21.11.2018

Anfrage an das Bundeskriminalamt

 

Sehr geehrtes Team des BKA, Ihre aktuelle Auswertung zu Gewalt in Partnerschaften geht gerade durch alle Medien. Beim öffentlich-rechtlichen ZDF etwa liest man dazu: „Bei einigen Delikten gibt es durchaus Auffälligkeiten bei der Herkunft der Täter - so auch bei versuchtem und vollendetem Mord in der Partnerschaft. Dort gab es insgesamt 469 Tatverdächtige. Die allermeisten davon waren Deutsche - 69,1 Prozent.“ Ich lege Wert auf differenzierte Genauigkeit und möchte gerne wissen, ob in die Kategorie „Deutsche“ auch jene gezählt werden, die einen deutschen Pass, aber Migrationshintergrund haben und verweise hierzu auf einen Artikel in der FAZ vom Mai 2008 unter dem Titel „Die Kinder beim Namen nennen“: „Nur das genaue Wissen darüber, mit was und mit wem man es zu tun hat, erlaubt es, eine Strategie auszuarbeiten, damit mehr Straftaten aufgeklärt und weniger Bürger zu Opfern oder Straftätern werden … Eine genaue Aussage, welche Kriminalität von in Deutschland geborenen deutschen Straftätern ausgehe, könne seit Jahren nicht mehr getroffen werden. ‚Jede Tat, die einem eingebürgerten Deutschen zugerechnet wird, wird damit der Gesamtgruppe der Deutschen zugerechnet.‘ Die Folge sei, dass ‚hier geborene Deutsche in einem viel höheren Maße kriminalisiert werden, als sie kriminell sind‘.“ Um eine Klarstellung zu Ihrer aktuellen Auswertung  wäre ich dankbar.

22.11.2018

Die flotte Antwort des BKA

 

Sehr geehrte Frau Baumstark, in der Polizeilichen Kriminalstatistik (PKS) wird der Migrationshinter-grund nicht erfasst. Personen, die sowohl die deutsche und als auch eine andere Staatsangehörigkeit besitzen, zählen als Deutsche. Wird derselbe Tatverdächtige innerhalb eines Berichtszeitraumes mit unterschiedlicher Staatsangehörigkeit ermittelt, so wird er zu dem aktuellsten Merkmal erfasst.

 

Nachtrag vom 2.12.: "Bezüglich der Anzahl deutscher Opfer, bei denen mindestens ein Zuwanderer als Tatverdächtiger registriert wurde, werden auf die entsprechenden Daten der Polizeilichen Kriminalstatistik der Jahre 2013 bis 2017 verwiesen:..." Tabelle dazu auf Seite 10 in dieser Antwort

 

Nachtrag vom 12.12.: "Fast jeder dritte Häftling ist inzwischen Ausländer"


16.8.2018

Verdächtigung als Folklore

 

So, nachdem die üblichen Medien fast unisono hinaus posaunten: „Schon mehr als 700 Angriffe auf Flüchtlinge“ im ersten Halbjahr 2018, allesamt „rechts motiviert“, liegt die Bundestagsdrucksache nun vor, auf die sich das Schreckensszenario bezieht.  Darin heißt es: „Im zweiten Quartal 2018 hat es nach Kenntnis der Bundesregierung keine rechtsextremistischen Demonstrationen bzw. Kundgebungen gegeben, die konkret gegen eine geplante oder bereits bestehende Asylbewerber- bzw. Flüchtlingsunterkunft gerichtet waren … Für das zweite Quartal liegen keine Erkenntnisse zu Straftaten vor, die in Zusammenhang mit demonstrativen Ereignissen gegen Flüchtlingsunterkünfte stehen.“ Und: „ Für das erste Quartal 2018 wurde keine entsprechende rechtsextremistische Demonstration nachgemeldet … Für das erste Quartal liegen dem BKA Erkenntnisse zu vier Straftaten vor, die im Zusammenhang mit einem demonstrativen Ereignis und dem Thema Unterbringung von Asylbewerbern stehen. Davon entfallen drei Delikte auf den Phänomenbereich PMK -links- und ein Delikt konnte keinem Phänomenbereich zugeordnet werden.“ 

 

Es lägen aber 35 politisch motivierte Delikte gegen Unterkünfte vor. Davon wurden 33 Straftaten dem Phänomenbereich PMK rechts zugeordnet. Ferner seien 284 politisch motivierte Delikte gegen Asylbewerber/Flüchtlinge außerhalb von Unterkünften verübt worden. Davon wurden 279 Straftaten dem Phänomenbereich PMK rechts zugeordnet. Alsdann folgen Auflistungen von bekannt gewordenen Straftaten. Die Bundesregierung weist in ihrer Antwort darauf hin, dass keine Unterscheidung zwischen Versuch und Vollendung der – stets höchsten angegebenen Deliktsqualität – erfolgt. Bei den 77 aufgeführten „Straftaten gegen Asylunterkünfte“ im 2. Quartal handelt es sich:

 

in 29 Fällen um „Sachbeschädigung“, in 26 Fällen um „Verwenden von Kennzeichen verfassungs-widriger Organisationen“, in neun Fällen um „Volksverhetzung“, in vier Fällen um „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“, in drei Fällen um „Beleidigung“, in zwei Fällen um „Schwere Brandstiftung“, in einem Fall um „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“, in einem Fall um „Vergehen gegen das Gesetz über explosionsgefährliche Stoffe“, in einem Fall um „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“ und in einem Fall um „Körperverletzung“.

