17.11.2017

Rotkehlchen schlimmer als islamistische Propaganda 

 

Durchgeknallt, vorauseilend gehorsam oder heimlich gewaltaffin? Facebook sperrt ein Posting von Weihnachtskarten mit Rotkehlchen, während ein Islamist aus einem deutschen Gefängnis heraus ungestört Propaganda verbreiten darf. Wie konnte es so weit kommen?


2.11.2017

Internationale Clique konstruiert ihre Wahrheit

 

„Im Kampf gegen Fake News kooperiert Google jetzt auch mit dem International Fact-Checking Network (IFCN)“, berichtet SEO Südwest. Das IFCN gibt es seit 2015 auf Initiative des Poynter-Instituts, einer der „renommiertesten Adressen für die Ausbildung von Journalisten in den USA“. Dem internationalen Netzwerk sind 26 Institutionen angeschlossen: etwa der Faktenchecker der Washington Post und der Nachrichtenagentur AP. Als erste deutschsprachige Organisation wurde im Juli dieses Jahres das „gemeinnützige“ Recherchezentrum Correctiv mit seinem „Fact-Checking-Team“ in das IFCN aufgenommen. Was davon zu halten ist, wird aus diesem lesenswerten dreiteiligen Beitrag bei Telepolis deutlich, der bereits im Januar erschien: Nach welchen Kriterien denn Correctiv Meinungen von Tatsachenbehauptungen unterscheiden will und wie wird umgegangen mit strittigen, politisch brisanten Tatsachenbehauptungen? Correctiv damals dazu: „Ich würde das lieber im Indikativ anschauen, statt im Konjunktiv zu rätseln.“ Im zweiten Teil des Beitrags zum IFCN: Gesponsert wird das „Poynter-Netzwerk“ von einer „Demokratieförderstätte“: ihrerseits von der US-Regierung, Gates-Stiftung, Google und Soros' Open Society Foundations finanziert. Im dritten Teil heißt es: Womöglich ist „Wir gegen Die“ das eigentliche Wesen der Fake News-Kampagne. Ein Leserkommentar zur ganzen Sache: „Ich frag mich ja...ist ‚Fakten checken‘ nicht eigentlich Basis jeglicher journalistischer Tätigkeit? Warum gibt‘s da dann Externe dafür?“

 

Nachtrag vom 3.11.: "Die großen US-Konzerne schicken sich an, die Informationen weltweit so zu kanalisieren, dass sie den Regierungen und den Mächtigen in Wirtschaft und Gesellschaft gefallen." Unabhängige Medien werden von Internetgiganten zurückgedrängt. Google: Inbegriff der Manipula-tion. Facebook: Kerngeschäft ist Agitation. Wikipedia: spezialisiert auf Denunziation. Die drei US-Giganten sind Gatekeeper, die heute über Erfolg und Misserfolg von Medienangeboten entscheiden. 

 

Nachtrag vom 6.11.: Informationsfreiheit steht in vielen Ländern der Welt unter Druck, erklärte Wolfgang Schulz von der Deutschen Unesco-Kommission und Inhaber des Unesco-Lehrstuhls für Kommunikations- und Informationsfreiheit in Hamburg. Regierungen überwachen zunehmend den Informationsfluss, fordern die Sperrung von Inhalten oder sperren diese selber.


26.10.2017

Info zur Internetpolitik

 

Beim Weltinformationsgipfel 2005 wurde die Gründung des „Internet Governance Forum“ (IGF) als globales Forum für den Dialog zur öffentlichen Internetpolitik beschlossen. Es dient politischen Entscheidungsträgern im öffentlichen und privaten Sektor zur „Information und Inspiration“. Seit 2006 tagte das Forum elf Mal. Die 12. Jahrestagung findet am Sitz der Vereinten Nationen in Genf unter dem Titel „Gestalten Sie Ihre digitale Zukunft!“ statt. Weitere englischsprachige Infos gibt es dort. Regional findet eine Konferenz der IGF in Berlin unter der Agenda „Das digitale Gemeinwohl“ statt. Das Panel stellt die Frage, „was in einer demokratischen und digitalen Gesell-schaft zum Gemeinwohl zu zählen ist“. Der Abteilungsleiter IT des Bundesinnenministeriums wird einer der Teilnehmer sein. Die Bundesregierung weist darauf hin: „Die internationalen Debatten um Internet Governance haben sich in den letzten Jahren von technischen zu politischen Fragen verschoben.“ Das Kabinett beschloss, dass sich Deutschland für die Ausrichtung des IGF 2019 bewirbt.


4.10.2017

NetzDG: Kritik vom Anwaltverein

 

Das Netzwerkdurchsetzungsgesetz gegen „Hasskriminalität“ ist am 1. Oktober mit einer Übergangsregelung von drei Monaten in Kraft getreten. Einige Regelungen wie die Fristen von 24 Stunden oder einer Woche zum Löschen strafbarer Inhalte greifen erst ab  1. Januar, berichtet LTO: „Dann sollen sich Nutzer auch beim Bundesamt für Justiz beschweren können, wenn eine Beschwerde aus ihrer Sicht nicht ordnungsgemäß bearbeitet wurde.“ Beim Bundesjustizamt heißt es dazu ausführlicher: „Wenn eine nach dem 1. Januar 2018 bei einem sozialen Netzwerk eingereichte Beschwerde nicht ordnungsgemäß bearbeitet wird, kann der Sachverhalt beim BfJ angezeigt werden. Eine Ordnungswidrigkeit liegt dann vor, wenn eine systemisch falsche Entscheidungspraxis des sozialen Netzwerks festzustellen ist.“ Das Amt stellt klar: „Der Maßstab, was gelöscht werden muss, wird nicht von den sozialen Netzwerken gesetzt. Maßgeblich sind allein die deutschen Strafgesetze.“

