27.12.2017

Rechtsstaat: interessiert uns doch nicht

 

Soziale Bewegungen werden gemeinhin als moralische Instanzen betrachtet. Dass diese häufig ganz öffentlich rechtliche und politische Beschlüsse unterminieren, tut dieser Einschätzung seltsamerweise keinen Abbruch. Dabei ist es gerade bei der Integration logistisch unverzichtbar, nach verlässlichen Kriterien von offiziell zuständigen Stellen vorzugehen. Wenn diese Stellen nicht in der Lage sind eine brauchbare Integrationsstrategie zu liefern, dann folgt daraus nicht, dass hergelaufene Aktivisten plötzlich legitimiert seien, de facto Regierungsgeschäfte zu übernehmen und die Bevölkerung den Folgen ihrer persönlichen Annahmen auszusetzen. Warum man sie das trotzdem tun lässt, wäre Teil einer Antwort auf die große Frage nach dem Warum dieser mutwilligen Preisgabe des Landes im Zuge des Zuwanderungsfetischismus.   

 

Aktuelles Beispiel einer weiteren Eigenmächtigkeit mit Vorbemerkung: Nach einem Beschluss des Oberverwaltungsgerichtes Rheinland-Pfalz vom 1. September bestehe in Afghanistan „nicht landes-weit eine ernsthafte individuelle Bedrohung des Lebens und der Unversehrtheit für jede dorthin zurückkehrende Zivilperson“. Die Ausprägung des dortigen Konflikts sei regional unterschiedlich. Bei der Beschlussfindung bezog man sich auf eine aktuelle Lagebeurteilung des Auswärtigen Amtes vom 28. Juli. Es gebe auch keine Anhaltspunkte dafür, dass die Taliban weite Teile des Landes beherrschten. Nichtsdestotrotz schwärmte die fest im linken Milieu verankerte Bewegungsstiftung kürzlich in ihrem Newsletter von Hagen Kopp, einer ihrer „Bewegungsarbeiter“: „Seit einem Jahr schiebt Deutschland Geflüchtete nach Afghanistan ab, obwohl sich die Sicherheitslage in dem Land massiv verschärft hat.“ Kopp startete deshalb in Hanau die „Initiative Bürgerasyl“. „Dabei kündigen UnterstützerInnen öffentlich an, afghanische Geflüchtete vor der Abschiebung in Krieg und Verfolgung zu schützen und sie notfalls in privaten Wohnungen zu verstecken.“ Gegenüber op-online kündigte Kopp an: „Wir werden alles dafür tun, die Betroffenen vor Abschiebungen zu schützen“; zusammen mit ähnlichen Initiativen sowie mit der Afghan Refugee Movement.

 

Fragen zum Bürgerasyl beantwortet die Hanauer Initiative unter solidarity-city.eu: „Zunächst geht es darum, den politischen Preis für die Abschiebungen hochzutreiben und perspektivisch – wenn sich in vielen Städten Tausende an ähnlichen Initiativen beteiligen würden – solche Abschiebungen politisch undurchsetzbar zu machen.“ Die Bewegung der Sanctuary Cities betreibt das in großformatigem Stil: „In Barcelona forderte jüngst die Stadtregungen die Bildung eines europäischen Netzwerks von rebellischen sanctuary cities. Angesichts des Rollbacks in der Flüchtlingspolitik und der immer brutaleren Abschottung der Grenzen ist es Zeit, an eine solche Politik von unten zu erinnern und diese Idee zu verbreitern.“ Bei einem Vortrag ging es auch um die Möglichkeit, „diese Bewegung auf deutsche Gegebenheiten zu übertragen“. Der hessische Innenminister Peter Beuth kündigte im August Strafen gegen das „illegale Bürgerasyl“ an. Weiters hat man nichts mehr davon gehört.

 

Nachtrag"Die meisten Afghanen tauchen kurz vor der Abschiebung unter...Besonders brisant ist, dass es sich bei den Untergetauchten meist um Menschen handelt, die kriminell auffällig geworden sind...Eine Aktivistengruppe hat man besonders im Blick: 'Der sogenannte Flüchtlingsrat versucht, Abschiebungen aktiv zu verhindern'." Rund 30.000 abgelehnte Asylbewerber seien verschwunden. 


