2.11.2016

Was ist dann noch Schmähkritik? mit aktuellen Nachträgen (2019)

 

Tagesschau.de prahlt geradezu damit, dass Böhmermann endgültig keine strafrechtliche Anklage mehr wegen seines Gedichts gegen Erdogan befürchten müsse. „Der Anwalt des türkischen Präsidenten warf den Staatsanwälten heute am Rande der zivilrechtlichen Auseinandersetzung um das Schmähgedicht vor dem Landgericht Hamburg vor, das strafrechtliche Ermittlungsverfahren verschleppt zu haben. Ihm sei zu wenig Zeit verblieben, das Klageerzwingungsverfahren beim Oberlandesgericht zu beantragen.“ Nach § 37 Landesmediengesetz RLP verjähren Straftaten wie Beleidigungen, wenn sie über Medien begangen werden, nach sechs Monaten. Diese Frist sei Ende Oktober abgelaufen. Die zivilrechtliche Privatklage von Erdogan gegen Böhmermann ist heute im Hamburger Landgericht lautstark und theatralisch verhandelt worden. Im Mai hatte das Landgericht Böhmermann die Wiederholung weiter Teile des Gedichts im Eilverfahren vorläufig verboten. Jetzt wird im Hauptsacheverfahren ohne Zeitdruck entschieden. Deutschlandradiokultur veröffentlichte parallel ein Interview mit dem Verfassungsrechtler Friedhelm Hufen, dem Böhmermanns Gedicht eindeutig zu weit ging: „Was ist dann noch Schmähkritik, wenn dieses nicht?“ Es gebe in der Tat sehr viel gegen Erdogan zu sagen. Aber: „Wenn der Angriff keinen sachlichen Bezug mehr hat, wenn es also nicht mehr um die Politik geht, sondern wenn die Form tatsächlich nur noch dazu ist, den anderen als Menschen zu schmähen, dann ist die Grenze überschritten, die auch das Bundesverfassungsgericht in einer ganzen Reihe von Entscheidungen gezogen hat.“ Zur anderweitig aufgeputschten Hatespeech sagt Hufen: „Es darf nur das Strafrecht und es darf nur die Verfassung helfen. Wir dürfen keine Selbstjustiz in diesen Fragen bekommen.“

 

Nachtrag vom 5.11.: "...ist der Prozess auch insofern interessant, als das Hamburger Gericht sich neu mit der Frage des Vorrangs von Kunst- und Meinungsfreiheit vor dem Persönlichkeitsrecht Erdogans wird auseinandersetzen müssen. Einer abschließenden Bewertung dahingehend hatte sich die Mainzer Staatsanwaltschaft noch enthalten", so LTO. Und: "Erdogan-Anwalt Sprenger bezeichnete das Gedicht als von der Kunst- und Meinungsfreiheit nicht gedeckt: 'Hier wird nur noch plump beleidigt, unterhalb der Gürtellinie.' Erdogan solle 'als Prototyp des verlausten Türken gezeigt werden. Das ist schlicht rassistisch', so Sprenger. Dies stehe der Achtung der Menschenwürde seines Mandanten entgegen, die 'nicht verhandelbar' sei."

 

Nachtrag vom 4.1.2017: Das OVG Berlin-Brandenburg entschied im vorläufigen Rechtsschutz-verfahren: Das Auswärtige Amt ist verpflichtet, Pressevertretern Auskunft über den Inhalt der rechtlichen Prüfung des von Böhmermann vorgetragenen "Gedichts" zu geben. Dem Anspruch auf Auskunftserteilung sei nicht entgegenzuhalten, das Bekanntwerden der Informationen könne nachteilige Auswirkungen auf die diplomatischen Beziehungen zur Republik Türkei haben.  

 

Nachtrag vom 15.2.2017: Das Landgericht Hamburg gibt Erdogans Klage teilweise statt. Einzelne Passagen des Schmähgedichts bleiben verboten. Und LTO erklärt, warum das Landgericht Hamburg anders entschieden hat als die Staatsanwaltschaft.