 

Zum Geltungsbereich: „Das NetzDG gilt nur für Anbieter, die mit Gewinnerzielungsabsicht Plattformen im Internet betreiben, die dazu bestimmt sind, dass Nutzer beliebige Inhalte mit anderen Nutzern teilen oder der Öffentlichkeit zugänglich machen. Dienste der Individualkommunikation, insbesondere E-Mail- oder Messenger-Dienste (wie z.B. WhatsApp) fallen nicht unter das Gesetz. Außerdem gilt das Gesetz nicht für berufliche Netzwerke, Fachportale, Online-Spiele oder Verkaufsplattformen.“ Eine relevante Frage stellt Freiheit.org: „Was passiert eigentlich, wenn aus Sicht eines Nutzers ungerechtfertigt gelöscht wird? Weil es keine gesetzliche Pflicht der Netzwerke gibt, rechtmäßige Inhalte online zu lassen, kann sich der Nutzer nur schwer gegen die Löschung wehren.“ Es sei aber Wesensmerkmal des Rechtsstaats, dass solche Entscheidungen gerichtlich überprüft werden können. Der Deutsche Anwaltverein, der dem Bundestag erfolglos empfohlen hatte das Gesetzesvorhaben zurückstellen, konstatiert in seiner lesenswerten Stellungnahme: "Eine Möglichkeit für die betroffenen Bürger, gegen unrechtmäßige Löschungen vorzugehen, sieht das NetzDG nicht vor...Personen, die von der Löschung betroffen sind, könnten sich also allenfalls auf privatrechtlichem Weg gegenüber den Betreibern der sozialen Netzwerke zur Wehr setzen. Dies stellt aber keinen adäquaten Ersatz für rechtliche Abwehrmöglichkeiten gegenüber dem Staat dar." „Bei der Expertenanhörung im Rechtsausschuss des Bundestages haben fast alle Sachverständigen den Gesetzentwurf zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz kritisiert. Mehr als die Hälfte der Experten hielt ihn gar für verfassungswidrig“, schrieb Netzpolitik.org bereits im Vorfeld. 

 

Nachtrag vom 6.12.: "Facebook reagiert auf das Netzwerkdurchsetzungsgesetz und baut seine Löschkapazitäten aus. In Essen startet das zweite Facebook-Löschzentrum."


22.9.2017

Klappe halten ist auch verdächtig

 

Die „Demokratie“ erhält endlich die Unterstützung, die sie verdient! Facebookgründer Mark Zucker-berg „werde politische Botschaften genauer prüfen und weltweit die Zusammenarbeit mit Wahl-kommissionen vertiefen“, erfährt man von der Zeit. Die Belegschaft, die sich um die Identifizierung „auffälliger“ – hierzu zählt alles, was auffällt – Posts kümmert, werde verdoppelt. „Untersucht würden auch gefälschte Nutzerkonten, die im Vorfeld der Bundestagswahl in Deutschland gelöscht worden seien.“ Entdeckte Manipulationsversuche: bisher keine. Aber: Facebook finde nicht „alles ungewollte Material“, „bevor es tatsächlich veröffentlicht wird“. Zuckerberg: „Wir überprüfen nicht, was Leute sagen, bevor sie es sagen.“ Das ist aber ein klein wenig nachlässig… Lösungsvorschlag


7.9.2017

Internet-Institut: Macht durch Regulierung

 

Das Bundesministerium für Bildung und Forschung lässt sich die am 15. September beginnende Arbeit des Deutschen Internet-Instituts einiges kosten: In den ersten fünf Jahren erhält das Institut, „das die Wechselwirkungen von Digitalisierung und Gesellschaft erforschen“ und „künftige politische und wirtschaftliche Handlungsoptionen skizzieren wird“, eine Förderung von 50 Millionen Euro. „Bei den Verbundpartnern wird in nächster Zeit eine Vielzahl an wissenschaftlichen und nicht-wissenschaftlichen Stellen für die Geschäftsstelle und die 20 Forschungsgruppen des Internet-Instituts für die vernetzte Gesellschaft zu besetzen sein“, heißt es. Zum Beispiel mit Postdoktoranden für die Forschungsgruppen „Arbeiten in hoch automatisierten digital-hybriden Prozessen“. Dass es letztlich auch um das Wohlbefinden der Regierenden geht, nämlich indem ihnen mehr Kontrolle auf Soziale Medien an die Hand gegeben wird, verdeutlichte einer der Gründungsdirektoren des Instituts gegenüber dem Tagesspiegel: „Wir können Entwicklungen beeinflussen, lenken, das ist möglich…Es wird im Rahmen des Internet-Instituts auch darum gehen, Politik zu beraten und zu zeigen, wo Gestaltungsspielräume sind, wo man regulierend eingreifen kann oder sollte.“ 


14.8.2017

NetzDG: Beschwerde beim NDR

 

