10.12.2019

Tag der Menschenrechte

 

Zum heutigen Internationalen Tag der Menschenrechte gibt es vor allem zu sagen: Wer erwachsenen Menschen von vornherein nicht zutraut Verantwortungssubjekt zu sein und ihnen in der Folge alles abnimmt, wer sie nicht als „Subjekte … möglicher Verbindlichkeiten respektiert“ oder wer menschenrechtswidriges Verhalten via Vergabe von Etiketten zu entschuldigen sucht, der hat auch vor dem grundlegenden Wesenszug der Menschenrechtserklärung keine Achtung.  


6.12.2019

Menschenrechtsferne Außenpolitik

 

Appell iranischer Frauen an die Bundesregierung: Im Iran herrsche seit 40 Jahren ein islamisches, barbarisches Regime mit praktizierter "Geschlechterapartheid gegenüber Frauen", Unterdrückung der freien Meinungsäußerung, Mord an Tausenden Menschen, Steinigung von Frauen, Hinrichtung von Homosexuellen. "Die deutschen Regierungen und andere europäische Regierungen haben das immer wieder verharmlost, immer wieder mit diesem Regime zusammengearbeitet." Deutschlands Politik habe "das Regime gestärkt und die freiheitlichen Kräfte im Iran allein gelassen". Der Appell fordert, "zu einer Außenpolitik zurückzukehren, die den Menschenrechten verpflichtet" ist. "Des Weiteren müsse die Bundesregierung den Zusammenhang zwischen Außenpolitik gegenüber dem iranischen Regime und innerer Sicherheit Deutschlands erkennen und dementsprechend handeln."


14.11.2019

Die UN-Sonderermittlerin ist sauer…

 

...und zwar richtig. Agnès Callamard hatte nämlich in ihrem Bericht zur Ermordung des Regime-kritikers Jamal Khashoggi unabhängige Ermittlungen gegen saudi-arabische Regierungsvertreter gefordert. Anstatt dem nachzukommen, hofierten aber diverse Staatschefs den Kronprinzen bei ihrem Gipfel in Osaka. Man habe dort „fröhlich in die Kamera“ gewunken. Auch Angela Merkel und Emmanuel Macron hätten sich „dieser Travestie angeschlossen“ und damit die Chance verspielt, „Mut und moralischen Charakter“ zu beweisen. Im Prinzip sei das eine „stillschweigende Komplizenschaft“ und ein Beweis für die „Feigheit der internationalen Gemeinschaft“.


14.11.2019

Die „eigenartige Präferenz“ der Tagesschau

 

Das Öffentlich-Rechtliche hat sich in Bezug auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) die Überschrift „Auch Gewalttätige sind schutzwürdig“ ausgedacht. Es geht um einen afghanischen Staatsangehörigen, der als unbegleiteter Minderjähriger nach Belgien einreiste und sich dort im Unterbringungszentrum an einer Schlägerei „beteiligte“, wie es bei der Tagesschau unaufgeregt klingt. Der Leiter des Unterbringungszentrums schloss ihn daraufhin für die Dauer von 15 Tagen vom Anspruch auf materielle Hilfe in der Aufnahmestruktur aus. Curia berichtet konkreter: „In dieser Zeit verbrachte Herr Haqbin die Nächte nach eigenen Angaben in einem Brüsseler Park bzw. bei Freunden“ – trotz einer ihm ausgehändigten Liste mit Obdachlosenheimen.

 

Hilfsbereite Anwälte waren augenblicklich zur Stelle. Beim EuGH angelangt stellte dieser fest: Sanktionen dürfen die Befriedigung elementarster Bedürfnisse nicht einschränken und müssen in jedem Fall einen würdigen Lebensstandard dauerhaft belassen. Das entspricht selbstredend den menschenrechtlichen Anforderungen. Nicht zwingend logisch und daher fragwürdig ist folgende Entscheidungsbegründung: „Die für die Aufnahme von internationalen Schutz beantragenden Personen zuständigen Behörden müssen in geordneter Weise und eigener Verantwortlichkeit einen zur Gewährleistung eines solchen Lebensstandards geeigneten Zugang zu den im Rahmen der Aufnahme gewährten Leistungen anbieten. Sie dürfen sich also nicht, wie es die zuständigen belgischen Behörden in Betracht gezogen haben, damit begnügen, dem ausgeschlossenen Antragsteller eine Liste privater Obdachlosenheime auszuhändigen, die ihn aufnehmen könnten.“

 

