Wegen Aktualität steht dieser Beitrag ganz oben. 

11.6.2018

Unzurechnungsfähig und berechnend klar zugleich? 

 

„Niemand erklärt ihnen, wie Deutschland funktioniert“? Wie falsch diese Schlagzeile der Welt nach dem Sexualmord an Susanna ist, zeigt ein Zitat des nordirakischen Polizeichefs Tarek Ahmed, Reuters TV: „Sie haben einen Ausflug in den Wald gemacht und dort viel Alkohol getrunken und Drogen genommen. Dann sei es nach den Worten von Ali B. zum Streit gekommen. Susanna habe versucht, die Polizei zu rufen. Der Verdächtige bekam es mit der Angst zu tun, weil sie unter 18 ist, und er wusste, dass es eine schwerwiegende Anklage geben würde, wenn die Polizei käme … Er versuchte, sie zu überzeugen, nicht die Polizei zu rufen. Aber sie beharrte darauf, daher erwürgte er sie und begrub sie im Dreck.“ Das ausführliche Zitat des Polizeichefs war noch am Samstagmorgen in der Mainstreampresse zu lesen. Am Sonntagabend war es dort dann überall verschwunden. Jetzt heißt es: Seine Mutter sagte, ihr Sohn könne sich nicht an die Tat erinnern, weil er betrunken gewesen sei. „Juristisch könnte das als verminderte Schuldfähigkeit gewertet werden.“ Bei businessinsider.de und reuters.com war das Zitat des Polizeichefs am Sonntagabend noch zu finden.  

 

Nachtrag: Da Ali B. jetzt eine Vergewaltigung bestreitet, sei hier vorsorglich festgehalten: "Die Obduktion des Mädchens ergab: Susanna wurde mehrfach vergewaltigt, bevor sie dann gewaltsam sterben musste." Screenshot ist erstellt.  

 

Nachtrag 2: Wie abzusehen, stellt bereits das erste Medium in Frage: "Susanna nicht vergewaltigt? ... Das vollständige Ergebnis der DNA-Analyse des Mädchens liege noch nicht vor (Oberstaatsanwältin). Daher könne sie noch keine Angaben zu den widersprüchlichen Aussagen über die mutmaßliche Vergewaltigung des Opfers machen." Siehe hierzu: Trotz inzwischen abgeschlossener Obduktion gibt es keine Infos.

  

Nachtrag vom 12.6.: Strafverteidiger Daniel Sprafke: Strafanzeige gegen Bundespolizei-Chef Dieter Romann und sämtliche an der Rückführung von Ali B. beteiligten Polizisten. Grund: Beamten hätten sich der Freiheitsberaubung schuldig gemacht (Staatsanwaltschaft ermittelt jetzt). Und: "Kurden drohten Innenministerium: Holt Ali B. ab..." Sie stellten Behörden vor die Alternative, Ali B. laufen zu lassen oder in die nächste Maschine nach Deutschland zu setzen. Polizei bestätigte noch nicht. 

 

Nachtrag vom 18.6.: Mutter von Ali B.: "Mein Sohn ist kein Mörder. Sein türkischer Freund ist der Kriminelle." Dem Spiegel sagte sie: "Ali ist mein Leben." Ali B.s liegen gebliebene Asylklage musste sein Anwalt nie begründen; wegen Gerichtsüberlastung. 

 

Nachtrag vom 3.7.: Also doch: Ali B. soll erst allein und dann zusammen mit einem afghanischen Bekannten eine Elfjährige deutscher Herkunft vergewaltigt haben. Ob zusätzlich auch der Bruder (13) von Ali mit vergewaltigte, ist bislang nicht bestätigt.

  

Nachtrag vom 24.11.: "Vor dem Mord an Susanna (14) hat Ali B. (21) ein elfjähriges Mädchen mehrmals vergewaltigt." Die Staatsanwaltschaft Wiesbaden erließ weitere Anklage gegen ihn wegen Raub, Bedrohung und gefährlicher Körperverletzung. 

 

Nachtrag vom 24.1.2019: "Staatsanwaltschaft erhebt Anklagen ... Iraker Ali B. werden Vergewaltigung und Mord aus Heimtücke sowie zur Verdeckung einer Straftat vorgeworfen ... Anklage wurde auch gegen den mindestens 14 Jahre alten Afghanen Mansoor Q. erhoben" wegen Verdichtung von Hinweisen, dass auch er die 11-Jährige vergewaltigt hat. Außerdem: Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main stellte Ermittlungen gegen Bundespolizeipräsident Dieter Romann wegen Verdacht der Freiheitsberaubung mangels hinreichenden Tatverdachts ein. "Die Abschiebung des Tatverdächtigen aus Kurdistan-Irak erfolgte rechtmäßig."   