 

Nachtrag vom 10.3.2017: Böhmermann will das Urteil des Landgerichts Hamburg anfechten. Böhmermann-Anwalt Christian Schertz habe am Freitag Berufung eingelegt.

 

Nachtrag vom 13.7.2017: "Das Schmähgedicht von Jan Böhmermann auf den türkischen Präsidenten ist zum Teil verboten. Dagegen hat nach dem TV-Star nun auch Erdogan Berufung eingelegt. Sein Anwalt erklärt, warum er '100 Prozent' will." 

 

Nachtrag vom 27.2.2018: In Hamburg beginnt heute die Berufungsverhandlung über die Unterlassungsklage von Erdogan gegen Böhmermann. "Die Richter müssen klären, ob das vom Hamburger Landgericht im vergangenen Jahr bestätigte zivilrechtliche Verbot der meisten Textpassagen von Böhmermanns Schmähgedicht über Erdogan bestehen bleibt oder gekippt wird. Sowohl Böhmermann als auch Erdogan akzeptierten die Entscheidung der Vorinstanz nicht und legten Berufung ein. Böhmermann will das Gedicht in ganzer Länge weiterverbreiten, Erdogan will es komplett verbieten lassen."

 

Nachtrag vom 15.5.2018: "Weite Passagen seines Schmähgedichts ... bleiben verboten. Allerdings bekommt auch Erdogan nicht das, was er wollte: Der Präsident forderte nämlich, das ganze Gedicht zu verbieten ... Die Richter bestätigten damit den Spruch des Landgerichts vom 10. Februar 2017 und lassen auch keine Revision zu." Böhmermanns Anwalt Christian Schertz kündigte an, "durch alle Instanzen gehen" zu wollen. Zunächst: Beschwerde beim Bundesgerichtshof wegen Nichtzulassung der Revision. Entweder folgt ihm der BGH und entscheidet erneut, oder er verwirft die Beschwerde. "Am Ende dürfte die unterlegene Partei wohl das Bundesverfassungsgericht anrufen, das letztlich über die Zulässigkeit des Gedichts zu entscheiden hätte. Das kann dauern, vielleicht bis 2019."

 

Nachtrag vom 23.1.2019: "Der Rechtsstreit um das Schmähgedicht des TV-Moderators Jan Böhmermann über den türkischen Staatspräsidenten ... Erdogan geht in die nächste Runde: 'Wir haben Nichtzulassungsbeschwerde beim Bundesgerichtshof eingelegt', sagte Böhmermanns Rechtsanwalt Christian Schertz ... Im Februar 2017 hatte das Landgericht Hamburg entschieden, dass Böhmermann weite Teile seines Schmähgedichts nicht wiederholen darf." 

 

Nachtrag vom 2.4.2019: "Böhmermann hat Kanzlerin Angela Merkel wegen ihrer kritischen Einschätzung seines Schmähgedichts auf den türkischen Präsidenten Recep Tayyip Erdogan verklagt. Am 16. April soll die Klage vor dem Verwaltungsgericht Berlin verhandelt werden..."

 

Nachtrag vom 17.4.2019: Nachdem erst tagelang Hofnarr Böhmermann als unglaublich toller Hecht durch die Presse gejubelt wurde, weil er die Bundeskanzlerin wegen ihrer Bewertung des "Schmähgedichts" verklagt hat und das Kanzleramt "offenbar ein Zugeständnis" machte, lautet nun das Urteil: "Böhmermann unterliegt im Streit um Äußerungen der Bundeskanzlerin."