Der Verein „Ständige Publikumskonferenz der öffentlich-rechtlichen Medien“, laut Meedia aus einer „viel beachteten Online-Petition“ im Januar 2014 gegen den ZDF-Moderator Markus Lanz entstanden, hat Ende Juli Programmbeschwerde beim NDR eingereicht. Grund: „Bildtäuschende Nachricht bei der Tagesschau-Berichterstattung am 30.6.2017 um 20 Uhr über die Plenardebatte zum ‚Netzwerkdurchsetzungsgesetz‘ (NetzDG) im Bundestag.“ Während bei der Abstimmung zum „Ehe für alle"-Gesetz der Bundestag noch voll besetzt war, reduzierte sich das bei der Abstimmung für das NetzDG kurz darauf auf etwa 50 bis 60 Abgeordnete. Das ist in diesem Video zu sehen. „Die Geschäftsordnung des Bundestages sieht für eine gültige Abstimmung jedoch eine Anwesenheit von mehr als 50 % der Abgeordneten vor…Der Bundestag war also nach diesen Regeln nicht beschluss-fähig.“ Die Tagesschau habe am 30.6.2017 über die Sache berichtet, „aber mit für den Zuschauer täuschenden Einblendungen“: nämlich jenen eines voll besetzten Plenums. Die Stellungnahme des NDR zur Beschwerde findet sich zum Download unten auf dieser Seite. Davon abgesehen hat sich die hiesige Demokratie trotz aller aufgeblasenen Beteuerungen verabschiedet, wenn „nicht einmal zehn Prozent aller Bundestagsabgeordneten“ bei der Abstimmung eines hoch umstrittenen Gesetzes anwesend sind, meint auch das Contra Magazin: „Noch schlimmer ist es, dass der Super-Demokrat in Person von Bundestagspräsident Lammert die Abstimmungsfarce nicht für ungültig erklärte.“

 

Nachtrag 2018: Die Feststellung der Beschlussfähigkeit muss nur einmal am Anfang der Sitzung festgestellt werden, soweit dies nicht vor weiteren Tagesordnungspunkten erneut beantragt wird. Demnach war die Beschlussfähigkeit rein formal gegeben. 


26.7.2017

Frage auf Abgeordnetenwatch an Ulrich Kelber (SPD)

 

Sehr geehrter Herr Kelber, laut WirtschaftsWoche vom 21. Juli haben Sie dem Bundestagsabgeordneten Konstantin von Notz geantwortet, dass sich die vom Netzwerkdurchsetzungsgesetz betroffenen sozialen Netzwerke wie Facebook oder Twitter noch nicht festgelegt haben, ob sie die Entscheidung über das Löschen von rechtswidrigen Inhalten in schwierigen Fällen einem "neuen unabhängigen Gremium" überlassen wollen, das (laut WiWo) dem Bundesamt für Justiz unter-steht. Darf die Öffentlichkeit erfahren, wer diesem neuen Gremium angehört und seit wann dieses Gremium besteht? Gibt es vielleicht auch eine Internetseite über das Gremium, wo sich die Bürger detailliert über dort tätige Personen und deren Arbeit informieren können? Über entsprechende Informationen würde ich mich freuen. 

 

Antwort von Ulrich Kelber

 

Sehr geehrte Frau Baumstark, die Berichterstattung über meine Antwort unterschlägt, dass das Gesetz noch nicht einmal im Bundesgesetzblatt veröffentlicht war, also eine Meldung der Netzwerke auch nicht zu erwarten war. Bußgeldbewehrt sind Verstöße gegen das Gesetz ab 1. Januar, die Meldung von Herrn von Notz war also alarmistisch. Das Gesetz enthält Vorgaben, wie die Organisa-tion einer unabhängigen Selbstregulierung aussehen muss, um damit die Bedingungen des Gesetzes zu erfüllen. Noch existiert keine solche Organisation oder Gremium, so dass auch noch keine Internetseite existiert. Ganz wichtig: Diese Organisationen unterstehen nicht (!) dem Bundesamt für Justiz. Gründen die betroffenen Unternehmen keine Organisation oder schließen sich keine existie-renden Organisationen an, sind sie alleine verantwortlich gegenüber den Regelungen des Gesetzes.


25.7.2017

NetzDG: Aufwand nicht abschätzbar

 

Das Bundesamt für Justiz ist mit der Umsetzung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) betraut und kommt mit den Vorbereitungen nur schleppend voran. „Und das wenige Monate vor Inkrafttreten“ des NetzDG am 1. Oktober, schreibt die WirtschaftsWoche. In Bezug auf eine dem Handelsblatt vorliegende Parlamentarische Antwort heißt es: „Grund der Verzögerung ist offenbar, dass die von dem Gesetz betroffenen sozialen Netzwerke wie Facebook, Google (Youtube) oder Twitter noch keine Festlegung getroffen haben, ob sie sie die Entscheidung über das Löschen von rechtswidrigen Inhalten in schwierigen Fällen einem neuen unabhängigen Gremium überlassen wollen, das dem Bundesamt für Justiz untersteht.“ Folglich könne der Behördenaufwand für die Umsetzung des Gesetzes nicht prognostiziert werden. Das Einfallstor für willkürliche Rechtsaus-legung durch unbestimmte Begriffe ist indessen evident, wie ein Sprecher beim Bundesjustizminis-terium offenbart: „Nur wenn sich die Beschwerden gegen eine Plattform häuften, seien einige der Fälle dem Gericht zur Prüfung vorzulegen“, reagierte dieser auf Zweifel von Juristen, ob das zustän-dige Amtsgericht Bonn rechtliche Prüfungen angesichts der Vielzahl der Fälle bewältigen kann.  