20.10.2017

NGO-Szene forciert Familiennachzug

 

Die NGO-Szene macht sich jetzt ans Bundesverfassungsgericht (BVerfG) heran, um ihre persönliche Auffassung von Menschenrechten durchzusetzen. Die Meinung der Zivilgesellschaft ist bekanntlich nicht von Interesse. Neu mit dabei: der „gemeinnützige“ Verein Jumen, gut vernetzt, zum Beispiel mit „Kooperationsanwält*innen“. Die Startfinanzierung erfolgte über den „Wirkungsfonds 2017“, eine gemeinsame Initiative der Deutschen Bank und Social Impact. „Aus der Sicht von Jumen verstößt die Aussetzung des Familiennachzugs zu subsidiär Schutzberechtigten gegen Grund- und Menschenrechte.“ Deshalb unterstützt der Verein mit seinem Projekt „Recht auf Familie - für eine humane Asylpolitik“ ausgewählte Klagen auf Familiennachzug von Geflüchteten mit strategischer Prozessführung. Die Rechtshilfefonds des Bundesfachverbandes für unbegleitete minderjährige Flüchtlinge und von Pro Asyl sorgen für finanzielle Beihilfe. „Ziel ist, eine Grundsatzentscheidung des BVerfG oder internationaler Menschenrechtsgremien zu erwirken, welche die Rechtswidrigkeit dieser Regelung anerkennt und den Familiennachzug noch vor März 2018 wieder ermöglicht.“ Ein anderes Projekt von Jumen nennt sich „Genderstereotype in der Justiz“. Damit soll der Gewalt gegen Frauen entgegengewirkt werden. Die Damen aus Stuttgart, aus Chemnitz, aus Friedland, aus Essen, aus Ellwangen oder aus Eschelbronn können also ganz entspannt aufatmen. 

 

Nachtrag: Wer Familiennachzug unbeschränkt zulassen will, der muss sich entscheiden... 

 

Nachtrag vom 20.12.: "Das Verwaltungsgericht Berlin hat erstmals die Bundesrepublik Deutschland dazu verpflichtet, einer syrischen Familie ein Visum zum Familiennachzug zu ihrem 16-jährigen Sohn zu erteilen, der in Deutschland den subsidiären Schutz erhalten hatte...Das Verfahren wird begleitet von JUMEN e.V....und unterstützt durch den Rechtshilfefonds des Bundesfachverbandes unbegleitete minderjährige Flüchtlinge e.V.."


28.9.2017

(N)GOs avancieren zur Exekutive

 

Die NGO-Szene pfeift und die Politik spurt, könnte man meinen: Legale und sichere Wege in die EU für Migranten auch ohne Chance auf Asyl fordern nicht nur Pro Asyl oder Oxfam, sondern auch kirchliche Verbände sowie deren Spitze. Jetzt verkündet EU-Migrationskommissar Dimitris Avramopoulos: Die EU-Kommission schlägt den Mitgliedsstaaten vor, auf freiwilliger Basis bis 2019 mindestens 50.000 Flüchtlinge direkt aus der Türkei, der Nahost-Region und Afrika aufzunehmen. „Die EU müsse legale Wege der Migration für schutzbedürftige Menschen nach Europa schaffen.“ 500 Millionen Euro stellt die Kommission dafür bereit. Und: „In einem Pilotprojekt will die EU-Kommission prüfen, ob Programme zur legalen Einwanderung auch ‚unter privater Förderung‘ erfolgen könnten. Das solle es Organisationen der Zivilgesellschaft erlauben, im Einklang mit nationaler Gesetzgebung Umsiedlungen zu organisieren.“ Leserkommentare dazu: „Und wer entscheidet, welcher Flüchtling nun schutzbedürftig ist? Die privaten Organisationen?“ – „…dass aus ‚illegaler Migration eine legale‘ werden soll. Aber dass nun private Stiftungen eingesetzt werden sollen...Es müsste eine Verfassungsklage dagegen geben.“ – „Diese übernehmen die Bürg-schaften für die Flüchtlinge, dadurch wird die Aufnahme legalisiert - und Deutschland übernimmt die Kosten, denn die Stiftungen sind bzw. werden mit Sicherheit gemeinnützig sein.“ Die grenzenlose Maßlosigkeit in der Illusion, die ganze Welt zu retten, scheint inzwischen fanatische Züge anzunehmen. Warnungen etwa der libyschen Regierung, dass im Zuge der Massenmigration nach Italien zahlreiche Terroristen nach Europa kommen könnten und EU-Staaten viel mehr tun müssten, um die Zuwanderung zu verringern, überhört man geflissentlich. Ebenso wenig sind Konse-quenzen für hiesige – noch – geordnete Strukturen ernsthaft bedacht. Politik würde das verlangen.  

