7.10.2015
Anmutig wie das letzte Einhorn oder schlagend wie ein Argument?
Menschenwürde: Diskurs über einen gefährdeten Minimalkompromiss
Auf einem alten Schallplattencover ist das letzte Einhorn abgebildet. Es steht vor einem blauen, von Sternen beleuchteten Hintergrund. Anmutig, graziös, auch zart, aber ganz eigenständig. Wie etwas Besonderes, das anzutasten die Ehrfurcht vor jenem unmöglich macht. So wie die Menschenwürde. Oder etwa nicht? Sozialromantik ist natürlich völlig out in unseren lauten Tagen. Die Debatte über die Menschenwürde wird akademisch geführt, die Bevölkerung bekommt davon allenfalls die interpretierten Ergebnisse mit. Eine breitere, ernsthafte Diskussion ist allerdings nur möglich, wenn sich die Diskutanten über ihre derzeitige Haltung zum diskutierten Gegenstand bewusst sind; mindestens aber wissen, dass sie noch keine klare Haltung dazu haben. Ziel dieses Beitrages ist es daher die Leserschaft einzuladen, über ihr eigenes Verständnis der Menschenwürde zu reflektieren.
Zur unverlierbaren Würde
Die unverlierbare Menschenwürde wird heute in Frage gestellt, obwohl sie sich in der globalisierten Welt als „einzig konsensfähiger Orientierungspunkt erwiesen“ hat, wie die Bundeszentrale für Politische Bildung (bpb) 2004 noch schrieb. Die Infragestellung betrifft zum Beispiel den sprachphilosophischen Kontext: Allen sei ja längst klar, dass die Würde antastbar ist, hört und liest man häufig in Fernsehen und Medien. Unter dem Titel „Die Menschenwürde ist antastbar“ postulierte etwa der Harvard-Psychologe Steven Pinker im Tagesspiegel 2008 die Würde sei ein weitgehend nutzloses Konzept, das von „christlich inspirierten Moralexperten“ als Waffe missbraucht werde. Die Würde aber sei relativ, ersetzbar und könne Schaden anrichten. Und selbst in Kirchen hört man zuweilen, man müsse den Arbeitslosen ihre Würde zurückgeben – setzt voraus, sie hätten diese verloren. Niemand scheint das skandalös zu finden. Dabei bliebe zu fragen: Welches Menschenbild haben solche Kirchenvertreter verinnerlicht?
Freilich erlebte die Menschenwürde eine jeweils zeitgeistige Interpretationsgeschichte. In Deutschland aber bildet sie seit 1949 – aus historisch guten Gründen – den Mittelpunkt des Wertesystems der Verfassung. Das Würdeverständnis im Grundgesetz ist an der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte (AEMR) orientiert: Sie gilt für alle Menschen voraussetzungslos, es muss dafür keine Leistung erbracht werden. Angesichts der barbarischen Taten, die überall verübt werden, ist dies sicher eine Zumutung an die innere Einstellung. Allerdings sollte man sich auch über die Konsequenzen dieser oder jener Haltung im Klaren sein. Denn wenn die Menschenrechtsethik im ursprünglichen Sinne der AEMR und des Grundgesetzes relativiert wird: Welche historisch bedeutsamen und das Zusammenleben regelnden Texte werden dann vielleicht umgeschrieben – mit weit reichendem Einfluss auf Rechtsprechung und Politik?
Würde: ein Sortierungsversuch
Niemand postuliert, dass eine Annäherung an den Würdebegriff einfach sei. Allerdings ist es eine unlautere Methode, Widersprüchlichkeiten dem Begriff selbst anzulasten ohne zu erklären, dass es sich um unterschiedliche Haltungen der Menschen zu diesem Begriff handelt. So suggeriert etwa Pinker im Tagesspiegel den Lesern wie unsinnig der Begriff Menschenwürde sei mit folgendem Argument: Einerseits heißt es, Sklaverei ist moralisch falsch, weil sie Menschen die Würde raubt. Andererseits wird darauf verwiesen, dass selbst die Versklavung Menschen nicht um ihre Würde bringt. Zweifellos handelt es sich dabei um einen Widerspruch. Dieser wird allerdings nicht von ein und demselben Menschen geäußert, wenn er eine klare Haltung hat.
