12.12.2019

„Hybride Kriegsführung“ 

 

Nach „Fake News“ machen nun offenbar die Begriffe „Deep Fakes“ und  „hybride Kriegsführung“ Karriere. Deep Fakes bezeichnen „täuschend echt wirkende Bild-, Audio- oder Videomanipulationen, die zumeist mit Hilfe künstlicher Intelligenz hergestellt wurden … So wurde beispielsweise bereits das Gesicht Dr. Angela Merkels durch das von Donald Trump ersetzt“, heißt es in dieser Parlamentarischen Antwort der Bundesregierung. Deep Fakes haben nach Ansicht der FDP das Potential, „die Sicherheit momentan angewendeter Methoden zur Authentifizierung im Rechts-verkehr zu untergraben, das Vertrauen der Bevölkerung in den öffentlichen Diskurs zu beschädigen sowie gerade bei pornographischen Inhalten nicht nur massiv die Persönlichkeitsrechte Betroffener zu verletzen, sondern auch tiefgreifende persönliche Schäden zu verursachen“; untergebracht werden muss wie immer auch die Manipulation der öffentlichen Meinung und die gezielte Einflussnahme auf politische Prozesse. Nicht wirklich beruhigend ist, dass – unter anderen – der Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien, Monika Grütters, die Verbesserung der digitalen Nachrichtenkompetenz angetragen ist. Wer auf ihre Webpräsenz geht, dem prangt direkt, auf rotem Untergrund, die pauschale Stigmatisierung einer riesigen Personengruppe ins Auge, die tatsächlich aus völlig unterschiedlichen Individuen mit diversem Verhaltensrepertoire besteht: „Wie YouTuber mit Hass umgehen und wie die Mehrheit zur Minderheit wird.“ Die Diskussionsreihe „#anstanddigital“ wird damit beworben. „Das gemeinsame Projekt der Katholischen Akademie in Berlin und des Kulturbüros der Evangelischen Kirche in Deutschland nimmt den rauer werdenden Umgangston in der digitalen Debattenkultur in den Blick.“ Schuld sind wie immer ausschließlich Nutzer von Internetmedien. Bekräftigen wird das – mit Grütters Finanzspritze – eine Studie der Stiftung Neue Verantwortung. Wie sich die Kulturstaatsministerin in der Causa Hubertus Knabe verhielt, sollte im Übrigen nicht völlig in Vergessenheit geraten. Die Bundesregierung begrüßt jedenfalls, „dass die EU sich nach dem Zwischenbericht zur Umsetzung des Aktionsplans gegen Desinformation (JOIN(2019) 12 final) weitere Schritte, einschließlich regulatorischer Maßnahmen, vorbehält“. Deep Fakes sind nämlich in sozialwissenschaftlicher Sicht ein „Instrument hybrider Kriegsführung“. Der Begriff wird in dieser Ausarbeitung so beschrieben: „‘(Des-)Informationskrieg‘ oder ‚Cyberkrieg‘ betreffen lediglich Teilaspekte des Phänomens“; Oberbegriff sei die hybride Kriegsführung: „Charakteristikum ist die ‚Beimischung‘ zusätzlicher Elemente zu einem Konflikt, insbesondere die gezielte, systematische Verwischung von Tatsachen, Kausalverbindungen und Verantwortlichkeiten mit dem Ziel der Schaffung einer Atmosphäre der Unsicherheit hinsichtlich Geschehen und Verantwortlichkeit.“ Offen bleibt eine ehrliche Erörterung darüber, wer so was aus welchen Motiven heraus auch seitens der Staatsführung betreibt.


3.12.2019

Meinungstarif: Polizeiliches Großaufgebot

 

Bekanntlich gibt es hierzulande Ulknudeln, die behaupten, die Meinungsfreiheit sei überhaupt nicht gefährdet. Hierzu zwei aktuelle Beispiele: Alice Schwarzer sollte einen Vortrag an einer österreichischen Uni halten. „Studentinnen versuchten dies wegen angeblicher rassistischer Aussagen zu verhindern.“ Höhnisches Gelächter sei in eine minutenlange Schreitirade ausgeartet. Schwarzer dazu: „Auch in Berlin, Paris, London oder New York werden freiere Denker und Denkerinnen wie ich, die sich nicht im Rahmen einer sogenannten ‚politischen Korrektheit‘ bewegen, … von einer fanatisierten Minderheit niedergeschrien.“ Der zweite Fall: Thomas de Maizière holte in Göttingen einen Auftritt nach, den linke Aktivisten im Oktober verhindert hatten. „Um die Lesung des CDU-Politikers aus seinem Buch ‚Regieren‘ zu gewährleisten, zog die Polizei rund um das historische Rathaus ein Großaufgebot zusammen.“


6.11.2019

Meinungsfreiheit gesichert!

