6.11.2018

Tunesien: keine Gefahr für Sami A. 

 

So, nachdem die Deutungsherrschaften wochenlang die Gelsenkirchener Richter im Fall Sami A. jeglicher Kritik enthoben und Hetzkampagnen gegen die kritischen Politiker NRW-Innenminister Herbert Reul und NRW-Integrationsminister Joachim Stamp gefahren hatten, straft jetzt die aktuell eingegangene Verbalnote der tunesischen Regierung die Aktivisten Inkompetenz bezüglich der poli-tisch richtigen Einschätzung: Aus Tunesien wird, entgegen der Unterstellung der Gelsenkirchener Richter, zugesichert, „dass dem aus Deutschland ausgewiesenen islamistischen Gefährder Sami A. keine Gefahr für Leib und Leben drohe und dass im Umgang mit dem 42-Jährigen die Menschen-rechte eingehalten würden“. „Diese Verbalnote könnte für eine Wende im hochumstrittenen Fall sorgen und eine verspätete Rettung für Stamp sein“, berichtet die Welt weiter. Stamp hatte nach dem Urteil zur angeblich rechtswidrigen Abschiebung von Sami A. die Hilfe des Bundes eingefordert: „Hier haben weder Bundeskanzlerin Merkel, Bundesinnenminister Seehofer noch Außenminister Maas das getan, was notwendig wäre, obwohl wir sie zigfach dazu aufgefordert haben“, so Stamp. 

 

Für Steuerzahler erneut interessant: „Wäre diese Verbalnote früher eingetroffen, hätte sie großen politischen Schaden und juristischen Ärger erspart. Seit Jahren hatte der als gefährlich geltende Islamist unter polizeilicher Aufsicht gestanden und staatliche Hilfsleistungen in Anspruch genommen. Ihm wurden weder Asyl noch Schutzstatus gewährt, doch er wehrte sich juristisch immer erfolgreich gegen Abschiebungsversuche.“ Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge habe nun beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen eine Abänderung des Abschiebeverbots im Eilverfahren gestellt. „Nach Informationen des NRW-Integrationsministeriums befindet sich Sami A. aktuell in Tunesien auf freiem Fuß, darf das Land aber nicht verlassen, weil die Ermittlungen gegen ihn noch laufen. Ob er überhaupt noch einmal nach Deutschland zurückkehrt, ist wegen der neuen Lage im juristischen Verfahren ungewisser denn je.“

 

Nachtrag vom 21.11.: Das Abschiebeverbot gegen Sami A. wurde aufgehoben. "Die Entscheidung der Kammer ist unanfechtbar."

 

Nachtrag vom 19.12.: "Der Rechtsstreit um den trotz Abschiebeverbots nach Tunesien ausgeflo-genen Sami A. geht weiter  ... kann Sami A. noch Beschwerde dagegen einlegen. (Az 8 L 2184/18) ... Die Tatsache, dass Sami A. jetzt in Tunesien sei, bedeute folglich keinen andauernden rechtswidrigen Zustand, argumentierten die Gelsenkirchener Richter nun. Deshalb hoben sie am Mittwoch die Pflicht der Stadt Bochum auf, Sami A. zurückzuholen."

 

Nachtrag vom 17.1.2019: "Sami A. muss in Tunesien bleiben ... Ende der Posse um Sami A. ist mit dem Urteil des VG Gelsenkirchen aber nicht in Sicht. 'Nach Erhalt des schriftlichen Urteils werden wir prüfen, ob wir in Revision gehen', sagte A.s zweite Anwältin Monika Ishar." 

 

Nachtrag vom 8.3.2019: "Anwältinnen wollen neuen Prozess erzwingen ... 'Wir werden mit diesem Fall durch alle Instanzen gehen', sagte Anwältin Basay-Yildiz: 'Bis zum Bundesverfassungsgericht und notfalls zum Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte.' Mit ihrem Mandanten Sami A. stünden sie und ihre Kollegin in regelmäßigem Kontakt, sagte Basay-Yildiz. Sie selbst habe ihn auch zweimal in Tunesien besucht." Siehe auch: "Die Anwältinnen des als Gefährder eingestuften Sami A. wollen dessen Abschiebung nach Tunesien nun doch anfechten - 'durch alle Instanzen'." Warum?

 

Nachtrag vom 10.5.2019: Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat eine Beschwerde von Sami A. nicht zur Entscheidung angenommen. "Dabei ging es unter anderem um die Entscheidung des VG, das Abschiebeverbot gegen den zunächst rechtswidrig abgeschobenen Tunesier aufzuheben ... Seine Anwältin Seda Basay-Yildiz schließt einen erneuten Gang nach Karlsruhe aber nicht aus. Das Hauptsacheverfahren sei noch am Oberverwaltungegericht in Münster anhängig. Dort hatte sie im Februar Zulassung der Berufung beantragt. Die aktuelle Entscheidung des BVerfG habe sich nur auf einen Eilantrag bezogen. Eine 'Entscheidung in der Sache selbst' habe das BVerfG nicht getroffen, betonte die Anwältin." 