Es gibt verschiedene Ebenen, dem Würdebegriff näher zu kommen. Für einen ersten Einstieg ist eine Orientierungshilfe des Philosophen Arnd Pollmann dienlich. Er stellt vier Zugänge zur Diskussion: Die „Würde als Mitgift“ geht davon aus, dass jeder Mensch gleich viel Würde hat von Anfang an. Diese ist angeboren und unverlierbar, sie fußt auf der Gottesebenbildlichkeit. Bei der „Würde als Potenzial“ haben ebenfalls alle Menschen eine Würde von Beginn an, der Besitz aber ist graduierbar. Somit unterliegt der Grad der Würde auch externen Bewertungen, etwa der Beurteilung einer „menschenwürdigen Lebenssituation“. Die „Würde als Eigenschaft“ besagt, dass nicht alle Menschen, aber alle Personen eine (nicht graduierbare) Würde besitzen. Wenn also Embryos oder Komatöse nicht als (bewusst denkende) Personen klassifiziert werden, haben sie keine Würde. Schließlich nennt Pollmann die „Würde als Leistung“. Hiernach ist generell nur „Personen“ eine Würde zuzusprechen, die zusätzlich einer graduellen Abstufung unterliegt, etwa durch eine gesellschaftliche Auszeichnung.
Für obiges Beispiel von Pinker lässt sich nach dieser Sortierung feststellen: Wer die Sklaverei moralisch falsch findet, weil sie Menschen die Würde raube, geht von einer verlierbaren oder mindestens graduierbaren „Würde als Potenzial“ aus. Der Aussage „selbst die Versklavung bringt Menschen nicht um ihre Würde“ liegt hingegen die Einstellung „Würde als Mitgift“ zugrunde. An letztgenannter Einstellung ist die häufig kolportierte Kritik zu lesen: Warum sollte denn, wie in Art. 1 Grundgesetz formuliert, die Würde geschützt werden müssen, wenn sie ohnehin nicht verlierbar ist? Diese semantische Paradoxie ist auflösbar: wenn man diesen Satz aus der Entwicklungsgeschichte des Grundgesetzes heraus so versteht, dass damit den auch nur versuchten Angriffen auf die Würde ein Riegel vorgeschoben werden soll.
Eliminierung des Würdebegriffs?
Im rechtsphilosophischen Kontext wird argumentiert, um den Begriff Menschenwürde zu erden, solle er auf dieselbe Stufe wie andere Rechtsnormen herabgestuft und in wissenschaftlichen Diskussionen wegen seiner schweren Fassbarkeit gänzlich vermieden werden. Diese Bestrebungen kritisierte unter anderen Bundesverfassungsrichter a. D. Ernst-Wolfgang Böckenförde scharf. Eine Relativierung der Menschenwürde und ihrer Unantastbarkeit sei die Folge, schrieb er bereits vor über zehn Jahren. Dennoch: Wählt man heute auf den Internetseiten der bpb das Suchwort Menschenwürde, erscheint an exponierter Stelle ein Essay von Rosemarie Will, bis 2014 Professorin an der Humboldt-Universität. Sie fragt, ob denn „Artikel 1 Absatz 1 GG als selbstständiges subjektives Grundrecht tatsächlich unverzichtbar ist“ und plädiert dafür, dessen Rechtsqualität zu minimieren. Franz Josef Wetz, im Beirat der Giordano-Bruno-Stiftung, betrachtet die Menschenwürde als „Opium fürs Volk“. Ulfried Neumann warnt vor der „Tyrannei der Würde“ und Stefan Lorenz Sorgner hält es für demokratiewidrig, das Grundgesetz an die Menschenwürde zu binden. Ähnliche Beispiele ließen sich zahlreich fortsetzen. Zusammengefasst lautet die Kritik am Menschenwürdebegriff in Rechtstexten: Totschlagargument in politischen Debatten zur Bioethik, Sterbehilfe, Abtreibung etc. / die Verwirrung um den Begriff gefährde die Klarheit der Rechtsnormen / die Würde verhindere eine liberale Debattenkultur und führe zu moralischer Bevormundung / die Neutralität des Staates sei zugunsten eines religiösen Bekenntnisses durchbrochen.
