Nachträge zum Thema Kindesmissbrauch aus dem Jahr 2021

 

Nachtrag vom 21.1.2021: "Offizieller Kindesmissbrauch in Kitas? Merkel-Regierung will kein bundesweites Verbot von 'Original Play' - Die Bundesregierung will angeblich die Rechte von Kindern stärken und hat dafür eine Änderung des Grundgesetzes auf den Weg gebracht. Doch ein bundesweites Verbot von 'Original Play' will sie offenbar nicht thematisieren. 'Original Play' nennt sich ein Konzept, demzufolge wildfremde Männer gegen eine Gebühr in deutsche Kitas gehen dürfen, um mit Kindern zu 'spielen'. Die Eltern werden nicht benachrichtigt." !

 

Nachtrag vom 5.2.2021: "Kinderpornografie: Erreicht der gruselige Skandal bald die Eliten in Deutschland? - Mehr als 1.000 Beweisstücke hat die Polizei bei einer bundesweiten Razzia gegen Kinderpornografie gesammelt. Entdeckt wurden die 65 Beschuldigten bei der Auswertung von Chats. Erreicht der Skandal bald die deutschen Wirtschafts- und Politeliten? Schließlich war genau das im Jahr 2014 in Großbritannien passiert. 'Ein Pädophilenring: unter den Tätern auch Politiker, von der Polizei gedeckt', hatte das Erste Deutsche Fernsehen damals berichtet."

 

Nachtrag vom 6.3.2021: "Gutachten: Berliner Senat muss Pädophilen-Netzwerk offenlegen - Über Jahrzehnte haben die Berliner Jugendämter Kinder an Pädophile vermittelt. Aus einem Gutachten geht hervor, dass es in Berlin ein institutionell gut vernetztes Pädophilen-Netzwerk geben muss,

das bis heute nicht offengelegt wurde. Der Berliner Senat bleibt untätig."

 

Nachtrag vom 12.3.2021: "Auffällige Stille bei Deutschlands Eliten um das pädo-kriminelle Netzwerk 'Bergisch Gladbach' ... die deutschen Eliten in Politik und Wirtschaft haben

offenbar  kein Interesse an diesem Jahrhundert-Skandal."

 

Nachtrag vom 6.5.2021: "Alles für das Kindeswohl? - Die Aufarbeitung und die Bekämpfung sexueller Gewalt gegen Kinder kommen nicht voran.

Ein Rück- und Ausblick auf ein ungelöstes Gesellschaftsdrama..."

 

Nachtrag vom 3.6.2021: "Mit einer großen Razzia ist die Berliner Polizei gegen Konsumenten und Verbreiter von Kinderpornografie vorgegangen ... durchsuchten Fahnder des Landeskriminalamtes (LKA) mehr als 40 Wohnungen und andere Räume ... Das Risiko sei für die Täter beim Thema Kinderpornografie in den vergangenen Jahren deutlich gestiegen, hieß es beim LKA. In den USA würden die Netzbetreiber mit Algorithmen den Datenverkehr durchforsten und Verdachtsfälle der Polizei melden. Über den internationalen Austausch gelangten dann viele Fälle zum deutschen Bundeskriminalamt (BKA) und zu den Landeskriminalämtern. Entsprechend würden in Berlin die zuständigen Bereiche ausgebaut ... Kurz zuvor hatte das BKA mitgeteilt, dass eine der weltweit größten Kinderpornografie-Plattformen im Internet zerschlagen wurde. Mehrere Männer wurden als mutmaßliche Betreiber in Deutschland festgenommen. Die Darknet-Plattform soll mehr als 400.000 Mitglieder in vielen Ländern gehabt haben. Unter den geteilten Bild- und Videoaufnahmen hätten sich auch Aufnahmen von schwerstem sexuellen Missbrauch von Kleinkindern befunden."


8.12.2016

Kinderpornographie: Lehrer bleiben im Schuldienst

 

Konsequent ist man ja in Berlin: Nachdem die Lehrpläne sexuell angereichert wurden und die Kinderehe trotz gegenteiliger vollmundiger Ankündigungen nun doch nicht bekämpft wird, setzt man jetzt auf entsprechendes Personal in sogenannten Bildungseinrichtungen: "Zwei Berliner Lehrer dürfen aufgrund des Besitzes pornografischer Bilder im Moment zwar nicht unterrichten, dem Verbleib im Schuldienst steht ihr Verhalten allerdings nicht entgegen", berichtet LTO. Auch zwei Klagen der Senatsverwaltung für Bildung wurden abgewiesen, teilte Gerichtssprecher Stephan Groscurth mit. Der ist der Ansicht, Missbrauch sei auf den Bildern mit den nackten Kindern ja nicht zu sehen. Die Neue Deutsche Moral. 