 

Bei den 627 aufgeführten Straftaten  „gegen Asylbewerber/ Flüchtlinge“ ohne Unterthema „gegen Asylunterkünfte“ im 2. Quartal 2018 handelt es sich: in 193 Fällen um „Volksverhetzung“, in 110 Fällen um „Beleidigung“, in 73 Fällen um „Körperverletzung“, in 66 Fällen um „Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen“, in 65 Fällen um „Gefährliche Körperverletzung“, in 50 Fällen um „Sachbeschädigung“, in 22 Fällen um „Bedrohung“ und in Einzelfällen um „Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung von Straftaten“, um „Gesetz über Versammlungen und Aufzüge“, um „Waffengesetz“, um „Nötigung“, um „Öffentliche Aufforderung zu Straftaten“, um „Verleumdung“, um „Hausfriedensbruch“, um „Gemeinschädliche Sachbeschädigung“, um „Beschimpfung von Bekenntnissen, Religionsgesellschaften und Weltanschauungsvereinigungen“, um „Vortäuschen einer Straftat“, um „Raub“, um „Missbrauch von Notrufen und Beeinträchtigung von Unfallverhütungs- und Nothilfemitteln“ und – man lese und staune – in einem Fall um „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“ (Fallnummer 255). Dass Frank-Walter Steinmeier nunmehr den Status „Asylbewerber/Flüchtling“ hat, ist zumindest neu.

 

Während sich dem Leser nicht erschließt, was etwa der Missbrauch von Notrufen oder gar die Verunglimpfung des Bundespräsidenten in einer Auflistung von Straftaten gegen Asylbewerber zu suchen haben, soll es aber auch schwerwiegende Vorfälle gegeben haben: ein Fall von „Schwerer Brandstiftung“, ein Fall von „Mord“ und ein Fall von „Totschlag“. Es ist davon auszugehen, dass wenn es sich dabei um vollendete Taten gehandelt hätte, die breite Öffentlichkeit ausgiebig darüber in Kenntnis gesetzt worden wäre. Das Referat Rechtsextremismus beim Generalbundesanwalt hat sich jedenfalls mit entsprechenden Ermittlungsverfahren aus dem 2. Quartal 2018 nicht befasst, „da es am Vorliegen der erforderlichen Katalogtaten oder der besonderen Staatsschutzqualität der Taten fehlte“. Aktuell laufen oben genannten ähnliche Meldungen aus den Bundesländern über den Ticker. Nachrecherchen der Fälle würden das konstruierte Gesamtbild ebenfalls zurechtrücken. Aufgebauschte Verdächtigungen als antifaschistische Folklore sind ja sattsam bekannt.  

 

Nachtrag vom 12.10.: "Zahl der Angriffe auf Asylunterkünfte hat sich in den ersten neun Monaten dieses Jahres im Vergleich zum Vorjahreszeitraum mehr als halbiert." 

 

Nachtrag vom 13.12.: Man scheint sich jetzt um Ehrlichkeit zu bemühen: "Die Zahl der Angriffe auf Muslime und muslimische Einrichtungen ist in diesem Jahr deutlich zurückgegangen, heißt es in einer erneuten Antwort auf eine Kleine Anfrage: "Meistens waren es Beleidigungen und Beschimpfungen, es gab aber auch Sachbeschädigung und Schmierereien." Die Zahl der Verletzten sei aber von 27 auf 40 im Vergleich zum Vorjahresraum gestiegen.


13.8.2018

Angriffe auf Asylsuchende: Wer?

 

Politik und Medien stacheln im Ergebnis mal wieder gegen die deutsche Bevölkerung auf, wie aus den Leserkommentaren bei Tagesschau ersichtlich ist. Auf den Beitrag zu 704 politisch motivierten Angriffen auf Asylsuchende im ersten Halbjahr 2018 will jetzt die Klientel „Rechtsterrorismus“ erkennen. Futter für jene, die ihr Feindbild immer wieder gerne mit Aggression unterfüttern. Klar ist indessen nur wenig. Es geht mal wieder um eine Anfrage der Linksfraktion, die in ähnlichem Stil bereits letztes Jahr gestellt wurde. Auf dieser Seite schrieb ich dazu im März 2017: „Nachrecherche: Die mediale Verarbeitung der vom Bundestag kolportierten Drucksache, deren ‚Erkenntnisse‘ etliche Zeitungen selektiv und großspurig übernommen haben, ist unseriös: Von den 988 Straftaten gegen Asylunterkünfte sind etliche Fälle, inklusive der Täterschaft, gar nicht geklärt und dennoch als politisch motivierte Kriminalität von rechts eingeordnet. Ein falscher Eindruck entsteht auch durch die Zuordnungen der Deliktsart: Ein fremdenfeindlicher Brandanschlag etwa läuft unter ‚Mord‘ (vgl. S. 44 Nr. 868). Tatsächlich kamen laut PNN alle Bewohner ‚mit dem Schrecken davon‘ … Bei den 2.545 ‚Straftaten gegen Asylbewerber und Flüchtlinge‘ handelt es sich nahezu hälftig um eingeordnete Fälle als ‚Volksverhetzung‘ – also keine Gewalttaten gegen Flüchtlinge, wie die Zeitungen dem Leser suggerierten, sondern um strafrechtlich relevante Äußerungen oder Fake News. In erheblicher Größenordnung ging es außerdem um Fälle von ‚Verwenden von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen‘ und um ‚Beleidigung‘.“  

 