 

Nachtrag vom 23.2.2019: Landgericht Wiesbaden ließ weitere Anklage gegen den mutmaßlichen Mörder von Susanna zu. "Es geht um die Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens..." 

 

Nachtrag vom 7.3.2019: "Unterdessen vermuten die beiden Nebenkläger-Anwälte, Ali Bashar könnte Susanna womöglich gezielt in eine Falle gelockt haben." Ali B. habe laut Zeuge bereits vor seiner Tat gesagt, er wolle mit Susanna schlafen. Aus der Anklageschrift: Susanna bat vor ihrem Tod via Chat eine Freundin um Hilfe. "Demnach habe Susanna geschrieben, dass sie Angst habe und dass Ali Bashar sie nicht gehen lasse."  

 

Nachtrag vom 12.3.2019: "Prozessauftakt in Wiesbaden: Nach einer kruden Entschuldigung sagt Ali B. kein Wort mehr ... Der Prozessauftakt zeigt, wie der Mann seinen Alltag verbrachte: mit Drogen, Mädchen und Faulsein ... 'Eine Frau darf nicht arbeiten. Sie soll putzen und kochen. Sie darf keinen Kontakt mit anderen Männern haben. Sie darf nicht allein auf die Straße gehen. Und sie muss auf jeden Fall Jungfrau sein' ... Er sucht sich weder einen Job noch lernt er anständig Deutsch. Einen Sprachkurs habe er besucht, aber abgebrochen, erklärt Ali B. vor Gericht: 'Nach ein, zwei Monaten hatte ich keine Lust mehr.' Zum Kreis seiner Kumpels zählen Araber, Afghanen, Syrer, Türken. Zu deutschen Jugendlichen hat er kaum Kontakt. Integration? Interesse für Land und Leute, für Kultur und Werte? Fehlanzeige ... Natürlich hat er bei seinen Streifzügen immer ein Messer dabei, wie er es aus seiner Heimat gewohnt ist. Hier setzt er es sogar ein, etwa, um andere Leute auszurauben ... Mit 'Vorfall' meint er: den Mord ... Staatsanwaltschaft Wiesbaden geht davon aus, dass Ali B. Susanna heimtückisch getötet hat, um andere Straftat – vorausgegangene Vergewaltigung – zu verdecken." 

 

Nachtrag vom 19.3.2019: Weiterer Prozess wegen Vergewaltigung einer Elfjährigen findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt. Ali B. muss sich zusammen mit einem "mindestens 14-jährigen Buben verantworten". "Staatsanwaltschaft wirft dem 22-jährigen Ali B. vor, das elf Jahre alte Mädchen Ende April 2018 in sein Zimmer in einer Wiesbadener Asylunterkunft gelockt und dort zum Sex gezwungen zu haben. Etwa einen Monat später sollen der irakische Flüchtling und der Mitangeklagte das Mädchen nacheinander in der Nähe eines Supermarkt-Parkplatzes vergewaltigt haben. Laut Staatsanwaltschaft soll der mitangeklagte Afghane die Elfjährige ein weiteres Mal im April oder Mai in einem Wald sexuell missbraucht haben. Bei diesem Übergriff sei auch ein Bruder von Ali B. dabei gewesen, der jedoch noch strafunmündig ist. Er soll das Mädchen ebenfalls vergewaltigt haben. Das wirkliche Alter des Afghanen werde in dem Verfahren noch eine Rolle spielen." Davon hänge ab, ob er überhaupt strafmündig war.

 

Nachtrag vom 28.3.2019: "Weil Zeuge Mansoor Q. (14) Angst vor dem Angeklagten Ali Bashar (22) hat, musste dieser während der Zeugenbefragung den Gerichtssaal verlassen ... Jeden Tag habe Ali Bashar Alkohol getrunken, vorwiegend Wodka. Zu Hause soll er eine schwarze Pistole gehabt haben. Seine Brüder hätten mit Drogen gedealt ... 'Er wollte ein Mädchen im Kurpark Wiesbaden vergewaltigen. Ich wollte ihn davon abhalten, da wurde er richtig sauer, hielt mir ein Messer an die Kehle. Er wollte mich dazu zwingen, das Mädchen mit ihm gemeinsam zu vergewaltigen' ... Im Bus habe Ali Bashar einmal gesagt: 'Wenn sie (Susanna) nicht mit mir schläft, bringe ich sie um'!" Siehe auch: Ali B. "fixiert den Zeugen unablässig".