 

Nachtrag vom 14.6.2019: "Sami A. muss nicht nach Deutschland zurückgeholt werden ... Das entschied nun das Oberverwaltungsgericht – und lehnte damit eine Beschwerde von Sami A. ab ... Beim Oberverwaltungsgericht liegt nun noch ein Antrag von Sami A. auf Zulassung der Berufung gegen das asylrechtliche Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen. Wann über den Antrag entschieden wird, stehe noch nicht fest. Das Bundesverfassungsgericht hatte seine Beschwerde gegen die Abschiebung nach Tunesien nicht zur Entscheidung angenommen. Seine Anwältin hatte nicht ausgeschlossen, erneut nach Karlsruhe zu ziehen." 

 

Nachtrag vom 13.9.2019: "Ein zehnjähriges Wiedereinreiseverbot gegen den im Juli 2018 nach Tunesien abgeschobenen mutmaßlichen Islamisten Sami A. ist rechtens. Dies hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen am Donnerstag entschieden ... Das Gericht hält Sami A. den Angaben zufolge weiterhin für einen Gefährder ... Ob Sami A. gegen die Entscheidung vorgehen wird, wurde am Donnerstag nicht bekannt. Laut Gericht hat er die Möglichkeit, einen Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht NRW zu stellen."


20.8.2018

Eine ungute Front

 

Dass die Presse nach der L'état-c'est-moi-Kanzlerin faktisch nun auch irgendwelche Gelsenkirchener Richter zu „Heiligen Kühen“ verklärt, ist demokratisch verstörend. Es könnte sich hier eine informelle Front aus Vertretern von Regierung, Medien und Justiz formieren. Nochmal zu Sami A.: Es wären – rechtsstaatskonform – auch ganz andere Auslegungen und Einschätzungen möglich gewesen. Ausländerrechtler Klaus Dienelt gegenüber der Bild: Die Abschiebung war rechtmäßig. „Die Vorstellung, dass der Flug einfach hätte abgebrochen werden können, ist vollkommen weltfremd, noch dazu, wenn sich die Maschine über fremdem Hoheitsgebiet befindet.“ Auf dieser Seite erläutert Dienelt: „Die Diskussion verkennt die völkerrechtlichen Regelungen, welche die Hoheitsrechte für den Luftverkehr regeln … In Anbetracht dieser Rechtslage erscheint die Aussage der Bundespolizei verwegen, dass ein Rückflug von Sami A. nach der Landung ohne Probleme möglich gewesen sein soll.“

 

Wiederholenswert auch die Position des FDP-Bundestagsabgeordneten Olaf in der Beek in der Welt: Die Abschiebung sei „rechtmäßig“ erfolgt. „Die Bochumer Stadtverwaltung muss konsequent sämtliche juristischen Möglichkeiten nutzen und gegen die Entscheidung des VG Gelsenkirchen angehen, um eine Rückkehr von Sami A. zu verhindern.“ Das deckt sich mit der Warnung des NRW-Vorsitzenden vom Bund Deutscher Kriminalbeamter, Sebastian Fiedler, vor einer Rückkehr des Tunesiers. „Wir gehen davon aus, dass derzeit von Sami A. eine erhebliche Gefahr ausgeht.“ Racheakte des Mannes seien möglich. Und zur Erinnerung: Der wegen seiner Justizkritik zur Entschuldigung gezwungene NRW-Innenminister Herbert Reul – hier tritt der Tagesspiegel in einem selten dämlichen Artikel noch nach – hat mit seiner Aussage zur Rücksicht auf das Rechtsempfinden der Bevölkerung nichts anderes gesagt als letztes Jahr die im Raser-Prozess zuständigen Richter am Bundesgerichtshof. Die aufgebauschte Empörung und virulente Rücktrittsforderung an Reul könnte also andere Gründe haben: zum Beispiel, dass er die von Linken und Grünen herbeigesehnte, weil stigmatisierungsträchtige „Kennzeich-nungspflicht für Polizeibeamte“ zunichte machte: „Die Kennzeichnungspflicht ist sachlich nicht vernünftig zu begründen. Anstatt unsere Polizisten unter Generalverdacht zu stellen, müssen wir als Gesellschaft wieder zu mehr Respekt und Vertrauen für die Polizei kommen.“ 

 

