"Was droht einer Person, die von bundesdeutschen Polizeibehörden als

'Gefährder' eingestuft worden ist? Eigentlich nichts, sagt die Bundesregierung." 

Die ganze Analyse von LTO gibt es hier und die zugehörige Drucksache findet sich dort


17.11.2017

Fußfesselträger fliegt nach Athen

 

„Hamburger Flughafen, 11. Oktober. Hussein Z.  läuft mit einem Verband durch die Sicherheits-kontrolle. Es piepst, immer wieder. Denn Hussein Z., ein 35-jähriger Syrer, trägt eine Fußfessel. Er ist ein den Behörden bekannter Gefährder, wohl auch ein Islamist.“ Das berichtet BR 24 nach Recherchen von report München. Was sagt die Bundespolizei dazu? Man staune: „Eine Fußfessel stellt grundsätzlich keine Gefahr für den Luftverkehr dar. Hingegen durfte die Person nach dem Recht der Europäischen Union nicht grenzpolizeilich kontrolliert werden, da eine Binnengrenze überschritten wurde.“ Der Gefährder, der 2015 als Flüchtling nach Deutschland kam und aufgrund seines „Aggressionspotenzials“ nach „längerfristigem Gewahrsam“ die Fußfessel bekam, spaziert nun mutmaßlich in der Türkei umher und ist „im gesamten Schengenraum zur Festnahme ausgeschrieben“. Man will nämlich die Fußfessel wieder haben.

 

Dass die im Gefährderfall nicht wirklich weiter hilft, meint ein Leser in seiner Zuschrift: Fußfesseln sind ungeeignet Terrorismus zu verhindern. „Auf einer Cebit-Messe vor drei oder vier Jahren hatten Beamten einen Stand, die für die Überwachung der ‚Gefesselten‘ zuständig sind. Letztlich basiert die Fußfessel auf Mobilfunk. Dort, wo Funklöcher sind (z.B. im Keller oder ICE), werden keine Standorte übermittelt. Wer eine Fußfessel trägt, muss jede Nacht den Akku des Gerätes laden.“ Einem kooperativen Delinquenten werde die Resozialisierung ermöglicht. „Wer sich an die Auflagen nicht hält, muss (wieder) in Haft genommen werden; andernfalls entsteht hoher Personalaufwand, den nicht-kooperativen Delinquenten nachzujagen.“ Die Ankündigungen vom Bundesjustizminister im Januar dienten wohl „nur der Beruhigung der Bevölkerung“ und seien „rechtlich unhaltbar“: denn ohne konkrete Straftat könne man potenzielle Gewalttäter nicht lange inhaftieren. Die notwendige Kooperation der Fußfesselträger sei aber nur bei glaubwürdiger Haftandrohung durchsetzbar. „Und mit welcher rechtlichen Konstruktion könnte man jemanden in Haft nehmen, der nur ein ‚mutmaßlicher Extremist‘ ist? Es hat sich im Januar mutmaßlich um eine bewusste Irreführung der Öffentlichkeit gehandelt.“ Daher überrasche es nicht, dass kaum ein Gefährder die Fußfessel trägt.

 

Zur Kooperationsbereitschaft speziell potenzieller Terroristen siehe auch Spiegel Online.

 

Nachtrag vom 6.12.: "Gefährder - Die Bedrohung durch islamistischen Terrorismus bringt den Justizapparat in Deutschland an die Grenzen seiner Leistungsfähigkeit." Quelle: Welt 

 

Nachtrag vom 18.12.: Plötzlich heißt es: "Viele islamistische Gefährder nicht so gefährlich wie gedacht." Zwei Tage zuvor kam die Meldung: "Sicherheitsbehörden warnen: Mehrere Dutzend Frauen und Minderjährige als Gefährder eingestuft." Siehe außerdem aktuell: Das Berliner Kammergericht hat "die Haftbefehle gegen drei Islamisten aufgehoben, die das Landeskriminalamt als gefährlich einstufe...Sicherheitskreise schätzten seine Freilassung als 'fatal' ein, heißt es in dem Bericht...Weil das Gericht unterbesetzt ist, dauern die Verfahren zu lange und deshalb musste der Gefährder jetzt frei gelassen werden." Und darüber hinaus: "Terrorverdächtiger Syrer wurde offenbar nie vom Bundesamt angehört."

 

Nachtrag vom 19.11.2018: Bundesregierung: "...Zahl der derzeit als Gefährder aus dem Phänomen-bereich 'Religiöse Idologie' der politisch motivierten Kriminalität geführten Personen auf 767."