Diskurs über den Kerngehalt
Während Lösungsvorschläge der Kritiker dahin tendieren den Würdebegriff ins Exil zu schicken, geht Heiner Bielefeldt, ehem. Direktor des Deutschen Instituts für Menschenrechte, davon aus, dass sich die Kerngehalte diskursiv klären lassen. Um das Wesensmerkmal der Menschenwürde zu verstehen, verweist er auf ihren prinzipiell übergeordneten Status. Ihre Idee gründe sich auf folgende Prämisse: sich selbst und einander als Subjekte möglicher Verantwortung anzusehen und zu respektieren. Dieser Achtungsanspruch sei als Voraussetzung für Kommunikation sowie für die Entstehung moralischer und rechtlicher Verbindlichkeiten unhintergehbar. Damit ist keine Leistung gemeint im Sinne tatsächlicher Verantwortungsübernahme: sondern ein Status, der vor den persönlichen Leistungen liegt und damit etwa auch geistig behinderten Menschen gebührt. Die Würde habe den Rang eines Axioms. Das impliziere die Anerkennung eines jeden Individuums in unvertretbarer Besonderheit – als Gegenteil von Gleichmacherei, also liberal verstanden. Demzufolge greifen Theorien wie die der Mitgift zu kurz. Ebenso jene der Anerkennungstheorien, welche Würde als Resultat gesellschaftlicher Anerkennung sehen. Die Würdigung von Leistungen ist hiernach lediglich eine Bekräftigung des bereits bestehenden Würdeanspruchs.
Brückenschlag: Menschenrechte und Religion
Bielefeldt leugnet nicht eine theologische „Okkupierung von Menschenwürde“ seitens einiger Fundamentalisten. Allerdings übernehmen Religionsgegner dieselbe Auffassung eines christlich geprägten Würdekonzepts – nur hier mit dem Ziel, sie zurückzudrängen. Tatsächlich ist aber die Würde in Rechtstexten als säkulares Konzept zu lesen: Bei den Beratungen zur AEMR war die Mehrheit gegen die Aufnahme der Gottesebenbildlichkeit als Begründung der Menschenwürde. Es setzte sich der säkulare Wortlaut durch, um die pluralistische Weltgesellschaft zu repräsen-tieren. Ebenso blieb es beim Grundgesetz ohne religiöse Begründung der Menschenwürde. Das schließe aber eine Religionsaffinität nicht aus. „Säkularität meint nicht Abschottung, sondern Eigenständigkeit.“ Religiöses Nachdenken über die Würde könne Brückenschläge ermöglichen: „Wie einerseits der menschenrechtlich-säkulare Begriff der Würde auf religiöse Traditionen kritisch, provozierend und stimulierend einwirken kann, so ist es andererseits wichtig, dass religiöse Motivationsquellen auch für Politik und Recht …nicht verlorengehen.“ Demnach ist die Würde integrierend und wird „zur wichtigsten Verbündeten im Kampf gegen alle Arten des autoritären Fundamentalismus“. Die „Verquickung von Menschenrechtsengagement mit Kreuzzugsrhetorik“ gehe jedenfalls in der Sache völlig daneben.
Willkür durch justiziable Relativierung
Die Relativierung der Unantastbarkeit der Würde kann auf Politik und Gerichtsbarkeit durchschlagen – insbesondere, wenn der Bevölkerung ein Verfassungsaspekt nicht mehr einleuchtet oder ihr quasi ausgeredet wird. Der lapidare Umgang mit dem Würdebegriff im Alltag und Fernsehen unterstützt solche Entwicklungen – gewollt oder ungewollt. Würde aber die unverlierbare Menschenwürde relativiert, dann wäre dies zwangsläufig ein Einfallstor für die totale Verfügung über Menschen. Es gäbe dann keine Grenze mehr, hinter die nicht in Einzelfällen zurückgegangen werden darf. Im Fall Jakob Metzler etwa hätte entschieden werden können, dass Polizeibeamte in Extremfällen eben doch mit Folter drohen dürfen. Ähnlich gelagerte Fälle könnten folgen. Wer aber legte dann in Zukunft die Kriterien fest? Die Angelegenheit wäre der Willkür gerade verantwortlicher Personen überlassen. So schwer auch Grundsatzentscheidungen in manchen Dilemmata einsichtig sind: Andernfalls würden „Menschen als disponibles Material“ (Böckenförde) behandelt. Dieses Menschenbild lag der NS-Diktatur zugrunde. Die Aufnahme der unantastbaren Menschenwürde ins Grundgesetz war ein wesentliches Moment der Überwindung des NS-Regimes. Es erstaunt, dass den Erosionsprozess dieser Errungenschaft oft gerade jene befördern, die sich dem antifaschistischen Kampf verschreiben.