 

Nachtrag vom 9.4.2019: "Vieles spricht für eine geplante Tat ... Zeugen beschreiben einen Angeklagten, der schon lange mit aller Macht versucht hatte, mit dem Mädchen zu schlafen. Auch für die von ihm stets bestrittene Vergewaltigung, welche die Staatsanwaltschaft Ali B. zu Last legt, gibt es immer mehr Hinweise" - auch auf die brutale Aggressivität des Täters. 

 

Nachtrag vom 7.5.2019: "Im Prozess ... wurde am Dienstag das DNA-Gutachten zur Jacke des Mädchens vorgestellt. Dieses lässt vermuten, dass der Angeklagte Ali B. nicht alleine gehandelt haben könnte." Gutachter gehen davon aus: Diese Person ist mit dem Angeklagten verwandt.

 

Nachtrag vom 30.5.2019: "Wollte Susannas Killer einen Mann vergewaltigen? ... Der Iraker ist zudem wegen schweren Raubes, Körperverletzung und Nötigung angeklagt."

 

Nachtrag vom 20.6.2019: "Psychiaterin über Ali B.: Egozentrisch, manipulativ, empathielos - Ali B. beschreibt sie als faulen und frauenverachtenden Mann ... In genau zwei Wochen will das Landgericht Wiesbaden ein Urteil sprechen."

 

Nachtrag vom 10.7.2019: Urteil: "Lebenslang für Susannas Mörder ... Die besondere Schwere der Schuld wird festgestellt. Die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung bleibt vorbehalten ... Der abgelehnte Asylbewerber Ali Bashar ist in einem weiteren Prozess angeklagt. Gemeinsam mit seinem Freund Mansoor Q. (etwa 14 Jahre alt) soll Ali Bashar eine Elfjährige mehrmals vergewaltigt haben. Diese Verhandlung findet unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt."

 

Nachtrag vom 17.7.2019: "Das Urteil im Prozess um die getötete Schülerin Susanna Feldmann soll vom Bundesgerichtshof in Karlsruhe überprüft werden. Der irakische Flüchtling Ali Bashar, der in der vergangenen Woche wegen Vergewaltigung und Mordes verurteilt wurde, will seine Strafe nicht akzeptieren." Die Verteidigung legte Revision gegen die lebenslange Haftstrafe ein.

 

Nachtrag vom 31.10.2019: "Der Mörder der 14-jährigen Susanna aus Mainz, Ali B., ist ein weiteres Mal verurteilt worden. Das Landgericht Wiesbaden verhängte am Donnerstag wegen zweifacher Vergewaltigung eines elfjährigen Mädchens eine Haftstrafe von sieben Jahren und sechs Monaten gegen den 22-Jährigen. Zuvor war der abgelehnte Asylbewerber aus dem kurdischen Teil des Irak bereits im Juli wegen des Mordes an Susanna zu lebenslanger Haft verurteilt worden. Das Urteil ist aber noch nicht rechtskräftig, weil seine Verteidiger Revision dagegen eingelegt haben ... Bei der zweiten Tat soll neben Ali B. auch ein Jugendlicher aus Afghanistan dem Mädchen Gewalt angetan haben. Dieser wurde ebenfalls wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit schwerem sexuellen Missbrauch eines Kindes verurteilt."


18.12.2018

Kinderehe-Gesetz verfassungswidrig?

 

Das ist jetzt wirklich lachhaft: „Politiker reagieren verärgert über Vorlage beim Verfassungsgericht“, heißt es gerade bei Bild. Es geht um das Gesetz zur Bekämpfung von Kinderehen – Verantwortung: der damalige Bundesjustizminister Heiko Maas – und um Zweifel beim Bundesgerichtshof (BGH) über dessen Wirksamkeit. Der BGH hat deswegen ein Verfahren ausgesetzt und dem Bundesverfassungsgericht (BVerfG) zur Entscheidung vorgelegt. Dieses soll prüfen, ob das Maas’sche Gesetz überhaupt mit dem Grundgesetz vereinbar ist. Politiker beschließen also ein verfassungsmäßig fragliches Gesetz, das absehbar das höchste Gericht beschäftigen wird, und ärgern sich jetzt über die angeforderte Klarstellung des BGH! Geht’s noch?

 

Eine differenzierte Darstellung zum Thema Kinderehe findet sich hier.

 

Nachtrag vom 5.9.2019: "Eine im EU-Ausland nach dem dort geltenden Recht (hier: Bulgarien) wirksam geschlossene Ehe unter Beteiligung eines Minderjährigen kann im Regelfall nicht nach deutschem Recht aufgehoben werden, da das ansonsten verletzte Recht der Ehegatten u.a. auf Freizügigkeit innerhalb der EU zur Annahme einer schweren Härte führen würde; entschied das Oberlandesgericht Frankfurt/Main und lehnte damit die Aufhebung einer Minderjährigenehe ab."