11.10.2017

„Beachtliches Risiko“: Gefährder bleiben trotzdem

 

Die innere Sicherheit geht Justiz und Politik trotz Amri und Consorten immer noch sonst wo vorbei. „Zwölf islamistische Gefährder sind derzeit in Rheinland-Pfalz ausreisepflichtig. Doch drei davon können nicht ausgeflogen werden, weil sie staatenlos sind“, schreibt die Welt, ohne zu ergänzen, dass das freilich jeder sagen kann, der seine Dokumente weggeschmissen hat. In einem weiteren Fall titelt Kostenlose Urteile vielversprechend: „Keine Aussetzung der Abschiebung von zwei islamistischen Gefährdern.“ Es geht um einen Tunesier und einen Türken, die im Frühjahr 2017 verhaftet wurden. Im Sommer wurde für beide die Abschiebung angeordnet, weil sie als Gefährder der radikal-islamistischen Szene in Deutschland zuzurechnen seien. „Sie identifizierten sich mit der terroristischen Vereinigung ‚Islamischer Staat‘ (IS) und bei ihnen bestehe das Risiko der Begehung einer terroristischen Tat, das sich jederzeit realisieren könne.“ Das Bundesverwaltungsgericht bestätigte das beachtliche Risiko für drohende terroristische Gefahr und die Rechtmäßigkeit des Abschiebevollzugs. Vor dem Weiterlesen bitte eine Tasse Beruhigungstee zubereiten: 

 

Beruhigungstee griffbereit stellen

 

Aber: „Im Fall des tunesischen Staatsangehörigen macht das Gericht die Abschiebung allerdings von der Zusicherung einer tunesischen Regierungsstelle abhängig, dass dem Betroffenen im Fall der Verhängung einer lebenslangen Freiheitsstrafe die Möglichkeit der Überprüfung der Strafe mit der Aussicht auf Herabsetzung der Haftdauer gewährt wird. Im Fall des türkischen Staatsangehörigen wird die Zusicherung verlangt, dass im Fall seiner Verhaftung in der Türkei die dortigen Haftbedingungen den europäischen Mindeststandards entsprechen und er Besuche von diplomati-schen...Vertretern der Bundesrepublik Deutschland erhalten darf.“ Zur Erinnerung: Es handelt sich um IS-Aktivisten. Die Welt meinte übrigens noch 2013: „Wenn der Staat aber nicht mehr schützt, dann mag er noch so viele Wohltaten verteilen, Daseinsvorsorge betreiben, Parksünder mahnen und Steuersünder jagen. Er verfehlt doch den Grund, warum er überhaupt existiert.“ 


22.9.2017

Sind also Polizisten die Gefährder?

 

Beim Arbeitskreis „Gewaltordnungen“ als Unterorganisation der Deutschen Vereinigung für Politikwissenschaft titelt man aktuell: „Die Erfindung des Gefährders“. Der wissenschaftlich daher kommende Beitrag sagt im Grunde aus, es handle sich bei der „Figur“ des Gefährders lediglich um eine „semantische Innovation“ und wenn dann doch mal einer in Aktion tritt, dann nur deshalb, weil die Polizei davon gesprochen hat: „Aus einer sprechakttheoretischen Perspektive repräsentieren Begriffe gesellschaftliche Sachverhalte aber nicht nur, sie bringen diese selbst mit hervor…Vielmehr sind es gerade polizeiliche Praxen, durch die manchmal kriminalpolitische Tatsachen erst generiert werden, die dann im Weiteren sogar rechtliche Maßnahmen (wie etwa die Einführung der Fußfessel für Gefährder) nach sich ziehen.“ So was aber auch. Wenn es um die Verbreitung polizeianimoser Theorien geht, spielt in diesen Sphären das Recht auf Leben wohl maximal eine untergeordnete Rolle: Wäre das neue System zur Einschätzung von Gefährdern früh genug entwickelt und bundes-weit einheitlich eingesetzt worden, dann hätte es den Terroranschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt vielleicht nie gegeben. ARD-Doku „Baustelle Deutschland“ (nicht mehr im Netz). 

 

Zur gemeinsamen Gefährder-Definition von Bund und Ländern: siehe hier


3.8.2017

Wohlergehen der Gefährder hat höchste Priorität

 

„Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Abschiebung eines als Gefährder eingestuften Mannes aus Bremen vorerst gestoppt“, berichtet Zeit Online. Der Russe war bereits auf dem Weg zum Frankfurter Flughafen. „Als die Entscheidung bekannt wurde, drehte der Wagen mit ihm wieder um“, obwohl die Behörden dem 18-jährigen IS-Sympathisanten einen Terroranschlag zutrauen. Im Chat erklärte er sich bereit, einen Anschlag auf Zivilisten zu verüben. „Seit März befindet sich der Mann in Abschiebehaft.“ Eilantrag und Verfassungsklage des 18-Jährigen wurden zuvor abgewiesen. Die vorläufige Maßnahme Abschiebungsstopp diene in erster Linie der Sicher-stellung des ordnungsgemäßen Verfahrensablaufs. „Das bedeute noch keine Entscheidung in der Sache – nicht einmal, dass die Beschwerde zur Prüfung angenommen wird.“ Erst in den nächsten Monaten soll es eine Entscheidung geben. Der Wagen mit dem Gefährder dreht also auf dem Rad um, weil der EGMR eventuell irgendwann eine Beschwerde gegen dessen Abschiebung annimmt, obwohl der EGMR in der Sache noch nicht mal zuständig ist, wie die FAZ in ihrem Statement „Fatales Signal“ aufklärt. Wenn die Sache nicht todernst wäre, würden selbst die Hühner lachen. 