Dagegen arbeitet gerade der öffentlich-rechtliche Rundfunk mit seinem Beitrag über „Rechtswidrige Polizeigewalt in Deutschland“ und einem Strafverteidiger als Kronzeugen, der vorzugsweise Mörder, mutmaßliche IS-Sympathisanten und Dämonenaustreiber verteidigt. Polizeigewalt wird es sicherlich geben, es fragt sich nur in welchem Ausmaß. Zur Vervollständigung des Lagebildes lese man diesen Artikel in der Welt: „Die NRW-GdP verweist zudem darauf: ‚Ein Polizist wird bespuckt und wehrt sich dagegen. Jemand filmt die Szene aus Entfernung, die Spuckattacke ist nicht zu sehen, sehr wohl aber die Reaktion des Polizisten.‘ Mit anderen Worten: Der Beamte sieht aus wie der Rüpel, der auf ein unschuldiges Opfer losgeht.“ Die umgekehrten Fälle, in denen Polizisten angegriffen werden, sind übrigens kaum zählbar. Nein, Richter sind nicht per se sakrosankt und schon gar nicht unfehlbar. Zu Zeiten, als der Spiegel noch aufklärte, wurde das sogar dort deutlich.

 

Nachtrag: "Abschieben darf man eben doch, während Gerichte noch entscheiden ... Ein großes juristisches Missverständnis ist da in der Welt." (Missverständnis bei Richtern?) Und ein Kommentar: "Zu Urteilen im Namen des Volkes ist Meinung erlaubt."

 

Nachtrag vom 30.9.: "Siehe zum Vergleich den Fall Haikel S.: "Terror-Tunesier" verliert Klage gegen Abschiebung vor Europäischem Gerichtshof für Menschenrechte. "Auch drohten ihm weder Folter noch menschenunwürdige Behandlung. Es gebe keinerlei Grund, entsprechende Zusagen der tunesischen Behörden zu bezweifeln."   


17.8.2018

Sami A.: Symbol des Rechtsstaats?

 

Wenn es contra Abschiebung – auch straffällig gewordener Personen – geht, findet man die üblichen Medien stets auf der Seite von Aktivisten, die gerichtlich verfügte Ausweisungen nicht respektieren. Unter Anwendung des Schlagwortes „Humanität“ darf man nämlich hierzulande den Rechtsstaat ignorieren, ohne sich ernsthafte Schelte einzuhandeln. Ein Aktivist erklärt das im Freitag so: „Es gibt in der deutschen Geschichte viele Momente, in denen es notwendig war – oder notwendig gewesen wäre –, sich dem bestehenden Recht zu widersetzen, weil es humanitären Grundsätzen entgegen stand.“ Was human ist und für wen und für wen nicht, muss da gar nicht mehr erörtert werden. In der losgetretenen Rechtsstaat-Debatte rund um die geforderte Rückholung des Gefährders Sami A. nach Deutschland haben jetzt selbige übliche Medien die unbedingte Verteidigung des Rechtsstaats entdeckt. Die tagesschau schreibt: „Viel gefährlicher als der Hassprediger ist das Verhalten einiger Behörden und Politiker.“ (!) NRW-Innenminister Herbert Reul „kritisiert nicht etwa die Behörden, sondern die Richter“. Aktuelle Rücktrittsforderungen hängen sich an einem geschichtlich vorbelasteten Wort auf: „Ein Urteil müsse immer auch dem Rechtsempfinden der Bevölkerung entsprechen“ – dabei habe Reul „mal nebenbei gesagt – einen Eid auf die Verfassung geschworen“. Gewaltenteilung und Rechtsstaat liefen nun Gefahr, ausgehöhlt zu werden. Und der Spiegel versteigt sich zu dem Vorwurf: „Im Fall Sami A. hat NRW-Innenminister Herbert Reul die Bedeutung der Unabhängigkeit von Gerichten relativiert.“ Eine Kölner Strafrechtsprofessorin hat nämlich gesagt: „Es ist nicht Aufgabe der Gerichte, sich zu überlegen, wie das Volk wohl urteilen würde.“  

 

Konsequenterweise müssten nun auch jene Richter am Bundesgerichtshof an den Pranger gestellt werden, die in ihrer Urteilsbegründung beim Kölner Raser-Prozess zu bedenken gaben: „Angesichts der vom Landgericht festgestellten Häufung von Verkehrsunfällen mit tödlichem Ausgang aufgrund überhöhter Geschwindigkeit in Köln und an anderen Orten fehlte es bei der Bewährungsentscheidung zudem an einer ausreichenden Erörterung der Frage, wie sich unter dem Gesichtspunkt der Verteidigung der Rechtsordnung Strafaussetzung zur Bewährung auf das allgemeine Rechtsempfinden und das Vertrauen der Bevölkerung in die Unverbrüchlichkeit des Rechts auswirken würde.“ Tatsächlich steht die Gewaltenteilung mit der Berücksichtigung der Vermittelbarkeit von Recht und Gesetz keineswegs gleich in Frage. Alles andere ist eine ebenso radikale wie bösartige Interpretation. Es wird hier seitens der üblichen Medien vielmehr eine ihnen entgegenkommende Täuschung konstruiert. Stillschweigend wird durch deren Berichte vermittelt, die Richter selbst seien der Rechtsstaat. Das sind sie nicht. Sie vertreten ihn nur. Demnach hat Reul auch keinen Eid darauf geschworen, alle Richter jeglicher Kritik zu entheben. Das wäre geradezu nachlässig, wie zum Beispiel das Verhalten einer Richterin in Dessau verdeutlicht und einen Leser zu folgender Zuschrift veranlasste: „Bei einer solchen Richterin kann einem vor der deutschen Justiz Angst und Bange werden.“   