16.11.2016

Kinderehe null und nichtig: was dann?

 

Wie bereits auf dieser Website angedeutet, kann eine im Ausland geschlossene Kinderehe aufgrund völkerrechtlicher Bestimmungen als hinfällig betrachtet werden. Bayerns Justizminister Winfried Bausback argumentiert wie folgt: „Der verfassungsrechtlich fest verankerte Kinder- und Jugendschutz erfordert eine klare Lösung: Ehen mit unter 16-jährigen Mädchen, die im Ausland geschlossen wurden, sind in unserem Land von Anfang an null und nichtig“, sagte er dem Bundesjustizportal. Wer Kinderehen für aufhebbar erklärt, erkenne sie zunächst an – gerade das aber wolle man nicht, außerdem sei die Aufhebungslösung nicht praktikabel. Ob es allerdings praktikabel ist, betroffene Mädchen durch Jugendämter in Obhut zu nehmen, scheint fraglich. Sollen die „Ehepaare“ bei der Einreise gegebenenfalls gewaltsam getrennt werden? Oder wie groß ist denn die Chance für vom „Ehemann“ kontrollierte Mädchen zu einem späteren Zeitpunkt eigenständig beim Jugendamt aufzulaufen? Darüber hinaus ist Politikern seit über zehn Jahren bekannt, dass etliche Zugewanderte die Rechtsvorschriften für nichtig betrachten: „Erfahrungen haben gezeigt, dass ‚andere in Deutschland vertretene Religionsgemeinschaften‘ trotz wiederholten Hinweises durch verschiedene deutsche Stellen nicht dazu bewegt werden konnten, ihre Eheschließungspraxis nach den §§ 67, 67a PStG auszurichten.“ (BT-Drs. 16/1831


7.11.2016

Wo bleibt die Einladung der Bundeskanzlerin?

 

Die ausschließliche Empörung über juristische Details im Rahmen der Debatte um die Kinderehe markiert nicht mehr als einen Scheinlösungsversuch. Das damalige Ringen um die Aufhebung des Voraustrauungsverbots zeugt davon. Im Dezember 2008 teilte die Herder Korrespondenz mit: „Von der Öffentlichkeit weitgehend unbemerkt hat der Deutsche Bundestag Ende 2006 mit Zustimmung des Bundesrates ein neues Personenstandsgesetz beschlossen. Es tritt am 1. Januar 2009 in Kraft. Die kirchliche Trauung wird dann vor der standesamtlichen Eheschließung, aber auch ohne sie zulässig sein.“ Bis 1957 galt das Voraustrauungsverbot als Straftatbestand: „Ein Instrument des Kulturkampfes, den Bismarck gegen die katholische Kirche führte.“ Bereits 1875 konnte nach §41 Reichspersonenstandsgesetz (RPStG) eine Ehe rechts-gültig nur vor dem Standesbeamten geschlossen werden. Flankiert wurde die Bestimmung durch §67: „Ein Geistlicher oder anderer Religionsdiener, welcher zu den religiösen Feierlichkeiten einer Eheschließung schreitet, bevor ihm nachgewiesen worden ist, dass die Ehe vor dem Standesbeamten geschlossen sei“, wird mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bestraft. 

