Was bisher geschah: gerne hier klicken

 

 Wortlaut des abzustimmenden Gesetzes: Hier ist die aktuelle finale Abstimmungsvorlage.

Artikel 13 ist nun Artikel 17 - Kapitel 2 auf den Seiten 121 bis 130 im Dokument.

Wie die Sache weitergeht: siehe die Beiträge vom 28.1.2020 und 14.2.2020.

 

Nachtrag vom 22.5.2021: "Uploadfilter werden Gesetz ... Nach diesem Dammbruch ist zu befürchten, dass Uploadfilter künftig nicht nur zur automatisierten Durchsetzung des Urheberrechts zum Einsatz kommen, sondern zum universalen Regulierungswerkzeug werden."

 

Nachtrag vom 11.3.2021: "Ab Juni gelten neue Regeln im Urheberrecht -

mit Upload-Filtern für Plattformen. Anbieter wie Youtube sollen damit bereits beim

Hochladen potenziell rechtswidrige Inhalte erkennen und deren Veröffentlichung verhindern."

Siehe auch: "Upload-Filter kommen: GroKo beschließt neues Urheberrechtsgesetz."


18.7.2019

Internet: Überarbeitung der Haftungsregeln

 

Das Bundesjustizministerium beginnt mit der Umsetzung der umstrittenen EU-Urheberrichtlinie in nationales Gesetz. Derzeit wird eine erste öffentliche Konsultation durchgeführt, berichtet Netzpolitik. Hierzu können Interessierte Stellungnahmen an folgende Adresse übersenden: konsultation-urheberrecht@bmjv.bund.de. Die frisch gekürte EU-Kommissionspräsidentin Ursula von der Leyen forderte außerdem ein Digitale-Dienste-Gesetz. „Es geht um strengere Haftungs- und Sicherheitsregeln für Plattformen. Zur Debatte steht damit ein Grundprinzip des Internets“ meint Spiegel Online. Es „soll die zwei Jahrzehnte alte e-Commerce-Richtline ersetzen“ und „könnte die Haftungsregeln auf den Kopf stellen“, so weiter bei Netzpolitik, deren Redakteure zu einem geleakten vertraulichen Arbeitspapier verlinken: „Das Gesetz soll die Regeln zur Bekämpfung von Hass im Netz und Desinformation in ganz Europa vereinheitlichen ... Betroffen wären 'alle digitalen Dienste und insbesondere Online-Plattformen' ... Es nennt als Beispiel soziale Netzwerke ... und sogar Netzbetreiber, die den Zugang zum Internet herstellen. Das Papier stammt aus der Feder von Beamten in der Generaldirektion Connect der Kommission. Es soll als Diskussionsanstoß für die neue Kommission dienen, der nach Vorschlag der Staats- und Regierungschefs Ursula von der Leyen vorstehen soll.“ Während Spiegel Online über künftige Rechtssicherheit mutmaßt, heißt es bei Netzpolitik: „Jedoch lassen entscheidende Teile des Papiers, allen voran die angedeutete Umkehrung der Haftungsregeln, bedenkliche Einschnitte in die Netzfreiheit fürchten.“ 


4.6.2019

Polen klagt gegen Urheberrechtsreform

 

Die Urheberrechtsreform wurde am 15. April in letzter Instanz beschlossen. Polen hat nun vor dem Europäischen Gerichtshof (EuGH) Klage dagegen eingereicht. Grund: „Die Urheberrechtsrichtlinie sei eine unverhältnismäßige Maßnahme, die Zensur fördere und Meinungsfreiheit gefährde.“ Es bestehe auch keine Rechtsklarheit. Zudem könne sie Innovationen behindern. Die Rechtsanwälte von „WBS Law“ analysierten, dass „die Vereinbarkeit der neuen Richtlinie mit höherrangigem Europarecht scheitern könnte“. Verwiesen wird auf „Kommunikationsgrundrechte der EU-Grundrechtecharta“ sowie auf „Rechte auf den Schutz personenbezogener Daten und auf freien Empfang oder freie Sendung von Informationen“ und die „unternehmerische Freiheit“. Bei Klage-Erfolg wäre die EU-Richtlinie aufzuheben und für nichtig zu erklären. „Dies wäre ein Desaster für alle Befürworter und ein später Erfolg für alle Kritiker.“ Die Verfahrensdauer betrage etwa 16 bis 20 Monate. „Das bedeutet: Die Mitgliedstaaten müssen dennoch innerhalb der nächsten zwei Jahre eine nationale Regelung finden, um die neuen Vorgaben der Richtlinie ins eigene Recht umzusetzen. Dann aber könnte ein Urteil des EuGH dazu führen, dass die Richtlinie kurz vor Ablauf der Umsetzungsfrist im Juni 2021 gekippt wird und damit auch die nationalen Regelungen nie geltendes Recht werden … Gegen ein Urteil des EuGH gibt es kein Rechtsmittel. Ein Urteil des EuGH wäre sofort rechtskräftig.“ Der EuGH behandelt im Übrigen aktuell Fragenkomplexe zur Löschpflicht von „Google, Facebook und Co.“ – Mainstreammedien werden wie gewohnt nicht in die Pflicht genommen. Beim ZDF frohlockt man bezüglich des bald erwarteten EuGH-Urteils: „Für die Rechtsprechung in der EU zu Hate Speech im Internet wird das Urteil über Jahre wegweisend sein.“ 