 

Siehe auch: Ursula Weidenfeld: „Regierung ohne Volk. Warum unser politisches System nicht mehr funktioniert“: NGOs konnten ihre politische Macht ausdehnen und eine Art Nebendemokratie errichten, obwohl sie nicht direkt demokratisch legitimiert sind. 


13.9.2017

NGOs: Staatsumbau ohne Bürger

 

Die Medien vermitteln der Bevölkerung schon mal den Eindruck, Politiker hätten ein kritisch-distanziertes Verhältnis insbesondere zu in Flüchtlingssachen agierenden NGOs. Man erinnere sich etwa an die Ente vom NGO-Verhaltenskodex. Aktuell gab es ein von der italienischen Regierung organisiertes Treffen mit rund 20 NGOs, die sich dafür interessieren, die Aufsicht über Flüchtlings-lager in Libyen zu übernehmen. Sechs Millionen Euro sollen sie bekommen, um dort humanitäre Standards zu garantieren. Die Lebensbedingungen zu verbessern ist natürlich richtig. Angesichts der Entwicklungen und fließenden Gelder ist aber das mit NGOs verbundene Image des Ehrenamts fragwürdig geworden. Das wird auch deutlich mit der Einrichtung des Studiengangs zum Manager in Nonprofit-Organisationen (NPOs), den die Akkon-Hochschule für Humanwissenschaften in Berlin erstmals im Wintersemester 2017/2018 anbietet. „Unser Studiengang ist eine Antwort auf die wachsende Bedeutung der Dritte-Sektor-Organisationen als effizienter und effektiver Dienstleister im Rahmen des Umbaus und der Modernisierung des Wohlfahrtsstaates. Manager in den NPOs sind die verantwortlichen Gestalter dieses gesellschaftlichen Wandels“, heißt es. „Zwischen Wirtschaft und Staat“ werde sich die spätere Arbeit bewegen. Den Masterstudiengang NGO-Management an der Hochschule Bonn Rhein-Sieg, bis dato der einzige bundesweit, gibt es schon länger. Man müsste nicht überrascht sein, wenn künftig ähnliche Studiengänge wie Pilze aus dem Boden schießen. Jedenfalls verfestigt sich der Eindruck, dass NGOs zunehmend zu politischen Drahtziehern avancieren – ohne jemals nach dem Bedürfnis der Bürger nach einem „Umbau des Wohlfahrts-staates“ zu fragen: womit auch der stets hoch gehaltene gemeinnützige Charakter in Frage steht.     


15.8.2017

NGO-Verhaltenskodex: Irreführung der Leitmedien

 

Der denkende Bürger wird sich wohl spätestens jetzt komplett verhohnepiepelt vorkommen: Die italienische Regierung sei mit dem reduzierten Aktionsradius der Nichtregierungsorganisationen (NGOs) im Mittelmeer zufrieden und führe den spürbaren Rückgang auf die neue Linie in der Flüchtlingspolitik zurück, konkret auf den Verhaltenskodex des italienischen Innenministeriums für NGOs. Das berichtet der General Anzeiger gerade ganz aktuell. Nun gab aber SOS Mediterranee Folgendes bekannt: „Heute, Freitag den 11. August, traf sich die europäische Seenotrettungsorganisation SOS Mediterranee mit Mario Morcone, Leiter der Abteilung für Bürgerrechte und Einwanderung des Innenministeriums in Rom. Das Treffen war einberufen worden, um den Austausch zum Verhaltenskodex für NGOs fortzuführen.“ Am Ende unterzeichnete die NGO den Verhaltenskodex. Warum? Weil sich das italienische Innenministerium bereit erklärte, die von Sophie Beau – Mitbegründerin und Vizepräsidentin des internationalen SOS Mediterranee Netzwerks – vorgebrachten Punkte dem Verhaltenskodex beizufügen. Diese lauten: „Der Verhaltenskodex ist rechtlich nicht bindend. Bestehendes nationales und internationales Recht hat Vorrang. In Bezug auf die Präsenz von Polizeibeamten an Bord, erwähnt der Verhaltenskodex nicht ausdrücklich das Tragen von Waffen. Daher sehen sich SOS Mediterranee und andere humanitäre Organisationen nicht dazu verpflichtet, bewaffneten Polizeibeamten Zutritt an Bord ihrer Rettungsschiffe zu gewähren, solange keine anderen Mandate im Rahmen von nationalem oder internationalem Recht erteilt wurden. Polizeibeamte, die an Bord eines Rettungsschiffes empfangen werden, verpflichten sich explizit, das humanitäre Mandat der NGOs, also das unmittelbare Retten von Menschen und deren Schutz, nicht zu stören. Der Verhaltenskodex schränkt Transfers von Überlebenden auf andere Schiffe nicht ein, solange diese vom MRCC Rom angewiesen und koordiniert wurden.“ Was soll hiernach dieser Verhaltenskodex noch für einen Sinn haben, wenn Polizeibeamte allenfalls eine Tasse Cappuccino auf dem NGO-Schiff trinken dürfen? 