 

Nach einer Zeit der Irrung und Wirrung ist endlich wieder Besonnenheit eingekehrt. „Ich ermuntere jeden, seine oder ihre Meinung zu sagen“, kann man sich jetzt auf die Bundeskanzlerin berufen. Bestehende Anordnungen, die Sorge bezüglich einer Einengung des Meinungskorridors begründeten, dürfen ergo mit dem Label „Symbolpolitik“ versehen und frohgemut ad acta gelegt werden. Sollten trotzdem noch sinnverdrehende Unterstellungen auf eine Äußerung hin erfolgen, kann auch die

Argumentation von Ferda Ataman von den „Neuen deutschen Medienmacher*innen“ dienen: „Der Absender bestimmt“, wie die Wortwahl gemeint ist. „So handhaben wir das in Deutschland immer.“ 


30.10.2019

Haltung mit Hintertür

 

„Haltung zeigen“ ist zum Schlachtruf avanciert. Man darf sich mal überlegen, warum es die verbalen Unruhestifter nicht schaffen, Haltung gegen Gewalt zu zeigen, ohne sich dabei ein potenziell relativierendes Hintertürchen offen zu halten. Man fügt nämlich in aller Regel Begriffe mit weit dehnbarem Interpretationsspielraum an. Überwiegend heißt es etwa „Haltung zeigen: gegen Gewalt, Hass und Hetze für Demokratie“, „Haltung zeigen gegen Gewalt und für ein weltoffenes und tolerantes Deutschland“, „Haltung zeigen: Gegen Gewalt und Hass, für Respekt und gegenseitige Wertschätzung“ oder „Haltung zeigen gegen #Gewalt #Hass und #Radikalisierung“. Aus der unmiss-verständlichen Kurzformel „Haltung zeigen gegen Gewalt“ dürfte konsequenterweise keine unter-schiedliche Empörungsqualität erwachsen, wie es wegen ethnischer Herkunft schon zu sehen war. 


18.10.2019

Hochschulverband gegen Mobbing an Unis

 

Diverse Universitätsleitungen sehen sich offenbar nicht dem Deutschen Hochschulverband (DHV), sondern der am lautesten grölenden Studentengruppierung verpflichtet. Der aktuelle Fall, in dem ein Professor wegen eines Brüll-Auftritts aus dem Hörsaal gehetzt wurde, reiht sich unmittelbar in die Ausgrenzung von Akademikern ein, die sich der Politischen Korrektheit gegenüber nicht unterwürfig zeigen. Zu spüren bekommen haben das nicht zuletzt der Politikwissenschaftler Werner Patzelt, die Islamwissenschaftlerin Susanne Schröter, der Historiker Jörg Barberowski, der Antisemitismus-experte Samuel Salzborn und der „Flüchtlingsprofessor“ Egbert Jahn, dessen Fall angeblich ein Missverständnis war. Der DHV warnte schon im April vor Einschränkungen der Meinungsfreiheit an  Unis: „Die Toleranz gegenüber anderen Meinungen sinkt. Das hat auch Aus-wirkungen auf die Debattenkultur … Die insbesondere im anglo-amerikanischen Hochschulraum zu beobachtende Entwicklung, niemandem eine Ansicht zuzumuten, die als unangemessen empfunden werden könnte, verbreite sich auch in Deutschland.“ Es müsse aber an Unis möglich sein, „Thesen und Ansichten ohne Angst zur Diskussion stellen können“. „Differenzen zu Andersdenkenden sind im argumentativen Streit auszutragen – nicht mit Boykott, Mobbing oder gar Gewalt.“ 

 

Nachtrag vom 23.10.: "Linke Chaoten verhindern Lesung von de Maizière - Augenzeugin: 'Der Staat kapituliert vor Extremisten'." Außerdem: "Uni Hamburg verbietet Auftritt von Christian Lindner - FDP-Chef ist erzürnt." Aus der Schweiz: "Uni-Professoren sollen ihren Sonderstatus verlieren - Der Präsident der Akademien der Wissenschaften fordert den Abbau des Kündigungsschutzes ... Der Angriff auf den Professorenstand kommt von unerwarteter Seite..."

 

Nachtrag vom 24.10.: Das Redeverbot für Christian Lindner wurde jetzt via absurder Argumentation "begründet". "Der FDP-Politiker reagierte mit Kritik auf die Erklärung des Präsidiums und sprach von 'Willkür' der Universität." Außerdem: "Der Bundestag befasste sich in dieser Woche mit den Fällen verhinderter Reden und Vorträge." Zudem wurde eine weitere Vorlesung von Bernd Lucke brüllend verhindert. Es gab auch eine Bombendrohung an der Uni Hamburg! Der ARD- gepushte Moderator Georg Restle "findet die Proteste 'in der Sache nachvollziehbar, aber nicht in der Form'." Er, der sich stets über Fake News empört, griff Lucke mit einer falschen Unterstellung an. Die Welt dazu: "Mehrfach unterbrach Restle den AfD-Gründer. Die fehlende direkte Anrede gegenüber Lucke wirkte von Restles Seite eher arrogant und nicht wie echte Diskussionskultur."  

 

Nachtrag vom 16.11.: "In Frankreich haben jetzt mehr als hundert Wissenschaftler und Intellektuelle einen Aufruf zum Schutz der Meinungsfreiheit gegen Drohungen und Angriffe linksextremistischer Gruppen im 'Figaro' veröffentlicht. Zu den Unterzeichnern zählen prominente Philosophen und Essayisten ... 'Die Redefreiheit muss von den Universitätspräsidenten garantiert und verteidigt werden (…) Mit ihrem Hausrecht können und müssen sie" das sicherstellen. 


4.10.2019

„Eindringliche Warnung von Merkel“…

 

… – unter dieser Ankündigung wartete gestern Web.de mit einem Bericht zum Tag der Deutschen Einheit auf. Beim Festakt in Kiel, zusammen mit dem Ministerpräsidenten Daniel Günther, dessen Landtag eine „Ämterpatronage“ nachgesagt wird, konnte man der überwundenen DDR förmlich nachspüren: „Zugleich warnte die Kanzlerin davor, ähnlich wie zu DDR-Zeiten ‚die Ursache für ... Widrigkeiten vor allem und zuerst beim Staat und den sogenannten Eliten‘ zu suchen, ‚denen man sowieso nichts glauben könne und die dem Einzelnen irgendwie nur im Wege sind‘. Solches Denken sei in ganz Deutschland zu sehen. ‚Setzte sich ein solches Denken durch, führe das ins Elend‘.“ Staat und Eliten waren also gar nicht verantwortlich für die Widrigkeiten in der DDR; wer dann?