 

Verlag Beck bietet eine Übersicht zur Entwicklung des NetzDG mit Links zu Drucksachen.


4.7.2017

Verfügungsmacht über Algorithmen 

 

Und noch ein Projekt nimmt der Bundesjustizminister in Angriff: ein Antidiskriminierungsgesetz für Algorithmen müsse her, bestenfalls flankiert von einer staatlichen Digitalbehörde. Der Vorstoß von Heiko Maas erfolgt mit Unterstützung der Bundeskanzlerin und dem Chef der Verbraucherzentralen und gegen die Empörung auf Seiten der Digitalwirtschaft. „Eine gesetzliche Verpflichtung zur Offenlegung der zugrundeliegenden Algorithmen käme aber einer Verpflichtung zur Veröffentlichung von Geschäftsgeheimnissen gleich und würde jeden Wettbewerbsvorteil vernichten“, sagt etwa Oliver Süme vom Branchenverband Eco. 


28.6.2017

NetzDG am Freitag im Plenum

 

Der geänderten Fassung des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) - im Bundestag nun auch "Löschpflichten-Gesetz" genannt - stimmten heute im Rechtsausschuss Vertreter von CDU/CSU sowie SPD zu, die Linken stimmten dagegen, die Grünen enthielten sich. Am Freitagmorgen wird im Plenum abschließend über den Gesetzentwurf beraten. Im Anschluss wird ein weiterer hoch umstrittener Schnellschuss aus dem Bundesjustizministerium beraten: das UrhWissG

 

Nachtrag vom 30.6.: Das NetzDG wurde mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen gegen das Votum der Linken und gegen eine Stimme einer CDU/CSU-Abgeordneten bei Enthaltung von Bündnis 90/Die Grünen angenommen. Hier gibt es die Parlamentsdebatte dazu zu sehen und dort eine Zusammenfassung des Bundestags zu lesen. Das Urheberrechts-Wissensgesellschafts-Gesetz (UrhWissG) wurde mit den Stimmen der Koalition gegen die Stimmen der Linken und bei Enthaltung der Grünen verabschiedet. Ein Leitfaden für Verlage: steht hier.  

 

Nachtrag vom 19.7.: "Dank des deutschen Justizministers sind wir jetzt auch Exportweltmeister für Methoden des Freiheits-Entzuges...Am 12. Juli reichten nun Abgeordnete der Duma-Fraktion 'Einiges Russland' einen Gesetzentwurf ein, der Betreibern sozialer Netzwerke ebenfalls hohe Strafen androht, wenn sie rechtswidrige Inhalte nicht innerhalb von 24 Stunden löschen. In ihrer Begründung beziehen sich die Initiatoren ausdrücklich auf das vom deutschen Bundestag verabschiedete Netzwerkdurchsetzungsgesetz, aus dem sie zahlreiche Punkte kopiert haben." 


27.6.2017

Outing des Tages

 

Heiko Maas: „Mir wird schummerig, wenn mit der Meinungsfreiheit argumentiert wird.“ 


21.6.2017

Klartext des Tages

 

„Ich halte den Gesetzentwurf für komplett verfassungswidrig, weil er ein fundamentales Prinzip des demokratischen Rechtsstaates, die Meinungs-, Presse- und Kunstfreiheit, in unerträglicher Weise missachtet“: hat der FDP-Bundesvize Wolfgang Kubicki gerade dem Handelsblatt zum Thema Netzwerkdurchsetzungsgesetz gesagt. Seiner Ansicht nach seien die bestehenden rechtlichen Mittel ausreichend, wenn man sie nur konsequent anwende.


20.6.2017

Rechtsstaat: Feilgeboten wie eine Jahrmarktklamotte

 

Die Beschädiger des Rechtsstaats sitzen im Bundestag und die EU feilscht mit. „Brüssel hat starke Bedenken gegen Maas’ Gesetz gegen Hass im Internet. Dennoch will die EU-Kommission es erlauben“, heißt es bei der FAZ. Der Bundesjustizminister musste sein „Prestigeprojekt“ Netzwerkdurchsetzungsgesetz (NetzDG), auf das sich nun auch Weißrussland zur „Einschränkung der Meinungsfreiheit“ beruft,  in Brüssel zur Prüfung vorlegen. „Tatsächlich gibt es in der EU-Behörde nach Informationen dieser Zeitung durchaus gravierende Bedenken gegen das Gesetz. Einspruch will sie aber dennoch nicht einlegen.“ Das NetzDG verstoße sowohl gegen grundsätzliche Fragen als auch gegen EU-Recht. „Das gilt allen voran für die europäische E-Commerce-Richtlinie. Die erlaubt den Mitgliedstaaten nicht, derart weitgehende Regeln für in anderen Ländern sitzende Internetplattformen zu erlassen, wie es Maas vorhat.“ Mit der vorgeschobenen Begründung für die Unterlassung, offiziell Bedenken gegen das Gesetz einzulegen, schrecken die Verantwortlichen bei der EU nicht vor einer Instrumentalisierung zurück: „Angesichts der jüngsten Terroranschläge sei jetzt nicht der richtige Zeitpunkt, um Staaten in dem Versuch, gegen Internethetze vorzugehen, auszubremsen.“ Laut FAZ ist der eigentliche Grund für die „interne Entscheidung“: „Die EU-Kommission will sich nicht vorwerfen lassen, in den deutschen Wahlkampf einzugreifen, wenn sie sich offen gegen das Prestigeprojekt von Maas stellt.“ Welche geheimnisvollen „ganz anderen Prestigeprojekte“ Heiko Maas noch hat, sollte die EU-Kommission nach Verabschiedung des NetzDG doch noch ein Vertragsverletzungsverfahren gegen Deutschland einleiten, erfährt der FAZ-Leser nicht. Facebook hält das NetzDG für „umfassend rechtswidrig“ und beauftragte eine der weltweit einflussreichsten Anwaltskanzleien – WilmerHale – damit, das Gesetz abzuschwächen.