Zu guter Letzt: eine intuitive Annäherung
Ein letzter Aspekt – der sozialromantische – darf noch einmal zu Wort kommen. Im letzten Jahrhundert stellte Teilhard de Chardin seiner schwerkranken Schwester eine aus heutiger Sicht wohl empörende Frage: „Während ich die Kontinente und Meere durchquerte und leidenschaftlich damit beschäftigt war, alle Farben und Schönheiten der Erde zu sehen, lagst du da, bewegungslos hingestreckt, und verwandeltest im innersten deines Wesens die schlimmsten Finsternisse der Welt in Licht…sage mir, wer von uns hatte den besseren Teil?“ Manchmal scheint die Menschenwürde ergreifend, ohne sie zu benennen. Das soll kein Argument für die Eliminierung des Begriffes sein. Es soll wachsam machen, mit allen Sinnen zu unterscheiden, wem es in der Debatte um die Verteidigung der Menschenwürde geht und wer sie nur politisch instrumentalisieren will. Denn wenn wir ihn aufgeben, diesen minimalen und wesentlichen Achtungsanspruch in kleinen und großen, nahen und fernen Beziehungen: käme das nicht einer Anpassung an die Barbaren gleich?
Grundgesetz, Artikel 1: (1) Die Würde des Menschen ist unantastbar. Sie zu achten und zu schützen ist Verpflichtung aller staatlichen Gewalt.
Literaturtipp zur Vertiefung: Heiner Bielefeldt: „Auslaufmodell Menschenwürde? – Warum sie in Frage steht und warum wir sie verteidigen müssen“
27.2.2016
Die ideelle Dimension der Wehrhaftigkeit
Tägliche Recherchen führen zu täglich neuen Suchergebnissen bezüglich sexueller Übergriffe. Über die massive Belästigung von jungen Mädchen in Kiel seitens mehr als 20 Zugewanderten berichtete ausnahmsweise sogar die Tagesschau. Nur wenig thematisiert wird der Hintergrund, dass die Täter in Deutschland auf eine Gesellschaft treffen, die – ebenso wie sie selbst – mehrheitlich von einem Verständnis der verlierbaren Menschenwürde ausgeht. Das entspricht weder dem Grundgesetz noch der Menschenrechtserklärung. Fakt scheint es dennoch zu sein, erinnert man sich an zahlreiche Äußerungen nach der Kölner Silvesternacht: Etwa Renate Künast (Grüne): Den Frauen sei „die Würde genommen“. Barbara Steffens (Grüne): „Ich möchte, dass Männer nicht straffrei bleiben, die Frauen die Ehre und Würde genommen haben.“ Christian Lindner (FDP): „…die hohe Anzahl von geschädigten Frauen, denen die Würde genommen ist“. Leif-Erik Holm (AfD): „Man hat ihnen nicht nur die Handys, sondern vor allem die Würde genommen.“ Solche Aussagen, selbst wenn sie gut gemeint waren, bezeugen nicht nur eine innere Distanz zum Wesen unserer Verfassung. Sie geben den Tätern auch eine Macht, die weit über die physische Überlegenheit über ihre Opfer hinausreicht. Wer – etwa aus christlicher Sicht – vom Verständnis der unverlierbaren Menschenwürde ausgeht, dem mag sogar auf der Zunge liegen: Sie geben den Tätern eine gottgleiche Macht. Es gibt sicherlich einige unter den jungen Tätern, die sich dadurch in ihrem Verhalten befeuert sehen. Die ideelle Dimension unserer Wehrhaftigkeit bestünde darin, sie mit ihren Angriffen auf unsere Menschenwürde ins Leere laufen zu lassen. Und ihnen damit gleichzeitig klar zu machen: Armselig sind nur jene, die meinen, ihre Würde hinge vom Wohlwollen anderer Menschen ab.
29.1.2016
Banalität statt Menschenwürde
Es gibt eine kaum bekannte Kurzgeschichte des Schriftstellers Patrick Süskind. Sie heißt „Der Zwang zur Tiefe“. Es geht um eine junge Künstlerin, der irgendein hergelaufener Kritiker nach ihrer ersten Ausstellung öffentlichkeitswirksam bescheinigt, zwar Talent, aber zu wenig Tiefe zu haben. Im Milieu spricht sich die - nun um einen Tick verabsolutierte - Kunde von der Künstlerin, die zwar nicht schlecht sei, aber leider keine Tiefe habe, rasch herum. Die junge Dame gerät zunehmend in Selbstzweifel, verliert die Motivation und verwahrlost schließlich so sehr, dass sie von einem Turm in den Tod springt. Der Kritiker fabuliert dann in theatralischer Betroffenheit im Feuilleton über die Umstände dieses tragischen Endes einer talentierten Frau – ob es wohl an ihrem Zwang zur Tiefe lag? So weit, so schrecklich, angesichts der Banalität und ihrer Auswirkung. Irgendjemand hat einen Berufstitel, sagt irgendetwas mit fachmännischem Habitus, das Umfeld nimmt es ihm unhinterfragt ab, später sagt er einfach das Gegenteil und wieder läuft ihm die Menschenherde hinterher; sich gegenseitig bestätigend und selbstverständlich in moralisch hochsphärischen Gefilden wähnend. Auf der Strecke bleibt in Süskinds Geschichte die junge Künstlerin – für die Beteiligten war sie nicht mehr als ein Anlass, dem Herdentrieb Nachdruck zu verleihen und eine sich verflachende, weil nicht wirklich fundierte Solidarität aufzufrischen. An ähnlich niederträchtigem, weil die individuelle Menschenwürde ignorierendem Verhalten lässt sich ablesen, auf welcher Seite die Menschen tatsächlich stehen. Zum Testen einfach mal die Talkshows von Illner oder Maischberger ansehen.