 

Nachtrag vom 31.7.2019: "Zwei Gerichte hatten dem Komiker untersagt, große Teile seines Schmähgedichtes (es handelt sich um 18 von 24 Zeilen) zu wiederholen ... Dabei bleibt es, nachdem der Bundesgerichtshof die Nichtzulassungsbeschwerde des Komikers verworfen hat (Urteil: BGH, 30.07.2019 - VI ZR 231/18) ... Die einzige Möglichkeit, noch gegen diese Entscheidung vorzugehen, wäre eine Verfassungsbeschwerde. Auch in einem anderen Nebenstrang der gerichtlichen Aufarbeitung hat Böhmermann sich nicht durchsetzen können. Er wollte der Bundeskanzlerin untersagen lassen, ihre 2016 durch ihren Sprecher indirekt wiedergegebene Einschätzung, das Gedicht sei 'bewusst verletzend' gewesen, zu wiederholen. Böhmermanns Unterlassungsklage wies das Verwaltungsgericht Berlin im April" 2019 ab. 

 

Nachtrag vom 20.12.2019: "Böhmermann hat Verfassungsbeschwerde in Karlsruhe eingelegt."


13.10.2016

Meinungsmonopolisten diktieren Verfassungsrecht?

 

Im Einheitsbrei der Meinung zur Causa Böhmermann hat Legal Tribune Online (LTO) ein Interview mit dem Strafverteidiger Alexander Ignor veröffentlicht. „Satire ist nicht einfach Quatsch, sondern immer auch eine Form der geistigen Auseinandersetzung. Die bloße satirische Einkleidung enthebt also nicht per se der strafbaren Beleidigung“, differenziert Ignor. Es gebe „kein Richtig oder Falsch“ in dem Fall, auch wenn er selbst im Zweifel eher der Kunst- und Meinungsfreiheit zuneige. Die Staatsanwaltschaft ihrerseits habe sich nicht wirklich positionieren wollen. Seine weiteren Ausführungen lassen dann aber aufhorchen: 

 

LTO: Seit Beginn der Affäre erfuhr Böhmermann in der Öffentlichkeit überwiegend Unterstützung. Können Sie sich vorstellen, dass die öffentliche Meinung die Arbeit der Staatsanwaltschaft beeinflusst hat?

 

Ignor: Ja – und zwar zu Recht. Grundsätzlich darf sich eine Staatsanwaltschaft natürlich nicht von der öffentlichen Meinung leiten lassen, wenn das Recht dagegen steht. Hier ist die Rechtslage aber nicht eindeutig. Verfassungsrechtliche Positionen hängen immer davon ab, welches Verständnis wir von Freiheit haben. Die Beurteilung der Kunst- und Meinungsfreiheit ist aber nicht nur eine Gelehrtensache, sondern man wird dafür auch auf die öffentliche Meinung und den Zeitgeist rekurrieren dürfen. 

 

Die Justiz also als Spielball der veröffentlichten Meinung – die noch nicht einmal den Zeitgeist repräsentieren muss, weil die Bevölkerung keine mediale Macht besitzt?

 

Die Leser zur Sache: „Natürlich ist die Begründung der Staatsanwaltschaft Kokolores. Der Vorsatz von B kann schlechterdings entfallen, denn er wusste a) was er sagt und b) dass er das in die Öffentlichkeit entäußert. Wie sollte da der Vorsatz entfallen?!“ Ein anderer Kommentator: „Erschwerend zu der Unsinnigkeit der Verfahrenseinstellung durch die Staatsanwaltschaft kommt hinzu, dass das das Landgericht Hamburg Herrn Böhmermann verboten hat, die sexistischen Anwürfe gegen Erdogan zu wiederholen bei Strafandrohung von 250.000 €. Also auf Hochdeutsch: Herr Böhmermann darf seine sexistischen Fantasien im TV ausleben. Aber nur einmal. Bei Wiederholung muss er 250.000 € zahlen. Also One-Time-Meinungsfreiheit und One-Time-Kunst die schwerer wiegt als die Würde des Menschen, die sonst unantastbar ist, außer das eine Mal. Was für ein unwürdiger Unsinn.“ Und zur Wortwahl wie „Ziegenficker“ meint ein Leser: „Die Frage ist, warum Böhmermann überhaupt solche Gedanken hat…Seine Ergüsse lesen sich eher wie ein Anbiederung an die Unterschicht für Quoten als wie satirische Auseinandersetzung mit Erdogans Politik. Wie tief wollen wir dann öff.-rechtl. Fernsehen sinken lassen, dass solche sexuellen Fantasien des Herrn Böhmermann gebührenfinanziert werden? Bei Faceboook würden die Facebookhasser sofort Löschen! rufen wegen strafrechtlich irrelevanter Hatespeech.“