 

1957 beschloss man dann die bis Ende 2008 geltende Fassung des Personenstandsgesetzes (PStG): „Wer eine kirchliche Trauung oder die religiöse Feierlichkeit einer Eheschließung vorgenommen hat, ohne dass zuvor die Verlobten vor dem Standesamt erklärt hatten, die Ehe miteinander eingehen zu wollen, begeht eine Ordnungswidrigkeit, wenn er dem Standesamt nicht unverzüglich schriftlich Anzeige erstattet“, so der Gesetzestext. Herder resümiert: „Die von der CDU/CSU-Fraktion vorgeschlagene Streichung des Voraustrauungsverbots scheiterte denkbar knapp, aber die religiöse Voraustrauung wurde zu einer Ordnungswidrigkeit herabgestuft, die nicht einmal mit einer Sanktion bedroht ist.“ 2008 schließlich hielt die Bundesregierung das Verbot für „entbehrlich“. Es sei heute klar: nur die standesamtliche Eheschließung begründet eine Ehe im Rechtssinne. Der Bundesrat allerdings hielt das Voraustrauungsverbot für unentbehrlich. Zwar habe die Bestimmung im Verhältnis zu den beiden großen Kirchen keine Bedeutung mehr. Entsprechendes könne jedoch für andere, an Bedeutung gewinnende Religionsgemeinschaften nicht festgestellt werden. (BR-Drs. 616/05, S. 21). Die Bundesregierung setzte sich letztlich durch mit folgender offenherziger Begrün-dung: „Die Erfahrungen haben gezeigt, dass ‚andere in Deutschland vertretene Religionsgemein-schaften‘ trotz wiederholten Hinweises durch verschiedene deutsche Stellen nicht dazu bewegt werden konnten, ihre Eheschließungspraxis nach den §§ 67, 67a PStG auszurichten.“ (BT-Drs. 16/1831, S. 76). Deshalb bleibt es beim Wegfall der „sonst offenbar wirkungslosen Vorschrift“.

 

Das ohnmächtige Eingeständnis der schwarzroten Bundesregierung bereits in der 16. Wahlperiode, der Bildung von Paralleljustiz nichts entgegensetzen zu können oder zu wollen, erweist auch heute seine Gültigkeit. Wenn erreicht werden soll, dass die abscheuliche Praxis von Kinderehen – hier wie dort – aufhört, dann wird man mit juristischen Spitzfindigkeiten im deutschen Recht nicht wirklich weiterkommen. Auch wenn politisch wie emotional alles blockiert scheint: Man muss langfristig versuchen die Männer davon abzubringen, ein Kind heiraten zu wollen. Bis dahin wäre auf mensch-enrechtlicher Ebene die sofortige unmissverständliche Klarstellung fällig, dass Flucht vor Zwangsheirat als anerkannter Asylgrund gilt. Ich warte auf entsprechende Einladung der Kanzlerin.

 

Nachtrag vom 23.11.2018: "Expertin: 6.000 Zwangsehen pro Jahr in Berlin"


5.11.2016

Signale und Konsequenzen

 

Thema Kinderehe: Es gibt Kurzreportagen zu Jemen, zu Afghanistan, zum Libanon und zu Rumänien anzuschauen. Anschließend empfiehlt sich zur Gegenüberstellung diese Reportage (Anm.: bemerkenswerterweise inzwischen (2019) mit Vorwarnung von Youtube und Aufforderung zur Altersangabe) unter anderem zur Vermarktung von Reizwäsche für Vierjährige. Sodann kann eine Reflexion darüber erfolgen, was geschieht, wenn diese Welten aufeinanderprallen. Darauf aufbauend könnte man sich schon mal die Frage stellen, welche Interessengruppen von welchen künftigen Rollenverteilungen am meisten profitieren. Denn schließlich gilt: „Unser Zusammenleben muss täglich neu ausgehandelt werden.“   


3.11.2016

Kinderehe: Ehrlose Männer und rechtliche Wirkungsgrenze

 

Wahrscheinlich ist es einem Mann, der eine „Kindsbraut“ kauft, noch nie deutlich gesagt worden: dass ein Kind erfüllt ist von Ekel mit ihm intim werden zu müssen, wie abstoßend es für zivilisierte Außenstehende ist, einen bärtigen 50er mit seinem menschlichen Spielzeug zu sehen, der mit eigenständigen Frauen offenbar überfordert ist und niemals die Erfahrung machen wird wie es ist, wenn sich eine freiwillig zu ihm legt, und dass dies so viel weniger an Mannhaftigkeit, als umso mehr an Armseligkeit erinnert. Wie auch immer so einer Ehre und Stolz definiert, er ist unendlich weit davon entfernt. Sabatina James, klug und lebenserfahren, will in Deutschland angekommene zwangsverheiratete Mädchen durch das Jugendamt in Obhut nehmen lassen, Mitarbeiter von Polizei und anderen beteiligten Behörden auf das Problem hin schulen, ein Kompetenzzentrum und einen Opferfonds eingerichtet sowie verdeckte Ermittlung eingesetzt wissen, weil sich die Täter gegenseitig decken. Nur: ob das in den ohnehin schon durch die Flüchtlingskrise überspannten Strukturen praktisch effektiv umsetzbar ist, bleibt äußerst fraglich. Es ist auch schwer vorstellbar, dass sich die betroffenen, in der Regel wohl uninformierten Mädchen so einfach in Obhut nehmen lassen; ganz zu schweigen von eventuellen aggressiven Vorstößen seitens der „Ehemänner“.  