 

Die Straßburger Maßnahme ist nicht nur angesichts des Hamburger Attentats empörend. Sowohl aus dem hiesigen Aufenthaltsgesetz als auch aus der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (Artikel 28 bis 30) lässt sich hinsichtlich der Rücksicht auf die Bevölkerung die Erlaubnis respektive die Pflicht ableiten, Personen zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit abzuschieben. Schon vor einigen Monaten entschied der Gerichtshof der Europäischen Union, dass bereits die Unterstützung von Freiwilligen zur Vorbereitung terroristischer Handlungen und entsprechende Passfälschung den Zielen und Grundsätzen der Vereinten Nationen zuwider läuft. Es sollte mal jemand fragen, wer die klagefreudige Klientel eigentlich bei der Formulierung juristischer Eingaben unterstützt. Das betrifft auch Fälle quer Beet, etwa die Klage auf höhere Sozialleistungen trotz falscher Identitätsangaben, die Beschwerde eines 14-jährigen Syrers gegen die Auswahl des Jugendamts als Vormund oder die Anfechtungsklage eines eritreischen Asylsuchenden gegen einen Bescheid des Bundesamts mit der Geltendmachung, „dass nach der Dublin-III-Verordnung die Zuständigkeit für die Prüfung seines Asylantrags auf Deutschland übergegangen sei“. Solch einen schlagkräftigen Prozessbeistand würden sich sicherlich viele Bürger für ihre Angelegenheiten wünschen. Doch das Engagement dieser Lobby wird wohl – unter Ansehen der Person – stets dort enden, wo die ethnische Herkunft finanziell uninteressant ist. 

 

Nachtrag vom 30.11.: "Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) hat die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zur Abschiebung eines sog. 'Gefährders' bestätigt. Anfang August hatte der EGMR die Abschiebung des russischen Beschwerdeführers zunächst im vorläufigen Verfahren verhindert, den Abschiebestopp jedoch Ende des Monats wieder aufgehoben. Es überrascht daher nicht so sehr, dass er nun auch im Hauptverfahren keinen Verstoß gegen die Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK) feststellt." 


30.6.2017

Anleitungen zum Töten

 

Während sich die Politiker im Bundestag heute darüber unterhalten, wie man den Kritikern der verantwortungslosen Zuwanderungspolitik mittels des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes am besten den Mund verbietet, klärt das Landeskriminalamt (LKA) NRW über die tatsächliche Gefahrenlage auf: „Große Sorgen bereiten den Sicherheitsbehörden die Propagandazeitschriften- und -videos des ‚Islamischen Staates‘ im Internet“, schreibt RP Online. LKA-Chef Uwe Jacob: „Sie liefern in deutscher Sprache Anleitungen zum Töten. Darin wird zum Beispiel gezeigt, wie man mit einem Messer möglichst schnell viele Menschen tötet und welchen LKW man benutzt, um größtmöglichen Schaden anzurichten.“ Das Tötungsmuster bei Anschlägen entspreche den Anleitungen. „In der aktuellen Ausgabe des IS-Magazins wird nun zu Geiselnahmen aufgerufen – und erklärt, wie man dabei vorgeht.“ Es sei nur eine Frage der Zeit, bis ein Islamist die Anweisung befolgt. Die Zahl der Gefährder in NRW sei letztes Jahr sprunghaft gestiegen. Derzeit sind 86 potenziell besonders gefährliche Personen bekannt. „Die sind handlungsfähig“, sagt Jacob. „Deutschland stehe im Mittelpunkt des Terrors“; auch mit Blick auf den Start der Tour de France am Wochenende in Düsseldorf: bis zu einer Million Zuschauer werden erwartet. Nebenschauplatz Rheinkniebrücke in Düsseldorf am Donnerstag: Spezialteam der Polizei mit Sturmmasken nimmt 22-Jährigen fest. Nachtrag: "Die Gefährder wurden wieder laufen gelassen."

 

Siehe auch: Verfassungsschutzbericht 2016: Islamistischer Terror ist größtes Risiko.

 

Nachtrag vom 3.12.: "Verfassungsschutz warnt vor Frauen und Kindern aus dem IS-Umfeld". 


27.4.2017

Taliban oder Lausbub?

 