Die Fälle, in denen tatsächlich Deutsche für Brände in Asylheimen verantwortlich sind, müssen selbstredend aufs Schärfste verurteilt und geahndet werden; was in obigem Fall mit dem Urteils-spruch „versuchter Mord“ auch erfolgte. Stichproben weiter aufgeführter Fälle ergeben aber Ungereimtheiten: Zum Beispiel hieß es in Bezug auf den Eintrag „01.01.2016 – Ruppertshofen – Schwere Brandstiftung“ bei den Stuttgarter Nachrichten: „Bisher keine Hinweise auf Brand-stiftung.“ Die Auflistungen der Bundesregierung lassen die Herkunftsfrage der Täter außer Acht. Daher kann ein konkretes Fazit gar nicht gezogen und in der Folge Prävention nicht passgerecht geplant werden. Einen Anhaltspunkt zur Aggression innerhalb der Zugewanderten-Szene selbst gab der Chef des baden-württembergischen Landeskriminalamts, Ralf Michelfelder, der gegenüber der Waiblinger Kreiszeitung feststellte, „dass Asylbewerber primär nicht Opfer von Gewalt von außen werden, sondern ganz überwiegend von Gewalt durch das eigene Umfeld“. Eine weitere Verzerrung der Lage erklärte die FAZ vor zehn Jahren: „Je größer die Zahl der eingebürgerten Deutschen ist, umso größer wird die Zahl der kriminalstatistisch erfassten deutschen Tatverdächtigen“, wurde damals der stv. Vorsitzende des Bundes Deutscher Kriminalbeamter, Rolf Jäger, zitiert. „Eine genaue Aussage, welche Kriminalität von in Deutschland geborenen deutschen Straftätern ausgehe, könne seit Jahren nicht mehr getroffen werden. ‚Jede Tat, die einem eingebürgerten Deutschen zugerechnet wird, wird damit der Gesamtgruppe der Deutschen zugerechnet.‘ Die Folge sei, dass ‚hier geborene Deutsche in einem viel höheren Maße kriminalisiert werden, als sie kriminell sind‘.“ Das Dokument der aktuellen Antwort der Bundesregierung scheint noch nicht online zu sein. In welchem Verhältnis es diesmal um „Körperverletzung, Brandstiftung, Sachbeschädigung, Volksverhetzung, Beleidigung, Verstöße gegen das Waffengesetz und andere Delikte“ geht, bleibt nachzuprüfen. Wer die Fälle aus 2016 nachrecherchieren will: Die Auflistung steht ab Seite 8 in dieser BT-Drs.


10.8.2018

Da sind sie wieder: übereifrige Bürokraten

 

„Warum hört man dazu nichts in den Nachrichten? ... langsam wird‘s unheimlich“, fragt ein Leser: Das ist in der Tat gemeingefährlich: „Das Bundeskriminalamt (BKA) hat nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins Focus Ende April zwei verdächtige deutsche Kämpferinnen der Terror-Miliz IS aus dem Gefängnis im nordirakischen Erbil befreit und nach Frankfurt/Main geflogen. Dort mussten die beiden Frauen aufgrund ihrer Gefährlichkeit rund um die Uhr überwacht werden. Ein Haftbefehl des Bundesgerichtshofs lag zum diesem Zeitpunkt nicht vor.“ Diplomatisches Zerwürfnis folgte auf dem Fuß, weil Bagdad über die Rückholaktion nicht informiert wurde, obwohl gegen eine der „Top-Gefährderinnen“ Ermittlungen anhängig sind. Grund: Angekündigtes Selbstmordattentat und Fotos von gekreuzigten Menschen. Die BKA-Leute hätten in ihren Visa-Anträgen sogar falsche Angaben gemacht, um ihren Rückholplan zu verheimlichen. „Staatsschutzbeamte des BKA bekommen seitdem kein Visum mehr. In der Vergangenheit durften sie einreisen, um im Auftrag der Karlsruher Bundesanwalt-schaft IS-Angehörige aus Deutschland zu vernehmen.“ Laut Focus habe das Auswärtige Amt die BKA-Leute nach Erbil geschickt. Gegen die Gefährderin erging erst drei Monate nach ihrer Befreiung aus dem Gefängnis in Erbil Haftbefehl wegen Mitgliedschaft in einer terroristischen Vereinigung. Leser können die Sache nicht fassen: „Irgendwie kommt man sich vor wie in einem Irrenhaus. Wir holen uns diese Verbrecher ins Land, statt sie abzuschieben? Wir zahlen den Flug, Bewachung und wahrscheinlich noch zig Jahre Unterhalt und Wohnung? Dafür geht der deutsche Steuerzahler jeden Tag zur Arbeit? Das kann doch alles nicht wahr sein!“ – „Unglaublich: Deutsche Beamte haben irakische Behörden mit falschen Angaben betrogen? Gefangene befreit und diese hierher gebracht, obwohl sie hochgradige Gefährder sind?“

 

Die Taktik in der Sache erinnert an die Causa Sami A.: Plötzliche Rosinenpickerei in Rechtsfragen und pedantisches Bestehen auf „unseren Fall“, während man im großen Rahmen schon mal Fünfe gerade sein lässt, weil man dafür ja nicht zuständig ist. Dienst nach Vorschrift. Wie der „übereifrige Bürokrat“ und „unbeirrbar Funktionierende“, den schon Hannah Arendt beschrieb: „…kein fanatischer Überzeugungstäter, sondern eher einer, der aus Gedankenlosigkeit, aus der Unfähigkeit, Gut und Böse zu unterscheiden, aus dem Gehorsam gegenüber den an ihn ergangenen Befehlen zu einem willigen Werkzeug der Vernichtungspolitik für Millionen Menschen geworden war.“ 


Nachtrag: Im Kommentarbereich zum Beitrag ist ja jetzt was los: unten nachsehen.

27.7.2018

"Die Axt an dieses Gemeinwesen"

 

Der Redaktionsleiter der WAZ Essen hat anscheinend die Faxen dicke und das ist gut so. Sein Kommentar zum versuchten Ehrenmord eines syrischen Clans bei Essen: "Die kulturell bedingte Selbstverständlichkeit ist verstörend ... Der Fall ist zudem eine bodenlose Unverschämtheit gegenüber dem Gastland, das diese so genannten Flüchtlinge aufnahm und seither in der Regel auf Kosten der Allgemeinheit versorgt." Beteiligte wüssten, dass so was in Deutschland höchst unerwünscht ist: "Es kümmert sie nicht." Die Gewaltkultur, vor der sie angeblich flohen, sei mitgebracht und werde hier weiter ausgelebt – nicht von allen, aber von zu vielen. Man habe einen schweren Fehler gemacht, aus Humanitätsimpuls heraus faktische Einwanderung ohne Prüfung zu gestatten. "Die Hoffnung, mit sozialarbeiterischen Mitteln ein Umdenken auf breiter Front zu bewirken, ist naiv, viel zu teuer und birgt unverantwortliche Risiken." Gutwillige sollten endlich ihre falsche Toleranz überdenken, die nichts weiter sei als das Relativieren hart erkämpfter Freiheitsrechte. Das rückständige Geschlechterverständnis vieler Zuwanderer habe in einer modernen Gesellschaft nichts verloren. "Es ist immer wieder erstaunlich, dass dieser Umstand gerade von solchen Zeitgenossen verniedlicht oder gar geleugnet wird, die ihre emanzipatorischen Einstellungen sonst wie eine Monstranz vor sich hertragen." Chapeau!