 

Im Vordergrund einer Rechtsstaat-Debatte stünde mal besser die Frage nach der Effizienz von Dienstgerichten, die über Versetzung von Richtern im Interesse der Rechtspflege bis hin zu Entlassungen entscheiden. Leserkommentare zum Beitrag der tagesschau: „Falsch! Die Justiz verspielt Vertrauen, denn Sie agiert immer mehr politisch, und nicht juristisch. Viele Urteile widersprechen dem gesunden Menschenverstand. ... Schon die Feststellung, ihm drohe Folter, war eine nachweisliche Lüge. Nicht ‚die Politik‘ sägt am Ast, auf dem sie sitzen, sondern solches Gelichtet in Roben, die massiv gegen den Grundgedanken des Rechts verstoßen und stattdessen in völliger Narrenfreiheit Egopflege betreiben.“ Leserkommentare zur Sache:

 

„Gewaltenteilung heißt nicht, dass die Judikative hier ein Eigenleben führt.“

 

„Sami A. … Und dann fällt einem Richter ein, in Tunesien könnte ihm ja Folter drohen. Seit vier Wochen ist Sami A. in Tunesien, ohne Folter, als freier Mann, der nur nicht ausreisen darf, weil ein Prozess auf ihn wartet. Alles, was bisher die deutsche Justiz angeführt hat, um Sami A. nicht abschieben zu können, hat sich seit vier Wochen in Nichts aufgelöst und dennoch, man will die deutschen Steuerzahler weiter belasten und den Gefährder wieder nach Deutschland holen. Da fragt man sich ernsthaft, was soll das? Will man Tunesien dazu zwingen, Sami A. zu foltern? Irgendwas ist wohl nicht in Ordnung, an diesem Rechtsstaat.“

 

„Jemanden wie Sami A. brauchen wir nicht ganz dringend in unserem Land.“ – „Wer solch eine Formulierung benutzt, meint es nicht gut mit unserem Land. Wenn Gesetze nicht ausreichen, um solche Menschen von unserer Gesellschaft fernzuhalten, besteht dringender Handlungsbedarf.“

 

Und noch ein Leserbrief zu diesem Beitrag der Welt: "Man sollte das Rechtsempfinden nicht denunzieren, indem man es mit dem NS-Begriff des 'gesunden Volksempfindens' identifiziert. Rechtsordnung muss natürlich dem Rechtsempfinden des Volks genüge tun, denn es ist der Träger der Staatsgewalt, das ergibt sich aus dem Prinzip der Volkssouveränität. Die Behauptung der Nazis, die NS-Justiz entspräche dem allgemeinen Rechtsempfinden ... war falsch. Das Volk hat mehrheitlich die NS-Justiz als Unrechtsjustiz wahrgenommen."

 

Nachtrag: Nachdem sich Angela Merkel von Reuls Justizkritik distanziert hatte: "Herbert Reul hat sich dafür entschuldigt, dass er das Oberverwaltungsgericht in NRW angegriffen hatte. Ihm sei inzwischen klar geworden, dass seine heftig umstrittene Äußerung über Gerichtsentscheidungen, die möglicherweise nicht im Einklang mit dem Rechtsempfinden der Bürger stünden, 'missverstanden werden konnte', erklärte Reul in einer Mitteilung." Klarstellung: Das Gros der Bürger hat überhaupt nichts missverstanden. Die einzigen, die Reul missverstehen wollten, waren die üblichen Medien und ihnen devote Richter. 


2.8.2018

Sami A.: Deutscher Neokolonialismus?

 

Um Mitternacht ist das vom Verwaltungsgericht Gelsenkirchen gesetzte Ultimatum zur Rückholung des Islamisten Sami A. aus Tunesien abgelaufen. Die Stadt Bochum hat keine entsprechenden Schritte eingeleitet. A.s Anwältin Seda Basay-Yildiz sagte laut Bild betreffend dem angedrohten Zwangsgeld von 10.000 Euro: „Das Fax ist in der Nacht raus, das Geld muss gezahlt werden.“ Erstaunlich: Erfahrene Rechtspolitiker wie FDP-Vize Wolfgang Kubicki meinen den Rechtsstaat zu verteidigen, indem sie blindlings auf die Umsetzung einer fragwürdigen Gerichtsentscheidung pochen. Als ob es nicht möglich wäre, dass richterliche Vorgänge selbst zur Erosion des Rechtsstaats respektive des Vertrauens in diesen beitragen. Der renommierte Experte für Ausländerrecht Klaus Dienelt jedenfalls ist gänzlich anderer Ansicht: „Die Abschiebung des Bin-Laden-Leibwächters Sami A. am Morgen des 13. Juli war rechtmäßig und hätte auch nicht abgebrochen werden können!“