1.10.2019

Willkür bei „Hass und Hetze“

 

Je offensichtlicher wird, was die Bundeskanzlerin mit ihrer fahrlässigen Zuwanderungspolitik der Gesellschaft angetan hat und weiterhin antut, desto radikaler bemüht sich die Deutungselite um Kriminalisierung von Kritikern, die sich bislang nicht mundtot machen lassen. Während die Forderungen der neuen Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) – soweit veröffentlicht – noch nachvollziehbar sind, lassen etliche Apparatschiks mittels Dauerbeschuss der unkonkreten Parole „Hass und Hetze“ die Willkür als Maßstab bei der Beurteilung von Meinungsäußerungen walten und stacheln gleichzeitig die Bürger gegeneinander auf. 

 

Neueste Aktionen: „Hessen plant Meldesystem gegen Hass und Hetze im Netz … Menschen, die für ein weltoffenes und vielfältiges Hessen stünden, sollten ermutigt werden, gegen diese Hass-Kommentare aufzustehen und ein klares Stopp-Signal zu setzen.“ „Hamburgs Justizsenator will europäische Regeln gegen Hass“ als globalen Standard. Vor gut einem Jahr legte selbiger Justizsenator noch Wert auf Maßnahmen gegen Overblocking. „Ministerpräsident Daniel Günther (CDU) fordert einen anderen Umgang mit sogenannten Hasspostings ... ‚Wir haben es häufig in solchen Situationen mit schweigenden Mehrheiten zu tun. Ich glaube, es wäre klug, wenn aus schweigenden Mehrheiten mal lautstarke Mehrheiten werden, die diesen Menschen auch ihre Grenzen aufzeigen‘ … Im Südosten des Landes gibt es mit ‚CyberRight‘ eine Art schneller Eingreiftruppe.“ „Bayern will Autoren von Hasskommentaren identifizieren und verfolgen … Start eines gemeinsamen Pilotprojektes des bayerischen Justizministeriums, der Staatsanwaltschaft München I und der Bayerischen Landeszentrale für neue Medien (BLM) an … Für eine effektive Strafverfolgung der Autoren von Hasskommentare sei es zudem unerlässlich, dass die Behörden ihre wahren Identitäten kennen würden. Dazu müsse die derzeit ausgesetzte Speicherung von sogenannten Verkehrsdaten – also etwa die Kennung des Internetanschlusses samt Nutzer und Standortdaten – schnellstmöglich auf eine neue Grundlage gestellt und ausgeweitet werden.“

 

Die Kommission Staatsschutz hat den Begriff „Hassposting“ übrigens so definiert: „Politisch motivierten Hasspostings werden solche Straftaten zugerechnet, die in Würdigung der Umstände der Tat oder der Einstellung des Täters Anhaltspunkte dafür geben, dass diese wegen einer zugeschriebenen oder tatsächlichen politischen Haltung, Einstellung und/oder Engagements, Nationalität, ethnischer Zugehörigkeit, Hautfarbe, Religionszugehörigkeit, Weltanschauung, sozialen Status, physischer und/oder psychischer Behinderung oder Beeinträchtigung, sexuellen Orientierung und/oder sexuellen Identität oder äußeren Erscheinungsbildes kausal gegen eine oder mehrere Person(en), Gruppe(n), oder Institution(en) gerichtet sind.“ Demnach müssten sämtliche diskreditierende Postings seitens hiesiger Medienleute gegen ausländische Politiker, die ihnen nicht ins ideologische Konzept passen, umgehend angezeigt und gelöscht werden. 


15.7.2019

Leben als Opportunitätserwägung?

 

Sollte die spätere Geschichtsschreibung den roten Faden suchen, dann kommt vielleicht nochmal die ARD-Verfilmung des Theaterstücks von Ferdinand von Schirach „Terror – Ihr Urteil“ aufs Tapet. Es ging um einen Major der Luftwaffe, der eine von Terroristen entführte Lufthansa-Maschine abschießt – um zu verhindern, dass sie in ein voll besetztes Fußballstadion gelenkt wird. Er berief sich später im Gericht auf den „übergesetzlichen Notstand“. Zuschauer waren aufgefordert zu urteilen, ob sich 164 Menschenleben gegen 70.000 aufwiegen lassen und der Major den Freispruch verdient. Dünnes Eis. Die Zuschauer aber, en gros sicher in Unkenntnis zum hochkomplexen Hintergrund der Frage, dirigierten ihr persönliches Gewissen zielsicher: „Ja, meinten bald 90 Prozent der deutschen, öster-reichischen und Schweizer Zuschauer“, resümierte die Deutsche Welle unter dem Titel „…ein beängstigender Fernsehabend“. Doch juristisch sei klar: „Ein Pilot darf nicht abwägen. Kann nicht Leben gegen Leben rechnen. Sonst schießt er die Verfassung vom Himmel. Unsere Würde bleibt unantastbar, auch in Krisen. Das vergaßen die Zuschauer wohl, als sie sich zum Gegenrechnen verleiten ließen. Die Verlockung war groß, ein Urteil zu fällen und Volksjustiz zu üben.“ 