12.6.2018

Klartext des Tages

 

Anonyme Kriminalstatistiken und "politische Schönwetterreden" werden der Realität nicht gerecht. Taten in Freiburg und anderswo rücken die Opfer in den Mittelpunkt. "Das erwarte ich auch von der Politik … Wir müssen weg vom Täterschutz zum Opferschutz."

 

Ralf Kusterer, Vorsitz Deutsche Polizeigewerkschaft BW - Siehe auch: Gewerkschaft der Polizei in Bayern kritisiert nach dem Angriff eines Asylbewerbers auf Polizisten die Bundespolitik: "Nach dem Angriff auf drei Polizeibeamte in Landshut und dem Versuch des nigerianischen Asylbewerbers auf unsere Kollegen zu schießen, ist das Maß nicht nur voll, sondern längst übergelaufen ...  Solche Vorfälle duldeten keinerlei Nachsicht mehr." Gewalt gegen Polizisten u.a. in Hannover, in Dresden, in Lauchhammer, in Göttingen, in Duisburg, in Münster.


23.5.2018

Spuckschutz-Scheiben für Busfahrer

 

Am Pfingstsonntag attackierte eine Gruppe Jugendlicher einen Busfahrer derart, dass er sich in ärztliche Behandlung begab. Künftig sollen neue Busse mit „Spuckschutz-Scheiben“ ausgestattet werden. „Zum Glück würden Fahrer des Unternehmens vergleichsweise selten angegriffen, im vergangenen Jahr beispielsweise vier bis sechs Mal, so eine Sprecherin zur WAZ.“ Bei der Ruhrbahn werden Busfahrer schon länger durch Sicherheitsglas geschützt. „Die Palette reicht von Bedrohungen, Beschimpfungen bis hin zum versuchten Überfall, Anspucken und sonstigen Angriffen“, berichtet eine Pressesprecherin dem Westen: 2016 wurden Fahrer 51 mal angegangen. Weitere Fälle: In Berlin bekam ein Busfahrer eine Faust ins Gesicht. In Frankfurt zerrten zwei Männer, nachdem sie sich geweigert hatten ihre Fahrscheine vorzuzeigen, einen Busfahrer aus dem Fahrzeug und schlugen auf ihn ein. „Als der 49-Jährige am Boden lag, habe ihm einer der Täter eine Schusswaffe an den Kopf gehalten und ihm mit dem Tod gedroht.“ In Wuppertal schlug ein aufgebrachter Fahrgast auf den Busfahrer ein und sprang gegen seinen Körper. In S- und Regionalbahnen ist es nicht minder schlimm. Schöne neue Welt. 

 

Nachtrag vom 18.6.: Mann will Zugbegleiterin aus der Bahn zerren und Jugendliche schlagen Lokführer ins Gesicht. Gewalt auch gegen anderen Zugbegleiter. Außerdem: "Schwarzfahrer schleift Kontrolleurin über Bahnsteig" und: Fahrgast würgt Zugbegleiterin. Siehe auch diesen absurden Überfall auf eine S-Bahn bei Magdeburg. 

 

Nachtrag vom 9.8.: "Beiß- und Spuckattacken gegen Polizisten nehmen dramatisch zu ... Polizisten des Bundes und in mehreren Bundesländern berichteten WELT von gezielten Versuchen, Kollegen in den Mund zu spucken. Festgenommene verletzen sich demnach absichtlich im Mund oder der Nase, um den Speichel mit Blut anzureichern." Effekt: Beleidigung, Angewidertsein und "auch ein sehr realistischer Gefahrenherd". 

 

Nachtrag vom 12.10.: Männer greifen Reisende in einer S-Bahn an: "Ein 24-Jähriger kam mit Nasenbeinbruch ins Krankenhaus ... Das Quartett, ein Äthiopier und die drei Somalier, gingen gemeinsam auf weitere Reisende los. Einem Berliner, der sich über eine angezündete Zigarette beschwerte, soll ein Mann aus der Personengruppe unvermittelt mit dem Fuß gegen den Hals getreten haben..." Außerdem: "Gemütliche Verfolgung - Schwarzfahrer läuft ganz gemächlich der Polizei davon." Und: Türkischstämmiger Kampfsportler prügelt Fußgänger tot. 

 

Nachtrag vom 14.11.: "Die Polizei hat am Freiberger Bahnhof in einem Zug einen Marokkaner (20) und einen Libyer (27) festgenommen. Sie hatten zuvor für massiven Ärger gesorgt. Zunächst belästigten die beiden zwei weibliche Fahrgäste (22, 31) laut Polizei durch „übertriebenes Flirten“. Als eine Zugbegleiterin einschreiten wollte, hielt sie der Marokkaner fest und küsste sie auf die Stirn, währenddessen sein libyscher Kumpel Reizgas versprühte.


7.5.2018

Wozu noch diese Regierung?