 

Fest steht: Die Bevölkerung wird mit irreführenden Berichten, aktuell auch im Spiegel, hinters Licht geführt. „Die Hilfsorganisationen, die schiffbrüchige Flüchtlinge aus dem Mittelmeer retten, stehen offenbar der großen Politik im Weg“, schreibt dort einer mit stark linkspopulistischem Drall. Datum: 14. August, drei Tage nach Bekanntgabe von SOS Mediterranee, aus der hervor geht, dass sich Politik und NGOs ganz prima verstehen. Frisch motiviert schreibt denn auch SOS Mediterranee gerade eine Praktikantenstelle in Vollzeit im Bereich Fundraising aus: „Wir arbeiten daran, die benötigten Mittel für den weiteren Betrieb der MS Aquarius zu organisieren.“ Zu den Aufgaben gehören: Unterstützung bei der Akquise und Betreuung von privaten Spendern und institutionellen Unterstützern sowie Unterstützung bei der Entwicklung und Umsetzung von Aktions-mailings. Interessant im Kontext sind zwei Dokumente. Erstens die – letztlich regierungskonforme – Interpretation der Rechtslage durch die Wissenschaftliche Dienste des Bundestags (WD) und zweitens das Zusatzprotokoll gegen die Schleusung von Migranten auf dem Land-, See- und Luftweg zum Übereinkommen der Vereinten Nationen gegen die grenzüberschreitende organisierte Kriminalität. Letzteres ist nach entsprechender Ratifizierung laut Liste auf dieser Seite für Libyen im Oktober 2004, für Deutschland im Juli 2006 und für Italien im September 2006 in Kraft getreten. Die WD formulieren dazu immerhin: „Nach Art. 7 Zusatzprotokoll verpflichten sich alle Vertragsstaaten, die Schlepperei von Migranten auf dem Seeweg in vollem Umfang und im Einklang mit dem Seevölkerrecht zu verhüten und zu bekämpfen. Art. 6 Abs. 2 lit. b) Zusatzprotokoll kriminalisiert nicht nur die Schlepperei als solche, sondern auch die Beteiligung von Privatpersonen als Gehilfen.“ 

 

Die Süddeutsche schreibt: „Die Crewmitglieder der Iuventa wurden wieder freigelassen und dazu aufgefordert, die Gegend zu verlassen. Anklage wird wohl nicht erhoben. Beides spricht für einen Mangel an Beweisen.“ Warum soll nicht beides vielmehr dafür sprechen, dass das Vorgehen gegen die NGO nicht wirklich ernst gemeint ist?  

 

Nachtrag vom 17.8.: Aktuell sucht SOS Mediterranee mal wieder einen Geschäftsführer für Berlin. Die gleiche Stellenausschreibung gab es bereits im Mai 2016.


10.8.2017

Illegale Werbung für Bürgerasyl

 