Was ist ungeordnet und verantwortungslos daran, Unruhestiftern eine Liste alternativer Unter-bringungsmöglichkeiten zu überreichen und warum berücksichtigt der EuGH nicht dessen Eigenverantwortung, die Angebote wahrzunehmen? Oder geht der Gerichtshof etwa davon aus, dass Obdachlosenheime keinen würdigen Lebensstandard gewährleisten? Wo bleiben in diesem Fall die Anwälte, die sich eines Mandats für in Obdachlosenheimen untergebrachten Menschen annehmen und sie dabei unterstützen, sich bis zum EuGH hoch zu klagen? Und was ist mit den schutzwürdigen Interessen der anpassungsbereiten Bewohner, die regelkonform in der Einrichtung leben? Was wohl lernen die neu Zugezogenen aus den europäischen Richtersprüchen? Ein Leserkommentar zur Sache: „Auch Gewalttätige sind schutzwürdig … Eine eigenartige Präferenz.“ Was die Tagesschau übrigens wegließ: Der Täter war am 18. April 2016 in einen Kampf zwischen Bewohnern verschiedener ethnischer Herkunft verwickelt. Die Polizei musste eingreifen, um diesen zu stoppen, und verhaftete Herrn Haqbin mit der Begründung, dass er einer der Anstifter dieser Schlägerei war: nachzulesen in der ausführlichen französischsprachigen Version bei Curia (Übersetzungshilfe: deepl.com).


17.7.2019

USA: Neue Menschenrechtskommission

 

Bei der Bundeszentrale für politische Bildung beklagte schon 2008 ein Beitrag zu „Idee und Anspruch der Menschenrechte im Völkerrecht“ die Aushöhlung der ursprünglichen Menschenrechts-idee: Mit „großem Eifer“ habe man einen Vertrag nach dem anderen in Kraft gesetzt. „Selbst die Regierungen haben den Überblick über die sich vielfach überschneidenden und teilweise auch widersprüchlichen Verpflichtungen verloren. Weniger wäre mehr gewesen. Die Klarheit des Programms der Allgemeinen Erklärung von 1948 ist einer eher diffusen normativen Gemengelage gewichen.“ In diese weit interpretierbare Gemengelage sind bekanntlich Vereine und NGOs gestoßen, die im Rahmen der Durchsetzung ihrer spezifischen Interessen stets menschenrechtliche Argumente bemühen und dabei ihrer Klientel übermäßige Ansprüche einreden, derer sie vorher nie bedurfte. Im Zuge dessen hat sich die gesellschaftliche Debatte zunehmend vom liberalen Gedanken der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte entfernt, der den Menschen als Verantwortungs-subjekt wahrnimmt, anstatt ihm alles Mögliche hinterher zu werfen. In den USA setzt man nun endlich diesen politischen Ideenmissbrauch auf die politische Agenda:  US-Außenminister Mike Pompeo will eine entsprechende Menschenrechtskommission aufbauen. Begründung: „Internationale Organisationen, die gegründet worden seien, um die Rechte zu schützen, seien von ihrer ursprünglichen Mission abgekommen. Man müsse darauf aufpassen, dass der Menschenrechtsdiskurs nicht für zweifelhafte oder bösartige Zwecke missbraucht werde.“ Das wird zu beobachten sein. 


21.3.2019

Vereinte Nationen drehen Menschenrechtlerin das Mikro ab

 

Siehe auch: "Am Montag veranstaltete die NGO UN Watch in Genf eine Demonstration gegen die jüngsten antiisraelischen Entscheidungen des Menschenrechtsrats der Vereinten Nationen." 


13.3.2019

Anfrage an das Auswärtige Amt

 

Sehr geehrte Damen und Herren, Amnesty International berichtete vorgestern: „Iran: Shocking 33-year prison term and 148 lashes (Peitschenhiebe) for women’s rights defender Nasrin Sotoudeh … This is the harshest sentence Amnesty International has documented against a human rights defender in Iran in recent years.“ Die iranische Menschenrechtlerin hatte vor Gericht Frauen vertreten, die gegen den Kopftuchzwang des Mullahregimes protestierten und auch zuvor ihr Leben dem Kampf für Frauenrechte und gegen die Todesstrafe gewidmet. Die 55-jährige Anwältin und Sacharow-Preis-Trägerin sitzt seit Juni 2018 im Gefängnis. Der britische Außenminister Jeremy Hunt zeigte sich laut Bild-Zeitung „schockiert“ über das Urteil. Auch Außenminister Heiko Maas habe das Urteil kritisiert: „Die Bundesregierung hat sich seit ihrer Verhaftung für Nasrin Sotoudeh eingesetzt … Wir werden uns auch in Zukunft für ihre Freilassung einsetzen.“ 