Jetzt musste ich aber lange überlegen, ob dieser Beitrag in der Frankfurter Rundschau (FR) eine Satire darstellen soll. Das ist wohl nicht der Fall. Mehrere tausend Asylbewerber in Deutschland bekannten sich laut Spiegel inzwischen zur Taliban. Dazu die FR: „Die gute Hoffnung: Vielleicht sind es bloß Betrüger. Flunkerer. Lausbuben…Aber bestimmt sind Allahs Krieger ehrlich. Ich glaube an das Edle im Menschen…Die Religions-Aktivisten kämen nur eben nicht auf die Idee, dass es in Deutschland ehrenrührig bis strafbar sein könnte, einem Gefangenen in den Kopf zu schießen. Doch jetzt wünschten sie sich nur eine Bleibe und einen Job. Diese Sehnsucht sollte gestillt werden. Die Integration der Taliban muss klappen.“ Worum es laut Contra Magazin geht: „Beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge (BAMF) hat man offenbar ein großes Herz für geflüchtete islamistische Mörder und Terroristen. Denn dort will man die nach Deutschland gereisten (ehemaligen) Taliban vor drohender Folter oder Todesstrafe schützen, die ihnen bei einer Abschiebung nach Afghanistan unter Umständen droht.“ Allein die Zugehörigkeit zur Taliban sei kein Ausschlussgrund von internationalem Schutz: Die Vereinten Nationen stuften diese nicht als Terrororganisation ein. „In Deutschland jedoch gelten die Taliban als verbotene Terrororganisation, was die BAMF-Entscheidung absurd erscheinen lässt.“ Die Destabilisierung Deutschlands schaffen wir sicher. 


28.2.2017

Gefährder der Sicherheit im Bundestag?

 

Aus diesem aktuellen Urteil bleibt dem Leser nur zu schließen, dass im Bundestag Abgeordnete sitzen, die „die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährden“: „Im Fall des Klägers liegt aufgrund der Tatsachenfeststellungen des Verwaltungsgerichtshofs ein besonders schwer wiegendes Ausweisungsinteresse im Sinne des § 54 Abs. 1 Nr. 2 AufenthG vor, weil er die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland gefährdet.“ Grund: Er unterstützt seit mehr als zehn Jahren die PKK, „eine terroristische Vereinigung“. Der Kläger engagierte sich in PKK-nahen Vereinen sowie als Versammlungsleiter und Redner auf entsprechenden Veranstaltungen. „Das lässt nach den Feststellungen des Verwaltungsgerichtshofs erkennen, dass er sich den Zielen der PKK verpflichtet fühlt und deren terroristisch zu qualifizierendes Handeln zumindest billigt.“ 

 

Die PKK-freundliche Haltung linker und grüner Abgeordneter ist bekannt: „Bezeichnend ist auch, dass sich insbesondere die politische Linke in Deutschland – von den Grünen bis hin zur Linkspartei – so extrem für die PKK und deren politischen Arm, die HDP, einsetzt. Sonst gibt man sich stets antivölkisch und anti-nationalstaatlich – und predigt den Multikulturalismus. Doch wenn es um die kurdischen Genossen der PKK geht, spielen diese Prinzipien plötzlich keine Rolle mehr“, beleuchtet etwa das Contra-Magazin die Hintergründe. Man vergegenwärtige sich auch die höchst fragwürdige (Huffingtonpost) Wahlempfehlung der Grünen an die in Deutschland lebenden Türken zur Wahl der PKK-nahen HDP; oder den linken Revolutionstourismus (Die Zeit), der das schlechte Image der PKK international aufpäppeln soll. Warum werden solche Politiker nicht des deutschen Parlaments verwiesen, wenn die Justiz in der PKK-Unterstützung sogar „ein besonders schwerwiegendes Ausweisungsinteresse“ sieht? Man wird nicht automatisch ein Freund Erdogans, wenn man die Sache beleuchtet und sich fragt, inwieweit sich dessen Kritiker – von links bis rechts – vor den linksgrünen PKK-Wagen spannen lassen. Im Übrigen bliebe die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, was aus den Ermittlungen der Berliner Staatsanwaltschaft gegen die linke Bundestagsfraktion geworden ist: In einer PKK-nahen Zeitung tauchte im Herbst 2015 ein geheimes Dokument der Bundesregierung auf. Der Bundestag hatte daraufhin Anzeige erstattet

 

Eine tatsächliche Beendigung des Aufenthalts des o. g. Klägers steht wegen des zwingenden Abschiebungsverbotes (Art. 3 EMRK) nicht an. Die Ausweisung führt nur zum Erlöschen des Aufenthaltstitels. Mag sein, dass das Urteil auch nur symbolische Bedeutung hat.  

 

Nachtrag vom 25.11.: Abgeordnete der Linken wedelt mit verbotener Kurdenflagge im Parlament. Außerdem:  "Die neu in den Bundestag gewählte Abgeordnete der Partei 'Die Linke', Gökay Akbulut, 35, aus Mannheim, wird offenbar seit Jahren vom Verfassungsschutz beobachtet." Grund: Kontakte zu kurdischen Vereinen, die der PKK nahe stehen. Die in der Türkei geborene Politikern gilt laut Geheimdienst als Veranstaltungsverantwortliche des Kurdischen Kulturfestivals 2012 in Mannheim. Dort kam es zu schweren Krawallen. 

 

Nachtrag vom 17.6.2018: PKK im Verdacht: Anschläge auf Parteien und Banken in BRD.

 

Nachtrag vom 13.2.2019: Bundesinnenminister verbietet Verlage der PKK und ein Kurdenmarsch in Karlsruhe wird abgebrochen: "Teilnehmer skandieren verbotene Parolen und attackieren Polizeibeamte." Außerdem: PKK lädt "Antifaschist*innen" zum Widerstand ein. 