Analog zum Kirchenasyl werben diverse Aktivisten inzwischen für das Bürgerasyl: Bürger sollen ihre Wohnungen für abzuschiebende Zugewanderte zur Verfügung stellen oder dort verstecken. Man sieht das im Milieu als einen Akt des zivilen Ungehorsams: „Ist Bürgerasyl legal? Es ist legitim. Wie groß ist das Risiko, das wir als deutsche Bürger eingehen? Jedenfalls ungleich geringer als das Risiko für abgeschobene Afghanen.“ Der hessische Innenminister Peter Beuth (CDU) will dagegen einschreiten: „Strafbar machten sich sowohl die Flüchtlinge, die sich ihrer Ausreise entzögen, als auch diejenigen, die ihnen ‚Unterkunft und Nahrung‘ gewähren…Letztere könnten wegen Beihilfe belangt werden.“ Und: „Personen, die dazu aufrufen, solche Straftaten zu begehen, können sich wiederum wegen Anstiftung bzw. wegen der öffentlichen Aufforderung zu Straftaten strafbar machen.“ Michael Kegler von „Solidarität grenzenlos“ tendiert allerdings zu persönlicher Anmaßung von Hoheitsbefugnissen: „Die Ansicht eines Innenministeriums, das Abschiebungen in Bürgerkriegsgebiete durchführt, ist für uns kein Maßstab in Sachen Illegalität.“ Die Art der Weigerung rechtsstaatliche Autorität anzuerkennen und der Versuch eigene Strukturen aufzubauen lässt, trotz aller Differenzen, charakterliche Parallelen zu dieser Gruppe erkennen. Zur „bemerkenswerten Eigenmächtigkeit zivilgesellschaftlicher Akteure“ als konkurrierende Macht zum Rechtsstaat siehe auch bei Achgut: „Die Belagerung des Rechtsstaates“. 


8.8.2017

Falsche Rassismusvorwürfe

 

Bleiberecht-für-Alle-Aktivisten versuchen mittels frei erfundener Diffamierungskampagnen ihre ideologischen Ziele durchzusetzen. Unter dem Titel „Es riecht nach Kuhfladen - Flüchtlingsrat erhebt falsche Rassismusvorwürfe“ berichten die Osthessen News: Der hessische Flüchtlingsrat begab sich im Rahmen seines Projektes „Lagertour“ (!) in die Flüchtlingsunterkunft Tann/Rhön und kritisierte dortige Lebensumstände anschließend in seinem Bericht „Isolation in der Idylle“: Es gebe in Tann „überhaupt keine ehrenamtlichen Unterstützer“, rassistische Anfeindungen seien an der Tagesordnung, „Asylsuchende würden mit Flaschen beworfen“, Autofahrer versuchten „Flüchtlinge anzufahren“. Eine ehrenamtlich tätige Seniorin habe angesichts der haltlosen Vorwürfe geweint und ihre weitere Arbeit für Flüchtlinge in Frage gestellt. Auch der Bürgermeister empörte sich über den rassistischen Generalverdacht. Immerhin entschuldigte sich der Geschäftsführer des Flüchtlingsrats nach Androhung „von einer Stelle“ rechtliche Schritte einzuleiten für einige Aussagen im „Lagertour“-Bericht. Die Begriffe „Lager“ für Flüchtlingsunterkünfte oder „Isolation“ sind übrigens im Milieu institutionalisiert und werden auch über den vernetzungsfreudigen AStA der Uni Hamburg sprachlich festgeklopft: etwa in diesem Aufruf zur „Schließung des Lagers Horst“. Einen gänzlich anderen Eindruck zum bekämpften „gefängnisähnlichen Lager Horst“ als angebliches „Sinnbild für institutionellen Rassismus“ vermittelt die SVZ.  


4.5.2017

Untergrabung der Systeme

 

Die akademische Formation der unkritischen Flüchtlingslobby beschränkt sich nicht auf den Bereich der Sozialarbeit. Auch in der „Refugee Law Clinic Hamburg“ (RLC) werden Studierende der Rechtswissenschaft für die ehrenamtliche Flüchtlingsberatung qualifiziert. Was ihnen da mit auf den Weg gegeben wird, erschließt sich aus diesem Beitrag einer Promovendin bei der RLC unter dem Titel „Sanctuary Cities in der BRD - Widerstand gegen die Abschiebepolitik der Bundesregierung“. Bezugnehmend auf die „Sanctuary Cities“, die sich einer Mitwirkung an der Abschiebepolitik verweigern, wollten sich nun ehrenamtliche Unterstützer in der Flüchtlingsberatung mit den Asylsuchenden solidarisieren und sie vor einer Abschiebung bewahren. Wie das langfristig gehen soll, wird noch deutlicher aus diesem Interview: „Die Steuerung von Einwanderung wird allgemein als Angelegenheit des Nationalstaates betrachtet“, aber Kommunen könnten auch direkt vor Ort handeln. „Inwiefern sie die rechtliche Autonomie besitzen, eine eigenständige Migrationspolitik zu betreiben, ist noch nicht umfassend geklärt. Der französische Philosoph Jacques Derrida hält eine schrittweise Ausweitung des internationalen Flüchtlingsrechts auf Städteebene für realisierbar.“ Es werde sich zeigen, „inwiefern sich Städte der Zuflucht und Sanctuary Cities in die aktuellen Rechtssysteme eingliedern lassen, vor allem aber, wie sie im Sinne Derridas die bestehenden Systeme untergraben, übertreten oder herausfordern können“.   