 

Zur Verwirrung des schlimmen Falls im sich ganz offenbar drastisch radikalisierenden Iran trägt eine Meldung der Nachrichtenagentur ISNA bei, in der die Rede von fünf Jahren Haft wegen „staatsfeindlicher Propaganda“  und zwei Jahren Haft wegen Beleidigung des obersten Führers (Ali Chamenei) ist. Laut Amnesty ist nicht klar, ob es sich bei dieser Urteilsverkündung um diesen oder einen anderen Fall handelt. Ihr Ehemann spricht hingegen von einer Verurteilung zu insgesamt 38 Jahren Haft und 148 Peitschenhieben. Ich habe an Ihr Team vom Auswärtigen Amt folgende Fragen: Werden Sie sich um Klarstellung bemühen, wie das Urteil gegen Nasrin Sotoudeh konkret lautet? Wie konkret hat sich die Bundesregierung bereits für Nasrin Sotoudeh eingesetzt? Wie genau wird sich die Regierung in Zukunft für ihre Freilassung einsetzen? Sind konkrete Schritte geplant und terminiert? Und die letzte Frage: Wie ist eine politische Zusammenarbeit mit dem Iran moralisch noch verantwortbar – auch unter dem Gesichtspunkt, dass das Land trotz diplomatischer Einbindung immer noch mehr drastische Menschenrechtsverletzungen begeht und obendrein gerade einen (laut Bild-Zeitung an anderer Stelle) „Massenmörder und Folter-Fan“ zum Chef des iranischen Justizsystems ernannt hat? Warum setzt man hier nicht auf die Zusammenarbeit mit den USA, die das bedrohliche Szenario offensichtlich von Anfang an realistisch eingeschätzt haben? 

 

Es gibt ganz sicher viele engagierte Leute in der Zivilbevölkerung, die sich hierüber berechtigte Sorgen machen. Ein eventuelles politisches Umschwenken bezüglich meiner letzten Frage würde von diesen voraussichtlich nicht als Schwäche interpretiert – man wäre zuvorderst erleichtert über die Abkehr vom riskanten Weg hin zu einer Außenpolitik, die Menschenrechte künftig noch weiter oben platziert als bisher. Über eine Beantwortung meiner Fragen würde ich mich freuen.

 

Siehe auch diese Artikel u.a. zum Frauentag  

19.3.2019

Die Antwort des Referats "Task Force Iran" - nichts Konkretes will man wissen

 

Sehr geehrte Frau Baumstark, vielen Dank für Ihre Mail bezüglich der Menschenrechte in Iran. Ich kann Ihnen folgendes dazu mitteilen: Der Fall der in Iran inhaftierten Rechtsanwältin und Menschen-rechtsverteidigerin Nasrin Sotoudeh und ihres ebenfalls inhaftierten Ehemannes Reza Khandan ist dem Auswärtigen Amt bekannt. Die Bundesregierung hat sich bereits mehrfach für ihre Freilassung eingesetzt. Die universelle Garantie von Menschenrechten und deren umfassender Schutz sind Grundpfeiler der deutschen Außenpolitik. Die Bundesregierung setzt sich daher sowohl auf multilateraler als auch bilateraler Ebene bei jeder Gelegenheit auf allen ihr zur Verfügung stehenden Kanälen für die Menschen im Iran ein. Iran hat den Internationalen Pakt über bürgerliche und politische Rechte der Vereinten Nationen unterzeichnet und ratifiziert. Damit hat sich Iran verpflichtet, grundlegende Menschenrechte zu achten. Das Auswärtige Amt teilt die Sorge um Nasrin Sotoudeh und wird die weiteren Entwicklungen - auch die Frage nach dem Strafmaß - mit großer Aufmerksamkeit verfolgen. Auch in Zukunft wird das Auswärtige Amt Iran nachdrücklich an seine völkerrechtlichen Verpflichtungen erinnern und sich aktiv und auf allen zur Verfügung stehenden Kanälen für die Achtung und den umfassenden Schutz der Menschenrechte in Iran einsetzen. Mit freundlichen Grüßen ... Auswärtiges Amt - Referat 311 - Task Force Iran

 

Nachtrag vom 14.3.: Die Bild fragt: "Warum klammert sich die EU so an den Iran-Deal?" Und Audiatur berichtet: "Iran führt umfangreiche Übung mit 50 Drohnen durch." AußerdemNorwegens Generalstaatsanwalt entschied: Norwegischer muslimischer Rapper iranischer Herkunft, der während eines Festivals in Oslo "F*cking Jews" sagte, beteiligt sich nicht an antisemitischer Hassrede, sondern an legitimer Kritik an Israel. "Israels stellvertretender Botschafter in Norwegen, Dan Poraz, nannte das Urteil 'bizarr'." Siehe auch: "Großbritannien hat diesen Monat das getan, was die Europäische Union und ihre wichtigste politische Kraft Deutschland nicht tun wollen: sie hat die iranisch unterstützte libanesische Terrorgruppe Hisbollah verboten."