14.6.2017

Merkel: Weltweite Internetregulierung

 

Jetzt ist es also raus: „Angela Merkel hat laut Reuters vor einigen Tagen in Mexiko eine weltweite Regulierung für Teile des Digitalsektors gefordert“, klären die DWN auf. Die Motivation dafür sehe man in Sicherheitsfragen oder bezüglich der Verantwortung sozialer Plattformen. Dies löse „zunehmende Besorgnis in der Politik“ aus. Beim IT-Gipfel Ludwigshafen forderte auch Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries eine regulatorische Gegensteuerung der Bundesregierung. Und Verkehrsminister Alexander Dobrindt verlautbart: „Wir brauchen ein Bundesdigitalministerium, das unsere Digital-Kompetenz in einem Haus und einer Verantwortung bündelt.“ Die DWN meinen: „Autoritäre Staaten wie Russland und China verfolgen ähnliche Strategien wie Deutschland.“


12.4.2017

Netzwerkdurchsetzung in Grün

 

Die von Kritikern des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes (NetzDG) veröffentlichte „Deklaration für die Meinungsfreiheit“ hört sich erst mal ganz gut an. Darin heißt es etwa: „Internetdiensteanbietern kommt bei der Bekämpfung rechtswidriger Inhalte eine wichtige Rolle zu, indem sie diese löschen bzw. sperren. Sie sollten jedoch nicht mit der staatlichen Aufgabe betraut werden, Entscheidungen über die Rechtmäßigkeit von Inhalten zu treffen.“ Interpretationsoffener kommt dann schon dieser Satz daher: „Wir sind der Auffassung, dass eine politische Gesamtstrategie notwendig ist, um das Aufkommen von Hassrede und absichtlichen Falschmeldungen im Netz einzudämmen.“ Bei „Hetze“ bedürfe es der Kooperation von Staat, Zivilgesellschaft und Anbietern: „Wir setzen uns daher für eine gesamtgesellschaftliche Lösung ein, durch die strafwürdiges Verhalten konsequent verfolgt wird, Gegenrede und Medienkompetenz gestärkt werden.“ Spätestens bei der „Gegenrede“ ist Stirnrunzeln angebracht. Unterzeichner dieser Deklaration sind neben Plattformen und Wirtschaftsunternehmen auch der Deutsche Journalistenverband, Wikimedia und die Amadeu Antonio Stiftung. Sie alle eine „die Sorge um die Meinungsfreiheit im Netz“, wird Bitkom-Geschäftsführer Bernhard Rohleder von Spiegel Online zitiert. Ist das wirklich so, oder gibt es auch einen anderen einigungsrelevanten Aspekt? Die Grünen brachten am 4. April folgenden Antrag in den Bundestag ein: Transparenz und Recht im Netz – Maßnahmen gegen „Hass-Kommentare“, „Fake News“ und Missbrauch von „Social Bots“. Auch dort wird das NetzDG kritisiert. Was bei vollständiger Lektüre des Antrags deutlich wird: Mit einer Reihe von geforderten Änderungen, etwa im Telemediengesetz und in den Richtlinien für das Strafverfahren und das Bußgeldverfahren, sowie mit horrenden Forderungen an Telemedienanbieter und konsequenterweise etlichen neu zu schaffenden Stellen wollen die Grünen, denen einige der Unterzeichner der Deklaration sicher nicht fern stehen, noch erheblich weiter gehen als der Bundesjustizminister. 

 

Rechtsdurchsetzung

 

Verletzungen von Persönlichkeitsrechten müssen stets mit der Meinungsfreiheit abgewogen werden, heißt es eingangs im Antrag. „Dies darf nicht den Diensteanbietern überlassen werden, sondern ist im Streitfall Sache der Gerichte.“ Strafbehörden sollen deshalb personell so ausgestaltet werden, dass sie Verstöße im Netz in angemessener Zeit bearbeiten können. In unten stehender Begründung heißt es: „Bei offensichtlich rechtswidrigen Informationen bedarf es keiner intensiven Abwägung über den Inhalt seitens des Diensteanbieters, sodass eine kurze Reaktionsfrist zur Sperrung oder Löschung angemessen ist, um die Möglichkeit einer Weiterverbreitung der Informationen zu minimieren. Von einer offensichtlichen Rechtsverletzung ist erst dann auszugehen, wenn diese so eindeutig ist, dass eine ungerechtfertigte Belastung des Diensteanbieters ausgeschlossen erscheint. Um Missbrauch vorzubeugen, kann die Rechtswidrigkeit einer Information nicht nur behauptet werden, sondern sie muss glaubhaft gemacht werden. Für die Glaubhaftmachung genügt es jedoch, dass der Meldende die Tatsachen vorträgt, die das Zutreffen der Behauptung überwiegend wahrscheinlich erschienen lassen.“ Damit ist der eingangs zitierte Satz wohl wieder hinfällig respektive eine Täuschung.