24.4.2017

EU-seitige Schlepper

 

Ein sizilianischer Staatsanwalt hat laut eigener Aussage Beweise für eine direkte Kooperation zwischen – auch deutschen – Hilfsorganisationen und libyschen Schleppern. Flüchtlingsboote würden etwa durch Lichtsignale in Richtung der Retter geleitet, teilt das Handelsblatt mit. Ermittlungen seien eingeleitet. NGOs weisen den Vorwurf zurück und machen zugleich deutlich, dass sie auch zukünftig nach eigenem Gutdünken agieren werden: „NGOs würden so lange weiter im Mittelmeer tätig sein, bis Europa den Flüchtenden sichere und legale Migrationswege öffne“, sagt Marco Bertotto von Ärzte ohne Grenzen. An Italiens Küste sind mit knapp 37.000 Migranten 44 Prozent mehr als im selben Zeitraum des Vorjahres angekommen. Und in Österreich will die ARGE Resettlement (Caritas, Diakonie, Rotes Kreuz) nun selbständig Flüchtlinge ins Land holen, berichtet der Wochenblick: „Seit 2014 wurden bereits 1.400 Flüchtlinge über das Resettlement-Programm nach Österreich geholt. 2017 sollen 400 weitere folgen. Würde dieses Programm institutionalisiert werden, würde diese Zahl wahrscheinlich drastisch nach oben schnellen.“ Auch hier wird auf künftige Konsequenzen gepfiffen: „Je dichter die Grenzen sind, umso mehr legale Wege, in Österreich und Europa Schutz zu suchen, muss es geben, sagt die Geschäftsführerin des Diakonie Flüchtlingsdienstes. Die überbordende Humanität der Organisationen ohne jede Rücksicht auf die ansässige Bevölkerung fände ohne die Fördertöpfe ein jähes Ende. Allein der Asyl-, Migrations- und Integrationsfonds (AMIF) der EU umfasst über drei Milliarden Euro für die Förderperiode 2014 bis 2020. Daraus erhalten Organisationen Geld für die Unterstützung von Flüchtlingen Bewilligungskriterium ist insbesondere der – zu keinem Zeitpunkt demokratisch ermittelte – „EU-Mehrwert“. In Deutschland wird der AMIF vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge umgesetzt, das bereits eifrig für das Förderjahr 2018 wirbt nach dem Motto: Alle mal zugreifen, hier gibt’s was zu holen. Da es auch solch gestaltete Charaktere sind, die sich um ankommende Flüchtlinge kümmern, braucht man sich über deren Anspruchshaltung nicht zu wundern. 

 

Nachtrag: Die DWN ergänzen: Es gebe Telefonanrufe aus Libyen bei bestimmten NGOs. Ermittlungen prüfen auch, ob neue NGOs sogar von Schleppern finanziert werden. Außerdem: In der verlinkten Quelle zum EU-Asylfonds ist ein Übersetzungsfehler: Es handelt sich nicht um drei Billionen, sondern um drei Milliarden Euro.


20.4.2017

Den Zustand nennt man Anarchie

 