 

Nachtrag vom 19.3.: "UNO-Farce: Iran soll sich um Schutz von Frauenrechten kümmern." Und: "Irans Willkürjustiz macht mobil ... Derweil versucht der Justizapparat, alle Andersdenkenden zum Schweigen zu bringen ... 7.000 Opponenten ließ das Regime 2018 festnehmen, ins Gefängnis werfen oder auspeitschen." Außerdem: "Bundesregierung hält weiter unter Verschluss, wie oft der Iran im Verdacht steht, sich in Deutschland Raketen- oder Nukleartechnologie zu beschaffen. Eine Anfrage der Linksfraktion im Bundestag schafft keine Klarheit ... Auch Zollkriminalamt lehnte Anfragen ab ... Verfassungsschutz mehrerer Bundesländer geht davon aus": Iran versucht, in Deutschland Technologie für nuklear bestückbare ballistische Trägersysteme zu beschaffen.

 

Nachtrag vom 21.3."Anscheinend versuchen einige Weltführer auch seit Jahren, im eiligen Bemühen, dem Iran Deckung zu geben, der Öffentlichkeit zu sagen, dass es einen Unterschied gibt zwischen 'gemäßigten' iranischen Politikern und den Hardlinern. Leider ist diese Unterscheidung nur Schein. Der derzeitige Präsident des Iran, Hassan Rouhani, hat Israel, wie schon der frühere Präsident Mahmoud Ahmadinejad, als 'krebsartigen Tumor' bezeichnet. Iranische Politiker im gesamten politischen Spektrum sind sich alle einig: Israel zu zerstören ... möchte die internationale Gemeinschaft insgeheim, dass Israel unter Europas orwellscher Umkehrung der Worte 'Der Friedensprozess' zerstört wird?" Man erinnere sich auch an den Audiatur-Beitrag vom Februar 2017: "Konferenz im Iran ruft zur Zerstörung Israels auf."

 

Nachtrag vom 22.4.: "Ajatollah Chamenei ernannte den 58-jährigen Hardliner Salami zum Chef der Revolutionsgarden ... Er ist gegen die Reformpolitik von Präsident Hassan Rouhani, insbesondere gegen dessen Entspannungspolitik mit dem Westen - somit auch gegen das Wiener Atomabkommen. Salami ist zugleich für seine scharfen Drohungen gegen Israel bekannt."


25.2.2019

Sklaverei: Folgen der Instrumentalisierung

 

Entsetzlich, was den Menschen aus Afrika während der Sklaverei angetan wurde. Von insgesamt 40 Millionen versklavten Afrikanern ab dem 16. Jahrhundert ist die Rede in diesem Video. Es gibt bei der Verschiffung entrechteter Menschen durch europäische Seemächte nach Amerika rein gar nichts zu beschönigen. Die bis heute andauernde Instrumentalisierung dieser Schuld durch interessengeleitete Personen ist trotzdem abstoßend und provoziert destruktive Folgen. 

 

Schuld waren viele

 

Festzuhalten bleibt vorerst, dass zur Wahrheit gehört: „Nicht nur die Kolonialmächte handelten mit Menschen, auch die Afrikaner versklavten ihre Landsleute“, lobte die Welt 2009 die Selbstkritik afrikanischer Historiker: „Die Sklaverei hat eine präkoloniale afrikanische Vergangenheit.“ Daran, sowie an „die lukrative Beteiligung afrikanischer Eliten und Regime am Sklavenhandel“ zu erinnern war lange tabu. Der absehbare Vorwurf, durch Hinweis darauf die Schuld der Europäer zu verharmlosen, ließ die Welt nicht gelten: „Die Verantwortung für Untaten der Vergangenheit miteinander zu teilen bedeutet aber nicht, Verantwortung zu vermindern.“ 

 