 

Forderungen an Telemedien 

 

Ginge es nach den Grünen, habe die Bundesregierung einen Gesetzentwurf vorzulegen, mit dem „Diensteanbieter von Telemedien ab einer festzulegenden Größenordnung verpflichtet werden auf ihre Kosten innerhalb von 24 Stunden den Meldenden sowie den für den Inhalt der als rechtswidrig gemeldeten Information Verantwortlichen über den Verfahrensstand zu informieren und offensichtlich rechtswidrige Inhalte spätestens innerhalb von 24 Stunden nach Meldungszugang zu löschen“. Den Strafverfolgungsbehörden sollen Telemedien Auskunft über die Herkunft einer als rechtswidrig gemeldeten Information erteilen, einen inländischen zustellungsbevollmächtigten Verantwortlichen für Beschwerden und Löschungsforderungen bestellen und „leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar bekannt zu machen“. Weitere Aufgaben der Telemedien: „Vorkehrungen zur Dokumentation rechtswidriger oder streitiger Inhalte und die fachgerechte Bearbeitung der Meldungen zu treffen, sowie im Falle eines erfolgreichen Widerspruchs des Inhalteanbieters gegen die Löschung eine zeitnahe/ unverzügliche Wiederzugänglichmachung zu gewährleisten“ sowie Transparenzberichte zu erstellen.

 

Beteiligung der Zivilgesellschaft

 

Die Bereitschaft der Bürger soll gefördert werden, Inhalte kritisch zu hinterfragen, für verletzende Inhalte zu sensibilisieren und „zivilgesellschaftliches Engagement und die Kultur der Gegenrede“ zu unterstützen. Hierzu bedürfe es attraktiver und altersgerechter Angebote: etwa kostenfreie Informations- und Beratungsstellen zum Umgang mit Hate Speech und Fake News auch für Kinder und Jugendliche. Voraussetzung: in Jugendschutzfragen geschulte Berater. Eine (Teil-)Finanzierung durch eine verpflichtende Abgabe von Telemedienanbietern soll geprüft werden. Direkt bei Anbietern von Telemedien seien ab einer bestimmten Größe ebenfalls Jugendbeauftragte einzu-setzen, „die Jugendschutzprogramme umsetzen und dafür verbindliche Kooperationen...mit dem Zentrum für Kinderschutz im Internet“ eingehen. Darüber hinaus sei zivilgesellschaftliches Engagement wie die Kampagne „No Hate Speech“ und die „grüne Netzfeuerwehr“ zu unterstützen. Und: „Diensteanbieter ab einer zu definierenden Größenordnung sollen auch durch eine (Teil-)-Finanzierung ihrer Verantwortung für eine demokratische Debattenkultur nachkommen.“ Außerdem soll es Forschung zur Wirkung von Hate Speech und missbräuchlich eingesetzter Social Bots „auf die demokratische Debattenkultur im Netz“ geben sowie eine Evaluation der Neuregelungen. 

 

ABM für Journalisten

 

Die beabsichtigte Arbeitsbeschaffungsmaßnahme für Journalisten wird so formuliert:  Es ist gefordert, „die unabhängige und selbstverwaltete Überprüfung von online veröffentlichten Fakten nach journalistischen Standards (‚Fact-Checking‘) durch beispielsweise Nichtregierungsorganisationen oder Zusammenschlüsse von Medien zu unterstützen und dabei zu prüfen, ob eine (Teil-)Finanzierung eines unabhängigen Recherche-Fonds durch eine verpflichtende Abgabe von Diensteanbietern von Telemedien ab einer festzulegenden Größenordnung“ möglich ist. Sodann wollen die Grünen, dass eine Selbstverpflichtung der im Netz werbenden Wirtschaft initiiert wird, „auf die Schaltung von Werbung auf solchen Webseiten zu verzichten, deren Geschäftsmodell ganz überwiegend auf Verbreitung von zu definierenden Falschmeldungen ausgerichtet ist“. Insgesamt sei die Sachgerechtigkeit und Konsistenz der Bund-Länder-Kompetenzverteilung im Bereich der Telemedien grundlegend zu überprüfen; „insbesondere gegenüber den Ländern anzuregen, Sanktionsmöglichkeiten bei Verstößen von Telemedienanbietern mit journalistisch-redaktionell gestaltetem Angebot gegen journalistische Sorgfaltspflichten zu schaffen“. Schließlich sollte die Bundesregierung in der Lage sein, „unverzüglich eine Änderung des Telemediengesetzes vorzulegen“. Denn: „Ein im Anwendungsbereich limitiertes Netzwerkdurchsetzungsgesetz kann nicht über den Reformbedarf im Telemedienrecht insgesamt hinwegtäuschen. Digitale Gatekeeper müssen entschlossen dazu gebracht werden, ihrer Verantwortung nachzukommen.“  

 

Bestrafung

 