 

Auf ihrer Website gut-leben-in-deutschland.de gibt die Bundesregierung mächtig damit an, im Rahmen eines Bürgerdialogs auf die Sorgen der Bürger einzugehen. Beim Thema Sicherheit heißt es noch nachvollziehbar zu den Indikatoren: „Sich im eigenen Umfeld sicher fühlen, zu jeder Tages- und Nachtzeit ohne Sorge unterwegs zu sein - das war den Menschen im Dialog wichtig. Ob an öffentlichen Plätzen, zu Hause, in Bussen oder Bahnen. Sie wollen sich geschützt wissen, von einer gut ausgestatteten Polizei und einer durchsetzungsfähigen Justiz.“ Im Bericht dazu lässt sich die Bundesregierung dann über die „affektive Kriminalitätsfurcht“ in der Bevölkerung aus: „Konkret untermauern konnten die Befragten ihre subjektive Wahrneh-mung jedoch nicht“ - was zur Aufforderung verleitet, Opfer von Straftaten mögen sich doch bitte als allererstes in einen Bürgerdialog mit der Bundesregierung begeben, um deren Vorurteile auszuräumen. Die meint weiterhin: „Es handelt sich daher meist um latente Kriminalitätsfurcht mit unspezifischen Angstgefühlen, die mit der objektiven Bedrohung durch Kriminalität in den Regionen nicht deckungsgleich ist.“ Kürzer hätte man schreiben können: Wir nehmen euch nicht ernst. Wie die Bürgerin, die schrieb: „Sicherheit im täglichen Leben ist mir wichtig. Ich möchte ohne Angst in öffentlichen Verkehrsmitteln reisen, mich auch in Parks und Nebenstraßen sicher fühlen. Die Präsenz der Polizei müsste hierfür erheblich verstärkt werden.“ Reaktion der Politik: „Das Zitat der Bürgerin zeigt ein bekanntes Dilemma auf: Das Sicherheitsempfinden der Menschen ist ein wesentlicher Aspekt von Lebensqualität. Es stimmt jedoch nicht immer mit der Kriminalitätslage überein.“ Neutraler Gradmesser sei die Polizeiliche Kriminalitätsstatistik. Zu deren Aussagekraft sehe man gerne hier nach. Wer die üblich gewordenen „Zwischenfälle“ negiert, kann sich bequem zurücklehnen: „Was tut die Bundesregierung? Das subjektive Sicherheitsgefühl der Menschen ist durch politische Maßnahmen nur indirekt beeinflussbar“, heißt es sodann im Bericht respektive in der unverschämten Unzuständigkeitserklärung.  

 

Nachtrag vom 8.5.: Die verantwortungslose Regierungsstrategie, die erodierende Sicherheitslage zu leugnen und zu Recht besorgten Bürgern die realistische Wahrnehmung abzusprechen, wird erneut im braven vorauseilenden Gehorsam von der deutschen Presse umgesetzt: "Realität gegen gefühlte Wahrheit", titelt etwa web.de. Die Fakten kann sich jeder Bürger aneignen, der das Blaulicht Presseportal bedient und etwa das Wort "Messer" in der Suchzeile oben rechts eingibt. Dass die täglichen Attacken nicht in die stets beschworene Kriminalitätsstatistik einfließen, wird hier deutlich: "Landtag debattierte über die Forderung der GdP – Messerangriffe in der PKS erfassen ... Anders als bei Schusswaffen wird die Verwendung eines Messers oder anderer Stichwaffen bei einer Straftat derzeit in der PKS nicht erfasst."  

 

Und aus einem Beitrag bei n-tv: "Doch die Schlüsse, die sich aus der PKS ziehen lassen, haben recht enge Grenzen. Die Aussage, Deutschland sei sicherer geworden, beruht einzig auf der Tatsache, dass die Statistik Fälle anzeigt, die auch registriert, also angezeigt wurden. Straftaten, bei denen Opfer nicht zur Polizei gehen, fallen durch das Raster." Kriminalität spiele sich oft unter Ausschluss der Sicherheitsbehörden ab. "Bei Körperverletzung werden demnach nur 36 Prozent der Fälle zur Anzeige gebracht, bei Sexualdelikten gehen laut dieser Studie gar nur sechs Prozent zur Polizei ... Die Statistik enthält viele Dinge nicht, die das Sicherheitsgefühl aber sehr wohl berühren." Einige Verkehrsdelikte und Ordnungswidrigkeiten sind ebenso wenig berücksichtigt wie politisch motivierte Straftaten, etwa Terrorismus. Außerdem stimme die Zahl der Straftaten in der PKS nicht mit der Zahl der Ermittlungsverfahren bei den Staatsanwalt-schaften überein. Dort lägen 20 Prozent mehr Fälle vor, als in der PKS aufgeführt sind. "Auffällig stark gestiegen ist die Zahl der Sexualdelikte." Syrer, Afghanen und Iraker tauchten häufiger in der Statistik auf. Politische Gewalt: "Die Statistik zählt einen starken Rückgang bei Fällen aus dem rechten Spektrum und einen starken Anstieg im linken."  


13.4.2018

Gefährliche Arglosigkeit

 

Es wird wohl für all jene ein traumatischer Schock mit Langzeitwirkung sein, die am belebten Hamburger Jungfernstieg miterleben mussten, wie ein 33-Jähriger aus dem Niger seine Tochter und frühere Lebenspartnerin am helllichten Tag geradezu abgestochen hat. Wie man heute Morgen im Radio hören konnte, brachen etliche Passanten in Tränen aus. Ein Krisendienst für seelsorgerische Betreuung wurde bestellt. Die Traumatisierung wird umso größer sein, je mehr sich die Beteiligten vom öffentlich-rechtlichen Rundfunk und von bekannten Printmedien eine Arglosigkeit bezüglich der Sicherheitslage einreden ließen und aufgrund ihres völligen Unvorbereitetseins noch zusätzlich psychisch überrumpelt wurden. Bei Spiegel Online, wo man kaum eine Gelegenheit verpasste „besorgte Bürger“ an den Pranger zu stellen, heißt es nach der Tat in Hamburg: „Das übersteigt jede vorstellbare Grausamkeit.“ Von Selbstreflexion weit entfernt stellt man lediglich auf die eigene begrenzte Vorstellungskraft und gewollte Desinformiertheit ab; unter Ausblendung aller grausamen Fakten, mit denen sich völlig zu Recht besorgte Bürger schon längst auseinandersetzen. Wer auf bis 2015 tatsächlich schwer vorstellbare Eventualitäten vorbereitet ist, wird vernünftigerweise wesentlich vorsichtiger agieren und womöglich einer Situation wie dieser am Wuppertaler Bahnhof entgehen können. Das von Sicherheitsexperten beklagte „andere Rechts- und Gesellschaftsverständnis“ bahnt sich wegen der allgemein gepflegten Ignoranz landesweit seinen Weg. Wer sich aber weigert Gefahren zur Kenntnis zu nehmen, sollte von jeder verantwortlichen Tätigkeit – inklusive Erziehung eigener Kinder – entbunden werden. Dazu gehören jene Mitglieder des Berliner Senats, die laut FAZ nach dem Motto verfahren: „Gefährliche Plätze dürfen dort nicht mehr so heißen, weil ansonsten der Eindruck entsteht, gefährliche Plätze könnten tatsächlich gefährlich sein.“ Flensburg, Preetz und Essen lassen grüßen.