2010 schrieb die Welt: „In der Geschichte wird gern den Europäern die Schuld an Afrikas Elend gegeben. Doch als Kolonialmächte profitierten sie ab dem 17. Jahrhundert von einem System, das die Araber etabliert hatten.“ Regelrechte „Menschenjagden muslimischer Reitermilizen“, etwa im Südsudan, habe es gegeben. „Es wäre an der Zeit“, so ein afrikanischer Anthropologe, „dass der araboislamische Sklavenhandel, der einem Völkermord gleichkommt, näher untersucht wird und gleichermaßen zur Sprache kommt wie der transatlantische Menschenhandel.“ Trotz allem sähen sich Araber und Schwarzafrikaner als Angehörige einer Solidargemeinschaft, die unter dem westlichen Kolonialismus litten. „So arrangiere sich ‚diese afroislamische ,schöne Gesellschaft’ auf Kosten des Westens.“ Dabei sei aber „das arabomuslimische Sklavereisystem“ über 1.300 Jahre hinweg „erst unter dem Druck der europäischen Kolonialmächte und durch die kemalistischen Reformen in der Türkei weitgehend beschnitten“ worden.

 

Umgang mit Schuld

 

Man hätte mit der Schuld weithin ähnlich umgehen können wie der einstige Sklavenhändler John Newton, der schließlich wesentlich zum Verbot des Sklavenhandels auf englischen Schiffen beitrug: Er befreite sich von seinem Hochmut, setzte auf Vergebung und schrieb das weltbekannte Lied „Amazing Grace“ als Zeichen seiner Reue. Von solchen versöhnlichen Kategorien sind heutige postkolonialistische White-Hater und Banausen im aktuellen Kulturbetrieb weit entfernt: siehe etwa diese „brave, politisch korrekte Aufklärung – mit wummernder Totschlagmusik und hysterischem Schauspielergeschrei“, die „Sklaverei als Kasperltheater“ aufführt: „Es ist ein verführerischer Gedanke, die Kolonialismus-Situation einfach mal umzudrehen: der Afrikaner, der Schwarze als Master, als Kolonisator und Ausbeuter, die weißen Europäer als Sklaven, die auf dem Markt meistbietend versteigert werden“, so Deutschlandfunk.  

 

Die Krux liegt in dem pauschal behaupteten „verführerischen Gedanken, die Kolonialismus-Situation einfach mal umzudrehen“. Die These mag auf jene zutreffen, die sich an umgekehrtem Rassismus ergötzen und diesen zu institutionalisieren bestrebt sind; während sich aber empathisch gestrickte Menschen von dieser rachsüchtigen Idee vielmehr angewidert abwenden. Ansonsten trifft Deutschlandfunk mit seinem Bericht über das Theaterstück „Sklaven leben“ wohl genau den Punkt: Der Regisseur „hängt einer vulgär-marxistischen Utopie an, indem er die europäischen Sklaven zusammen mit ihrem schwarzen Conférencier in ein Flüchtlings-Schlauchboot bittet und damit suggeriert, dass wir alle in einem Boot sitzen. ‚Wir sind viele‘, so die optimistische Botschaft. Dabei ist doch viel eher zu befürchten, dass auf dem Floß der Medusa die Menschen sich gegenseitig verspeisen. Die Zuschauer ficht das nicht an: Sie sind viele. Langer Gesinnungsapplaus.“ Dass es bei diesem todernsten Thema im Schauspiel Frankfurt unbedingt noch „um die Auflockerung von Gendergrenzen durch Männer in Rüschenröcken oder alle in Unisexstramplern“ (FR) gehen muss, sei als zynischer Ausfluss dieser inzwischen völlig abgekackten Postmoderne noch erwähnt. 

 

Abträgliche Folgen

 

Schwer vorstellbar, dass sich das Gros der Nachfahren der Opfer von Sklaverei von der „Aufarbeitung“ der tonangebenden Aktivisten angesprochen fühlen respektive die Erzeugnisse der Würde damaliger Sklaven nachträglich gerecht werden. Sicherlich wäre es vielen schlicht um eine ernsthafte Bitte um Vergebung gegangen, wie es etwa die Herrnhuter Brüdergemeine getan hat. Stattdessen schüren Spaltpilze hierzulande weitläufig Aggressionen auf die westliche Gesell-schaft. Als ob es nicht, auf der anderen Seite wiederum auch, schon genug Hass gäbe: besonders beunruhigend derzeit in Südafrika und nicht nur betreffend Zwangsenteignungen, wie man von The European erfährt: „Südafrika erlebt gegenwärtig eine Welle der Gewalt gegen weiße Farmer. Vor allem ältere Menschen und Familien sind betroffen. Diese werden teilweise stundenlang gequält, vergewaltigt und zu Tode gefoltert. ‚Genocide Watch‘ spricht von einem ‚drohenden Völkermord‘.“ Die Gewalt gegen Weiße wird von den linksradikalen Economic Freedom Fighters unterstützt; einer „Partei junger zorniger Schwarzer“, schreibt die Frankfurter Rundschau (FR) aus anderer Perspektive zur dortigen „ungleichen Landverteilung“.