15.4.2019

EU-Urheberrechtsreform final beschlossen

 

Das Ergebnis der Abstimmung zur Urheberrechtsreform im EU-Ministerrat kann an dieser Stelle eingesehen werden. Deutschland hat zu seiner Pro-Stimme eine Erklärung verlesen. Laut Julia Reda ist der vermutlich relevanteste Teil der Erklärung: "Die Bundesregierung verspricht, die Definition betroffener Plattformen so auszulegen, dass Artikel 17 nur für marktmächtige Platt-formen wie YouTube oder Facebook gilt, nicht für Diskussionsforen oder Nischenangebote." Finnland, Italien, Luxemburg, Polen, die Niederlande und Schweden stimmten im Rat gegen den Richtlinienentwurf, erfährt man von Heise außerdem: "Estland sah den Text ebenfalls als nicht ausgewogen an und hatte zunächst darauf gedrängt, die Abstimmung zu verschieben. Letztlich enthielten sich die Esten genauso wie Belgien und Slowenien ... Das ebenfalls enthaltene EU-weite Leistungsschutzrecht soll sich nicht auf Hyperlinks beziehen. 'Einzelne Wörter' oder 'sehr kurze Auszüge' aus einem Presseartikel dürfen genutzt werden." Von der EU-Abgeordneten Reda kommt zudem noch dieser Hinweis: "Viele fragen mich, ob der EuGH die Urheberrechtsreform stürzen könnte, weil Uploadfilter grundrechtswidrig sind. Das ist möglich, aber langwierig. Am besten unterstützt ihr Grundrechts-NGOs wie epicenter_works, um sowas zu ermöglichen."

 

Nachtrag: Kaum zu glauben, bei tagesschau.de heißt es: "Mit ihrer Zusatzerklärung versucht die Bundesregierung vor allem, vom eigenen Wortbruch abzulenken ... Für die Frage, in welche Gehaltsgruppe der ehemalige Chef des Verfassungsschutzes eingruppiert wird, ... dafür ging die SPD aufs Ganze, drohte mit dem Bruch der Koalition. Die Angst einer halben Generation, ihre Art von Internet zu verlieren, war ihr offensichtlich nicht so viel wert ... So aber blieb für alle nur: Friss oder stirb. Und die Regierung hat gefressen." 

 

Nachtrag vom 17.4.: "Lobbyschlacht zur Copyright-Reform geht innenpolitisch weiter ... Statt der eigentlichen Urheber werden die großen Plattformen sowie die großen Verwertungsgesellschaften und Presseverleger profitieren', befürchtet die Digital-Lobby." Siehe auch:  "Eigentlich gilt das Urheberrecht für Kreative. Aber auch manche Behörden berufen sich darauf ... wenn Aktivisten Dokumente veröffentlichen, die so manches Bundesinstitut lieber nicht veröffentlicht sehen will ... Staatliche Dokumente fallen daher in Europa weiterhin unter das Urheberrecht."

 

Nachtrag vom 26.4.Gastkommentar von Prof. Dr. Michael Beurskens über ein Paradoxon. 

 

Nachtrag vom 1.5.: "Die Schweiz will vorerst kein Leistungsschutzrecht für Presseverlage einführen. Die zuständige Kommission ... habe entsprechende Pläne ... einstimmig abgelehnt ... So kritisierte die Ständerätin Anita Fetz: 'Ich glaube, es gehört in die Abteilung Illusion zu meinen, dass man eine Linksteuer einführen kann, die man den großen Verlagen gibt, und dass sich diese dann mit Facebook, Google und Co. einigen und dass das den Journalistinnen und Journalisten nützt. Ich gehe davon aus, dass das Gegenteil der Fall sein wird'."