24.8.2018

Beschwerde gegen Vorsitzenden des Richterbundes

 

Der weitere Vorgang könnte noch spannend werden: Vor wenigen Tagen signalisierte Bielefelds OB Pit Clausen in einem Offenen Brief an die Bundeskanzlerin seine Bereitschaft, freiwillig minderjährige, „in Seenot geratene“ Flüchtlinge aufzunehmen. Er schließt sich damit dem Appell der Oberbürgermeister von Düsseldorf, Köln und Bonn an. Vorgestern erwiderte dann Jens Gnisa, Direktor des Bielefelder Amtsgerichts und Vorsitzender des Deutschen Richterbundes, seinerseits in einem Offenen Brief an Clausen: Das Amtsgericht Bielefeld war von den Folgen des Flüchtlingszustroms 2015 massiv betroffen gewesen. „Als Direktor des Amtsgerichts Bielefeld möchte ich Sie darauf hinweisen, dass die Umsetzung Ihrer politischen Vorstellungen erneut zu einer massiven Belastung des Amtsgerichtes führen wird.“ Als seine „persönliche Meinung“ erläutert Gnisa: „Ich halte es bereits für unangemessen die Flüchtlinge, die mit Booten nach Europa übersetzen wollen, mit Schiffbrüchigen zu vergleichen. Ein Schiffbruch ist ein Unglücksfall. Diejenigen, die in Nordafrika übersetzen wollen, … setzen unter Inkaufnahme ihrer Notlage auf See über, um sich ein illegales Einwanderungsrecht nach Europa zu erschaffen.“ Die Aufnahme dieser Flüchtlinge führe nicht zur Lösung des Problems: „Die Chance, auf diesem Weg eine Zuwanderung nach Europa zu erreichen, wird einen weiteren Flüchtlingsdruck hervorrufen, der die Zahl der Todesfälle im Mittelmeer bedauerlicherweise noch erhöhen wird. Mir sind die gegenteiligen Untersuchungen insbesondere der NGOs bekannt, halte diese jedoch nicht für überzeugend, da sie interessengeleitet sind. Ich kann akzeptieren, dass Sie, Herr Oberbürgermeister Clausen, die Situation politisch gänzlich anders beurteilen.“ Andere Einschätzungen hingegen nicht akzeptieren kann der Geschäftsführer der grünen Rats-fraktion. Klaus Rees hat jetzt beim Präsidenten des Landgerichts Bielefeld eine Dienstaufsichts-beschwerde gegen Gnisa gestellt. Dieser habe „gegen die in dessen Richteramt gebotene Pflicht zur Zurückhaltung und Neutralität verstoßen“. Ins selbe Horn stößt Clausen: „Der besondere Status eines Richters ‚und erst recht des Gerichtsdirektors‘ gehe einher mit dem Gebot der Zurückhaltung, das sich auf politische Themen beziehe.“ Mag schon sein. Warum aber hat das keiner von beiden dem Präsidenten des Bundesverfassungsgerichts gesagt? Dass sich übrigens Gnisa was traut in dieser Zeit, hat er bereits vor einem Jahr bewiesen (Text vom 18.8.2017).


13.7.2018

Notwendige neue Strafrechtsdebatte

 

Die österreichische Regierung peilt an, das Strafrecht bei Gewalt- und Sexualverbrechen zu verschärfen. Daran arbeitet eine Taskforce nach dem Prinzip „Zero Tolerance“. Die Recherche-Plattform Addendum hat die Hintergrunddebatte ins Visier genommen: „Was soll das Strafrecht, unabhängig von Strafrahmen und richterlicher Praxis, eigentlich bewirken?“ Inwiefern geht es um Prävention, um Rache, um Reue? Sind höhere Strafen sinnvoll? Für die eigene Meinungsbildung zum Thema bietet es sich an, sich an den vier Motiven zu orientieren, die Addendum ausgemacht hat: Vergeltung, Abschreckung, Rehabilitation und Unschädlichmachen. An dieser Stelle ist zudem eine aufschlussreiche Doku eingestellt, die gestern im österreichischen Servus TV gelaufen ist. Verdeutlicht wird darin das Hickhack zwischen Politik und Justiz sowie das Verhältnis von Strafrecht und Gerechtigkeit. Ein gesamtgesellschaftliches Einverständnis lässt sich wohl kaum erzielen, so das Fazit. Eine weitergehende Strafrechtsdebatte wird im Übrigen aufgrund veränderter Zusammen-setzung der Gesellschaft nicht ausbleiben können. Das rührt aus neuen Fallkonstellationen her und aus dem Import eines „anderen Rechts- und Gesellschaftsverständnisses“, wie es ein Sicherheits-experte im Oktober 2015 formulierte. Allen voran in Deutschland wird man mit dem bisher reproduzierten naiven Menschenbild der Lage nicht gerecht. Aktuelles Beispiel: „19-jähriger Westafrikaner soll seinen Abschiebe-Flug durch Würgen eines anderen Passagiers verhindert haben.“ Er leistete zudem „heftigen Widerstand“ gegen die Polizisten. Die angesetzte Gerichtsverhandlung wurde indes aufgehoben. Der Beschuldigte ist nicht mehr auffindbar. Er blieb nämlich nach dem Vorfall auf freiem Fuß. Begründung der Staatsanwaltschaft: Für einen Haftbefehl reiche der Vorwurf nicht. „Zumal es sich um einen Heranwachsenden handele ... wäre unverhältnismäßig gewesen.“ 