 

Eine weitere Instrumentalisierung der Sklaverei ist im beginnenden Wahlkampf um die US-Präsidentschaft festzustellen: Bei den Forderungen nach Reparationszahlungen an Schwarze wird es vorrangig um begehrte Wählerstimmen gehen. Welche Gruppen aus dem Umfeld der internationalen Reparationsbewegung man damit auch pusht, wird aus diesem Artikel aus 2002 deutlich: „Eine spannungsgeladene Szene am Stand der radikalen ‚New Black Panther Party‘. Ein Weißer hat soeben Zweifel geäußert, ob und wie Reparationszahlungen geleistet werden sollen. Der mit einem Kampf-anzug bekleidete Sprecher der Panthers hält dem weißen Mann das Megaphon vors Gesicht, schreit: Was, Du bist Dir nicht sicher? Was für ein Mitgefühl ist das? Du bist wohl Jude. Bist bestimmt für den Holocaust bezahlt worden … Ein anderer Panther greift zum Mikrophon und behauptet, Juden hätten den Sklavenhandel finanziert.“ Ferner mit von der Partie: „schwarze Nationalisten und Antisemiten aus dem Umfeld von Louis Farrakhan, dem schwarzen islamischen Prediger aus Chicago … Für sie verkörpern die Weißen den Teufel, und in ihrem paranoiden Weltbild sind die Juden sogar noch schlimmer als der Teufel. Dass sich solche Gruppen ungestört auf Demonstrationen von Afroamerikanern aufhalten und ihre Ideologie verbreiten können, ist für viele Weiße und vor allem für jüdische Gruppen ein Grund, sich von der Reparationsbewegung zu distanzieren.“ 

 

Wenn die genannten radikalen Gruppen mit ihrer zusätzlich von Aktivisten eingeredeten Aggression und ihrer von Politikern zugestandenen unrealistischen Anspruchshaltung nach Deutschland kämen, würden sie vermutlich herzlich welcome geheißen. Ernsthafte Versöhnungsarbeit betreffend des früheren Sklavenhandels wird auch dann kaum jemanden interessieren. 


20.2.2019

Asia Bibi: Fanatismus in Pakistan

 

Rückblick: Die Katholikin Asia Bibi wird 2010 in Pakistan zum Tode verurteilt. „Die Mutter von fünf Kindern soll als ‚Ungläubige‘ durch Berührung eines Gefäßes das Wasser für muslimische Feldarbeiterinnen verunreinigt und sich im Streit beleidigend über den Propheten Mohammed geäußert haben“, wie idea berichtet. Ein Bericht von Open Doors vom November 2015 dokumentiert ihre damaligen Lebensumstände: Wegen ihres christlichen Glaubens lebte sie unter einem Dach mit 42 Mördern und anderen Kriminellen in Haft unter drastischen Bedingungen. Nach internationalen Protesten hebt das Oberste Gericht im Oktober 2018 das Urteil auf. Das wiederum veranlasst radikale Muslime zu gewalttätigen Protesten. Die Richter weisen aber Ende Januar dieses Jahres eine Revision gegen ihr Freispruch-Urteil vom Oktober zurück. Der weiter schwelende fanatische Hass insbesondere von patriarchalischen Männergruppen gegen eine Frau, die nur ihren christlichen Glauben leben will, erschließt sich aus dem weiteren Bericht: „2011 war der Gouverneur der Provinz Punjab, Salman Taseer, von seinem Leibwächter Mumtaz Qadri erschossen worden, weil er sich für die Begnadigung von Bibi und eine Reform des Blasphemiegesetzes eingesetzt hatte. Der Attentäter wurde zwar zum Tode verurteilt und gehängt, wird aber seitdem verehrt. Eine 2014 gebaute Moschee trägt nach Informationen der Internationalen Gesellschaft für Menschenrechte (IGFM/Frankfurt am Main) seinen Namen. Der Richter, der Qadri zum Tode verurteilt hatte, musste laut IGFM aufgrund der Bedrohung durch Extremisten mit seiner Familie ins Exil nach Saudi-Arabien gehen.“