 

Nachtrag vom 7.5.: Zur Digitalkonferenz Republica betitelt die Süddeutsche ihren ausführlichen Bericht über die Streitdebatte: "Beckedahl vs. Voss - 'Mit einer Schrotflinte auf Youtube geschossen und das halbe Internet getroffen'." Neben Voss verteidigt auch die Bundesregierung ihr Vorgehen zur Abstimmung pro EU-Urheberrecht in dieser Antwort. Und via NZZ erfährt man, dass bei der Digitalkonferenz linke Journalisten (taz) mal wieder die Hautfarbe für ihre rassistischen Fantasien instrumentalisieren. Untertitel des Beitrags: "Bundespräsident Frank-Walter Steinmeier hat zum Start der Berliner Digitalkonferenz Republica eine neue Debattenkultur im Netz gefordert. Ausgerechnet. Es gibt kaum einen Ort mit weniger Meinungsvielfalt." 


6.4.2019

„#NieMehrSPD Nummer 1 im Netz“

 

Die Bestätigung der EU-Urheberrechtsreform durch den Ministerrat ist für 15. April vorgesehen. Ist es reiner Zufall oder doch ein Winkelzug, dass die Umstände der präventiven Ehrenrettung von Bundesjustizministerin Katarina Barley dienen? „Nicht die eigentlich zuständigen Justizminister der Mitgliedsstaaten werden ganz final ihre Hand zum JA erheben, sondern, ja kein Witz, ... die Agrarminister!“, schreibt finanzmarktwelt. EU-Piratin Julia Reda bestätigt das auf Twitter: „Der Rat wird am 15. April über die #Urheberechtsreform abstimmen – in der Zusammensetzung der Agrarminister*innen, für Deutschland also @JuliaKloeckner.“ Um noch eine weitere Quelle für diesen Vorgang zu dokumentieren: Das Handelsblatt: „Am Ende sieht es so aus, als hätte Katarina Barley (SPD) noch einmal Glück gehabt: Sie wird nicht diejenige sein, die die umstrittene EU-Urheberrechtsreform endgültig durchwinkt, sondern voraussichtlich ihre Kabinettskollegin Julia Klöckner (CDU). Auf dem Agrarrat am 15. April soll die Richtlinie endgültig abgenickt werden, wie aus einem Papier des Rates der Europäischen Union (EU) hervorgeht … Als Justizministerin hatte Barley die Ausgestaltung der Richtlinie im EU-Ministerrat mitverhandelt und ihr schließlich zugestimmt“; ebenso innerhalb der Bundesregierung. Anschließend nahm die Reform mit der Stimme Deutschlands – auf Weisung der zuständigen Justizministerin und SPD-Europaspitzen-kandidatin – eine wichtige Hürde. Zwei Fragen stünden bei Twitter im Raum: Kommt die Zustimmung beim Agrarrat angeordnet aus dem Kanzleramt, wo man die Reform unbedingt durchdrücken will? Oder wollte sich die SPD bei dem Thema aus der Verantwortung ziehen und der „CDU den Schwarzen Peter komplett unterjubeln“? EU-Diplomaten sagten dem Handelsblatt hingegen, es sei „weitestgehend normal, dass die finale Ratsbestätigung nicht von jenen Ministern erfolgt, die das Ergebnis mitausgehandelt haben“; und außerdem nur Zufall, dass es der Agrarrat ist.

 

Obwohl im EU-Parlament deutsche SPD-Abgeordnete geschlossen gegen die Artikel 13 und 11 stimmten, steht fest: „Für den SPD-Europawahlkampf ist das fatal: Haben sich doch die Sozial-demokraten mit ihrem Europaabgeordneten Tiemo Wölken als vehementer Gegner der Reform gerade bei jüngeren Wählern positioniert … Nun ist ausgerechnet Barley, die als deutsches Regierungsmitglied im EU-Ministerrat der Reform zugestimmt hat, als SPD-Spitzenkandidatin zugleich das Gesicht der Partei, die gegen die Urheberrechtsreform Stimmung macht.“ Ähnlich finanzmarktwelt: „Also wäre es für die Außenwirkung der SPD desaströs, wenn Frau Barley unter den Augen der versammelten Medienwelt verkündet, dass sie im EU-Rat für Deutschland final mit JA gestimmt hat.“ Agrarministerin Julia Klöckner aus der CDU werde wohl mit JA stimmen. „Damit ist die SPD das Problem optisch und oberflächlich gesehen los.“ Es ist bereits unübersehbar, dass Barleys merkelhöriges Verhalten sowie ihre anschließenden peinlichen Ausflüchte erheblichen Wählerverlust aus der internetaffinen Bevölkerung für die SPD bewirkte. Ein bekannter Youtuber etwa wird aus diesem Grund nach über zehn Jahren SPD-Mitgliedschaft aus dieser Partei austreten. Seine Begründung hielt er in diesem Video fest: „Die Ministerin (Anm.: Barley) hat erst mal Artikel 13 möglich gemacht durch ihren Beschluss, durch ihre Ja-Stimme im EU-Rat. Und das darf nicht untergehen. Das ist Fakt. Die Ministerin hat für Artikel 13 gestimmt, die SPD-Ministerin. Und die Frau soll die Spitzenkandidatin der deutschen Sozialdemokratie sein! Also nicht mit mir. Wirklich nicht mit mir. Ich steige aus der Partei aus. Ich hab da keine Lust mehr drauf. Ich verlasse die SPD.“