 

Glücklicherweise gab es nach dem medialen Spektakel 2016 etliche Juristen, die sich lautstark über die Fahrlässigkeit des öffentlich-rechtlichen Senders empörten. Wolfgang Kubicki (FDP) zum Beispiel: „Wie weit darf der Rechtsstaat mit seinen Maßnahmen gehen, damit er sich selbst als Rechtsstaat nicht überflüssig macht? … Wenn wir die ‚Grund-Grundlage‘ unserer Verfassung – also ‚Die Würde des Menschen ist unantastbar‘ – Opportunitätserwägungen unterwerfen, machen wir ein Fass auf, das niemals wieder zu schließen ist. Entweder unsere Verfassung gilt jederzeit, oder sie gilt nicht.“ Legal Tribune Online schrieb: „Schlimm und unverzeihlich wird es aber, wenn man wie die ARD ein solches fiktives Stück als Blaupause für die Verfassungswirklichkeit ausgibt, hochkomplexe rechtstheoretische Fragen an diesem Maßstab ausrichtet und als Krönung schließlich auf Basis dieser verzerrten Darstellung vom ‚Volksgericht‘ über die Menschenwürde abstimmen lässt.“ Tatsächlich ging es darum, ob „der Staat einige Unbeteiligte (sicher) töten darf, um damit (vermutlich) viele Unbeteiligte zu retten … Der Abend ‚Terror‘ sollte die breite Öffentlichkeit über Rechtsfragen aufklären, höhlte aber die Grundlagen unseres Staates aus … Einen solchen Abend mit Zwangsgebühren mitfinanziert zu haben – das müsste für eine Verfassungsbeschwerde reichen.“

 

Bei Vice meinte ein Jurist: „Ich fühlte mich um 2.000 Jahre ins römische Kolosseum zurückgeworfen, wo das Volk den Daumen hebt oder senkt, um über ein Menschenleben zu entscheiden.“ Die Frage nach der Tötung unschuldiger Passagiere entschied das Bundesverfassungsgericht 2006. „Danach verstößt das Luftsicherheitsgesetz gegen das Recht auf Leben und die Menschenwürde. Damit Schluss, aus, Ende der Debatte. Wem das nicht passt, der kann versuchen, das Recht auf Leben und die Menschenwürde aus dem Grundgesetz zu tilgen, wofür ihm Al-Qaida und ISIS ein großes Dankeschön schuldig wären.“ Es gab im Film immer nur zwei Antworten: „Schuldig oder unschuldig, Held oder Mörder, Tod oder Leben, die oder wir. Der Film suggeriert, dass das Rechtssystem keine Kompromisse, keine Graustufen kennt. Das ist falsch, es ist irreführend, es ist gefährlich vereinfachend.“ Bei Strafakte urteilte man: „Das von Schirach dramatisch gezeichnete Dilemma lässt die strafrechtliche Dogmatik völlig in den Hintergrund rücken und zielt ganz bewusst auf das Moralempfinden und die Empathie des Zuschauers. Die Darstellung des Piloten als Held und Retter der 70.000 Stadionbesucher wird dem Zuschauer immer wieder unter dem Begriff des ‚übergesetzlichen Notstands‘ pseudo-juristisch schmackhaft gemacht, ohne auf die (sehr) engen Voraussetzungen desselben einzugehen.“ Bei Flugzeugentführungen gebe es zur Anwendbarkeit des entschuldigenden Notstands aber starke Zweifel, was unerwähnt bleibt. „Dem Zuschauer als juristischem Laien wird somit ein umstrittenes Rechtsinstitut, welches vorliegend auf Utilitarismus in seiner reinsten Form basiert, als möglicher Ausweg aus dem ‚Dilemma‘ angeboten.“

 

Kurz nach Schirachs ARD-Version wurde im Übrigen in Olten/Schweiz das Spiel um Leben und Tod weiter getrieben. Bei einem interaktiven Kinofilm durften die Zuschauer den Verlauf der Handlung beeinflussen. Die Autorin erlebte das so: „Die Mehrheit ist für Erschießen. Held Matt ist jetzt tot und der Film abrupt zu Ende. Klingt zwar brutal, macht im Kino aber Spaß.“

 

Gefährliche Mischung aus dem Bundeskanzleramt

 