 

Es sei „vollkommen weltfremd“ davon auszugehen, der Flug hätte einfach abgebrochen werden können. „Ebenso weltfremd sei die Vorstellung, die vier Bundespolizisten an Bord des Privatfliegers hätten die Übergabe Samis A.’s an Tunesien verweigern und ihn wieder mit zurücknehmen können: ‚Ab der Landung haben die tunesischen Behörden den vollen Zugriff auf das Flugzeug, können jederzeit an Bord, es durchsuchen und Sami A. direkt verhaften.‘ In Tunesien ist Sami A. derzeit vorläufig und unter Auflagen auf freiem Fuß. Dienelt zu Bild: „Daran sieht man, dass er in Tunesien ein ordentliches rechtsstaatliches Verfahren durchlaufen hat. Damit ist auch die Annahme des Verwaltungsgerichtes Gelsenkirchen, Sami A. drohe in Tunesien Folter, nicht eingetreten.“ Inzwischen ist außerdem mit dem Betreff „Sami A.“ bei der Stadt Bochum ein zweistelliger Geldbetrag eingegangen, berichtet die WAZ. „Bisher Unbekannte hatten aufgerufen, Geld an die Stadt zu überweisen. Damit solle das drohende Zwangsgeld im Fall des abgeschobenen Sami A. beglichen werden.“ Der Stadt ist diese Spende wohl eher nicht recht. Sie werde den Betrag und künftig auch eventuelle ähnliche Beträge zurücküberweisen. Bei Telepolis bemüht man sich, die „wahren Gründe“ dieser Gerichtsposse zu ergründen: „Warum also hat ein deutsches Gericht ein so großes Interesse, einen Islamisten einen sicheren Rückzugsraum zu schaffen und ihn der tunesischen Justiz zu entziehen? Ist es einfach Machtkalkül? … Oder gibt es im Fall Sami A. besondere Gründe, die ihn für Deutschland so wichtig machen? Hatte er unter Umständen Kontakte zu deutschen Geheimdiensten und befürchtet man, dass er in Tunesien darüber redet?“ Es sei unverständlich, warum sich ein Gericht so eifrig am Islamistenschutz beteiligt. 

 

„Es ist auf jeden Fall ein neokolonialistisches Gehabe, wenn das VG Gelsenkirchen und die übergeordnete Münsteraner Justizinstanz bei ihren Insistieren auf Rückholung von Sami A. die Ermittlungen der tunesischen Justiz überhaupt nicht erwähnen, als wäre ihre Tätigkeit ohne Belang.“ Ähnliches schreibt der Chefredakteur von Merkur: „Mit Verlaub: Die richterliche Erwartung, die Bundesregierung könne so massiven Druck auf die tunesische Regierung ausüben, dass diese ihren Staatsbürger wieder zu uns zurückschickt, offenbart ein merkwürdig kolonialistisches Verständnis vom Umgang mit einem souveränen ausländischen Staat. Und bei allem Respekt vor der Justiz darf man sich schon ein wenig wundern über die Militanz der nordrhein-westfälischen Verwaltungsrichter.“ Kritische Transparenz wäre noch besser.

 

Hinweis: Oberverwaltungsgericht NRW wies Beschwerde der Stadt Bochum gegen Ultimatum zur Rückholung des als Gefährder eingestuften Tunesiers zurück.  

 

Nachtrag vom 3.8.: Gericht verhängte heute das Zwangsgeld von 10.000 Euro gegen die Stadt. Zugleich drohte es weiteres Zwangsgeld in gleicher Höhe an. Grund: Die Stadt habe weiter nicht ausreichend geprüft, ob Sami A. nach Deutschland zurückgeholt werden könne. Die Stadt kann gegen die Entscheidungen Beschwerde einlegen.

 

Nachtrag vom 5.8.: "Im Fall des nach Tunesien abgeschobenen Sami A. gibt es eine neue Wendung." Der tunesische Ermittlungsrichter habe seiner Anwältin Basay-Yildiz telefonisch mitgeteilt, "dass er kein Ausreiseverbot gegenüber ihrem Mandanten verhängt und keine Bedenken habe, wenn dieser nach Deutschland ausreise“. So stehe es auch in der Zusammenfassung im Gerichtsbeschluss. "Dem widersprach jedoch der Sprecher der für Terrorismus zuständigen Staatsanwaltschaft in Tunesien, Sofiane Sliti." (dpa) Es werde weiter gegen den abgeschobenen Gefährder ermittelt, er müsse in Tunesien bleiben. (???) 