 

Nachtrag: Hamburg: Erneut Messerattacke mit Schwerverletztem. Neukölln: 15 Personen greifen Homosexuellen an. Fulda: Polizeibekannter Afghane randaliert vor Bäckerei und greift Personen an, bis er von der Polizei erschossen wird. Erbach: "Blutrache" unter Albanern. Anschlussstelle Düren: Fahranfänger bedroht LKW-Fahrer mit Jagdmesser. Rendsburg: Frau wird von ihrem Mann schwer mit einem Messer verletzt. Nürnberg: Vor einer Gaststätte gibt es eine Messerstecherei. Geislingen: Drei "Buben" hatten sich schwarz angezogen und schossen mit Druckluftwaffen umher, Messer im Gepäck. Mainz: Bereits aufgefallener Mann hält ein 20 cm langes Küchenmesser mehrfach in die Überwachungskamera am Polizeirevier. Pforzheim: 38-Jähriger wird durch Messerangriff lebensgefährlich verletzt. Kriftel: Ein "Frankfurter" aus Tunesien bedroht Spaziergänger mit einem Messer. Marburg: Augenscheinlich nordafrikanische Migranten liefern sich im Gleisbereich eine Schlägerei mit Messereinsatz. Bochum: 32-Jähriger wird durch Messerstich verletzt. Hildesheim: Türsteher sticht einem 21-Jährigen in die Rippen, verfolgt einen 18-Jährigen und tritt diesem mit dem beschuhten Fuß in das Gesicht. Der 21-Jährige wird notoperiert. Westerburg: Syrer sticht auf Afghanen ein. Moers: Iraker verletzt ebenfalls irakischen Jungen mit einem Messer lebensgefährlich. Berlin: 31-Jähriger wird mit Messer angegriffen, als er einen Brief einwerfen will. Gablenz: 17-Jähriger verletzt seine Mutter mit Schwert. Köln: Zwei Leichen in Kölner Restaurant (mehr dazu). Pirna: "Zwei Jugendliche mit Messer verletzt." Das ist eine unvollständige Auflistung der Fälle der letzten drei Tage. Correctiv fabuliert derweil: "Faktencheck: Nein - Kein 'dramatischer' Anstieg von Messer-Attacken." Aktuelle Zahlen der Polizeidirektion Osnabrück: Straftaten mit Messer in der Region von 2013 auf 2017 um 50 Prozent gestiegen. Übrigens: "Aktuell würden Messerstiche 'immer noch als gefährliche Körperverletzung gewertet'. Dafür gebe es zwar eine Höchststrafe, aber eben keine Mindeststrafe. Erst wenn jemand getötet wurde, werde die Tat als Totschlag oder Mord bewertet. 'Und das ist falsch, denn es ist purer Zufall, ob nach einem Messerstich jemand tot ist oder nicht.'" Deutsche Polizeigewerkschaft DPolG im Stern 


3.4.2018

Gefährdete Helfer: Datenschutz geht vor?

 

Die Migrationsamtsleiterin von Dresden behauptet, dass „die Bestimmungen des Datenschutzes und das Recht auf informelle Selbstbestimmung höher zu bewerten seien“ als „konkrete Hinweise auf die Gefährlichkeit von Klienten“. Auch wenn ihr die Gesetzeslage Recht zu geben scheint, ist die Anwendung bei Interessenkonflikten zwischen Datenschutz und Sicherheit in dieser Absolutheit nicht ausgemacht. Wer die veränderte Lage seit September 2015 in Verbindung mit dem Recht auf körperliche Unversehrtheit berücksichtigt, kann durchaus zu einer anderen Einschätzung kommen. Es geht um die „mutmaßliche“ Vergewaltigung einer Sozialarbeiterin (s. Nachtrag vom 10.4.) durch einen polizeibekannten syrischen Asylbewerber während eines Hausbesuchs. Seit letzter Woche steht er vor Gericht. Wer sich unter der oben erwähnten Abteilungsleiterin für den Bereich Migration eine Gutmenschin vorstellt, liegt klar daneben. MDR Aktuell: Man „versuche eine Handreichung für Sozialarbeiter zu erarbeiten“, aber es werde in der sächsischen Landeshauptstadt auch künftig kein gemeinsames Sicherheitskonzept geben, antwortet diese kaltschnäuzig auf eine Anfrage der Caritas. Die sorgt sich nun, auch wenn besagte Sozialarbeiterin nicht in deren Auftrag unterwegs war.  

