Hinweis: Natürlich ist nicht davon auszugehen, dass alle Syrer drogenabhängig sind. Das Problem kann dennoch nicht ernst genug genommen werden, denn es geht auch um neue lebensgefährdende Drogen wie "Bonzai". Die BZ dazu: "Vor allem junge Flüchtlinge aus Syrien und Afghanistan seien als Händler und Konsumenten bekannt": Auskunft der Berliner Polizeibehörde.