 

Seit der letzten Plenardebatte zum Thema am Donnerstag im Bundestag sei nun der Hashtag #NieMehrSPD zeitweise auf Platz 1 im deutschsprachigen Twitter. Zuvor machte wegen derselben Sache der Hashtag #NieMehrCDU die Runde. „Diverse gerade junge Wähler, die eigentlich vor hatten wegen Artikel 13 nicht mehr CDU, sondern SPD zu wählen, dürften sich nun wohl auch von ihr abwenden“, schließt man an dieser Stelle weiter: „Die Netzgemeinde lässt nicht locker. Auch wenn die Wahrscheinlichkeit gen Null geht, dass Agrarministerin Klöckner am 15. April in Brüssel gegen Artikel 13 stimmen wird, sind aktuell neue Demonstrationen geplant.“ Auf das leidenschaftliche Lob des Bundespräsidenten und der Bundeskanzlerin für das politische Engagement der jüngeren Generation braucht man vermutlich nicht zu warten.

 

Privaten Urhebern kommen übrigens zunehmend Zweifel, ob es bei der Reform wirklich um besseren Schutz und angemessene Vergütung für sie geht. Nachdem schon die digital pioneers analysierten: „Warum Kreative weniger Geld bekommen“, bringt Heise einen erschütternden Erfahrungsbericht eines Videoproducers: Bei den Verwertungsgesellschaften profitieren „nur Veröffentlichungen in klassischen TV-Sendern“. Youtube sei zudem kein Rundfunk. „Einerseits soll also Youtube in die Pflicht genommen werden, Geld an die Verwertungsgesellschaften zu zahlen, andererseits wird aber nicht anerkannt, dass dort eben jene Urheber, auf deren Seite sich die VG Bild-Kunst stellt, Material veröffentlichen? Und überhaupt: Warum mussten wir für unsere Youtube-Live-Sendung #heiseshow eine Rundfunklizenz beantragen, wenn Youtube gar kein Rundfunk ist? Langsam beschleicht mich das ungute Gefühl, dass es bei dieser Reform nicht um den Schutz der Urheber geht. Vielmehr soll sie wohl Geld von Youtube und Co. in die Kassen der Verwertungsgesellschaften spülen.“ Auch Digitalcourage meint in ihrem „Eil-Appell“ an Bundesministerin Klöckner: „Die Rechte der Kreativen müssen gestärkt werden – mit dieser Reform aber werden sie geschwächt.“ Ist das Ganze ein politmedialer Betrug?

 

„Für das endgültige JA auf EU-Ebene sind mindestens 55% der Mitgliedsstaaten und 65% der EU-Bevölkerung nötig, welche durch die anwesenden Argarminister repräsentiert werden.“

 

Nachtrag vom 9.4.: "Die Entscheidung aus Straßburg verursacht einen immensen Schaden für den Innovations- und Investitionsstandort Europa." Und: "Oettinger von strittiger Urheberreform 'voll überzeugt'." Außerdem: Springer argumentiert mit Urheberrecht gegen Adblocker.

 

Nachtrag vom 10.4.: "Mit der Mehrheit der Koalitionsfraktionen ... hat der Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz ... Anträge der Fraktionen von FDP und Linken (19/8959, 19/8966) zur Verhinderung von Upload-Filtern als mögliche Konsequenz der EU-Urheberrechtsrichtlinie von der Tagesordnung abgesetzt..." Außerdem: "Merkel will, dass die Bundesregierung der Urheberrechtsreform am Montag im Rat der Europäischen Union zustimmt ... Unklar ist, wie die Haltung der SPD dazu sein wird, die heute im Rechtsausschuss des Bundestages einen Tagesordnungspunkt der FDP ablehnte": "Wahnsinn: @spdbt und @cducsubt setzen soeben im Rechtsausschuss feige unseren TOP zu #Uploadfilter ab und verhindern somit Abstimmung dazu morgen im Plenum - kurz vor der alles entscheidenden Ratssitzung am 15.4."