4.7.2013
Linke contra Würde der Hartz-IV-Empfänger
Und täglich grüßt die Gebetsmühle, Hartz-IV-Beziehern werde die Würde genommen. „Die Prozedur bei den Jobcentern ist entwürdigend“, wie jetzt anlässlich der Meldung über Menschen, die freiwillig auf Hartz-IV-Leistungen verzichten, von den Linken wieder zu hören war. Kaum jemand thematisiert die Arroganz der abgehobenen Wahlstimmenfänger, die darin besteht, Menschen mit schmalem Geldbeutel einfach die Menschenwürde abzusprechen. Tatsächlich ist die eigene Würde völlig unabhängig von der finanziellen Situation, ebenso vom Verhalten anderer Menschen oder von fehlerhaften, revidierbaren Berechnungen. Wer keine Arbeit findet, kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen Sozialleistungen beziehen – das ist ein rein sachlicher Vorgang, der erst einmal keiner emotionalen Bewertung bedarf.
Die konstruierte Realitätsverzerrung das Thema Jobcenter betreffend zeugt von einer schamlosen Lügenkultur. Nach eigenen befristeten Erfahrungen bei verschiedenen Jobcentern ist mein Resümee: Wer mit kooperativer Einstellung dort auftritt, wird in aller Regel freundlich behandelt, keine Spur von entwürdigender Prozedur. Der gesetzliche Grundbedarf reicht zumindest im Einpersonenhaushalt für ein zufriedenstellendes Leben aus, sofern man sich keinen unnützen Konsum aufschwatzen lässt und Spaß an kreativer Bescheidenheit hat. Nervig ist lediglich der bürokratische Aufwand eventuelle Nebeneinkommen betreffend. Auf den Gedanken, dass dies einer der häufigsten Gründe für Verzichtserklärungen auf Hartz-IV-Leistungen sein könnte, kommt die linke Politkaste nicht. Stattdessen wird gerufen: „Abschreckung durch Diskriminierung“, ohne zu argumentieren, worin diese bestehen soll. Geradezu kafkaesk ist diese Aussage, weil eigenständig denkende Leistungsbezieher natürlich selbst darüber urteilen, ob sie ihre Würde durch äußere Umstände verloren wissen wollen oder nicht. Die Diskriminierung – hier die pauschale Absprache des Würdebewusstseins – wird also seitens dieser Politkaste getätigt.
Nähme man deren ewige Gebetsmühle ernst, dann müssten wir um sie besorgt sein. Wäre es doch offensichtlich, dass sich diese Politiker ihrer Menschenwürde nur solange sicher sind, wie sie ihre Posten inne und den Geldbeutel gefüllt haben. Es bliebe einmal zu diskutieren, welche der beiden Lebenssituationen eigentlich die größere Unfreiheit in sich birgt.
31.10.2010
Leserbrief zum Würdebegriff
Der leichtfertige Umgang mit dem Begriff der Würde selbst in kirchlichen Kreisen überrascht immer wieder. Ein Skandal verletzt immer wieder Unschuldige „und nimmt ihnen ihre Würde“, steht in dem Artikel. Die Würde aber ist unantastbar. Das ist wesentliche Grundlage nicht nur eines religiös/christlich orientierten Menschenbildes, sondern auch des Grundgesetzes und der Allgemeinen Erklärung der Menschenrechte. Wenn jemand öffentlich diffamiert, gedemütigt oder verletzt wird, wenn jemand sein Hab und Gut verliert, offiziell ohne Arbeit oder obdachlos ist, so mag es ihm schlecht gehen und die Ungerechtigkeit zum Himmel schreien. Die Würde aber kann ihm kein Mensch und kein Umstand ausreden, geschweige denn nehmen.
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