 

Bibis Anwalt Saif-ul-Malook flüchtete nach dem ersten Freispruch seiner Mandantin wegen Morddrohungen in die Niederlande. Seit er für die Revision nach Pakistan zurückgekehrt war, wird er erheblich bedroht: „Ich bin ein wandelnder Toter. Man beschuldigt mich, dass ich ein schlechter Muslim sei, weil ich eine christliche Frau verteidigt habe.“ Aus Angst wollen seine Freunde und Kollegen nicht mehr gemeinsam mit ihm im Auto fahren. „Mein Leben ist zwar zerstört, aber ich habe niemals bereut, Asia Bibi verteidigt zu haben.“ Trotz Lebensgefahr würde er immer wieder Christen gegen den Vorwurf der Gotteslästerung verteidigen. Die FAZ ergänzt: „Aus der Familie nahestehenden Kreisen hieß es unterdessen, Malook sei nicht mehr der Anwalt Asia Bibis.“ Der Aufenthaltsort der heute 51-jährigen Christin ist derzeit unklar. Der Staat Pakistan existiert erst seit 1947, das Land hat aber eine 5.000-jährige Geschichte, erfährt man vom Länder-Informations-Portal: „Pakistan ist ein Land voller Widersprüche: Atemberaubende Landschaften, eine vielschichtige und bunte Gesellschaft, und jahrtausendealte Kulturen stehen radikalen Formen des Islamismus, Terroranschlägen und der Erosion des Gewaltmonopols der Nuklearmacht entgegen.“ Laut Unesco zählt die Einschulungs- und Alphabetisierungsrate Pakistans zu den niedrigsten der Welt: „Lediglich rund 60 Prozent der Bevölkerung (Frauen: 46 Prozent) können lesen und schreiben.“ Von den 174 Millionen Einwohnern Pakistans sind etwa 95 Prozent Muslime, zwei Prozent Christen sowie andere. Über die deutsche Zusammenarbeit mit dem Land informiert das Auswärtige Amt.

 

Nachtrag vom 8.5.: "Freigesprochene Katholikin Asia Bibi ist in ihrem Exil in Kanada angekommen ... In Kanada leben bereits ihre fünf Kinder ... Eine offizielle Bestätigung der Ausreise Asia Bibis (Anm.: aus Pakistan) gibt es bisher nicht." Ausführlicher die Deutsche Welle"Leidensweg der Asia Bibi beendet ... Am 8. Oktober 2018 befasste sich das Oberste Gericht ... abschließend mit Bibis Einspruch gegen das Urteil. Am 31.10. gab der Vorsitzende Verfassungsrichter Saqib Nisar die Entscheidung bekannt: Asia Bibi wurde vom Vorwurf der Blasphemie wegen nicht ausreichender Beweise freigesprochen. Sie sei 'sofort freizulassen, sofern sie nicht wegen anderer Anklagepunkte gesucht' werde. Nach dem Urteil brachen in Pakistans größeren Städten Proteste unter Führung fundamentalistischer Parteien  aus ... Der Führer der radikalen Partei  Tehreek-e-Labaik Pakistan rief zur Ermordung der drei an dem Urteil beteiligten Richter auf ... Am Dienstag lehnte Pakistans Oberster Gerichtshof den Antrag auf Überprüfung seiner Entscheidung vom Oktober als unbegründet ab. Damit steht Asia Bibis Ausreise von pakistanischer Seite aus nichts mehr im Wege.

Am 8.5.2019 verließ Asia Bibi ... Pakistan. "und ist in Kanada angekommen."


26.1.2019

Inklusion: Gemischte Bilanz

 

Die Destabilisierung der menschenrechtlich verbrieften Äußerungsfreiheit beschränkt sich nicht auf das Thema Zuwanderung. „Wer laut Kritik übt, muss um seinen Job fürchten“, sagt anonym ein Lehrer aus NRW in der Doku „Das Märchen von der Inklusion“. Der Film zieht Bilanz, zehn Jahre nachdem in Deutschland die UN-Behindertenrechtskonvention (BRK) in Kraft getreten ist. Zur Durchsetzung des Einbezugs von Menschen mit Behinderung in die Gesellschaft werden seitdem den Schulen immense Anforderungen aufoktroyiert. Vielerorts wird mit harten Bandagen gekämpft – vor allem dort, wo ideologisierte Aktivisten ihr Unwesen treiben. Das „Experiment“ Inklusion sei teils gelungen, teils nicht. Im Bundesdurchschnitt gehen 40 Prozent der gehandicapten Kinder auf eine Regelschule. Spitzenreiter ist Bremen mit 83 Prozent. In Süddeutschland wiederum gehen mehr dieser Kinder auf Förderschulen als noch vor zehn Jahren. Doch auch im scheinbar vorbildlichen Bremen blieben „Kinder auf der Strecke“. Der Geschäftsführer einer freien Schule sagt: Es ist ein eindeutiger Fehler gewesen, so schnell fast alle Förderschulen in Bremen dicht zu machen. „Ich finde, es war auch ein Fehler, erst das Gesetz zu machen und dann zu gucken, wie’s funktioniert.“ 