16.4.2018

BA-Weisung zur Vielehe

 

„Jobcenter dürfen Kinderehen sowie Zweit- und Drittfrauen bei Vielehen von Muslimen beim Bezug von Hartz IV nicht mehr als Bedarfsgemeinschaft anerkennen“, so die Welt. Ein erster Leserkommentar dazu: „Verblüffend, dass es jemals anders war oder sein könnte.“ Eine Weisung der Bundesagentur für Arbeit mit Stand vom 4. April konkretisiert: „In einer BG (Bedarfsgemeinschaft) kann nur eine Person als Partner der oder des eLb (erwerbsfähiger Leistungsberechtigter) berücksichtigt werden. Das islamische Recht sieht die Möglichkeit von Vielehen vor (bis zu vier Frauen), die in Deutschland nur nach religiösem Recht (ggfs. unter Mitwirkung eines Imams) abgeschlossen werden können. Die ‚Zweit- oder Drittfrau‘ bildet im SGB II regelmäßig keine BG mit dem ‚Ehegatten‘. Einer Berücksichtigung als Partnerin ... steht entgegen, dass nach dem Wortlaut nur eine Ehegattin mit dem eLb eine BG bilden kann. Auch eine Berücksichtigung nach § 7 Absatz 3 Nummer 3 Buchstabe c SGB II scheidet aus (?), da eine Partnerschaft in einer eheähnlichen Lebensgemeinschaft keine weitere Lebensgemeinschaft gleicher Art zulässt.“ (Seite 34, PDF 44) Ein zweiter Leserkommentar folgert daraus für die weiteren Frauen: „Dann gibt es jetzt das Anrecht auf den vollen Satz + je eigener Wohnung.“ Ein Dritter meint: „Bei der eigenen Bevölkerung hingegen werden, unbesehen von Ehe oder nicht, regelmäßig BG's unterstellt mit der Begründung der Vorteilsnahme durch gemeinsames Wirt-schaften – selbst wenn Bürger lediglich aus Wohnungsnot heraus in einer Wohngemeinschaft leben (müssen). Das Amt muss nicht beweisen, dass tatsächlich zusammen gewirtschaftet wird. Hierfür wurde … das Prinzip der Beweislastumkehr eingeführt. Die Betroffenen müssen beweisen, dass sie nicht zusammen wirtschaften. Bei der eigenen Bevölkerung wird also auf Biegen und Brechen im wahrsten Sinne des Wortes gespart.“ Übrigens kämpfen laut tagesschau in Indien die Frauen jetzt gegen Vielehe. Die ist auch dort eigentlich verboten. „Doch für Muslime gibt es eine Ausnahme: In persönlichen Angelegenheiten gilt für sie die Scharia.“ Grund: Der zu Kolonialzeiten von den Briten eingeführte Minderheitenschutz.

 

Nachtrag vom 18.4.: Antwort der Bundesregierung: "In den ... zitierten Fallgestaltungen erfolgte die Einreise der Zweitehefrau nicht auf Grundlage des Ehegattennachzuges i. S. v. § 30 AufenthG ... Rechtsfrage, ob eine nach dem deutschen Internationalen Privatrecht im Ausland wirksam geschlossene Mehrehe eine Einbürgerung in den deutschen Staatsverband ausschließt, liegt gegen-wärtig dem Bundesverwaltungsgericht zur Entscheidung vor." Man erinnere sich:  Obwohl Bigamie in Deutschland und weiteren EU-Ländern verboten ist (hier relevant: §1306 BGB und §172 StGB), wird über Einzelfallentscheidungen im Sinne des Kindeswohls der Nachzug von Zweitfrauen hier lebender Zugewanderter erlaubt. Davon unberührt sind Fälle, bei denen "Bigamie und Polygamie vor den Behörden auch verschleiert" wird, "indem nur eine Ehefrau angegeben wird und dann irgendwelche 'Cousinen', 'Bekannte' oder 'Freundinnen' mit einem Teil der Kinder zusammenleben." 