Bei Verstößen sollen „effektive Sanktionen“ greifen, welche die „wirtschaftliche Lage solcher Anbieter angemessen erfassen“. Außerdem: „Vorsätzliche und fahrlässige Verletzung der Kennzeichnungspflichten, der Verfahrens- und der Berichtspflichten von Diensteanbietern sollen als Ordnungswidrigkeiten wirksam sanktioniert werden können. Der bisherige Ahndungsrahmen von bis zu 50.000 Euro des Telemediengesetzes ist angesichts der wirtschaftlichen Lage der großen Diensteanbieter unverhältnismäßig niedrig und muss deutlich erhöht werden.“ Es soll auch geprüft werden, „ob Änderungen vorgenommen werden sollten, um beispielsweise den zuständigen Landesmedienanstalten die Sanktionsmöglichkeiten des § 59 Absatz 3 Rundfunkstaatsvertrag im Falle von Verstößen gegen journalistische Sorgfaltspflichten zu eröffnen“. Das Ganze soll dann auch auf europäischer und internationaler Ebene reguliert werden: „mit großer Reichweite und Einheitlichkeit“. Käme dieser Antrag durch, dann hätten sich die Unterzeichner oben erwähnter Deklaration eine weitere Finanzierungsquelle für ihr „demokratisches“ – richtiger ist wohl: autokratisches – Wirken erschlossen; neben staatlichen Zuschüssen werden auch Telemedienanbieter geschröpft und bis zur Handlungsunfähigkeit drangsaliert. Es geht wohl weniger um die Sorge um Meinungsfreiheit, sondern eher um die Angst vor – dank Internet – gut informierten Bürgern. Im Übrigen täuscht die gendergerechte Sprache im Antrag darüber hinweg, dass Grüne von Antidiskriminierung herzlich wenig verstehen. Die Kategorisierung von Menschen als „Haterinnen und Hater“ ohne Berücksichtigung ihrer Individualität ist klassische Diskriminierung. 


23.3.2017

Ein Schaumschlägergesetz

 

Nachdem es bereits verschiedentlich Kritik am Entwurf des Netzwerkdurchsetzungsgesetzes hagelte, äußerten sich nun auch Medien- und Rechtsexperten zur geplanten staatlichen Regulierung von Fake News und Hate Speech im Internet „zurückhaltend bis skeptisch“. Das berichtete gestern „Heute im Bundestag“ nach einem Fachgespräch des Kultur- und Medienausschusses. Wenn die Frage, welche Inhalte veröffentlicht werden dürfen, Betreibern von Plattformen überlassen wird, dann käme dies laut Markus Reuter von netzpolitik.org einer Privatisierung von Rechtsfragen gleich. Zusammen mit Tobias Keber von der Hochschule der Medien Stuttgart warb der Journalist für verstärkte Vermittlung von Medienkompetenz an Schulen im Sinne von „digitaler Kompetenz“. Der Rechts- und Medienwissenschaftler Wolfgang Schulz vom Hans-Bredow-Institut Hamburg erinnerte an das Recht auf freie Meinungsäußerung und argumentierte, der vorgelegte Gesetzentwurf beziehe sich deshalb ausschließlich auf strafrechtlich relevante Sachverhalte. Das war auch die Sicht von Anja Zimmer, Direktorin der Medienanstalt Berlin-Brandenburg: „Straftaten wie Volksverhetzung seien in jedem Fall Sache der Strafverfolgungsbehörden. Denen mangele es aber meist an ausreichend Personal und Fachwissen.“ Da stellt sich die Frage, warum nicht statt der „Netzwerkdurchsetzung“ ein „Gesetz zur personellen und fachlichen Sicherstellung bei Strafverfolgungsbehörden“ entworfen wurde und was Facebook et al. mit der Sache überhaupt zu schaffen haben.

 

Nachtrag vom 30.3.: Siehe auch die nüchtern juristische Sicht bei LTO: "Der vorliegende Entwurf des BMJV kann sowohl konzeptionell als auch in vielen Details nicht überzeugen."

 

Nachtrag vom 3.6.: Steinhöfel: "Schlappe für Maas: Wissenschaftlicher Dienst hält Netz-werkdurchsetzungsgesetz für europarechtswidrig." Juristen seien über die fachliche Qualität des Gesetzes fassungslos und Verfassungsrechtler des Wissenschaftlichen Dienstes entsetzt.

 

Nachtrag vom 9.6.: Der Sonderbeauftragten der UN für die Meinungsfreiheit: „Die auf die privaten Unternehmen verlagerte Verantwortung die Inhalte Dritter ohne gerichtliche Überprüfung zu entfernen, ist nicht mit den internationalen Menschenrechten vereinbar.“  

 

Nachtrag vom 15.6.: Die Länderkammer beriet den Gesetzentwurf am 2. Juni und bezeichnet die Schätzung der Bundesregierung für den Erfüllungsaufwand durch die Justiz der Länder von nur 300.000 Euro im Jahr als "schwer nachvollziehbar". Auch stellt sie die vorgesehene Zuständigkeit des Bundesamts für Justiz für die Durchsetzung des Gesetzes in Frage. 