 

Nachtrag vom 12.4.: "Ist die Mobilisierung von zivilgesellschaftlichem Protest durch die EU-Verordnung gegen Terrorpropaganda gefährdet?" Zur "Lügenkampagne" über das Leistungs-schutzrecht und die Profiteure der Reform: siehe dort. Eine Posse vor der finalen Abstimmung: "Uploadfilter: Die SPD will reinschreiben, was die Union fordert, aber die Union ist dagegen."


3.4.2019

Anträge gegen EU-Urheberrechtsreform

 

Morgen werden in der Sitzung des Bundestags ein Antrag der Linksfraktion „Uploadfilter verhindern – Urheberrechtsrichtlinie im Rat der EU ablehnen“ und ein Antrag der FDP-Fraktion „Urheberrecht neu denken – Ohne Upload-Filter“ beraten. Die FDP dazu: „In der zweiten Aprilwoche wird der Rat der Europäischen Union final über die Reform abstimmen. Eine Mehrheit hierfür besteht nur, wenn die Bundesregierung der Reform zustimmt. Die Bundesregierung hat daher die Möglichkeit, die Reform in ihrer bisherigen Form zu stoppen … Der Deutsche Bundestag ist sich bewusst, dass eine Änderung des Stimmverhaltens eines Mitgliedstaates zu dieser Phase des Gesetzgebungsverfahrens sehr selten ist. Es handelt sich aber bei der EU-Urheberrechts-Reform um ein Gesetzgebungsverfahren von außergewöhnlicher Bedeutung für die Zukunft der Informationsgesellschaft.“ Nachtrag: Abstimmungen vertagt.



29.3.2019

Illner: „Auf Google & Co. mit der Schrotflinte“

 

Wer nochmal die gestrige Illner-Talkshow „Jugend demonstriert - Politik ignoriert?“ ansehen will: hier im Netz. Der in der Szene bekannte Youtuber Felix von der Laden nimmt sich ab Minute 46:30 das „komplett fehlende Sachverständnis“ vor. Die über das ebenfalls in der EU-Urheberrechtsreform vorgesehene Leistungsschutzrecht profitierenden Verleger ärgern sich offenbar schwarz über den gut argumentierenden jungen Mann – man vergleiche etwa die angestrengt konstruierte Negativdarstellung von Ladens und seiner Kollegen in der Welt.  


25.3.2019

Anfrage im Google-Pressebereich

 

Dear Ladies and Gentlemen, tuesday is the final vote on the copyright reform in European Parliament. I first want to inform you about a defamation campaign by some major newspapers in Germany against your subsidiary Youtube. Actually they produce several articles about violent acts on german streets and headline them in a way, that the readers may think, it would be the platform Youtube to blame for this. I didn’t know, that Youtube now is not only responsible for online contents, but also for offline violence by hooligans on german streets. Did you know? 

 

I have another question to your team: Will you stop your helpful service „Google News“ in Europe, if the EU parliamentarians vote for the onlineright demanded by the newspaper publishers within the copyright reform? It would be very nice to inform me about this. Best regards, ... 

 

https://www.welt.de/vermischtes/article190763659/Frankfurt-am-Main-Youtuber-rufen-zum-Flashmob-dann-fliegen-Steine.html 

 

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/steine-fliegen-auf-polizei-gewalt-bei-fan-treffen-von-youtuber-in-frankfurt-16105515.html 

 

https://www.berliner-kurier.de/berlin/polizei-und-justiz/nach-massenpruegelei-am-alex-die-kranke-welt-der-youtube-schlaeger-32258230 

 

https://mein-mmo.de/youtube-beef-berlin/ 

 

https://www.faz.net/aktuell/gesellschaft/kriminalitaet/wie-videos-auf-youtube-zu-massenschlaegereien-fuehren-koennen-16102887.html 

 

Die E-Mail blieb ohne Antwort.


Siehe auch: "Das Ergebnis hätte auch anders ausfallen können."

Mehrere Abgeordnete stimmten offenbar anders ab, als sie vorhatten.