 

Nachtrag vom 14.6.: Aus dieser Antwort der Bundesregierung: "Es gibt keine Rechtsgrundlage für den Nachzug einer weiteren Ehefrau eines Ausländers zu diesem Ehemann ..., wenn der Ausländer bereits gemeinsam mit einer Ehefrau im Bundesgebiet lebt (§ 30 Abs. 4 AufenthG)." 

 

Nachtrag vom 25.6.: Antwort der Bundesregierung: Anzahl von Vielehen in Deutschland ist unbekannt: "Nach Deutschland eingereiste Personen müssen (bei deutscher Staatsangehörigkeit) und können (bei ausschließlich ausländischer Staatsangehörigkeit) ihre im Ausland geschlossene Ehe grundsätzlich nicht im Standesamt nachbeurkunden lassen."

 

Nachtrag vom 5.5.2019: "Die Bundesregierung hat ein Einbürgerungsverbot für Ausländer, die in Mehrehe leben, aus einem Gesetzentwurf gestrichen ... Im ursprünglichen Entwurf des Bundesinnenministeriums war eine entsprechende Regelung noch vorgesehen. Sie fehlt aber im Anfang April vom Kabinett beschlossenen Entwurf zum 'Dritten Gesetz zur Änderung des Staatsangehörigkeitsgesetzes', der nun in die parlamentarische Beratung gehen soll." Mathias Middelberg (CDU) mit Blick auf die Bundesjustizministerin Katarina Barley (SPD): "Das ist völlig unverständlich und nicht hinnehmbar." Das Innenministerium wolle weiter ein Verbot der Mehrehe bei Einbürgerungen verankern – aber nicht mehr mit diesem Gesetz. "Die Haltung des deutschen Staates zur Mehrehe ist mit Blick auf Gesetze und Urteile bislang nicht eindeutig." 


27.3.2018

Zugangssperren für Websites?

 

Zum Zweck des Verbraucherschutzes können Behörden ab 2020 Zugangssperren für Internetseiten verhängen, berichtet Spiegel Online: „Ein neues Regelwerk der EU zum Verbraucherschutz, die sogenannte CPC-Verordnung, ermächtigt künftig Ämter, den Zugang zu Websites zu sperren, ‚um das Risiko einer schwerwiegenden Schädigung der Kollektivinteressen von Verbrauchern zu verhindern‘.“ Im Hintergrund geht es wohl auch um anstößige oder rechtswidrige Inhalte auf Websites. „CPC bedeutet ‚Consumer Protection Cooperation‘ und bezeichnet ein europäisches Behördennetzwerk“, klärt das Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV) auf. Grundlage dafür ist die Verordnung (EG) Nr. 2006/2004 der Europäischen Union. Das BMJV fungiert als zentrale Verbindungsstelle für das CPC-Netzwerk in Deutschland. Beteiligt sind: Luftfahrt-Bundesamt, Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht, Eisenbahn-Bundesamt und verschiedene Landesbehörden sowie private Einrichtungen, zum Beispiel die Verbraucherzentrale. Die ursprüngliche CPC-Verordnung stammt aus 2004 und wurde laut dieser Vorlage zuletzt 2013 geändert. Aus dem Bericht aus Brüssel der Staatskanzlei Hessen ist auf Seite 20 zu erfahren, dass die Kommission, das Europäische Parlament und der Rat im Sommer 2017 bekannt gaben, sich auf eine Reform der CPC-Verordnung geeinigt zu haben. Bereits ein Jahr zuvor, im Mai 2016, hatte die Kommission einen entsprechenden Vorschlag vorgelegt:

 

„Ziel der Reform ist, die Vorschriften an die Anforderungen des digitalen Zeitalters anzupassen. Nationale Behörden sollen mehr Befugnisse erhalten, um Verbraucherrechte besser durchsetzen zu können.“ Die Kommission werde eine Datenbank einrichten, in die Behörden, Verbraucher-organisationen und Händlerverbände Verstöße melden können. Netzpolitik resümierte dazu im November 2017: „Auf den letzten Metern wurden in die EU-Verordnung Netzsperren hineinverhandelt.“ Verbraucherschützer „können damit unliebsame Inhalte aus dem Internet verbannen, ohne eine richterliche Genehmigung einholen zu müssen“. Dies sei nun „mit breiter Mehrheit im EU-Parlament abgesegnet“ worden. Netzpolitisch sei das hoch problematisch: „Wenn es nicht gelingt, beanstandete Inhalte zu löschen oder Domänennamen in Beschlag zu nehmen, dann lässt sich künftig das umstrittene Instrument der Netzsperren heranziehen.“ 

 

Nachtrag vom 29.3.: Siehe zum Thema auch diese Antwort der Bundesregierung: "Netzsperren durch Novellierung der CPC-Verordnung" 


22.3.2018

Rechtsfrieden?