 

Terre des Femmes, dort fordert man ein Mindestheiratsalter von 18 Jahren ohne Ausnahme, informiert auf der Website: Zwangsverheiratung ist seit Juli 2011 ein Straftatbestand, der mit bis zu fünf Jahren Haft belegt ist. Bisher würden aber nur standesamtlich geschlossene Zwangsverheiratungen davon erfasst. „Religiös oder sozial durchgeführte Eheschließungen werden rechtlich nicht anerkannt, sie gelten als sogenannte Nicht-Ehen. Für Betroffene spielt die Art der Eheschließung keine Rolle. In ihrer Lebenswelt sind auch religiös geschlossene Ehen absolut verbindlich und haben mitunter sogar ein größeres Gewicht als die vor einem Standesamt geschlossenen.“ Damit ist auch die aktuelle Scheinlösungsdebatte rund um den Maas’schen Gesetzentwurf als solche entlarvt. Dabei machte Terre des Femmes auf der (zweimal jährlich tagenden) Justizministerkonferenz 2015 einen konkreten Vorschlag: Um alle Eheschließungen unter Zwang zu bestrafen, müsse der aktuelle Straftatbestand Zwangsheirat (§ 237 StGB) erweitert werden um den Begriff „eheähnliche Verbindungen“. Damit fielen auch religiöse und soziale Ehen unter den Tatbestand. „Der Beschluss der Konferenz 2015 sah vor, sich der Thematik anzunehmen…Daraufhin hat der Strafrechtsausschuss unter Vorsitz der Justizbehörde Hamburg eine länderübergreifende Arbeitsgruppe zum Thema ‚Zwangsheirat und Heiratshandel‘ eingerichtet.“ Terre des Femmes hielt dort ein Impulsreferat. Den Abschlussbericht der Gruppe erörterte man auf der Justiz-ministerkonferenz Anfang Juni 2016. Die „Justizminister kommen aber zu dem Befund, dass momentan kein gesetzgeberischer Handlungsbedarf besteht. Wir bedauern den Beschluss sehr und fordern den Gesetzgeber weiterhin auf eine Anpassung des § 237 StGB vorzunehmen!“ 

 

Eine klare Forderung. Ebenso klar sieht es auf menschenrechtlicher Ebene aus, etwa in Artikel 16 (2) im UN-Übereinkommen zur Beseitigung jeder Form von Diskriminierung der Frau: „Die Verlobung und Eheschließung eines Kindes haben keine Rechtswirksamkeit…“ Relevanz bei der juristischen Lösungsfindung könnte laut Ausarbeitung von Walter Kälin auch der „ordre public“ haben: „Zwangsheiraten im Ausland widersprechen deshalb dem ordre public der europäischen Staaten, wenn die betroffene Person nicht wenigstens nachträglich ihr Einverständnis gibt.“ Kälins Resümee: „Die Grund- und Menschenrechte verlangen von den Staaten nicht, dass sie in ihrem eigenen Recht Eheformen wie Polygamie oder Kinderehen zulassen müssen, welche ihrer eigenen Wertordnung fundamental widersprechen. Sie sind auch nicht verpflichtet, mittels Einreiseerlaubnis und Familiennachzug polygamen Ehen zu ermöglichen, ihr Familienleben auf dem Gebiet des eigenen Staates zu realisieren. Hier berechtigt das geltende Recht die Staaten, dem Schutz der eigenen Identität Vorrang einzuräumen.“ Die Gerichtspraxis mache aber deutlich, dass bei der Anerkennung von im Ausland geschlossenen Ehen nicht schematisch vorgegangen werden könne. „Weder lassen sich die eigenen kulturellen Wertvorstellungen ihnen gegenüber umfassend durchsetzen, noch besteht ein Anspruch von Migrantinnen und Migranten auf unbegrenzte Respektierung ihrer eigenen Traditionen. Anknüpfend an den Grundsatz des Internationalen Privatrechts, dass im Familienrecht grundsätzlich das ausländische Recht anzuerkennen ist und der ordre public-Vorbehalt nur ausnahmsweise greifen soll, wird einerseits anerkannt, dass gerade die Ehe ein eminent kulturelles Institut ist, das kaum universellen Grundsätzen gehorcht.“ Die Nichtanerkennung von Ehen führe oft zu schwerwiegenden Nachteilen für die Betroffenen, ein „blindes Durchsetzen eigener Prinzipien“ erscheine daher als ungerechtfertigt. „Anderseits wird aber auch deutlich, dass die Grenzen der Toleranz überschritten sind, sobald Familien auf Heiratsunwillige Zwang ausüben oder das Kindeswohl betroffen ist.“ Wenn sich Betroffene solcher Heirat entziehen wollen, ergibt sich aus der Schutzpflicht der Staaten die Verpflichtung der Behörden, Schutz zu gewähren.  