27.3.2019

EU-Urheberrechtsreform durchgedrückt

 

Trotz massiver Bürgerproteste hat vornehmlich die CDU/CSU die Urheberrechtsreform ohne Annahme von Änderungsanträgen durchgedrückt. Abstimmungsergebnis vom 26. März 2019: 348 dafür, 274 dagegen, 36 Enthaltungen. Pro- und Contra-Stimmen deutscher EU-Parlamentarier: in dieser Tabelle (Kommentar von Sonneborn dazu ist irrelevant). Reaktionen:

 

Whistleblower Edward Snowden empfiehlt die Abwahl der CDU: „Vergiss nie, was sie hier gemacht haben.“ Die Luzerner Zeitung schreibt zu den Folgen: „Schluss wäre aber mit urheberrechtlich geschützten Filmen und Musik auf Youtube oder anderen Plattformen. Auch (private) Aufnahmen von Sportveranstaltungen könnten blockiert werden.“ In Bezug auf Nachrichten: „Viele Internet-nutzer suchen über Google mit Stichworten nach gewissen Nachrichten. Der dazugehörige Dienst ‚Google News‘ listet Ergebnisse mit Titel, Vorspann und kleinem Bild auf. Gemäß Leistungsschutz-recht müsste Google die Verlage künftig dafür bezahlen. Ob Google dazu bereit ist, ist fraglich. Als Spanien das Leistungsschutzrecht einführte, stellte Google den Nachrichtendienst kurzerhand ab.“ Deutscher Journalistenverband und Gewerkschaft Verdi gehören zu jenen, die die Entscheidung begrüßen. Von Legal Tribune Online erfährt man: „Der CDU-Europapolitiker und Berichterstatter Axel Voss sprach indes vom ‚Sieg für die Demokratie‘.“ Der blanke Hohn. Ein Rechtsprofessor meint: „Wenn Youtube schon bislang einen Filter hat, muss auch künftig das Forum der Pudelfreunde einen haben, das Einnahmen durch Bannerwerbung erzielt … Bislang wurde bereitgestellt, bis jemand widersprochen hat – jetzt wird gesperrt, bis der Nutzer sich beschwert und ggf. klagt.“ Wer aber zieht wegen eines Memes gegen Google vor das Amtsgericht? Und: „Warum sollte sich Google die Mühe machen, sich mit der entsprechenden Menge an Beschwerden zu befassen?“

 

Damit die Richtlinie in Kraft treten kann, müssen die Mitgliedsstaaten die Einigung erneut im Rat bestätigen. Voraussichtlicher Termin: 9. April. „Jeder EU-Staat hat nun zwei Jahre Zeit, um aus dieser Richtlinie geltende nationale Gesetze zu formen“, prognostiziert Googlewatchblog außerdem: „Das Internet in der aktuellen Form wird mit dieser neuen Richtlinie aber nicht mehr zu halten sein, denn durch die Uploadfilter werden unzählige Portale verschwinden oder ihren Funktionsumfang stark einschränken. Vom Uploadfilter sind aber längst nicht nur Videos betroffen, sondern ALLES: Bewegtbilder, Fotos, Sounds auch Texte … Jeder muss mit jedem ein Lizenzvertrag abschließen. Das wird selbst Google nicht schaffen“, trotz vorhandener Mittel.

 

Nachtrag vom 9.4.: "Bei der Bekämpfung von Terrorinhalten sollen Internetfirmen nicht zum Einsatz automatischer Uploadfilter verpflichtet werden": Beschluss des Innenausschusses des Europaparlaments gegen einen anderslautenden Vorschlag der EU-Kommission.


26.3.2019

Urheberrecht-LSR: Wer profitiert?

 

Es ist schon ein gutes halbes Jahr her, als diese Analyse erschien: „Das europäische Leistungs-schutzrecht (LSR) soll die Zukunft der Presse sichern. Doch in Deutschland würde derzeit ein einziger Verlag fast zwei Drittel der Einnahmen erhalten.“ Nämlich der Axel-Springer-Verlag: fast 64 Prozent der Einnahmen. Dazu passt die Recherche von Netzpolitik: 2012, als das deutsche, inzwischen krachend gescheiterte LSR durchgedrückt wurde, gab es neben starkem Lobbying auch die interessante Personalie: CDU-Politiker Eckart von Klaeden, Staatsminister im Bundeskanzleramt. „Sein Bruder Dietrich von Klaeden war und ist Cheflobbyist des Axel-Springer-Verlages“, der wie kein anderer für das LSR wirbt. Für die Veröffentlichung der Teilnehmerliste der damaligen Kabinettssitzung, welche die Bundesregierung stets unter Verschluss hielt, waren Klagen notwendig – über drei Instanzen bis zum Bundesverwaltungsgericht.  