5.10.2016

Freispruch für Böhmermanns Hatespeech

 

Während man sich auf politkorrekter Seite bezüglich der Flüchtlingspolitik ständig auf Menschenrechtsaspekte beruft und gleichzeitig juristische Kriterien nicht wirklich ernst zu nehmen scheint (siehe etwa hier), läuft dies in der Causa Böhmermann gerade anders herum. Dessen rassistisch anmutende Auslassungen in Vulgärsprache im öffentlich-rechtlichen Fernsehen werden trotz offenkundiger Verletzung der Menschenwürde dem Genre Satire zugeordnet. Selbige Zeilen von politisch inkorrekter Seite wären umgehend noch nicht einmal nur als Schmähkritik, sondern gleich als Volksverhetzung geahndet worden. Nun hat also die Mainzer Staatsanwaltschaft das Ermittlungsverfahren gegen Jan Böhmermann wegen Beleidigung des türkischen Staatspräsidenten Recep T. Erdogan unter wohlwollender Interpretation der gesetzlichen Vorschriften eingestellt. Die freundliche Begründung: Wenn man das Gedicht nicht für sich gesehen, sondern im Kontext betrachtet, dann liege objektiv keine Beleidigung vor. Einige Rechtsanwälte sehen das völlig anders (Anm. 2018: Jurablogs nahm den Beitrag aus dem Netz), auch mit Verweis auf ein früheres Urteil des Bundesverfassungsgerichts: Das Satiremagazin „Titanic“ durfte einen behinderten Reserveoffizier auch dann nicht als „Krüppel“ bezeichnen, weil dies in satirischem Kontext geschah. Es besteht kein Zweifel mehr, dass in Zeiten der hochkonjunkturellen Verfolgung von Hatespeech mit zweierlei Maß geurteilt wird. Das erinnert stark an staatliche Willkür, wie sie in Bananenrepubliken üblich ist.

 

Die ausführliche Urteilsbegründung steht hier. Was in der Causa noch aussteht ist die Privatklage von Erdogan. Die Verhandlung ist für den 2. November in Hamburg vorgesehen.

 

Nachtrag vom 10.10.: Erdogan hat Beschwerde gegen das Mainzer Urteil eingelegt. 

 

Nachtrag vom 21.10.: LTO: „Erdogan ist mit seiner Beschwerde wegen der Einstellung der Mainzer Ermittlungen gegen ZDF-Moderator Jan Böhmermann gescheitert. Die Generalstaats-anwaltschaft Koblenz wies sie mit Entscheidung vom 13.10.2016 als unbegründet zurück.“ Ein Leser dazu: „Hier geht es doch offenkundig allein darum, dass man Böhmermann mag, aber nicht Erdogan. 'Kein hinreichender Tatverdacht' - der dümmste Witz, eines Referendars in der Strafstation nicht würdig…das Verfahren von der in deutschen Landen leider nicht ganz unabhängigen Staatsanwaltschaft totschlagen zu lassen, ist rechtsstaatlich untragbar.“


26.5.2016

Und noch eine Sicht auf Satire…

 

…falls man's dann wiederum übertreiben sollte mit den Verboten – siehe Gerhard Polt 1980.