 

Weitere juristische Aspekte bietet ein Forschungsbericht der Universität Wien: „Das Prinzip der Eheschließungsfreiheit führt nicht nur zu einschlägigen Straftatbeständen, sondern findet auch Eingang in die Sittenwidrigkeitsprüfung“, etwa bei Geldzahlungen als mittelbarer Zwang zur Einwilligung in die Ehe. Und in Bezug auf Zwangsheirat als Fluchtgrund: „Erst kürzlich hat die Schweizerische Asylrekurskommission in der Grundsatzentscheidung 2006/32 (9.10.2006) einer Äthiopierin Asyl aufgrund der Bedrohung durch Zwangsheirat zuerkannt.“ Im Fall einer Roma wurde eine asylrelevante Verfolgung aufgrund des Zusammentreffens privater Gewalt (Zwangsheirat) und ethnischer Diskriminierung (durch die staatlichen Behörden) angenommen.  

Rechtliche Anknüpfungspunkte gibt es genug. Man darf nur folgende Aspekte nicht vergessen: Erfahrungsgemäß sind etliche Zugewanderte von hiesigen Vorschriften wie korrekte Altersangaben bei der Einreise oder von Bußgeldzahlungen nicht wirklich beeindruckt, Richter finden kaum noch Termine für Verhandlungen, Gefängnisse wie auch Frauenhäuser sind vielerorts bis über die Kapazitätsgrenzen hinaus belegt, den zwangsverheirateten Mädchen wird wohl kaum lebenslanger Polizeischutz nach Ausbruch aus der Familientradition zuteil und schließlich: Gesetzesverschärfungen haben keinerlei Einfluss auf die Kindeswohl verachtende Praxis in den Heimatländern. Neu ist lediglich, dass man sich das Problem ins Land geholt hat. 

 

Man müsste alles daran setzen, zumindest keine Gelegenheit unversucht lassen, vor Ort eine Einstellungsänderung zu dieser abscheulichen praktizierten Kinderehe und anderen Zwangsverheiratungen anzustreben. Es muss Thema Nummer 1 in diplomatischen Beziehungen sein. Wenn das vollkommen aussichtslos sein sollte, dann kann es nicht nur darum gehen, der Empörung über gesetzesrelevante Schnellschüsse Luft zu machen. Denn selbst wenn die Männer der zwangsverheirateten Mädchen wegen diesem, künftig eventuell als schwerwiegendes Verbrechen eingestuften Handlung rechtskräftig verurteilt und folglich ausgewiesen würden, wäre das den betroffenen Mädchen nur dann von Nutzen, wenn sie die innere und äußere Befähigung erlangen, sich aus der Familienbande zu lösen. Womit man trotz aller Blockaden sofort beginnen könnte: Ein Aufbau von schutzbietenden Strukturen für jene Mädchen, die es bis dahin geschafft haben. 


22.9.2016

Elternrecht: Was gilt denn nun und für wen? 