Wie sich die Bundesregierung gegenüber Herkunftsländern für die Umsetzung bestehender Rück-übernahmeverpflichtungen einsetzt, wird gerade in dieser Antwort deutlich: „Staaten mit niedriger Kooperationsbereitschaft, bei denen sich die Rückführung schwierig gestaltet, wird zudem deutlich gemacht, dass eine gute Zusammenarbeit einhergehen kann mit staatlichen Förderungen in anderen Bereichen.“ Und während man also rechtsbrüchigen Staaten ehrlich erwirtschaftete Steuergelder verspricht, verteilen Asylaktivisten an der griechisch-mazedonischen Grenze Bolzenschneider – freilich gratis – an Flüchtlinge. Wie die Krone über die neue „Serviceleistung diverser Hilfsorganisa-tionen“ berichtet, steht in einem vertraulichen österreichischen Regierungsdossier: „Eine NGO oder Aktivistengruppe auf GR Seite verteilt Bolzenschneider an Flüchtlinge, um sich durch den Grenzzaun zu schneiden. Diese Nacht 104 Anhaltungen an der grünen Grenze…Auf griechischer Seite sind im Grenzraum seit längerem griechische Anarchisten (Verbindung zu „#SafePassage“) tätig, die aktiv Migranten anraten den Zaun“ aufzuschneiden. Den Bezug zur Anarchie griffen die DWN bereits 2015 auf, als an der Grenze zu Slowenien hunderte Flüchtlinge die Aufforderung der österreichischen Polizei zur Passkontrolle ignorierten und einfach weitergingen: „Die Bilder dokumentieren die Kapitulation des Rechtsstaats in der EU“ und die Preisgabe ihrer Beamten der Lächerlichkeit. „Dasselbe gilt für alle EU-Staaten, auch für Deutschland.“ Einhaltung der Gesetze sei nicht mehr sichergestellt: „Im staatstheoretischen Sinn nennt man einen solchen Zustand Anarchie.“ Es muss schon hochgradig radikalisiert respektive verblendet sein, wer damit hausieren geht, man könne in solchem Gefüge die Menschenrechtsidee verwirklichen. Das Gegenteil ist der Fall. 


6.4.2017

Internationale Organisation für Migration et al.

 

FAZ, Spiegel & Co. wollen die Bürger wohl zum Narren halten. „Das Recht auf Familiennachzug ergibt sich aus dem deutschen Grundgesetz, das in Artikel 6 den Schutz der Ehe und der Familie regelt“, wird unisono bezüglich der angeblich 268.000 anspruchsberechtigten Syrer hinaus posaunt – ohne Kommentarmöglichkeit für Leser, die fragen könnten: Muss da nicht noch was geprüft werden? Etwa der Status oder § 29 Aufenthaltsgesetz zum „Familiennachzug zu Ausländern“? Immerhin sagt der CDU-Abgeordnete Stephan Harbarth zum privilegierten Familiennachzug für subsidiär Schutzberechtigte: „Der Familiennachzug muss auch in Zukunft auf ein Maß begrenzt werden, das die gesellschaftliche Akzeptanz nicht übersteigt und die Integrationsfähigkeit nicht überfordert.“ Entscheidungen dazu hingen auch von der Regierungsbildung nach der Bundestagswahl ab. 

 

Eine Konsularinfo zur Sache mit dem Titel „FAQ’s zum Familiennachzug zum syrischen Flüchtling“ bietet interessante Einblicke rund um die Antragstellung. Es heißt dort: „Durch den Besuch beim IOM-Familienunterstützungsbüro können Sie das Visum-Verfahren beschleunigen und dadurch schneller nach Deutschland ausreisen.“ IOM ist die Internationale Organisation für Migration. „In der Bundesrepublik ist sie vor allem durch ihre Programme zur ‚freiwilligen Rückkehr‘ bekannt geworden“, wie es in einem Beitrag von 2003 heißt, und musste sich harsche Kritik der Flüchtlings-lobby anhören. Wie sie heute tatsächlich agiert, wäre erhellend zu erfahren. Auf eine Parlamenta-rische Anfrage im Juni 2016 heißt es auf Seite 6: „Die Bundesregierung hat mit der Internationalen Organisation für Migration drei Familienunterstützungsbüros in Istanbul, Gaziantep und Beirut eröffnet, um Antragstellende während der Wartezeiten zu betreuen und bei der Vorbereitung des Visumantrags zu unterstützen. Hierzu werden bis zu 60 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter eingestellt.“ Bei der BpB ist zeitgleich zu erfahren: Die IOM sei bisher nur selten ins Zentrum der politischen Diskussion gerückt, obwohl sie wachsende globale Bedeutung hat und im Jahr 2015 weltweit rund 2.400 Projekte mit einem Jahreshaushalt von über 1,4 Milliarden US-Dollar umsetzte.  