 

Nachtrag vom 10.8.: "VG Gelsenkirchen bleibt dabei: Sami A. hätte nicht nach Tunesien abgeschoben werden sollen, denn ihm droht dort Folter. Auch das Bamf kann die Richter nicht umstimmen." Das juristische Hin und Her ist nicht vorbei.

 

Nachtrag vom 13.8.: Wendung im Fall: "Die Behörden in NRW haben eine Einreiseverweigerung für den abgeschobenen Tunesier Sami A. ausschreiben lassen."

 

Nachtrag vom 15.8.: "Der im Juli nach Tunesien abgeschobene Islamist Sami A. muss auf Staatskosten nach Deutschland zurückgeholt werden ... Das Oberverwaltungsgericht (OVG) mit Sitz in Münster legte nun ausführlich dar, dass die Justiz regelrecht ausgetrickst wurde. Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen sei über den Abschiebetermin im Unklaren gelassen worden ... Die Stadt Bochum will nun nicht mehr Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe einlegen. Sami A. muss nach Deutschland zurückgeholt werden. Dass er zurzeit keinen Pass besitzt und in Tunesien möglicherweise wegen dortiger Ermittlungen mit einer Ausreisesperre belegt wird, stelle für die Rückkehr keine 'dauerhaften Hindernisse' dar. Das OVG erwartet diplomatische Bemühungen und die Erteilung einer 'Betretungserlaubnis', um einen Mann zurückzuholen, den die Sicherheitsbehörden für einen islamistischen Gefährder und Hetzer ohne Aufenthaltsrecht halten ...  'Wir als Stadt geben der Anwältin von Sami A. jetzt eine Kostenzusage für den Rückflug' ... SPD und Grüne forderten noch am Mittwoch Stamps Rücktritt ... Stamp bedauerte, dass sich das OVG nicht mit dem angeblichen Abschiebehindernis in der Sache befasst habe: 'Wir sind nach wie vor der festen Überzeugung, dass Sami A. in Tunesien weder gefoltert wurde, noch ihm dort künftig Folter droht.' Das Gericht lasse ihn ratlos zurück." Siehe auch: "Die tunesische Justiz lehnt eine Auslieferung des aus Deutschland abgeschobenen Islamisten Sami A. weiter ab ... Deutschland müsste zunächst eine offizielle Anfrage an das Außenministerium stellen, um die rechtlichen Umstände zu klären." 

 

Nachtrag vom 30.8.: "Mit Beschluss vom Dienstag (28.8.2018) hat das Oberverwaltungsgericht den Antrag von Sami A. auf Festsetzung eines Zwangsgelds in Höhe von 10.000 Euro abgelehnt und damit der Beschwerde der Stadt Bochum gegen den Festsetzungsbeschluss des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen stattgegeben." Begründung: "Der Stadt Bochum könne nicht vorgehalten werden, sich um einen deutschen Reiseausweis nicht bemüht zu haben. Sami A. habe nicht glaubhaft gemacht, die ihm zur Verfügung stehenden Möglichkeiten zur Erlangung eines gültigen tunesischen Reisepasses vollständig ausgeschöpft zu haben ... Der Beschluss des Oberverwaltungsgerichts ist unanfechtbar." 

 

Nachtrag vom 7.9.: "Vertreter der Stadt machten deutlich, dass keinerlei Zwangsgeld gezahlt und auch keinerlei Verfahren gegen die Stadt mehr anhängig seien. Vielmehr habe Bochum nun damit begonnen, die vom OVG Münster geforderte Rückführung von Sami A. vorzubereiten."

 

Nachtrag vom 18.9.: VG Gelsenkirchen lehnte Androhung erneuten Zwangsgelds gegen die Stadt Bochum ab. "Die zuständige Kammer wies außerdem einen Antrag zurück, die Stadt zu verpflichten, Sami A. einen Notreiseausweis auszustellen ... Sami A. habe nicht alles in seiner Macht Stehende unternommen, um in den Besitz eines gültigen tunesischen Reisepasses zu gelangen. Eine mündlich gestellte Anfrage auf einer Polizeistation genüge nicht."  


16.7.2018

Rechtsstaat: Welche Version darf es sein?

 

Das „Stück aus dem Tollhaus“ um die Abschiebung des Gefährders Sami A. nach Tunesien spaltet die Ansichten dazu selbst innerhalb der Parteien, wie der Beitrag bei der Welt verdeutlicht. „Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hatte eigentlich ein Abschiebeverbot für diesen Fall erlassen.“ Dem Gefährder drohe vielleicht Folter in Tunesien, man solle ihn zurückholen. Während Wolfgang Kubicki von der FDP zur aufgekommenen Empörung über dieses Urteil meint, „rechtsstaatliche Grundsätze“ würden nun einem „gesunden Volksempfinden“ geopfert, bereitet sein Parteikollege vom Flüchtlingsministerium NRW eine Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht vor. Die tunesische Justiz will derweil den ehemaligen Leibwächter Osama bin Ladens für das Strafverfahren erst mal behalten. 