 

„Was in Baden-Württemberg zu heftigen Protesten führte, ist unter Schwarz-Grün in Hessen nahezu unbemerkt in Kraft getreten: ein Lehrplan, der Akzeptanz sexueller Vielfalt zum Thema im Schulunterricht macht“, berichtet die Hessenschau. Zehn- bis zwölfjährige Kinder sollen sich künftig mit Hetero-, Bi-, Homo- und Transsexualität befassen; auch in Fächern wie Sprachen, Geschichte, Politik und Wirtschaft. Schüler-, Lehrer- und Kirchenvertreter stimmten dem neuen Lehrplan zu. Der Landeselternbeirat lehnte ihn mehrheitlich ab. Dass er trotzdem in Kraft trat, erklärt die FAZ wie folgt: „Das Beteiligungsverfahren hat nur beratende, keine bindende Wirkung.“ Da würde man doch gerne wissen wollen, wie das nun wieder zusammenpasst mit Claus Klebers Aussage im Interview mit Sabatina James zur Kinderehe: „Nun gehört es zu unserem Wertesystem auch, dass die Eltern über ihre Kinder entscheiden können, was sie machen, was sie nicht tun…und dieses Recht würden Sie den Eltern einfach ungefragt und ohne auf Einzelheiten zu schauen wegnehmen wollen.“ 

 

Nachtrag: Art. 26 AEMR: "Die Eltern haben ein vorrangiges Recht, die Art der Bildung zu wählen, die ihren Kindern zuteil werden soll." Art. 13 (3) Sozialpakt: "Die Vertragsstaaten verpflichten sich, die Freiheit der Eltern...zu achten...sowie die...sittliche Erziehung ihrer Kinder in Übereinstimmung mit ihren eigenen Überzeugungen sicherzustellen." 


7.7.2016

Profiteure sexuell riskanten Verhaltens

 

Heute beginnt im Berliner Rathaus der dreitägige, hoch wissenschaftlich daher kommende und vom Bundesgesundheitsministerium geförderte STI-Kongress „Sexuelle Lebenswelten – Wege der Prävention“. Neben der medizinischen Sicht werden diesmal auch sexualpädagogische Konzepte sowie die „Community“ eingebunden. In einem der Eröffnungsvorträge geht es um die neue Kampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung „Liebesleben: zur Prävention von HIV und anderen sexuell übertragbaren Infektionen”, gegen die bereits eine Onlinepetition von entsetzten Eltern im Netz steht. In den „Sessions“ gibt es dann diverse Vorträge, auch etwa diesen: „Sex ist überall. Vor allem nach dem Tod. Der Islam und sexuelle Diskriminierung.“ Außerdem wird das Webportal „Zanzu“ – Sexuelle Gesundheit für Migranten vorgestellt und mit Protagonistinnen der „Sexarbeit“ über das neue Prostituiertenschutzgesetz gesprochen.  

 

Revival: „Neoemanzipatorische Sexualforschung“ 

 

Zum Thema „Kindheit und Sexualität – empirische Befunde und pädagogische Konsequenzen“ referiert Uwe Sielert, Professor in Kiel und inzwischen Vorstandsmitglied der STI. Er plädiert für Sexualerziehung als Bildungsauftrag in Kindertagesstätten. Die FAZ schrieb 2014: „Sielert kommt aus der Schule der neoemanzipatorischen Sexualforschung, die der Sozialpädagoge und früher in breiten Kreisen verehrte Sexforscher Helmut Kentler begründet hat. Kentler nahm Jungen bei sich auf. Anfang der siebziger Jahre ließ er verwahrloste Jugendliche bei vorbestraften Päderasten unterbringen. Die bekamen Pflegegeld vom Senat, und Kentler schaute regelmäßig vorbei - zur 'Supervision'. Es gab nie einen Aufschrei. Kümmern gegen Sex, das war der Deal.“ Im Abstract-Band zum aktuellen Kongress ist von Sielert zu lesen: Erfahrungen von Lust und Erregung seien für Kinder ebenso wichtig wie schützende Fürsorge: „Es wächst die Notwendigkeit, das Recht von Kindern auf ‚Freiheit vor sexueller Fremdbestimmung‘ und einen angemessenen Kinder- und Jugendschutz durch Sexualerziehung umzusetzen.“ 

 