 

Nachtrag vom 27.3.: Mathias Döpfner im Interview: Eine der Fragen: "Es gibt den weitverbreiteten Vorwurf, dass gerade Axel Springer besonders von der neuen Regelung profitieren wird. Was sagen Sie dazu?" Antwort: "Absurd, natürlich geht es uns darum, mit unserem Journalismus auch digital Geld verdienen zu können." Warum also ein "absurder" Vorwurf??? 


25.3.2019

Profitieren Urheber gar nicht wirklich?

 

Die digital pioneers stellen gerade eine gut verständliche Aufklärungsserie zur morgen abzustimmenden EU-Urheberrechtsreform zur Verfügung. Bisher erschienen sind Analysen zu den Artikeln 15, 16 und 17. Die Internetexperten meinen: Artikel 15 (vormals 11) gefährdet mit seinem in Deutschland bereits gescheiterten Leistungsschutzrecht die Digitalwirtschaft und nach Artikel 16 (vormals 12) bekämen Kreative weniger Geld: „Die Urheberrechtsreform bricht ihr wie ein Mantra wiederholtes Versprechen, Urheber künftig besser zu stellen. Im Gegenteil: Die Situation von Urhebern verschlechtert sich. Während sie vom Leistungsschutzrecht nichts haben, werden sich durch Artikel 16 ihre Einkommen sogar schmälern.“ Zu Artikel 17 (vormals Artikel 13) liest man: „Streng angewendet droht also eine Rechtslage, die fast jeden Upload unmöglich macht und paradoxerweise gleichzeitig nur noch Uploads von kommerziellem Material erlaubt – nämlich solches, das von der Plattform lizensiert wurde … Letztlich geht es also ... darum, dass Content-Verwerter versuchen, mit Hilfe dieser Reform die Vermarktung von User-Generated-Content an den Medienhäusern vorbei so schwer wie möglich zu machen.“ Es betreffe nicht nur Youtube: „Jede App und Webseite, die Uploads zulässt – egal ob Dating-Seite, Immobilienmarkt oder Diskussionsforum – müsste den sämtlichen Content kontrollieren. Sogar Webseiten, die keine Uploads vorsehen aber eine einfache Kommentarfunktion, müssten künftig filtern, denn in den Kommentaren könnte ja jemand einen urheberrechtlich geschützten Text veröffentlichen.“ So zumindest dann, wenn die Regelungen streng ausgelegt würden. „Und die Urheber? Profitieren die wenigstens? Vielleicht, wenn es sich um etablierte Künstler handelt, die ihrerseits Verträge mit Rechteverwertern haben … Stars haben hier eine gewisse Verhandlungsmacht, kleine Künstler und Newcomer eher nicht.“

 

Mit zusätzlichen Einnahmen könnten Künstler, die auf eigene Faust mit Youtube etwas Geld verdienen möchten, nicht rechnen. Unter Uploadfiltern würden sie ebenso leiden wie nicht-kommerzielle Privat-Urheber, die nur Urlaubsbilder machen. „Verglichen mit ihnen ist die Zahl der etablierten Urheber, die von der Reform profitieren könnten, verschwindend gering. Das Versprechen, Künstler künftig gegenüber den großen Online-Plattformen besser zu stellen, löst die Reform auch in Artikel 17 nicht ein.“ Ob es trotzdem positive Aspekte in der Reform gibt und warum „eine so nachteilige Reform im EU-Parlament zur Abstimmung steht“, werden die digital pioneers im letzten Teil ihrer Serie darlegen. Das wird dann hier ergänzt. Ergänzung: Im vierten Beitrag der Aufklärungsserie erkennt man zwar in den Artikeln 3 und 5 bis 8 eine Erleichterung bei der Nutzung großer Datenbanken und beim Umgang mit geschützten Werken. „Prinzipiell sind das alles Verbesserungen, die allerdings eines gemeinsam haben: Eine Verbesserung der Situation von Künstlern und Kreativen bewirken sie nicht.  In den Artikeln 19, 20 und 21 wird eine Transparenz-pflicht für Rechteverwerter eingeführt und Urhebern die Möglichkeit zur Nachverhandlung gegeben. Das kann zu Mehreinnahmen von Urhebern führen, falls sie nachverhandeln und damit Erfolg haben. Mehr steckt in dieser Reform für Urheber nicht drin, während andere Regelungen ausschließlich Rechteverwerter begünstigen oder Urhebern sogar konkret schaden.“ Die digital pioneers folgern: Profiteure sind vor allem Medienhäuser, „die selbst keine Urheber sind, aber mit der Vermarktung von urheberrechtlich geschützten Werken ihr Geld verdienen“.