18.5.2016

Pro Menschenwürde: Ein beruhigendes Urteil

 

„In Form von Satire geäußerte Kritik am Verhalten Dritter findet ihre Grenze, wo es sich um eine reine Schmähung handelt oder die Menschenwürde angetastet wird.“ Mit seinem Erlass einer einstweiligen Verfügung gegen Böhmermann auf Erdogans Antrag geht das Landgericht Hamburg zwar davon aus, dass es sich bei Böhmermanns Schmähkritik um Satire handele, immerhin aber steht die Verteidigung der Menschenwürde an oberer Stelle. Diese sei angetastet durch im Gedicht „rassistisch einzuordnender Vorurteile“, „religiöser Verunglimpfung“ sowie „sexueller Bezüge“. Erdogan müsse diesen schmähenden und ehrverletzenden Inhalt nicht hinnehmen (Az.: 324 O 255/16). Zeilen der Schmähkritik, die sich mit der Meinungsfreiheit in der Türkei und Erdogans Politik befassen, stuft das Gericht als zulässige Form der Kritik ein. Wer sich auf entsprechendes Niveau begeben will, darf Erdogan weiterhin als „sackdoof, feige und verklemmt“ bezeichnen und sagen: „Er ist der Mann, der Mädchen schlägt und dabei Gummimasken trägt.“ Widerspruch gegen die Unterlassungsverfügung in diesem presserechtlichen Verfahren ist möglich. Das parallel in Mainz anhängige Strafverfahren gegen Böhmermann bezieht sich auf den Verdacht der Beleidigung eines ausländischen Staatsoberhauptes nach Paragraf 103 Strafgesetzbuch.

 

Ein Kommentar im Tagesspiegel: „Hier sehen offenbar Hysteriker Rot und das Abendland untergehen, weil man einem Herrn Erdogan nicht mehr öffentlich Zie******er nennen darf. Wie krank ist das eigentlich? Welches Tabu soll denn dann als nächstes im Namen der Kunstfreiheit gebrochen werden? Wohin soll die Reise gehen? Grenzen sind nun mal da bedeutsam, wo Sprache gewalttätig wird und nichts als Herabsetzung bezweckt. Da ist es auch sch***egal, welcher pädagogische Zweck damit verfolgt wird (und das war ja Streber Böhmermanns Absicht). Dann kann man tatsächlich ALLES aussprechen und jeden grenzenlos niedermachen, öffentlich wohlgemerkt.“ So ist es - in Teilen auch vom politmedialen Establishment gewollt, führt man sich deren schmähenden Pöbeleien gegen besorgte Bürger vor Augen. Der „pädagogische Zweck“, sofern man ihm diesen unterstellen will, ist im Übrigen in einem vorhergehenden Urteil formuliert: „Die Satire von Böhmermann zeichne sich durch eine distanzierende Einbettung in einen ‚quasi-edukatorischen Gesamtkontext‘ aus.“ Hat Böhmermann vielleicht sein Berufsziel verfehlt? 


10.5.2016

Erdogan wird als Letzter lachen

 

Jede weitere Nachricht zum Thema bestätigt, dass es richtig war, zu keinem Zeitpunkt Partei für Böhmermann und seine Clique ergriffen zu haben. Nach seinem kurzweiligen Rückzug aus der Öffentlichkeit lässt Jan Böhmermann via Die Zeit  verlauten, die Kanzlerin habe aus ihm einen deutschen Ai Weiwei gemacht und sei mitschuldig an den dramatischen Konsequenzen für ihn und seine Familie, weil sie seine „Arbeit“ als „deutscher Künstler“ nicht verteidigte. Aus seinem Selbstvergleich mit dem – ihm sicherlich auf allen Ebenen weit überlegenen – chinesischen Widerstandskämpfer, der wohl kaum plumpe Ausflüsse unterhalb der Gürtellinie als Satire betrachten dürfte, spricht bodenloser Hochmut; ebenso aus der Erwartung, die Bundeskanzlerin habe für ihn und seine Familie die heißen Kartoffeln aus dem Ofen zu holen.