 

Andere meinen: Wer Inklusion will, muss einen radikalen Wandel einleiten und den klassischen Schulunterricht komplett umkrempeln. Am schwersten sei ja das Gymnasium zu reformieren, so der Behindertenaktivist Raul Krauthausen. Seine hier irrelevante politkorrekte Begründung: „Da sind Institutionen, die über 200 Jahre alt sind, und werden größtenteils – ich muss es leider sagen – von Menschen geführt, die privilegiert sind; ja, also die männlich, weiß, heterosexuell, nicht-behindert sind und vielleicht in ihrem eigenen Erfahrungshorizont relativ wenig mit der Vielfalt unserer Gesell-schaft zu tun hatten.“ Herr Krauthausen hat also eine Umfrage unter Gymnasialleitern zu ihrem sexuellen Privatleben durchgeführt und freimütige Antworten bekommen? Und aufgrund ihrer biologischen Merkmale sollen sie für eine einseitige Lebensgestaltung prädestiniert sein? Vielleicht sollte sich der Fürsprecher der politischen Linken mal einer Rechtsextremismusprävention unterziehen. Denn „biologistische Vorstellungen, die Personen qua z.B. Geschlecht oder Herkunft Eigenschaften und Verhalten zuschreiben“, zeigen inhaltliche Anschlussstellen bis hin zu denen „der extremen Rechten“, heißt es bei „Gender und Rechtsextremismus“.   

 

Krauthausens radikale Forderung zum Abbau aller Sonderschulen wird auch vom Institut für Menschenrechte propagiert. Ganz so eindeutig wie in der Doku vermittelt verhält es sich allerdings nicht mit Artikel 24 BRK zur Bildung. Der Deutsche Städtetag stellte fest: „Das Recht auf inklusive (Schul-)Bildung wird von der UN-BRK nur grundsätzlich, das bedeutet nicht in jedem Einzelfall, vorbehaltlos gewährleistet. Völkerrechts- bzw. systemimmanente Einschränkungen bzw. Grenzen dürften sich im Einzelfall zunächst einmal aus den Rechten des Kindes mit sonderpädagogischem Förderbedarf sowie aus den Rechten Dritter, insbesondere der Mitschüler, ergeben.“ Blinde, gehörlose oder taubblinde Kinder etwa haben Anspruch auf Bildung in einem Umfeld, das die bestmögliche schulische und soziale Entwicklung gestattet. Wer ist legitimiert, letztlich darüber zu befinden, wo das ist? Jene, die einfach so tun, sie seien es?

 

Gegen das Elternwahlrecht wird vielfach polemisiert. Trotzdem gibt es Elterninitiativen, die den an sich guten Gedanken der Inklusion retten wollen – unter Beibehalt hoch qualitativer Förderschulen und Wahlmöglichkeit zwischen inklusiven Regelschulen und Förderschulen. Erfahrungshalber und bei Berücksichtigung der hohen Zahl zugewanderter Kinder, die schon erhebliche Ressourcen binden, sollten betroffene Eltern tunlichst darauf achten, dass ihr Nachwuchs künftig überhaupt noch Förderungswürdigkeit genießt. Aus NRW heißt es: „Momentan wird in der Stadt Münster durch politischen Druck die Inklusion mit der Brechstange vorangetrieben. Eltern, deren Kinder sonderpädagogischen Förderbedarf benötigen, werden teilweise dahingehend beraten, dass ihre Kinder an einer Regelschule genauso gut unterrichtet werden können und eine Feststellung des Förderbedarfs in einem AO-SF Verfahren nicht mehr erforderlich ist.“ (Anm. 2020: Auf die Quelle des Zitats, elternwille.info, hat sich irgendein Sexunternehmen drauf gesetzt - der Link wurde daher gelöscht) Hinterhältiges Motto könnte sein: Was ich nicht weiß, macht mich nicht verantwortlich.

 

Siehe auch: "Der Bluff der individuellen Förderung"