 

Nachtrag vom 26.4.2019: Die Bundesregierung spricht von "archaischem Weltbild" der PKK.

 

Nachtrag vom 13.6.2019: Begründung der Regierung zum Verbot kurdischer Medienhäuser

 

Nachtrag vom 5.1.2020: "Am Frankfurter Flughafen ist der mutmaßliche Verantwortliche der 'Arbeiterpartei Kurdistans' (PKK) für die Mainmetropole festgenommen worden ... Gökmen Ç., der für die gesamte Rhein-Main-Region sowie das Saarland zuständig gewesen sei, war laut den Ermittlern in Karlsruhe unmittelbar der Europaführung der PKK unterstellt. Gegen ihn wurde Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer ausländischen terroristischen Vereinigung erlassen."

 

Nachtrag vom 11.10.2020: "Zu den fortbestehenden Gründen der Einstufung der PKK als terroristische Vereinigung im Ausland durch den Bundesgerichtshof (BGH) heißt es in der Antwort, der BGH habe dies in mehreren Entscheidungen seit 2010 bestätigt. Ausdrücklich habe sich der BGH damit auseinandergesetzt, dass für die Straftaten, nämlich Mord und Totschlag, auf welche die Tätigkeit der PKK und ihrer Unterorganisationen gerichtet ist, kein Selbstverteidigungsrecht und kein völkerrechtlicher Rechtfertigungsgrund besteht. Zu der Frage, ob Abgeordnete des Bundestages aufgrund möglicher Kontakte zur PKK vom Verfassungsschutz beobachtet werden und wurden, heißt es, eine Beantwortung könne aus Gründen des Staatswohls nicht erfolgen."


Siehe zur PKK auch den Beitrag vom 21.2.2019 auf dieser Seite 

sowie den Artikel vom 21.10.2019 an dortiger Stelle


17.2.2017

Welche Rolle spielt die PKK?

 

In der Silvesternacht wurde ein 15-jähriger Flüchtlingsjunge im Bremer Ortsteil Lüssum zu Tode geprügelt. Inzwischen festgenommen sind jesidische Kurden. „Ein Teil der Tatverdächtigen war möglicherweise vor zweieinhalb Jahren in eine andere schwere Straftat verwickelt, die bisher von der Justiz nicht geahndet wurde“, berichtet der Weser Kurier: Im August 2014 wollte ein praktizierender Muslim wegen einer vorgefallenen Prügelei ein Versöhnungsgespräch zwischen Jesiden und Muslimen arrangieren. Doch der Versöhner erfuhr an jenem Tag selbst massive Gewalt. Als er mit seinem Gesprächspartner vor dem Café stand, bogen plötzlich zwei Autos um die Ecke. „Ungefähr zehn Personen stiegen aus und stürmten auf mich ein“, so das Opfer. „Wenig später lag er blutend auf dem Bürgersteig. An seinem Kopf klaffte eine tiefe Wunde, verursacht durch einen Hieb mit einem Beil.“ Die Tat ist bisher ungesühnt und laut dieser Recherche scheint die Justiz an einer konsequenten Strafverfolgung auch nicht sonderlich interessiert zu sein. Der Redakteur schlussfolgert: „Wären die Täter zwischenzeitlich von der Justiz überführt und zu einer längeren Haftstrafe verurteilt worden, dann hätte es in der Silvesternacht womöglich keinen Toten gegeben.“ 

 

Es ist lange her, aber der Spiegel schrieb 1999, in der Justiz fürchte man die Rache von Kurden. Die PKK als „eine der größten extremistischen Organisationen auf deutschem Boden“ sei im Untergrund seit ihrem Verbot 1993 noch stärker geworden. In Diskussion war, „ob das Zentrum des Widerstandes gegen die verhassten Türken tatsächlich in die Bundesrepublik verlagert wird“. Inzwischen scheint das so zu sein und zwar mit Unterstützung linker Politiker wie Martin Dolzer, der zuletzt im Vorfeld des Vorfalls im Hamburger Stadtteil St. Georg unangenehm aufgefallen ist und seit Jahren eine Aufhebung des PKK-Verbots fordert. Bekannt ist weiterhin, dass sich PKK-Anhänger und linke Gruppierungen wie Marxistisch-Leninistische Partei Deutschlands und Antifa bis heute bei Großdemos gegenseitig die Stange halten. Dolzers populistisch vereinfachtes Denkschema basiert offenbar auf der These: alle Kurden sind gut, alle Türken sind böse. Bei einem Prozess im Oktober 2016 gegen einen „hauptamtlichen Kader der Arbeiterpartei Kurdistans in Deutschland“ – so der Vorwurf – argumentierte der linke Agitator: „In Anbetracht der menschenverachtenden Politik der Regierung Erdogan ist dieser Prozess völlig absurd.“ Der in diesem Fall sachfremde Einwand über-deckt eine zeitliche Überschneidung; jene, dass der PKK-Kader das „Gebiet Bremen“ geleitet haben soll: von August 2014 – als dort auch der oben erwähnte Beilangriff stattfand – bis März 2015. 