Wozu nun dieser Rückblick? Die Bundeskanzlerin wandte sich vor wenigen Tagen mit diesem Podcast an die Öffentlichkeit. Sie gedachte des „wohl bekanntesten Attentats auf Adolf Hitler“. Die Akteure rund um Claus Schenk Graf von Stauffenberg seien für uns „Vorbild“. Man habe ihnen für ihren Mut zu danken. „Denn sie haben gezeigt, dass sie ihrem Gewissen folgen … Auch wir sind heute verpflichtet, uns allen Tendenzen entgegenzustellen, die die Demokratie zerstören wollen. Dazu gehört der Rechtsextremismus.“ Nach dem Mord am Kasseler Regierungspräsidenten Walter Lübcke „braucht es ein deutliches Zeichen aller!“. Es folgen hier einige Leserkommentare dazu aus  „Welt“ und „Zeit“: „Hier wird aber ein sehr dünnes Eis betreten … Aufrufe dieser Art könnten leicht missverstanden werden.“ – „Mal gespannt, wer sich aufgrund dessen eine Rechtfertigung für Mord zusammenspinnt.“ – „Oje, ich hoffe, einige kranke Geister werden nicht durch so eine Formulierung angestachelt. So oft wie in unserer Gesellschaft Personen mit Hitler verglichen werden, könnten sich viele als Helden berufen fühlen.“ – „Ja, der versuchte Mord an Hitler war vollkommen richtig und lobenswert. Die Frage ist nur, ob man das als Bundeskanzler/in so klar sagen sollte.“ – „Es ist interessant, dass Merkel der gewaltsamen Durchsetzung von persönlichen Wahrnehmungen - seinem Gewissen zu folgen - quasi einen Freibrief erteilt.“ – „In einem demokratischen Rechtsstaat darf das staatliche Gewaltmonopol nicht in Frage gestellt werden.“ –„Das Ziehen einer Verbindung zwischen einem Bombenattentat aus der Zeit des Zweiten Weltkrieges zur heutigen Zeit ist problematisch. Denn der Einsatz von Gewalt erfolgte vor dem damaligen historischen Hintergrund.“ – „Das Attentat hat eine spezifisch historische Bedeutung. Die Attentäter als Vorbilder zu bezeichnen ist deshalb nicht angebracht.“ – „Die Hitlerära mit heutigen Verhältnissen zu vergleichen ist aber … kategorisch abzulehnen.“ – „Die Kanzlerin und viele andere Zeitgenossen stürzen uns in ein Dilemma. Einerseits pocht sie auf Rechtsstaatlichkeit, wonach der Staat das Gewaltmonopol hat. Andererseits feiert sie das Attentat Stauffenbergs gegen die Obrigkeit. Man ahnt, dass es Auslegungssache ist, welche Situation wann eintritt. Und somit von jeder Seite für sich reklamierbar.“ – „Es gibt juristisch kein valides und nachvollziehbares Recht auf Widerstand eines Teils der Bevölkerung gegen andere Teile der Bevölkerung - auch wenn sie die Demokratie abschaffen wollen - gewaltsam vorzugehen, denn das Gewaltmonopol liegt beim Staat und nicht beim Pöbel … Merkels Beitrag/Vermischung zu diesem Thema ist intellektuell im höchsten Maße fragwürdig.“

 

Den hellsichtigen Aspekten der Leserschaft wären noch andere hinzuzufügen. Zum Beispiel, inwiefern durch die Vermischung mit einem aktuellen Fall die historisch einzigartige Qualität der nationalsozialistischen Diktatur und damit das Ausmaß der strukturierten Unmenschlichkeit in diesem Podcast der Bundeskanzlerin relativiert wird. Man könnte auch fragen, warum die Warnung „Aus Worten werden Schüsse“ offenbar nur einem kleineren Teil der Bevölkerung zugerechnet wird. Mindestens wäre es angezeigt gewesen dazu zu sagen, dass Tyrannenmord das allerletzte Mittel und stets einen absoluten Sonderfall darstellt. Der bemerkenswerte Punkt aber, und hier ist die Parallele zu Schirachs Medienspektakel zu verorten, ist: vor dem Hintergrund der politmedial verordneten Verengung des Meinungskorridors in politischen Dingen werden dem Bürger hingegen in Sachen „Grund-Grundlage unserer Verfassung“ rein persönliche – subtil auch gelenkte – Beurteilungs- und Handlungsspielräume geradezu nahe gelegt. Der Podcast produziert erneut, wie nach Schirachs Inszenierung, eine Verlockung zur Volksjustiz. Was dort in harmlos freundlichem Ausdruck transportiert wird füttert im Grunde extremistisches Gedankengut, weil auf eine Voranstellung des Lebens als generell unantastbarer Wert ebenso verzichtet wird wie auf die Herausstellung eines womöglich politisch legitimierten Attentats als absolutes letztes Mittel. Solche Leichtfertigkeit in letztgültigen Existenzfragen seitens der Staatsspitze ist beunruhigend.  

 

Tyrannenmord: Man darf ambivalent sein

 

Sogenannter Tyrannenmord ist zumindest aus christlicher Sicht argumentativ legitimiert. Für einige Kommentatoren und offensichtlich auch für die Kanzlerin mit ihrem uneingeschränkten Lob für die politische Gewalt aus dem Kreise Stauffenberg scheint damit die Debatte erledigt zu sein. Solange sich eine Regierungsspitze ernsthaft bemüht der Bevölkerung generell Maßhaltung und Ordnung vorzuleben, ergo auch eine Banalisierung der hochwertigsten Verfassungsaspekte tunlichst vermeidet, könnte das noch eher so stehen bleiben. Unter den aktuellen Umständen aber kann man die Selbstverständlichkeit, mit der für die Tötung unliebsamer Machthaber geworben wird, auch grottenfalsch finden. Weitere Leserkommentare sprechen dafür: „Gewaltverzicht ein absolutes Muss!“ – „Sophie Scholl finde ich ein noch besseres Vorbild. Oder Leute, die Juden Zuflucht und Schutz gewährt haben.“ – „Wir müssen die Verblendung und den Fanatismus in den Köpfen offen legen und an die Eigenverantwortung appellieren, nicht Attentäter hochloben. Mit dem Tod eines Menschen stirbt niemals auch dessen kranke Ideologie.“ – „Einen Mordanschlag als Heldentat und den Ausüber als Vorbild zu verkaufen ist für mich unverständlich (egal gegen wen er gerichtet war).“ – „Aber es muss auch die Frage erlaubt sein, wann fängt der Widerstand an, wo es anscheinend legitim ist zu töten.“ – „Trotzdem finde ich die Glorifizierung des Heldentods nicht unproblematisch. Mir wären überlebende Widerstandskämpfer jedenfalls lieber als tote.“ – „Politisch motivierter Mord oder strategisch motivierte Attentate sind nicht ehrenwert. Sie sind Zeichen der Missachtung des Lebens. Genau diese Entscheidung darüber, welche Menschen ausgerottet werden sollten, hatten Hitler und Himmler, Heydrich, Göring, etc. getroffen. Wer für das Leben eintreten … will, macht dies … rechtzeitig mit offenem Visier.“ In diesem Geschichtsforum werden zur Sache nochmal grundlegende Aspekte diskutiert. Eine Gretchenfrage: Ab wann ist ein Tyrann als solcher klassifiziert und inwiefern unterliegt das rein subjektiver Einschätzung?