 

Die Abschiebung sei im Interesse der deutschen Sicherheitslage „verantwortbar und richtig“, sagt Armin Schuster von der CDU: Die tunesische Regierung entwickle sich demokratisch, die Todesstrafe werde nicht vollzogen und Folter nicht geduldet. Die Welt informiert weiter: „Anfang Mai hatte die tunesische Regierung zugesichert, Sami A. drohe keine Folter.“ Wie kommt dann das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen zu seinem Urteil? Und warum urteilen andere Gerichte in ähnlich gelagerten Fällen anders? Ende März lehnte das Bundesverwaltungsgericht den Eilantrag eines islamistischen Gefährders zur Verhinderung seiner Abschiebung nach Tunesien ab. „Aufgrund eines Auslieferungsersuchens der tunesischen Behörden, in dem ihm unter anderem die Beteiligung an dem Anschlag auf das Bardo-Museum in Tunis mit mehreren Toten im März 2015 zur Last gelegt wurde, wurde er festgenommen.“ 2017 ordnete Hessen, gestützt auf § 58a Aufenthaltsgesetz, seine Abschiebung wegen (drohender) terroristischer Aktivitäten an.

 

„Dem Antragsteller drohe indes aufgrund des in Tunesien seit Jahren bestehenden Moratoriums, dessen Einhaltung die tunesischen Behörden betont haben, nicht die Vollstreckung der Todesstrafe.“ Weiter zu den Auskünften des Auswärtigen Amts: Jede Todesstrafe werde durch Ausübung des Gnadenrechts des Staatspräsidenten in eine lebenslange oder zeitige Freiheitsstrafe umgewandelt. Für eine lebenslange Freiheitsstrafe bestünden gesetzliche Regeln, wonach der Verurteilte zu gegebener Zeit eine Überprüfung seiner Strafe mit Aussicht auf Entlassung bewirken könne. Damit drohe dem Antragsteller keine Gefahr im Sinne von Artikel 3 Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK). Das nachinstanzliche Bundesverfassungsgericht (BVerfG) bestätigte Anfang Mai diese Einschätzung

 

Man kann sich jetzt – nicht zuletzt angesichts der Überlastung der Gerichte – fragen, ob in jedem Fall erneut die Zusicherung desselben Zielabschiebelandes zur Einhaltung der EMRK eingeholt werden muss. Eine unbefriedigende Antwort findet sich in diesem Urteil: Im Juli 2017 rügte ein algerischer Gefährder mit „seiner“ (merkwürdige Anwälte tummeln sich in diesem Land) Verfassungsbeschwerde „die formelle und materielle Verfassungswidrigkeit des § 58a AufenthG“. Das BVerfG zerstreute verfassungsrechtliche Bedenken: „Welche konkreten Anforderungen an eine solche Zusicherung zu stellen sind, lässt sich nicht abstrakt beantworten, sondern hängt insbesondere von den Bedingungen im Abschiebezielstaat und den Umständen des Einzelfalles ab.“ Die Justiz hat also wieder reichlich Interpretationsspielraum.

 

Der Fall eines russischen „radikal-islamistischen Gefährders“ zeigt indes auf, dass es noch eine andere Möglichkeit gibt: „Abschiebungsverbote stehen der Anordnung nicht entgegen. Das Bundesverwaltungsgericht hat an seiner im vorläufigen Rechtsschutzverfahren getroffenen Einschätzung festgehalten, dass dem Kläger in der Russischen Föderation im Zeitpunkt der Abschiebung jedenfalls dann keine Folter … gedroht hat, wenn er - wie geschehen - nicht in den Nordkaukasus abgeschoben wird. Es war ihm möglich und zumutbar, außerhalb seiner Herkunftsregion Aufenthalt zu nehmen und sich eine Lebensgrundlage aufzubauen.“ Im Sinne der Sicherheit ist das eine gangbare Lösung.

 

Zum Thema Folter in Tunesien schrieb übrigens n-tv Anfang Mai: „Islamistische Gefährder aus Tunesien können nicht in ihre Heimat abgeschoben werden, weil ihnen dort Folter drohen soll. In Tunesien wundert man sich über diese Argumentation … der tunesische Minister für Menschenrechte, Medi Ben Gharbia, weist Vorwürfe, wonach in tunesischen Gefängnissen gefoltert werden könnte, entschieden zurück. ‚Ich kann Ihnen versichern und ich kann garantieren: Bei uns gibt es keine Folter‘ … ‚Es ist absurd, dass ein deutsches Gericht behauptet, einem tunesischen Staatsbürger könnte hier Folter drohen.‘ Anders sehen das Menschenrechts-organisationen wie Amnesty International. Folter sei in tunesischen Gefängnissen allgegen-wärtig.“ Und je nachdem, wem man jetzt glaubt, darauf basiert dann die Grundlage für unsere Rechtsprechung? Weiteres zu hiesigen Gefährdern mit Schutzstatus: hier und dort. Mehr zur Diskussion um Gefährder und § 58a Aufenthaltsgesetz im vergangen Jahr steht auf dieser Seite.