 

Im vergangenen Dezember fragte Die Zeit: „Unterschätzt Deutschland die PKK?“ Politisch unkorrekt hätte die Frage auch lauten können: Inwiefern hat Erdogan mit seinem Vorwurf über deutsche PKK-Unterstützung recht? Eine pauschale Antwort verbietet sich anscheinend: Heute morgen hat vor dem Staatsschutzsenat des OLG Hamburg ein weiterer Prozess gegen einen mutmaß-lichen Funktionär der PKK begonnen. Aufgabe einer investigativen Presse wäre es, den Einfluss von Strippenziehern im Hintergrund nachzuverfolgen. Des Weiteren bliebe die Öffentlichkeit darüber aufzuklären, wer für den brutalen Angriff auf den Lüssumer Jugendclub 2010 verantwortlich war.

 

Im Rahmen der Solidaritätsbekundung für den getöteten Flüchtlingsjungen führt die Polizei an sie gerichtete Vorwürfe ad absurdum. Die Justiz wird hier skurrilerweise nicht kritisiert.


3.2.2017

Vorgänge im Fall Amri

 

Wer Genaueres zum Anschlag auf den Berliner Weihnachtsmarkt am 19. Dezember 2016 und den Fall Anis Amri wissen will, wird in der ausführlichen Antwort der Bundesregierung fündig. Möglicherweise hätte der Anschlag gar nicht stattgefunden, wenn man Amri im Sommer nicht im Flixbus entdeckt hätte. „Ende Juli 2016 versuchte Amri, Deutschland in Richtung Italien und möglicherweise weiter nach Tunesien zu verlassen. Der Grund hierfür war nach damaliger Bewertung eine körperliche Auseinandersetzung mit einer konkurrierenden Gruppe aus dem Drogenmilieu. Aufgrund eines Hinweises der deutschen Sicherheitsbehörden wurde Amri durch die Bundespolizei in Grenznähe festgestellt und die Ausreise untersagt“, heißt es auf Seite 15. Was konkret geschah: „Aufgrund eines Fahndungshinweises des LKA NW zu einer möglichen Ausreise des Amri von Berlin über München nach Zürich stellten Beamte des Bundespolizeireviers Friedrichshafen Amri am 30. Juli 2016 in einem ‚Flixbus‘ fest. Amri führte kein gültiges Reisedokument, jedoch zwei verfälschte ITA-ID-Karten mit sich. Die Feststellung führte zu einer Gewahrsamnahme und der Untersagung der Ausreise.“ Haftantrag zur Vorbereitung der Abschiebung wurde eingeholt. Eine Abschiebung durch die zuständige Ausländerbehörde Kleve soll aber aufgrund der Beschaffung notwendiger Unterlagen nicht möglich gewesen sein. Amri wurde am 1. August 2016 aus der Haft entlassen mit der Maßgabe, sich in Kleve anzumelden.  

 

Nachtrag: Bemerkenswerte Widersprüche zur Antwort der BR thematisiert die Morgenpost.  

 

Nachtrag vom 27.3.: "Amt wollte Terrorist Amri abschieben - Ministerium war dagegen." 

 

Nachtrag vom 21.5.: Wegen Manipulationen zu Amri wurde Anzeige wegen Strafvereitelung im Amt und Urkundenfälschung gegen mindestens zwei Kripobeamte erstellt. Es "wurden nicht nur Erkenntnisse über Amri gelöscht, die auf 'gewerbsmäßigen, bandenmäßigen Handel mit Betäubungsmitteln' hinwiesen. Die Beamten sollen demnach auch Namen aus dem Drogen-Umfeld von Amri gelöscht haben. Möglicherweise sei damit versucht worden, das Ausmaß des Drogenhandels von Anis Amri zu verharmlosen und Fehler zu vertuschen."

 

Nachtrag vom 27.12.: Viel Arbeit gemacht hat sich der RBB mit dieser Chronologie der Behördenfehler: Der "Versuch einer Rekonstruktion" zum Fall Amri.


28.1.2017

Klartexte im Fall Amri 

 