 

Am heutigen „Tag der Kriminalitätsopfer“ fiel das Urteil im Mordfall der 19-jährigen Maria L. Zur Höchststrafe für Hussein K. sowie zur Gefängnisstrafe für zwei Raser, aufgrund deren Verschulden eine ebenfalls 19-jährige Studentin starb, schreibt Gisela Friedrichsen unter „Diese zwei Urteile schaffen Rechtsfrieden“: „Zahnlos sind die deutschen Gerichte nicht.“ Die „selbst ernannten Justizkritiker“ seien widerlegt. Leser dazu: „Rechtsfrieden hergestellt? Durch zwei Urteile? Das soll wohl ein Witz sein.“ - „Erstaunliche Ansicht! ‚Rechtsfrieden‘ wurde also geschaffen durch ange-messene und richtige Urteile und Überprüfungen! Was für eine (merkwürdige) Zeit ...“ - „Zwei Urteile, die weit davon entfernt sind, rechtskräftig zu sein, schaffen also Rechtsfrieden.“ 

 

Nachtrag: Gerhard Strate beim Cicero: "An die Herstellung von Rechtsfrieden ist nicht zu denken, wo angebliche oder tatsächliche Fälle in außergerichtlichen Pressetribunalen ver-handelt werden ... Die Ära, in der seriöse Medien die Grenzen ihrer Zuständigkeit kannten, scheint bald der Vergangenheit anzugehören. In Zeiten der kollektiven Gesinnungskuschelei ist es um die Neutralität von Journalisten schlecht bestellt ... Wehe dem, der als Beschuldigter in die Fänge solch scheinbar edler, hilfreicher und guter Medienschaffender gerät." 

 

Nachtrag vom 5.4.: Bundesgesundheitsminister Jens Spahn sorgt sich über die aktuelle Situation Deutschlands: „Die Aufgabe des Staates ist es, für Recht und Ordnung zu sorgen. Diese Handlungsfähigkeit war in den letzten Jahren oft nicht mehr ausreichend gegeben.“ 

 

Nachtrag vom 15.4.: "Berlins Justizsenator (Grüne) ist für vorzeitige Entlassung von Strafgefangenen. Sie würden 'auch unsere Gefängnisse entlasten', so Dirk Behrendt."  

 

Nachtrag vom 25.4.: "Gericht schont Intensivtäter": Algerier raubte Leute aus und entstellte einem Jugendlichen das Gesicht mit einem Messer. Der Richter zur milderen Strafe: "Als Ausländer leiden Sie unter erhöhter Haftempfindlichkeit."

 

Nachtrag vom 6.5.: 29-Jähriger touchierte mit Mercedes ein anderes Auto. Ein Polizist wollte den Fahrer ansprechen. "Der gab Gas, fuhr den Beamten an, der erst auf der Motorhaube, dann auf der Fahrbahn landete. Dann war der Mercedes durch die Stadt gerast, der Fahrer soll diverse Ampelsignale und Vorfahrtsregeln ignoriert" und schließlich die Kontrolle über den Wagen verloren haben. Gegen den 29-Jährigen erließ ein Richter Haftbefehl, dessen Vollstreckung nun außer Vollzug gesetzt wurde. "Polizei reagiert mit Entsetzen." Bereits am Vortag fuhr ein Audifahrer einen Beamten an. Siehe auch: "BMW-Fahrer (in Hafturlaub) gibt Gas und schleift Polizisten mit."

 

Nachtrag vom 15.5.: Ergebnis einer Umfrage: "43 Prozent haben eher geringes oder gar kein Vertrauen mehr in die Arbeit der Justiz ... Überhaupt ist es im Land um das Vertrauen der Bürger in seine Institutionen nicht besonders gut bestellt." 

 

Nachtrag vom 18.5.: Bedrohliche Gemengelage am Landgericht Bremen: Ein Berg unerledigter Altverfahren und gleichzeitig eine Rekordzahl an Neueingängen. "Im Mai 2016 war es vorge-kommen, dass zwei Angeklagte aus der Untersuchungshaft entlassen werden mussten, weil die gesetzliche Höchstdauer der Haft überschritten wurde und es nicht rechtzeitig zum Verfahren" kam.