Stefan Timmermanns, dessen Literatur laut Socialnet Verpflichtung wie Anspruch der emanzipatorischen Sexualpädagogik nach Helmut Kentler, Fritz Koch und Uwe Sielert beibehält, „über die vorgestellten sexualpädagogischen Methoden bewusstseinsbildende Prozesse zu initiieren, um Menschen jeden Alters zu einem selbstbestimmten und verantwortungsvollen Umgang mit Sexualität zu befähigen“, wird beim Kongress in Berlin über „Bedingungen für eine gelingende Prävention im Kontext sexueller und geschlechtlicher Vielfalt“ sprechen. Im Rahmen der Beratungsarbeit für Migrantinnen in der Sexarbeit wird es auch um die von NRW mit 92.000 Euro geförderte „Lola-App“* gehen; nicht zu verwechseln mit der Lola-App für Kinder. Astrid Gabb, Sozialarbeiterin beim Verein Madonna, wird diese auf dem Symposium erläutern. Außerdem Thema: Ein Fortbildungscurriculum zum Thema Sexualität in der ärztlichen Praxis. An dessen Entwicklung wirkte unter anderem die Deutsche Gesellschaft für Sexualforschung mit.

*Quelle unter https://www.ksta.de/nrw/-lola--bundesweit-einzigartige-beratungs-app-fuer-prostituiere-in-nrw-114440 inzwischen gelöscht

 

Schwuler Sex ruft Pharmariesen auf den Plan 

 

Sanofi Pasteur MSD wirbt im Programmheft via ganzseitiger Einladung für ihr Symposium „Potential und Praxis der HPV-Impfung bei Männern“ (HPV = Humane Papillomviren). Das Pharmaunternehmen erhielt 2014 auf EU-Ebene eine Zulassungserweiterung zur Prävention des Analkarzinoms. Dr. Martin Hirte schrieb 2015 zum Thema: „Für die Behauptung ‚die HPV-Impfung verhütet Krebs‘ steht der wissenschaftliche Beweis bisher aus.“  Die Impfung könne sogar einen negativen Einfluss auf „Safer Sex“ haben: „Impfungen gegen sexuell übertragene Krankheiten vermitteln das trügerische Gefühl von Sicherheit und begünstigen riskantes Sexualverhalten (Mullins 2012).“ Die Zulassungserteilung von HPV-Impfungen 2006 und 2007 seien „äußerst ungewöhnlich“ gewesen: „bis dahin war keine Studie zum klinischen Nutzen abgeschlossen - ein glatter Verstoß gegen die europäische Grundrechtecharta. Kein Wunder allerdings, wenn man weiß, dass sich die europäische Zulassungsbehörde EMA ebenso wie die nationalen Zulassungsbehörden mit Geldern der Pharmahersteller finanziert.“ Direkt nach Zulassung der Impfstoffe „traten die Hersteller eine intensive Marketingkampagne los, um Druck auf die Öffentlichkeit und Impfkommissionen auszu-üben. In Deutschland liefen Werbespots für HPV-Impfstoffe im Rundfunk und im Privatfernsehen. Sanofi unterstützte die vom Grünen Kreuz lancierten Werbeaktionen mit zweistelligen Millionenbeträgen.“ Es lohnt sich, den Artikel von Dr. Martin Hirte in Gänze zu lesen. Im Abstract-Band wird die HPV-Impfung bereits auf Seite 10 im Rahmen der Vorstellung der Kampagne „Liebesleben“ nachdrücklich beworben. Das „Projekt zur Erprobung und Implementierung einer freiwilligen HPV-Schulimpfung in Deutschland“ ist auf Seite 24 beschrieben. 

 

Mit Ganzkörperkondomkostümen auf Freierfang

 

Schlussendlich werden im Abstract-Band diverse Poster vorgestellt, etwa zur „Akzeptierenden Freierarbeit – eine Aufgabe auch des Öffentlichen Gesundheitsdienstes“. Hierzu arbeiten „Präventionsakteure“ der Arbeitsgemeinschaft „Gesunder Kunde“ mit auffälligen Ganzkörper-kostümen in Form von Kondomen, die Bezug nehmen auf Veranstaltungen wie die Fanmeile, hier mittels des Fußball-Trikot-Kondoms. „Aktiv Agierende“, die sich „in jeder Funktion als Kontaktmachende“ verstehen, begleiten die Kondome. „Als Gesprächsöffner dienen give-aways wie Postkarten mit Safer-Sex-Berlin Motiven und Freier-Regeln, sowie Kondome mit dem Logo der AG.“ Ein Kurzfilm der Präventionsakteure steht auf Youtube im Internet.