 

Wer meinen sollte, von einem gestandenen Medienmogul sei mehr Niveau zu erwarten, sieht sich auch hier enttäuscht. Springerchef Mathias Döpfner habe „laut gelacht“ über Böhmermanns Schmähkritik und lässt die Öffentlichkeit mittels eines Solidaritätsbriefes wissen: „Ich möchte mich, Herr Böhmermann, vorsichtshalber allen Ihren Formulierungen und Schmähungen inhaltlich voll und ganz anschließen und sie mir in jeder juristischen Form zu eigen machen.“ Erdogans Anwalt Ralf Höcker steht der Sinn wohl eher nach Ernsthaftigkeit und beantragte nun eine einstweilige Unterlassungsverfügung gegen Döpfner; so wie zuvor auch gegen  den Regisseur Uwe Boll, der Erdogan auf Youtube als „grenzdebilen, kleinen Schwachmaten“ bezeichnete. Der Medienanwalt begründet sein Vorgehen damit, dass Böhmermann für einen Dammbruch sorgte:  „Wenn einer anfängt, kriechen alle aus den Löchern und machen mit. Vor allem, wenn es das Opfer angeblich nicht besser verdient hat. Wir müssen als Gesellschaft aufpassen, wenn der dünne Lack der Zivilisation blättert und kollektive Enthemmung losbricht. Herr Erdogan ist ein Mensch, und die Menschenwürde ist unantastbar.“ Sie stehe nach Artikel 79 des Grundgesetzes auch über der Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit. 

 

Höcker hat Recht. Und Böhmermanns Clique erweist nicht nur der Meinungsfreiheit einen Bärendienst: Durch ihre Schmähkritiken spielt sie diese gegen die Menschenwürde aus und zwingt menschenrechtsorientierte Demokraten dazu, einem machtlüsternen Sultan in dieser Sache seiner juristischen Gegenwehr zuzustimmen. Erdogan wird jener sein, der zuletzt am besten lacht. Das gilt für den Fall, wenn die Gerichte ihrer bisherigen Spruchpraxis treu bleiben und die Menschenwürde als das höchst stehende Gut berücksichtigen, ergo dem türkischen Präsidenten Recht geben. Und es gilt ebenso für den Fall, wenn die Gerichte der Presse-, Kunst- und Meinungsfreiheit den höheren Rang einräumen, ergo Böhmermann, Döpfner & Co. Recht geben; weil sich damit die deutsche Rechtsprechung, auch durch Vernachlässigung des Artikels 29 AEMR, von ihrem eigenen menschenrechtsorientierten Anspruch verabschiedet und fortan die Türkei zumindest nicht mehr mit diesem Argument glaubwürdig kritisieren könnte. 

 

Der Ausgang kommender Prozesse wird im Wesentlichen ein Lackmustest für den Stand der Menschenwürde hierzulande sein. Sollte diese an Gewicht verlieren, wäre dies auch ein Sieg für jene, mitunter in stasiaffinen Kreisen anzutreffende Ideologen, die seit Jahrzehnten daran arbeiten, die Menschenwürde als Wurzel aller anderen Grundrechte in der Rechtsprechung herabzustufen. Nähere Ausführungen dazu gibt es hier. Wer sich im Übrigen der Parteinahme für Böhmermann & Co. verweigert, unterstützt nicht automatisch diktatorische Bestrebungen in der Türkei. Ebenso bleibt die Kritik an Merkels Flüchtlingspolitik davon unberührt. Man ist dann lediglich ein Spielverderber. Nicht zuletzt 1933 hätte es von jenen viel mehr gebraucht.