 

Siehe auch: "Warnungen von Edward Snowden bis zur katholischen Kirche." Und zu Oettingers Kritik: Von ihm stammt die Reform ursprünglich. Er unterliegt selbst diversen Lobbyisten. Carsten Linnemann (CDU) gibt zu: "Man ist das Ganze überstürzt angegangen." Stefan Niggemeier stellt klar: "Elmar Broks falsche Behauptung, nach der Europawahl müsse der Gesetzgebungsprozess von vorn beginnen, hat es via dpa jetzt auf die erste Seite der FAZ_Politik geschafft. In Wahrheit gibt es im EU-Parlament keine sog. Diskontinuität." Markus Reuter: "Am Abend vor der Abstimmung lädt die Urheberrechts-Lobby nochmal zum Essen und Trinken für" EU-Abgeordnete. Handelsblatt: "Youtuber verlieren durch ein neues Urheberrecht ihre Jobs."

 

Laut Axel Voss ist Youtube jetzt eine Art Enteigner. Übermedien: "Wenn das so weitergeht, dann bleibt eigentlich nur noch der Vorwurf des Kommunismus und eine Verschwörungstheorie, die irgendwas mit Russland oder Kuba zu tun hat. Und so weit ist Heribert Prantl davon gar nicht entfernt..." Der schreibt (kein Witz): "Die Mörder des Internets sind nicht jene, die die geplante EU-Urheberrechtsreform verteidigen, sondern Facebook, Youtube & Co."

 

Nachtrag vom 26.3.: "Viele große Medien haben das Thema klein gehalten oder negativ gegen die Proteste und positiv über die Reform berichtet. Da die großen Medienhäuser stark profitieren, kein Wunder. Das zweite Problem ist, dass der ältere Teil der Bevölkerung (nicht negativ auffassen!) schlicht keine Ahnung hat, was mit der Reform verloren gehen würde" und kaum Interesse da ist.


22.3.2019

Kampagne gegen Youtuber

 

Kurz vor der endgültigen Abstimmung der EU-Urheberrechtsreform am Dienstag stampfen die etablierten Medien jetzt eine Diffamierungskampagne gegen Youtuber aus dem Boden. „Nach Massenprügelei am Alex - Die kranke Welt der Youtube-Schläger“, titelt der Berliner Kurier, weitere Medien lassen Ähnliches verlauten. Um was es tatsächlich geht: „Am Donnerstag hatten sich rund 400 Personen, fast ausnahmlos Heranwachsende und junge Männer mit Migrationshintergrund, auf dem Alexanderplatz getroffen, nachdem zwei Youtuber sich zuvor im Internet gestritten haben.“ Die große Mehrheit der friedlich nutzenden Youtuber wird nicht erwähnt. Die Kampagne ist wieder ganz im Sinne der Regierung, die für die Zustimmung zur Reform wirbt. Golem titelt dazu: „Merkel verteidigt Bruch des Koalitionsvertrages.“ Es nähme nicht wunder, wenn bei den großen Demos morgen konzertierte Ausschreitungen provoziert werden. Der stets angemahnten Demokratie will man offenbar den letzten Saft auspressen. Mehr Infos  

 

Hier titelt man noch deutlicher: "Massenschlägerei in Berlin wegen YouTube..."  Und  Leserkommentare zum FAZ-Artikel "Wie Youtube-Videos zu Massenschlägereien führen können": "Junge ... Youtuber? Wenn man ehrlich ist, sind das lauter (junge) arabische Männer. Und es geht um die Frage der 'Ehre' in Clans. Warum wird das nicht so geschrieben?" - "Aha, Youtube also - Mir würde alles mögliche einfallen, was zu dieser Massenschlägerei geführt hat, angefangen bei gescheiterter Integration. Aber dass Youtube der Grund sein soll, ist schon kreativ. An einem Raubüberfall, der via Telefon verabredet wurde, wäre der Logik folgend die Telekom Schuld?" - "Diese Randalierer als YouTuber oder Influencer zu titulieren ist doch wirklich zuviel der Ehre. YouTube dient diesen Leuten doch nur dazu, ihre Reviere zu markieren ... Mit Influencern hat das überhaupt nichts zu tun. Und mit der YouTube Szene auch nicht."