 

Wie man es dreht und wendet: Menschenrechtlich gesehen bleibt es grenzüberschreitende Anmaßung, über das Leben eines Herrschers zu entscheiden und zu richten. Angezeigt wäre, sich bei der eigenen Positionsfindung zu erlauben, eine Ambivalenz in untragbaren Sonderfällen zu pflegen. Im Gegensatz zum Podcast der Kanzlerin, in den die Aufhetzung eines Teils der Bürger gegen andere ebenso leicht hineininterpretiert werden kann wie die vorschnelle Feststellung eines übergesetzlichen Notstands mit kaum noch kontrollierbaren Folgen. 

 

Die Causa „Terror – Ihr Urteil“ ist an dieser Stelle dokumentiert. Die Diskussion bei Plasberg dazu steht dort im Netz. Der ganze Film ist von Youtube entfernt worden.


24.6.2019

Formulierung zur Wiedervorlage:

 

Verfassungsrechtlich relevanter Einschnürungseffekt auf zulässige Meinungs-äußerungen.“ Gefunden bei LTO. Eventuell künftig nützlich angesichts massiver Auffahrgeschütze seitens des politmedialen Klüngels; siehe dazu hierhierhierhier oder hier. Die Abarbeitung an meist willkürlich identifizierten Hetzern, Hatern, Demokratiefeinden oder Spaltern nach dem Motto „Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen“, anstatt sich um Probleme im Land zu kümmern, wird voraussehbar zur weiteren Radikalisierung verschiedener Personenkreise führen.

 

Nachtrag vom 17.7.: Noch eine Formulierung zur Wiedervorlage: Wer etwas "polemisch und pauschalierend zum Ausdruck" bringt äußert sich rechtmäßig, selbst dann, wenn eine Fake New transportiert wird. Das geht aus einem Urteil zugunsten der SPD hervor. Über das entscheidende OLG Köln und seiner "fehlerhaften Einschätzung des Rechtscharakters einer Fraktion und ihrer Äußerungen" kratzt man sich dennoch selbst bei LTO "verwundert am Kopf".


11.6.2019

„I love Raute“

 

„Politik lebt von Inszenierung“, schreibt das Goethe Institut. Das sei schon in der Antike so gewesen. Dieses Niveau erreicht die aktuelle politische Inszenierung allerdings nicht; scheint’s in voller Absicht. Man reaktiviert im 21. Jahrhundert die Kommunikation via einfachster Bildsymbolik, mit der im Mittelalter auch die analphabetische Mehrheit erreicht wurde. Erst hinsetzen und dann dort nachsehen (Impressum: CDU), verantwortlich für den Inhalt: Christiane Schwarte, CDU-Bundes-geschäftsstelle). Da liegt gedanklich nicht fern das barocke Sonett des Andreas Gryphius (1616 - 1664): „Du siehst, wohin du siehst, nur Eitelkeit auf Erden…“ Dem Streben der Menschen nach Glanz und Anerkennung verlieh übrigens die barocke Kunst häufig in der Gestalt einer Frau Ausdruck: „angelehnt an die mittelalterliche Vorstellung von der Frau Welt“: etwa das Vanitasmotiv.


8.5.2019

Neue deutsche Imbecillität

 

Nachdem öffentlich-rechtliche Sender schon etliche Nachbarländer beschimpft und stigmatisiert hatten, beschädigte ZDF-Schoßhündchen Jan Böhmermann jetzt auch diplomatische Verhältnisse zu Österreich – ein Land, dessen Regierungsarbeit bürgernäher und erfolgreicher ist, als es die hiesige unter Angela Merkel je war (s a. dort). Die Peinlichkeit des Auftritts bezeugt den bedenklichen Abstieg Deutschlands in eine Blödel-Republik, der jede Ernsthaftigkeit abhanden-gekommen ist. Die Parallele zur von Emil Kraepelin beschriebenen „lebhaften Form der Imbecillität“ (vgl. diesen Beitrag vom 5.3.2016) beeindruckt auf tragische Art. Böhmermann hat sich also in Österreich ins ORF-Studio gesetzt, wo er zur österreichischen Regierung unter anderem folgenden pubertären Shitstorm losließ: Ein 32-jähriger Bundeskanzler sei „nicht normal“: „Ihren Versicherungsvertreter da, mit dem ganzen Haargel, haben Sie da niemanden besseren?“ Oder, rekurrierend auf ein Zitat des Schriftstellers Thomas Bernhard, der die Österreicher mit „sechseinhalb Millionen Debile“ verglich: mittlerweile seien es acht Millionen. Oder: „Das ist kein Zustand, dass der Vizekanzler eines Landes wie Österreich sagt, ich hau bei Facebook volksverhetzende Scheiße raus oder geh Journalisten an und hinterher ist das alles Satire.“ Der ORF distanzierte sich im Anschluss an das Interview von den „provokanten und politischen Aussagen Böhmermanns“, heißt es verharmlosend zu dieser sinnfreien Hatespeech beim Merkur. Der findet nicht die Ausflüsse des deutschen Hofnarren „irritierend“ und „skurril“, sondern die ORF-Distanzierung. So absehbar auch die weitere hiesige Merkel-Rockzipfel-Presse. Tatsächlich basierte die Distanzierung des ORF nach dieser dumpfbackigen deutschen Showeinlage auf medienrechtlichen Objektivitätsgrundsätzen. Das Ausland lässt sich hoffentlich bald was einfallen, um die deutsche Bevölkerung von ihren Vertretern zu entlasten. 