16.3.2017

Zum Netzwerkdurchsetzungsgesetz 

 

Im aktuell vorgelegten Entwurf für ein „Netzwerkdurchsetzungsgesetz“ steht ein bemerkenswerter Satz. Der Entwurf kam trotz verschiedentlicher Warnungen zustande, unter anderem jener von Wirtschaftsministerin Brigitte Zypries vor Privatisierung der Rechtsdurchsetzung. Das Gesetz, das noch in dieser Legislaturperiode verabschiedet und der EU-Kommission zur weiteren Behandlung vorgelegt werden soll, richtet sich bei Androhung von Millionen-Bußgeldern gegen die Tatbestände der Beleidigung, Verleumdung oder üblen Nachrede – selbstredend davon ausgenommen ist Verbalradikalismus aus den eigenen Politreihen; man erinnere sich etwa an CDU-Generalsekretär Peter Tauber, der nicht zuletzt mit seinem „Arschloch“ unangenehm aufgefallen ist. Bei LTO war man bereits im Vorfeld der Sache der Ansicht: „Es bedarf keiner eingehenden Analyse, um erkennen zu können, dass den gegenwärtig hinsichtlich der Bekämpfung von Fake-News und Hatespeech geführten Debatten starke antidemokratische Tendenzen anhaften.“ Und FDP-Vize Wolfgang Kubicki meint zum Gesetzentwurf in der Welt: „Wenn Heiko Maas meint, dass Plattformen wie Facebook zur Zensurbehörde werden sollen, dann hat er entweder seine Aufgabe als Justizminister nicht richtig verstanden oder er will von seinem eigenen Versagen ablenken.“ Der aktuelle rechtliche Rahmen reiche locker aus, um gegen Hasskommentare vorzugehen. 

 

Diese Einschätzung nun teilt der Bundesjustizminister bemerkenswerterweise lediglich in Bezug auf Verbreitung von Kinderpornografie. „Insbesondere die Pornografiedelikte der §§ 184ff des Strafgesetzbuches sind nicht in Absatz 3 (Anwendungsbereich) aufgeführt, da diese Straftaten im Internet bereits effektiv verfolgt werden“, steht auf Seite 19 im Entwurf. Mit Kinderpornografie befassten Fachleuten werden sich diesbezüglich wohl sämtliche Haare sträuben. Bei der Huffington Post fragte man sich kürzlich: „Reichen diese Gesetze? Werden diese Gesetze richtig angewandt?“ Heiko Maas bringe offenbar mehr Elan auf, die Strafe für Einbruchsdiebstahl gleich zu gewichten wie sexuellen Kindesmissbrauch. „Wie wäre es, wenn er dafür sorgt, dass der sexuelle Missbrauch von Kindern auch aus strafrechtlicher Sicht endlich als Verbrechen (Freiheitsstrafe mindestens ein Jahr) angesehen wird und nicht nur als ein (strafrechtliches) Vergehen (Freiheitsstrafe unter 12 Monaten).“ Und im Hinblick auf kinderpornografisches Videomaterial: „Im Jahr 2015 wurde ein Osnabrücker Arzt zu einer zwei jährigen Bewährungsstrafe verurteilt und musste 75 Tausend Euro zahlen, weil er seine Patientinnen heimlich gefilmt hatte. Im gleichen Verfahren kam heraus, dass der Mediziner über 80.000 Videos mit kinderpornographischen Material besaß und diese auch teilweise verbreitete. Wenn man das Strafmaß für die Filmaufnahmen der Patientinnen kannte, weiß man, welche Gewichtung der Besitz und teilweise Verbreitung dieser unfassbaren Anzahl von kinder-pornographischem Material hatte. Sie war marginal…Für jede einzelne Aufnahme wurde ein Kind sexuell missbraucht und erleidet dauerhaft Schaden an Leib und Seele.“ Den tatsächlichen Stellenwert von Kindern sehe man auch „an der verpfuschten Gesetzeslage bzgl. der Kinderehe“. Tipp vom Autor: „Vielleicht sollte Justizminister Maas sich eher um das unbezahlbare schützenswerte Gut der Kinder kümmern, anstatt über den roten Teppich zu flanieren, in Kameras zu lächeln und eine ‚Lovestory‘ mit seiner neuen Lebensgefährtin in den Medien zu zelebrieren.“ 

 

Nachtrag vom 18.3.: „...ist das Gesetz mehr Gefahr als Segen für den demokratischen Diskurs“: sagt der SPD-nahe Verein D64. Maas‘ Entwurf sei eine Gefahr für die Meinungsfreiheit und missachte wiederholt Grundsätze des Internets. Die Experten identifizieren sogar einen Schritt in Schaffung einer Zensurinfrastruktur. Kritik kommt auch von den Reportern ohne Grenzen: Wann ist der Straftatbestand Beleidigung, üble Nachrede oder Volksverhetzung erfüllt? Inhalte dürften nur auf Verlangen unabhängiger Gerichte gelöscht werden. „Das Gesetz von Heiko Maas überlasse diese Prüfung allerdings Netzwerken wie Facebook selber…Dass ausgerechnet der Justizminister diese private Rechtsdurchsetzung in Gesetzesform gießen will, ist beschämend.“ 

 

Nachtrag vom 29.3.: Kurz vor Verabschiedung des Gesetzes gibt es nun laut Spiegel Online einige Änderungen. U.a.: Ausweitung zu löschender Straftatbestände, zu denen jetzt auch Kinderpornografie zählt: "Im ersten Entwurf hieß es noch, bei der Verfolgung von Kinder-pornografie sei bereits eine wirkungsvolle Lösung gefunden" - der Satz ist gestrichen.