 

Erschreckende Gleichgültigkeit

 

Die Caritas wurde inzwischen selbst aktiv und eröffnete ein neues Asylberatungsbüro für Gespräche zwischen Sozialarbeitern und Asylbewerbern, berichtet die Sächsische Zeitung: um Hausbesuche von Mitarbeiterinnen in „kritischen Fällen“ zu umgehen. Trotzreaktionen der Stadt als Auftrag-geberin der Flüchtlingssozialarbeit auch dazu: Man werde „künftig an den Hausbesuchen festhalten“. Begründung des Sozialreferenten: „Denn Flüchtlingen falle es oft schwer, notwendige Beratungen und Hilfen in Anspruch zu nehmen. Der persönliche Kontakt im vertrauten Wohnumfeld sei individuell und bedarfsgerecht.“ Die Anfrage der Caritas, „bei womöglich gefährlichen Fällen vorab vom Sozialamt einen Hinweis zu erhalten“, wiegelte der Sozialreferent ab: „Innerhalb einer Organisation, wie dem Jobcenter oder dem Sozialamt, sind Vermerke über verbale oder körperliche Angriffe in den Akten möglich. Wir können sie aber nicht nach draußen geben. Das widerspricht dem Recht auf informelle Selbstbestimmung.“ Sein Rat an die freien Träger: das Erstgespräch stets zu zweit, bei Bedarf im Sozialamt, abzuhalten und von dort gemeinsam den Weg zur Unterkunft zurückzulegen. Das schaffe eine „gute Basis“. Der Betreuungsschlüssel für die Träger wird allerdings nicht erhöht. Das Angebot an die freien Träger: eine Schulung durch die Polizei zum Thema Gewaltschutz. Die faktische Gleichgültigkeit seitens Verantwortlicher gegenüber dem Wohlergehen angestellter Helfer bei gleichzeitigem Einräumen maßloser Privilegien an die Klientel ist erschreckend. Erfahrungsgemäß ist nicht auszuschließen, dass die zu Beratenden, sollten sie in manchen Fällen nicht mehr zuhause aufgesucht werden, via Taxi auf Steuerzahlerkosten ins Beratungsbüro chauffiert werden. Schamlose Geschäftemacherei einerseits und an Götzendienerschaft grenzende Hörigkeit andererseits haben es Posteninhabern in diversen Institutionen längst ermöglicht, strukturellen Rassismus einzuführen; wenigstens bei der Vergabe von Dienstleistungen. Man sollte genau unter diesem Motto dagegen aufstehen.  

 

Zur informationellen Selbstbestimmung 

 

Im Grundgesetz ist das Recht auf informationelle Selbstbestimmung nicht explizit geregelt, heißt es bei Grundrechteschutz: „Das Bundesverfassungsgericht hat es in seinem Volkszählungs-Urteil (1983) aus dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht entwickelt und versteht es als eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts.“ Es gilt aber Gemeinschaftsbezogenheit: „Grundsätzlich muss daher der Einzelne Einschränkungen seines Rechts auf informationelle Selbstbestimmung im überwiegenden Allgemeininteresse hinnehmen.“ Wesentlich ist: „Das Recht auf informationelle Selbstbestimmung wird also nur soweit gewährt, wie ‚nicht die Rechte anderer verletzt und nicht gegen die verfassungsmäßige Ordnung oder das Sittengesetz‘ verstoßen wird … Dabei verlangt das Bundesverfassungsgericht vom Gesetzgeber eine Abwägung zwischen dem Geheimhaltungsinteresse des Betroffenen und dem öffentlichen Informationsinteresse der verarbeitenden Stelle.“  Hans Peter Bull meint sinngemäß in seiner Ausarbeitung: Es ist zu einfach gedacht, den Datenschutz als Gegenpol zur Sicherheit zu verstehen und ersterem das Etikett der freiheitsfördernden und letzterem der freiheitsgefährdenden Maßnahme anzuheften. „Die Unklarheit über die Ziele führt zu Ungenauigkeiten und Widersprüchen bei der Auslegung und Anwendung der einzelnen Rechtsnormen und belastet auch die rechtspolitische Diskussion stark.“ Es habe jedenfalls Konsequenzen, „wenn man den Anspruch auf informationelle Selbstbestimmung entgegen den sozialen Notwendigkeiten verabsolutiert“. Die Konsequenz aus September 2015 jedenfalls scheint zu sein, dass die Wahlfreiheit aufgrund der erodierenden Sicherheitslage zunehmend abnimmt.

 

Und München?

 

Aus München ist zur Lage von Sozialarbeitern nichts weiter an die Öffentlichkeit gedrungen. Die Süddeutsche Zeitung im Dezember: „Weil Sozialarbeiter der Stadt immer öfter bedroht werden, sollen sie in Unterkünften und Heimen nur noch arbeiten, wenn Sicherheitskräfte sie begleiten. Menschen, die die Unterstützung von Sozialarbeitern benötigen, müssen nun von sich aus in die Behörden gehen.“ Eine Recherche vor Ort wäre sicherlich aufschlussreich.  

 

Nachtrag vom 10.4.: "Flüchtling von Vergewaltigungsvorwurf an Sozialarbeiterin freigesprochen ... Grund: Dem 21-jährigen Syrer konnte kein Tatvorsatz nachgewiesen werden ... Das Dresdner Jugendschöffengericht sah es vermutlich nicht als erwiesen an, dass der angeklagte Syrer Omasr A. den Widerwillen der 44-jährigen Sozialarbeiterin als solchen erkannte ... Auch wenn das Urteil schwer nachzuvollziehen ist, ist es ein rechtsstaatliches Urteil, sagt Geert Mackenroth ... Polizeimitteilung vom vergangenem November, in der ohne richterliches Urteil von einer Vergewaltigung gesprochen wurde, sei vielleicht missverständlich." 