 

Weiteres zur medienpolitischen Affäre rund um den österreichischen Nachrichtenmoderator Armin Wolf erschließt sich aus diesem seltsamen Brief der deutschen TV-Elite an Sebastian Kurz.

 

Nachtrag: Die vereinte Primitivität des machtmissbrauchten öffentlich-rechtlichen Rundfunks belästigt die Öffentlichkeit weiter: Böhmermann legt nach und sorgt "erneut für eine unfassbare Provokation. 'austria was für 1 ein autoritäres plumpsklo' ... die prominente ARD-Moderatorin Anne Will etwa ironisch twitterte: 'Distanzierung im Asnschluss (Anmerkung: In seiner Ausstellung schreibt auch Böhmermann Anschluss bewusst falsch). Besser geht’s gar nicht'."

 

Nachtrag vom 9.5.: "Eine Wiener Anwaltskanzlei hat den deutschen Satiriker wegen des Verdachts der Herabwürdigung des Staates Österreich bei der Staatsanwaltschaft Wien sowie in Berlin angezeigt." Personen wie Böhmermann solle man 'kein Podium geben'."

 

Nachtrag vom 12.5.: "Die Causa rund um den 'Debilen'-Sager von Jan Böhmermann nimmt kein Ende: Der deutsche Satiriker erklärte als Reaktion auf die Strafanzeige eines heimischen Anwalts, nun Österreich 'angezeigt' zu haben. Wegen 'Verbrechen gegen das Ansehen deutschsprachiger Menschen'. Ob darüber noch viele lachen können?"


6.5.2019

Kriegsrhetorik des Tages

 

"Bei den Grünen gibt es neben vier hauptamtlichen Mitarbeitern, die 14 Social-Media-Accounts betreuen, eine 'Netzfeuerwehr'. Dies sei eine 'geschlossene Gruppe mit 4.000 Aktiven, die wir bei Falschmeldungen und Shitstorms aktivieren können. Die Mitglieder der Gruppe kommentieren dann falsche Beiträge und setzen sich Shitstorms entgegen'." Über diese und weitere "digitale Eingreif-truppen" und dass Parteien - intransparent - Millionen für Wahlkampf im Netz ausgeben, berichtete die Tagesschau unter dem Titel "Mit Einsatzteams gegen Desinformation". Falschmelder sind freilich immer die Anderen. Übrigens: "Nach Kenntnis der Bundesregierung hat die bei Europol eingerichte-te Meldestelle für Internetinhalte von 2015 bis zum 1. März 2019 insgesamt 96.166 Meldungen ('Referrals') an Internetdienstleister versandt ... Den Meldungen wurde zu 84 Prozent entsprochen."   

 

Nachtrag vom 14.5.: "Facebook wappnet sich mit 'War Room' gegen Fake News", vor Zwischen-wahlen in Amerika sowie bezüglich Brasilien und andere Länder, in den Wahlen anstehen. Außerdem: "Europawahl und Desinformation - In diesem Abwehrzentrum will Facebook seine Nutzer vor Manipulation schützen." Siehe auch: "Fake-News ab Fließband: wie Indiens Fact-Checker Falschinformationen aufdecken." Und weiter: "Mit einem harten Anti-Fake-News-Gesetz will Singapur gegen Falschnachrichten vorgehen" - Unternehmen für Meinungsfreiheit. Noch wasIT- und Beratungsunternehmen springt auf die politkorrekte Kriminalisierung oppositioneller Meinungen auf: "Hass im Netz, Fake News und Wahlmanipulation - was kann Politik dagegen tun?" Beteiligt ist auch die FDP-Digitalpolitik. Eine dortige Referentin wird "von ihren Eindrücken zum Thema Hass und Desinformation im Netz und in den sozialen Medien berichten sowie darüber, welche veränderten Rahmenbedingungen dazu beitragen würden, diesen durch die Digitalisierung verstärkten Effekten entgegenzuwirken". Übrigens: Betreffs die Löschung von italienischen Facebook-Seiten ist die Rechtfertigung dafür schwer nachprüfbar.  


29.4.2019

Bundesregierung benutzt böses Wort

 

Interessant, wie die Bundesregierung in einer Antwort auf eine Anfrage plötzlich formuliert: „Gerade diese Praxis, ‚Märtyrer‘ über Jahre hinweg als beispielhaft zu verehren, selbst wenn diese für Gewalttaten verantwortlich waren, offenbart ein archaisches Weltbild  … Auch das Prinzip der Ausübung von Rache für erlittenes Unrecht ist ein Beispiel für das Verharren in archaischen Wert-, Moral- und Ehrvorstellungen.“ Solche „rassistischen Stereotype“ sind doch heuer voll nazi, wie ein Professor aus Hamburg der verwirrten Öffentlichkeit in der Causa Nooke vermittelte. Zurücktreten sollte der damals. Und jetzt auch die Bundesregierung? Oder ist das Empörungspotenzial betreffend die PKK, um die es in der Anfrage ging, nicht taufrisch genug? Wer sich zum Inhalt der Anfrage Gedanken macht: PKK-Beiträge zum Vergleich gibt es hier


9.4.2019

Anhörung für Wahlkampfzwecke?