 

Nachtrag vom 2.6.: Die Zeit unterstellt: "Der neue Law-and-Order-Fetischismus - Wir sind wir, die anderen sind der Feind: Deutsche Unionspolitiker kapern den Begriff 'Rechtsstaat' und schaffen gefährliche politische Realitäten." Ein Leser dazu: "Der gesunde Menschenverstand sagt mir, dass es schon eine heiße Nummer ist, bei 'Rechtsstaat' auf 'Fetischismus' zu verweisen, nur weil eine offen-bar größer werdende Anzahl von Bürgern Wert darauf legt, dass Regeln auch durchgesetzt werden … wenn die Radikalinskis weiter Oberwasser bekommen, dann liegt das auch daran, dass man sich zu lange geweigert hat Regeln zu befolgen, die nicht in die eigene politische Agenda passen." 

 

Nachtrag vom 23.6.: Rechtsfrieden? "EU-Rechtsgutachter will Straftäter nicht abschieben." Außerdem: "Ein Gericht stoppte die Abschiebung dieses Mörders." Weiteres: Der Asylbewerber aus Ghana, der in der Siegaue ein zeltendes Paar mit einer Axtsäge bedrohte, die junge Frau vergewaltigte, der im Prozess "ständig gepöbelt", im Gefängnis Beamte angegriffen und in seiner Zelle Feuer gelegt hat, bekommt womöglich ein neues, geringeres Strafmaß. Dazu verdonnerte der Bundesgerichtshof die 10. Bonner Strafkammer. Diese müsse die Möglichkeit der verminderten Schuldfähigkeit des Angeklagten erneut prüfen. 


13.3.2018

Narrenschiff Justiz

 

Dieser Fall übertrifft jede Fantasie: Mutmaßlicher Islamist, der seinen Kollegen gegenüber gedroht haben soll "Ihr werdet alle sterben", klagt gegen VW und bekommt Recht. Über den "Menschenrechtsanwalt" Hans-Eberhard Schultz, der auf dem Bild Samir B. zum Gerichtssaal begleitet, ist übrigens im Netz einiges zu finden: zum Beispiel hier oder dort


28.2.2018

Spenden aus der Justizkasse

 

Das ist mal eine interessante Arbeit, welche die Recherche-Plattform Correctiv präsentiert: „Die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf hat jetzt doch die Empfänger von 150 Millionen Euro Bußgeld-Spenden in NRW veröffentlicht. Correctiv hatte zuvor berichtet, wie NRW die Spendenlisten aus den Jahren 2014 bis 2016 geheim hielt.“ Die 150 Millionen Euro stammen aus Strafverfahren, die gegen Zahlung einer Geldauflage eingestellt wurden. „Die Bußgelder aus eingestellten Strafverfahren fließen entweder in die Staatskasse. Oder Richter und Staatsanwälte verteilen sie an private Organisationen wie zum Beispiel Opferhilfen oder Sportvereine.“ Einziges Kriterium: Gemeinnützigkeit. Bei mangelnder Transparenz, wie bisher noch in Baden-Württemberg und in Thüringen, könne es zu Vetternwirtschaft kommen: „So in München: 2014 spendeten dort Richter an einen Verein, der Ausgrabungen in Ägypten unterstützte. Unter den Vereinsvorständen fanden sich auch Richter.“ In einer Datenbank ist nun einsehbar, welche Vereine die Justiz seit 2007 förderte. Für das Jahr 2016 gibt es etwa in NRW 2.427 Treffer. Dabei fällt auf, dass neben kleineren Vereinen, denen man die Zuwendungen aus der Justizkasse sicherlich gönnt, auch große, etablierte Organisationen profitieren; und zwar nicht zu knapp: Brot für die Welt im Diakonischen Werk der EKD wurde mit 312.510 Euro bedacht, der Deutsche Caritasverband mit 71.000 Euro, Greenpeace mit 305.500 Euro. Zum Vergleich: Das Deutsche Taubblindenwerk bekam 2016 gerade mal 50 Euro überwiesen. Im Jahr 2015 profitierten auch die UNO-Flüchtlingshilfe von 637.542,66 Euro und die Deutsche Gesellschaft zur Rettung Schiffbrüchiger von 350.200 Euro aus der NRW-Justizkasse. Von 2007 bis 2016 ist die Staatskasse bundesweit größte Profiteurin mit 121.788.666,12 Euro. 

 

Auf dieser Website in der rechten Spalte kann man die Suche nach Bundesland und Zuwendungsjahr eingrenzen. Die Trefferliste ist absteigend nach Betragshöhe sortiert.