16.3.2018

Kriminelle Macht

 

In Berlin wurden mehrere Polizisten festgenommen: Vorwurf: „...von Kriminellen seit langer Zeit Schmiergelder angenommen zu haben. An der Aktion waren Spezialkräfte beteiligt, da die beschuldigten Beamten bewaffnet sind.“ Es geht um Organisierte Kriminalität, so die Berliner Zeitung: „Darüber spricht man nicht gerne, aber so läuft’s.“ (SPD-Abgeordneter)  


9.3.2018

Dialog zur Öffentlichen Sicherheit

 

Interessant zu wissen: Ende Juni findet erstmals der „Gesellschaftliche Dialog Öffentliche Sicherheit: 1. Berliner Kongress für wehrhafte Demokratie“ im Berliner Humboldt Carré statt. Kongresspräsident ist Wolfgang Bosbach. Diskutiert wird in parallelen Foren zu bestimmten Leitfragen. Vormittags ist für das Forum IV „Erfahrung“ auch Tübingens Oberbürgermeister Boris Palmer angekündigt. Die zugehörige Leitfrage: „Terror in Berlin, G20-Chaos in Hamburg – Haben Sicherheitsbehörden richtige Schlüsse gezogen und wie werden sie umgesetzt?“ Nachmittags geht es um „Lösungen der Wirtschaft“; zu den Themen „Schutz kritischer Infrastrukturen“ und „Neue Technologien zum Schutz der Sicherheit der Bürger vor Bedrohungen“. Schließlich erarbeitet man Umsetzungsmöglichkeiten der besprochenen Veränderungsszenarien. Hierfür ist unter anderen der Vorsitzende des Chaos Computer Clubs, angefragt. Über die Ergebnisse referieren Bosbach und Innenminister Joachim Herrmann. Nachbericht des Dialogs Die Veranstaltungsankündigung klingt engagiert. Ob auch der dringlichste Handlungsbedarf zur Sprache kommt, bleibt abzuwarten. Gemeint sind Fälle inzwischen alltäglicher Gewalt, die jüngst passiert sind in Bonn, in München, in Hamburg, in Berlin, in Hannover, in Ossendorf, in Jena, in Goslar, in Bremen, in Hemelingen, in Mönchengladbach, an der Sternschanze, in Regensburg, in Ingolstadt, in Velbert, in Köln oder in Detmold. Sexuelle Übergriffe gehen ebenfalls unbegrenzt weiter. So zum Beispiel in Bochum, in Hamburg, in Wersten, in Rissen, in Viersen, in Wilhelmsburg, in Vahrenheide, in Düsseldorf, in Stuttgart, im Zug ALX, in Pforzheim, in Niederdollendorf oder in Mainz

 

Nachtrag vom 10.3.: "Fünf Jugendliche beschossen in Gröpelingen zwei 15 und 16 Jahre alte Mädchen vermutlich mit einer Schreckschusswaffe." Außerdem: "Zwei junge Männer sind nach einem Diskothekbesuch in der Gießener Innenstadt angegriffen und verletzt worden, einer von ihnen schwer." St. Pauli: "Ein Mann (25) ist im Streit auf einen anderen Mann (29) losgegangen und verletzte ihn mit einem Messer schwer im Gesicht." Oldenburg: 17-Jähriger bei Messerattacke lebensgefährlich verletzt. Neukölln: "Homosexueller mit Messer attackiert." Münster: Mann mit Messer schwer verletzt. Rosenheim: "In Oberbayern stach ein 22-Jähriger in einer Disko auf eine junge Frau ein."  Stralsund: 33-Jährige wird von 20-Jährigem mit Messer schwer verletzt. Warendorf: 57-Jähriger geht mit seinem Hund am Feldmarksee spazieren. Gegen 18:15 Uhr wird er aus einer Gruppe junger Erwachsener heraus angepöbelt, von hinten angegriffen und zu Boden geworfen, auf ihn eingetreten und ihm seine Geldbörse entwendet.

 

Nachtrag vom 11.3.: Hannover: 33-Jähriger bei unvermitteltem Messerangriff lebensgefährlich verletzt. Nürtingen: 50-Jährige von Rumäne sexuell missbraucht und weitere Vorfälle. Hamburg: 93-Jährige wird in ihrer Wohnung in der Anlage eines Pflegeheims schwer verletzt mit mehreren Stichwunden im Oberkörper aufgefunden. Frankenthal: 13-jähriger Syrer folgte 17-Jähriger zum Bahnsteig. "Unmittelbar vor dem Einfahren eines ICE in den Hauptbahnhof schubste der Junge die Geschädigte in Richtung der Bahngleise." Ludwigshafen: Zwei junge Leute werden auf dem Heimweg "von 3-4 männlichen, ausländisch sprechenden Personen ... grundlos angegriffen". Saarbrücken: 21-Jährige wird auf dem Nachhauseweg von drei jungen Männern in die Enge getrieben. "Einer aus der Gruppe schnappte sie am Arm und zerrte sie zu sich. Während die  Komplizen lachend daneben standen, begrapschte der Dritte das Opfer am ganzen Körper." Weitere Grapschattacken in Dresden und in Würzburg.  


24.1.2018

Schüler getötet

 

Einen sachlichen Bericht über die schlimme Tat in Lünen bringt die FAZ. Im Zuge der auffällig zunehmenden Bewaffnung von Jugendlichen mit Messern hierzulande (auch an Schulen) sowie der stetig steigenden Gewalttaten anlässlich von Nichtigkeiten bliebe es nicht aus, sich ungeschminkt mit Enkulturation und Akkulturation zu befassen, wollte man der Entwicklung strategisch was entgegen-setzen. Herkunft und Elternhaus von Beteiligten ist logischerweise von wesentlicher Relevanz.  

 

Speziell bei der WAZ heißt übrigens das Opfer „Ben“ und der Täter „Peter“.

 

Nachtrag: Während Deutschlands bekanntester Hofkriminologe mal wieder mit einer Beruhigungspille unterwegs ist und den "Wandel der Erziehungskultur: mehr Liebe, weniger Hiebe" betont, der auf schon länger hier lebende Familien sicherlich zutrifft, grassiert die Messergewalt weiter. Meldungen vom heutigen Tag: aus München, aus Eutin, aus Meiningen, aus Gießen (vorletzte), aus Kiel, aus Bonn, aus Berlin oder aus Wiesbaden (3.). Die Polizeigewerkschaft fordert indessen eine "Messer-Statistik". Was daraus dann seitens der Psychiatrie gefolgert werden kann, ist schon öffentlich: "Das Messer wird ganz häufig als Tötungsinstrument genutzt. Das ist also keine besonders brutale Variante einer Tötung." (?!)