 

Die „engagierte Migrationsagentur“ gehöre aber „weiterhin nicht dem System der Vereinten Nationen an“ (Stand: Juni 2016). Denn: Eine Mitgliedschaft im UN-System könne Bedingungen mit sich bringen, die den Spielraum der IOM wesentlich einschränken könnten. „IOM wäre dann eventuell nicht länger der Ansprechpartner für jene Staaten, die bisher vornehmlich an restriktiven Dienstleistungen der IOM (z.B. im Bereich der freiwilligen Rückkehr) interessiert waren.“ Aktuell liest man bei der IOM eben das: „Seit September 2016 ist die IOM als verwandte Organisation Teil des Systems der Vereinten Nationen.“ Die Steuerung der Migration in der Praxis ist ohnehin schon längst in der Hand des Dritten Sektors, in dem man schon mal ganz unverblümt an parlamentarischen Vorgaben vorbei agiert.  Wie ein aktuelles Papier des Arbeitskreises kritische Soziale Arbeit zeigt, werden widerständige Politiker mittels Falschdarstellungen unter Druck gesetzt: „Das Bayerische Staatsministerium fordert dezidiert, positive rechtliche Möglichkeiten in Beratungen zu verschwei-gen!“, heißt es etwa im Papier. Tatsächlich hatte das Ministerium die Verbände angemahnt, „bei der Beratung von Flüchtlingen bestimmte Hinweise des Flüchtlingsrats“ nicht weiterzugeben. Das Schreiben des Sozialministeriums an die Träger der Asylsozialberatung besagt: „Einzelne Mitarbeiter hätten Hinweise des Flüchtlingsrats kommuniziert, wie Flüchtlinge sich bevorstehenden Abschie-bungen entziehen können.“ Die ideologisch motivierte, ohne jede Rücksicht auf die innere Sicherheit agierende Asyllobby hat allein schon dadurch enorme Macht, weil ihr hunderte Professoren aus dem Sozialbereich sowie praktizierende Sozialarbeiter in der Flüchtlingsversorgung und Wohlfahrts-organisationen zugeneigt sind. Den meisten von ihnen ist nicht klar, was sie tun und welche lang-fristigen Konsequenzen ihr Handeln zeitigt. Die Politik wehrt sich offenbar nicht gegen die mächtige Asyllobby. Klar ist: Eine tiefrote Bundesregierung würde es gar nicht erst versuchen.  


14.3.2017

Vernünftige Kehrtwende?

 

Man glaubt es kaum: Das bayerische Sozialministerium hat Träger der Asylsozialberatung – dazu gehören Caritas und Arbeiterwohlfahrt – schriftlich angemahnt, „bestimmte Hinweise des Flücht-lingsrats“ nicht mehr weiterzugeben. Andernfalls könne die Förderung gestrichen werden. Die „Hinweise“ beziehen sich darauf, wie sich Flüchtlinge angeordneten Abschiebungen entziehen können. Mit der Richtlinie zur Asylsozialberatung sei das nicht vereinbar, da objektiv und realistisch aufzuklären sei. Bei adressierten Stellen interpretiert man das vielerorts als Kampfansage. Eine Sprecherin des Roten Kreuzes empört sich über eine pauschale Unterstellung von Rechtsverstößen. Besonders weit aber scheint diese Unterstellung nicht hergeholt zu sein, wie diese freimütige Dokumentation zeigt. Tatsächlich wurde der Aufruf an Tätige in der Flüchtlingshilfe die Mitwirkung an der „Durchsetzung aufenthaltsbeendender Maßnahmen“ zu verweigern von der universitären Ebene auf NGOs und Wohlfahrtsverbände durchgestochen. Schließlich sei man nicht „Handlanger des Innenministeriums“, wie auch der Sprecher des Flüchtlingsrats damit konform geht. Deutlicher ist die Ferne zum Rechtsstaat kaum auszudrücken. Leserkommentare: „Ich finde es ungeheuerlich, dass sich sog. Flüchtlingsberater über das Gesetz stellen, auf Kosten der Allgemeinheit Steuergelder verschwenden und beanspruchen und Abschiebungen verhindern. Wie kommen sie darauf, abge-lehnte Asylbewerber als Flüchtlinge zu bezeichnen? Die Ablehnung per se widerspricht doch dieser Ansicht?“ Und: „Ich wäre dafür, Asylberater schadenpflichtig zu machen für jeden Asylbetrug.“

 

Siehe auch: „Frontex kritisiert den massiven Einsatz von NGOs im Mittelmeer: Durch das frühe, unkoordinierte Aufgreifen von Flüchtlingen werde die Arbeit der Sicherheitsbehörden erschwert und das Geschäft der Schlepper befördert.“ Quelle: DWN 

 

Nachtrag vom 5.4.: Im universitären Bereich kursiert nun ein Forderungspapier: "... die sofortige Rücknahme dieses ministeriellen Drohbriefes!" aus Bayern in Petitionsform.