 

Morgen wird es im Ausschuss Digitale Agenda eine öffentliche Anhörung zum Thema „Resilienz von Demokratien im digitalen Zeitalter im Kontext der Europawahl“ geben. Wer den politischen Schönsprech zu dahinter stehenden Absichten zu Genüge kennt, den wird es schon bei Lektüre des Titels gruseln. Der Fragenkatalog für die Sachverständigen des Fachgesprächs beginnt mit dem harmlosen Statement: „Uns ist es wichtig, den demokratischen Diskurs in den sozialen Netzwerken zu stärken.“ Direkt im Anschluss geht’s dann los: „Welche Maßnahmen - auch neben gegebenenfalls gesetzgeberischen - können hier sinnvoll sein? … Inwiefern sind Desinformationskampagnen und andere Mittel zur Beeinflussung des öffentlichen Diskurses im Status Quo bereits rechtlich erfasst? … Welche Forschungsstellen und NGOs beschäftigen sich mit der Analyse von Desinformationskampagnen und Wahlbeeinflussung?“ Angesichts der anstehenden Europawahl sowie vier Landtagswahlen sorgen sich die Europäische Kommission und die deutsche Politik nämlich um mögliche digitale Wahlbeeinflussung, obwohl diese selbst seit Monaten aus vollen Rohren sowie mit tatkräftiger Unterstützung der Vereins- und Bildungslandschaft auf jede oppositionelle Regung schießen und zwar online wie offline. Trotz der nun angstbesetzten Wahrnehmung der Politiker werden aber keine Sozialpädagogen als Sachverständige eingeladen, die über den Umgang mit Sorgen referieren oder konstruktiv auf die potenzielle Rolle als Wahlverlierer vorbereiten, sondern etwa der Projektleiter „Desinformation in der digitalen Öffentlichkeit“ bei der „Stiftung Neue Verantwortung“ (wesentlich mischfinanziert aus Fördermitteln gemeinnütziger Stiftungen, Universitäten und öffentlicher Institutionen, unter anderen das Auswärtige Amt und die Bertelsmann Stiftung) mit Erfahrung als Berater für politische Kommunikation während des Bundestags- sowie des Europawahlkampfes in der Berliner Agentur Blumberry. Werden hier erneut Steuergelder zweckentfremdet und obendrein die Infrastruktur des Bundestags, hier Durchführung von Anhörungen, für parteigeleiteten Beratungsbedarf im Wahlkampf missbraucht? Die Scham-grenze scheint, auch wegen des fehlenden journalistischen Korrektivs, zunehmend ins Bodenlose zu rutschen. Während nämlich letztes Jahr mit großem Tam-Tam die DSGVO rauf und runter beweihräuchert wurde, scheint eben diese in Wahlkampfzeiten plötzlich nicht viel mehr als ein Klotz am Bein zu sein. Es heißt weiter im Fragenkatalog: „Welche Gefahren sehen Sie durch Desinformationskampagnen in sozialen Netzwerken? Gibt es Möglichkeiten, diese Kampagnen zu analysieren und gegen sie vorzugehen? Wo liegen eventuelle Problematiken (z. B. Datenzugang für die Analyse, etc.)? … Was ist der Forschungsstand zu Desinformation und Meinungsbildung in sozialen Netzwerken und wo sind die Forschungsbedarfe besonders hoch? Wie kommen Forscherinnen und Forscher derzeit an die benötigten Daten, um diese Phänomene zu erforschen und wie kann der Zugang zu diesen Daten verbessert werden? Welche Möglichkeiten für den Zugang zu Social-Media-Daten sollten für wissenschaftliche Zwecke geschaffen werden?“ (!!!)  

 

Nachtrag vom 11.4.: Hier ist nachlesbar, was im Ausschuss gesagt wurde - im Prinzip nichts. 


17.1.2019

„Gute-Namensgebung-Praxis“

 

Jeder mag ja sein individuelles Sprachgefühl haben, die Strategie der Infantilisierung von Politik klingt allemal durch. Man bedient sich nämlich zunehmend der PR-Sprache, um Gesetzen ihren Namen zu verleihen. So das „Gute-Kita-Gesetz“, das man gut zu finden hat, obwohl niemand „etwas Konkretes“ dazu weiß, oder das „Starke-Familien-Gesetz“. Die Deutungshoheit ist den Bezeichnungen immanent, liest man aus diesem „Gute-Artikel-Text“ heraus. Der Autor findet diese Kommunikation konsequent: „Wer von der Herde verstanden werden will, muss sprechen wie die Herde. Das mag kurz vor dem Blöken sein - funktioniert aber.“ Die „Gute-Namensgebung-Praxis“ solle aber nicht überhandnehmen und etwa zu einem „Prima-Panzer-Gesetz“ aus dem Verteidigungsministerium oder einem „Fröhlich-Zocken-Gesetz“ aus der Finanzpolitik führen. Oppositionell ließe sich mit dieser Methode schon arbeiten. Kreativität ist gefragt.