Wenigstens im Fall Amri scheint sich eine Prioritätenverschiebung weg von gegenseitiger Inschutznahme zwischen Politikern, hin zum offenen Klartext abzuzeichnen. Bundesinnenminister Thomas de Maizière gibt inzwischen zu, „dass genügend Anhaltspunkte vorgelegen hätten, um den tunesischen Islamisten in Abschiebehaft zu nehmen.“ Im Vorfeld sprach der FDP-Landesvorsitzende Wolfgang Kubicki in Kiel von „populistischer Schaumschlägerei“ der zuständigen Minister: Laut Deutschem Richterbund lag im Fall Amri ein Handlungsdefizit deutscher Behörden vor. „Entsprechend heftig war die Reaktion des Richterbundes auf die intellektuell beleidigenden Äußerungen des nordrhein-westfälischen Problemministers Ralf Jäger, man sei ‚bis an die Grenzen des Rechtsstaates‘ gegangen.“ Jäger hätte vielmehr alle Möglichkeiten gehabt, den Tunesier monatelang in Abschiebehaft zu nehmen. „Systemisches Versagen“ konstatierte zuvor der Terrorismusforscher Peter Neumann, neuer Sondergesandter der OSZE unter Österreichs Vorsitz. Bundespolizeipräsident Dieter Romann sagt: Es gibt gar keine völkerrechtliche Verpflichtung, die Abschiebung abgelehnter Asylbewerber von der Ausstellung von Ersatzpapieren abhängig zu machen. Sie könnten auch ohne diese in ihr Heimatland gebracht werden. Und damit das nicht verloren geht: Die Bild fragt: „War Amri ein V-Mann der Sicherheitsbehörden? Haben die Sicherheitsbehörden viel enger mit Amri kooperiert, als sie bislang zugegeben haben?“ Die NRW-Ministerpräsidentin habe gesagt: Beim Umgang mit Amri sei es „auch darum gegangen, mehr Erkenntnisse über mutmaßliche (Terror-)Zellen zu erlangen. „Fest steht: Er wurde von einem V-Mann aus NRW nach Berlin gefahren.“ Wie die Bild zuvor aus der Welt zitierte, gehörte ein Mitarbeiter des tunesischen Innenministeriums zu Amris Facebook-Freunden. 

 

Nachtrag vom 2.2.: Die Bundesregierung (BR) schließt aus, dass Anis Amri je selbst als V-Person oder sonstiger Informant des BfV geführt wurde (Antwort der BR auf Seite 19).


23.1.2017

Amri: „Fehleinschätzung der Gefährdungslage“

 

Die FDP stellte letzten Freitag das von ihr in Auftrag gegebene Gutachten zum Fall Amri vor. Nach Einschätzung des Strafrechtlers Henning Ernst Müller hätte es für die Festsetzung des Gefährders mehrere rechtliche Möglichkeiten gegeben. Zuvor hatte NRW-Innenminister Ralf Jäger behauptet, man habe alle rechtsstaatlichen Möglichkeiten ausgeschöpft. Als Grundlage für eine Abschiebehaft hätte aber laut Müller schon im Frühsommer 2016 eine Ausweisungsverfügung gegen Amri erlassen werden können. Die Prognose für ein Eintreffen der Ersatzpapiere aus Tunesien sei mit der Zeit günstiger geworden. Ein Antrag auf Abschiebungshaft hätte spätestens im Oktober 2016 „größere Aussichten auf Erfolg“ gehabt. Auch Untersuchungshaft wegen etlicher Straftaten des Tunesiers sei in Frage gekommen. Die Abschiebungsanordnung nach Paragraf 58a Aufenthaltsgesetz wäre laut Strafrechtler „voraussichtlich gerichtlich gescheitert“, da Amri ja nur als „kleiner Fisch“ eingestuft wurde. Ein Leser dazu: „Wahrscheinlich hätte der Attentäter seine Pläne in dreifacher Ausfertigung im Innenministerium NRW einreichen müssen, um nicht mehr als ‚kleiner Fisch‘ zu gelten.“

 

Im Vorfeld schrieb auch Telepolis: „Dass der § 58a des Aufenthaltsrechts, der eine Abschiebung ‚aus Gründen der öffentlichen Sicherheit und Ordnung‘ vorsieht, auf Amri nicht angewendet wurde, lag an der Fehleinschätzung der Gefährdungslage. Dies geht aus Recherchen von Georg Mascolo, Hans Leyendecker, Georg Heil, und Lena Kampf hervor. Demnach hat ein Treffen des Gemeinsamen Terrorabwehrsystems (GTAZ) im Juli 2016 eine Chance vertan.“ Zum postfaktischen Umgang des NRW-Innenministeriums mit hoch relevanten Aspekten siehe außerdem: Das Ministerium entschied im August, die Passersatz-Beschaffung auf normalem Weg ohne Hinweis auf den Gefährderstatus zu beantragen, so eine Sprecherin der Stadt Köln. Den Behörden war Amri zu diesem Zeitpunkt bereits Monate als gefährlicher Islamist bekannt. Ein Sprecher von Ralf Jäger bestätigte diese Anweisung: „Von einem Hinweis auf den Gefährderstatus gegenüber den tunesischen Behörden versprachen wir uns keine Beschleunigung der Passersatzpapier-Beschaffung.“ 


12.1.2017

Kubicki: Bestehendes Recht anwenden

 

Der stellvertretende FDP-Bundesvorsitzende Wolfgang Kubicki hat im Tagesgespräch bei Phoenix empfohlen, Paragraph 62 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz zu lesen: Wäre dieser Paragraph angewendet worden, dann wäre Amri in Haft gewesen und hätte keinen Anschlag verüben können. Das sei auch die Auffassung des Vorsitzenden des Deutschen Richterbundes. Was in Berlin gerade in Bezug auf die Präsentation von Gesetzesvorhaben passiert sei „Schaumschlägerei und soll den Menschen Sand in die Augen streuen“. Laut Kubicki solle wohl das „Behördenversagen“ mit dem Ruf nach schärferen Gesetzen – obwohl schon bestehende nicht angewendet werden – kaschiert werden. Man brauche aber keine neuen Gesetze, sondern den Vollzug der bestehenden. Im Übrigen sei die Behauptung, man hätte bei Amri nicht weiterkommen können, schlicht falsch. Mit dem politischen Willen bestehendes Recht anzuwenden hätte der Anschlag verhindert werden können.  