 

Ein Spiel mit der Gesundheit

 

Die Veranstaltung wurde breit beworben, unter anderen vom Robert-Koch-Institut. Die Sexualisierung der Gesellschaft wird nicht diskutiert, sondern institutionalisiert – mittels Riesensummen aus Steuergeldern und geschäftlicher Liaison mit der Pharmaindustrie. Durch Einbindung der „Community“ betreibt der STI-Kongress implizit Bedarfslenkung in Richtung sexuell riskantes Verhalten, das bis dato dem Gros der Bevölkerung überhaupt nicht entspricht und dessen Folgen eben jene übertragbaren Infektionen sein können, die Veranlassung für das Abhalten dieses Kongresses sind und der Pharmaindustrie ein weiteres Forschungsfeld eröffnen. Es drängt sich der Verdacht auf, dass die breit angelegten Öffentlichkeitskampagnen zu sexueller Identitätspolitik und grenzenloser Sexualerziehung ebenfalls nicht frei von dieser Motivation sind. Es wäre ein schier unglaublich gewissenloses Spiel mit der Gesundheit der Bevölkerung und der seelischen Entwicklung ihrer Kinder.                              Das Programmheft ist hier und der Abstract-Band dort


25.5.2016

„Was die Kinder wollen, fragt keiner.“

 

Wie das nun wieder zusammenpasst? Autoren der Gesellschaft für Sexualpädagogik, die laut FAZ vom Oktober 2014 „besonderen Einfluss“ auf die „Aufklärungswelle“ der sexuellen Vielfalt hat, meint, dass Kinder zeigen sollen, was sie sexuell immer schon mal ausprobieren wollten; während die Pädagogen moderieren und je nach Wunsch an der Übung teilnehmen sollten. Um den Aspekt der Vielfalt deutlich zu machen, solle Kindern und Jugendlichen durch „Praxismethoden“ beigebracht werden wo der „Penis sonst noch stecken“ könnte. Zehnjährige Schüler sollten üben Puffs zu planen und ihre „Lieblingssexualpraktik“ mitzuteilen oder in Kleingruppen auf der Erde verbotene „galaktische Sexpraktiken“ inklusive „lautem Stöhnen“ und „Dirty Talk“ zu erfinden oder Gruppensex-Konstellationen in Rollenspiele einzubauen. Das Verwaltungsgericht Stuttgart scheint diese pädagogischen Zielsetzungen entweder nicht zu kennen oder nicht für rechtens zu erachten. Aktuell entschied man dort für den Schulausschluss eines Zwölfjährigen, der sich vor einer Elfjährigen die Hosen herunterzog und sie aus „Spaß“ aufforderte, „ihm einen zu blasen“. Begrün-dung: Mit seinem Fehlverhalten habe er die Schülerin sexuell belästigt und beleidigt, so ihr Recht auf sexuelle Selbstbestimmung und ihr Ehrgefühl verletzt. Das „Verhalten des Schülers kann nicht als alterstypisches (vor-)pubertäres Verhalten angesehen werden“. Denn es müsse ihm klar gewesen sein, dass ein solches Verhalten die Grenze zum „Spaß“ bei weitem überschreite. Ein Verbleib des Schülers an der Schule lasse Gefahr für „die sittliche Entwicklung“ der Mitschüler befürchten.

 

Während also Sexualpädagogen in der Konsequenz die Kinder dazu anhalten, erfundene Bedürfnisse rücksichtslos auszuleben und sämtliche Schamgrenzen fallen zu lassen, mahnen Richter zur Achtung der Sittlichkeit, Selbstbestimmung und des Ehrgefühls Anderer. Dann muss ja nur noch die Frage geklärt werden, wer in diesem Land letztlich das Sagen hat.   

 

Eine Aufklärungsgrenze nach unten bezüglich sexueller Vielfalt gibt es inzwischen nicht mehr, so zumindest nachlesbar auf Seite 25 der Dokumentation „Vielfalt fördern von klein auf. Sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als Themen frühkindlicher Inklusionspädagogik“: Krippenerzieher „wünschen sich“ auch „Bilderbücher für Kinder unter drei Jahren, die Familien in ihren vielfältigen Lebensweisen darstellen“.