 

Nachtrag: "Sami A.s tunesischer Anwalt fordert die sofortige Rückführung seines Mandanten nach Deutschland ... bei den Vorwürfen gegen Sami A. handele es sich um 'Lügen, die man jetzt hier in Tunesien erfindet, um ihn festzuhalten' ... Wenn Sami A. tatsächlich der Bodyguard des 2011 getöteten Al-Qaida-Führers Osama Bin Laden gewesen wäre, 'hätten die USA ihn nie frei durch Deutschland laufen lassen'." (?) Und konkreter zum Urteil des Verwaltungsgerichts Gelsenkirchen: "Entscheidend stellte die Kammer darauf ab, dass die Abschiebung zum Zeitpunkt der Bekanntgabe des Beschlusses der für die asylrechtliche Bewertung des Sachverhalts zuständigen 7a. Kammer an das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge noch nicht abgeschlossen war und deshalb abzubrechen gewesen wäre." 

 

Nachtrag vom 22.7.: "Asylrechtsexperte: 'Abschiebung war nicht rechtswidrig'." Und: Ob seine Familie ihn wiederhaben will, sei mehr als fraglich. 

 

Nachtrag vom 25.7.: Richtern am VG Gelsenkirchen respektive der anwaltlichen Vertretung von Sami A. - wer bezahlt diese? - kann es nicht schnell genug gehen, den Gefährder nach Deutschland zurückzuholen: "Auf Betreiben des Abgeschobenen" erhöht man den Druck: Die 8. Kammer droht der Bochumer Behörde Zwangsgeld in Höhe von 10.000 Euro an. Die würden fällig, wenn die Abschiebung nicht bis zum 31. Juli rückgängig gemacht wird. Es sei "nichts Substanzielles unternommen" worden, um die Rückführung des Gefährders zu bewirken. Außerdem: FDP-MdB Olaf in der Beek ruft auf, eine Rückführung zu verhindern – mit allen juristischen Mitteln. Die Abschiebung sei "rechtmäßig" erfolgt. Aus Tunesien heißt es: Sami A.s Auslieferung widerspricht dem Prinzip der staatlichen Souveränität.  

 

Nachtrag vom 27.7.: Tunesische Behörden: Sami A. ist vorläufig freigelassen. Die Ermittlungen laufen aber weiter, solange darf er Tunesien nicht verlassen.

 

Nachtrag vom 29.7.: "Ein Mitglied seiner Familie hatte bei der Polizei belastende Aussagen gegen ihn gemacht. So soll A. häufig Videos von Osama bin Laden angeschaut und Anschläge wie den von Anis Amri ... (12 Tote) begrüßt haben. Außerdem soll A. gedroht haben, im Fall seiner Abschiebung werde 'Deutschland Blut weinen'.“ Außerdem: FDB-Vize Wolfang Kubicki meint immer noch, Deutschland müsse A. "so schnell wie möglich" zurückholen. "Gerichtsurteile und Beschlüsse müssten vollstreckt werden." Der Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter in NRW, Sebastian Fiedler, warnte indessen vor einer Rückkehr des Tunesiers. "Wir gehen davon aus, dass derzeit von Sami A. eine erhebliche Gefahr ausgeht ... und warnte vor möglichen Racheakten des Mannes." 

 

Nachtrag vom 25.8.: Anwältin des Tunesiers beantragte beim VG Gelsenkirchen weiteres Zwangsgeld gegen die Stadt Bochum: "Mit Frist bis 28. August soll die Zahlungsverpflichtung von 10.000 Euro täglich bis zur Rückkehr angedroht werden, sollten die Bemühungen um die höchstrichterlich verfügte Rückholung des ... Sami A. nicht intensiviert werden. Bislang habe sich bei der Anwältin der Eindruck verfestigt, die Behörden spielten auf Zeit, um eine juristisch bedeutsame Folterverzichtserklärung für Sami A. aus Tunesien zu erhalten." Klartext: Die Erklärung des Folterverzichts liegt nicht im Interesse der Anwältin.

 

Nachtrag vom 27.8.: "NRW-Justizminister verteidigt Landesregierung - 'Kein Grund, per­ma­nent auf Herrn Reul rum­zu­ha­cken'." Und plötzlich behaupten Samis Anwälte im Schreiben an Stamp, dieser sei in Tunesien nach der Ankunft gefoltert worden.