 

Nachtrag vom 16.1.: Kubicki hält die Behauptung für „Quatsch“, längere Abschiebehaft für Amri sei rechtlich nicht möglich gewesen, weil Tunesien die Papiere so spät ausgestellt hat. „Der Jurist verweist auf einen Beschluss des Bundesgerichtshofes vom 25. März 2010 zu einem ähnlichen Fall. Wer demnach nicht daran mitwirkt, an Ersatzdokumente zu kommen, ‚muss Verzögerungen hinnehmen, die dadurch entstehen, dass die Behörden seines Heimatstaates um die Feststellung seiner Identität und die Erteilung eines Passersatzpapiers ersucht werden müssen‘.“ 


9.1.2017

Politischer Eiertanz um Gefährder

 

„Von Staatsversagen kann überhaupt gar keine Rede sein“: O-Ton aus dem gestrigen Presseclub der Journalistin Mariam Lau von der Zeit; die Wochenzeitschrift titelt aktuell nach dem Anschlag in Israel: „Ein Anschlag, der die Rechten stärkt.“ Ein Leser dazu: „Da finden grausame Attentate auf Menschen statt…Und dann ist das wieder die einzige Sorge. Das ist unerträglich.“ Und eine Antwort darauf: „Absolut! Anscheinend ist hier jeglicher Anstand und die Fähigkeit zu sachlicher Berichterstattung abhanden gekommen, wenn feige Morde dafür instrumentalisiert werden, seine eigene politische Sicht zu verbreiten, wo nun ‚die Rechten in Israel‘ (was soll das überhaupt sein) gestärkt werden sollen. Man kann nur fassungslos lesen und den Kopf schütteln.“ Immerhin: Georg Mascolo von der Recherchekooperation NDR äußerte beim Presseclub eine vernunftbegabte Einschätzung zur Lage nach dem Berliner Anschlag: Es bestünden keine Gesetzes-, sondern Vollzugslücken, verwies er auf Paragraph 58a Aufenthaltsgesetz. Auf Nachfrage bei Behörden bekomme man zu hören, dieses Gesetz sei untauglich und nie angewendet worden. Das ist skurril. Der Paragraph liest sich, als sei er exakt für Situationen, wie sie im Vorfeld des Anschlags in Berlin anzutreffen waren, formuliert worden. In Absatz 1 § 58a heißt es: „Die oberste Landesbehörde kann gegen einen Ausländer auf Grund einer auf Tatsachen gestützten Prognose zur Abwehr einer besonderen Gefahr für die Sicherheit der Bundesrepublik Deutschland oder einer terroristischen Gefahr ohne vorhergehende Ausweisung eine Abschiebungsanordnung erlassen. Die Abschiebungsanordnung ist sofort vollziehbar; einer Abschiebungsandrohung bedarf es nicht.“ Und Absatz 2 besagt: „Das Bundesministerium des Innern kann die Übernahme der Zuständigkeit erklären, wenn ein besonderes Interesse des Bundes besteht. Die oberste Landesbehörde ist hierüber zu unterrichten. Abschiebungsanordnungen des Bundes werden von der Bundespolizei vollzogen.“

 

Was oder besser wer ist hier untauglich? Im Rahmen der Partnerschaft mit Tunesien verlange dieses Land und bekomme auch sehr viel von Deutschland, so Mascolo weiter. Das Mindeste müsse sein, dass Tunesien gefährliche Personen wie Anis Amri zurücknimmt. Warum ist das Auswärtige Amt im Rahmen seiner diplomatischen Arbeit diesbezüglich nicht schon längst tätig geworden? Oder Thomas de Maizière, der bereits zum zweiten Mal den Posten des Innenministers inne hat? Konsequentes Handeln sei nötig, so Mascolo. Ob nun die aktuelle Handlung des Innenministers irgendwie zielführend ist bleibt fraglich: „De Maizière plant seit Oktober, als neuen Haftgrund eine ‚Gefahr für die öffentliche Sicherheit‘ ins Aufenthaltsgesetz schreiben zu lassen“, berichtet Spiegel Online. Würde der oben zitierte § 58a ernst genommen, dann wäre diese – seit drei Monaten (!) in Planung befindliche Aktion – so überflüssig wie ein Kropf. Denn in § 62 Absatz 3 Aufenthaltsgesetz steht: „Ein Ausländer ist zur Sicherung der Abschiebung auf richterliche Anordnung in Haft zu nehmen, wenn…eine Abschiebungsanordnung nach § 58a ergangen ist, diese aber nicht unmittelbar vollzogen werden kann.“ Was also soll der politische Eiertanz? 

 

Nachtrag: Fake-News im Radio: Es sei bisher rechtlich nicht möglich, Gefährder in Haft zu nehmen. Wo bleibt die Taskforce zur Bekämpfung von Falschmeldungen?