25.4.2016

Die Satire vom Wochenende

 

Joachim Gauck im Deutschlandfunk zur diskutierten Abschaffung des § 90 Strafgesetzbuch „Verunglimpfung des Bundespräsidenten“: „Vielleicht machen sich nicht alle Menschen bewusst, dass die höchste Repräsentanz einer Republik, einer Demokratie doch mindestens so viel Ehrerbietung verdient, wie es ein gekröntes Haupt verdient.“ 


20.4.2016

„Realsatire“

 

Wenigstens einer aus der öffentlichen Kultursparte, der dem Herdentrieb widersteht: „Da Beleidigung nun mal verboten ist, hat nun der türkische Staatspräsident Strafanzeige gestellt…Wir leben ja nicht in einer Bananenrepublik, in der man Gesetze nach Geschmack anwenden oder ignorieren kann.“ So Dieter Nuhr im Tagesspiegel. Solidarisierungsaktionen der Kulturschaffenden mit Böhmermann hakt der Satiriker unter „Realsatire“ ab. Die Freiheit müsse bleiben, aber „ist damit auch die Freiheit gemeint, jeden als Ziegenficker bezeichnen zu dürfen?“ Dass dieser Begriff in dem Fall rassistisch ist, fiel auch ihm auf: Im Feuilleton sprach man „über die Metaebene. Das kommt bei rassistischen Beschimpfungen eher selten vor. Mich hat das überrascht.“ Sein Fazit: „ Natürlich (!) darf Satire nicht alles…Was für Klempner verboten ist, gilt auch für Metzgereifachangestellte und Satiriker.“ Sollte Böhmermann juristisch durchkommen, könnten bald Holocaustleugner und Hassprediger Gedichte unter dem Vorwand der Satire schreiben: „Denn dann ist alles möglich. Ich bin gespannt, wie weit dann die Unterstützung unserer Kulturschaffenden geht.“ 

 

Dass im Übrigen die Böhmermanngenossen in punkto beleidigte Leberwurst dem türkischen Sultan in nichts nachstehen, zeigen einige Kommentare zu Nuhrs Beitrag. Kostproben: „Böhmermann ist trotzdem besser, ätsch!“ „Auch bei mir entsteht der Eindruck, Nuhr neidet Herrn Böhmermann dessen plötzliche Popularität.“ … 


19.4.2016

Frage auf Abgeordnetenwatch

an stv. Vorsitz BT-Ausschuss für Recht und Verbraucherschutz Dr. Jan-Marco Luczak 

 

Sehr geehrter Herr Dr. Luczak,in Bezug auf die Causa Böhmermann schreiben die Deutschen Wirtschafts-Nachrichten am 18. April: „Das ZDF will für Jan Böhmermann bis zur letzten Instanz kämpfen. Die Kosten für den Rechtsstreit übernehmen die Gebührenzahler.“ Weshalb muss Jan Böhmermann für seinen Fehltritt nicht mit seinen eigenen Finanzmitteln einstehen wie jeder andere Bürger auch? Und sehen Sie hier eine Veruntreuung von GEZ-Beitragsgeldern seitens des ZDF? Falls nein: warum nicht? In gespannter Erwartung auf Ihre Antwort...

28.4.2016

Die ausführliche Antwort von Dr. Jan-Marco Luczak steht an dieser Stelle.


19.4.2016

Ihre unantastbarste Majestät

 

N-tv: "Wer einen ausländischen Staatschef beleidigt, soll künftig ungeschoren davonkommen. Wer sich das beim Bundespräsidenten erlaubt, kann weiter im Gefängnis landen." Warum die Bundesregierung hier zweierlei Maß anlegt, erklärt sie nicht.

 

Never forget: All majesties are equal, but some are more equal than others.  

 

§ 103: Beleidigung von Organen und Vertretern ausländischer Staaten (vorherige Fassung)

§ 90: Verunglimpfung des Bundespräsidenten


16.4.2016

Die BackenfuerBoehmi-Seilschaft

 

Das ist kein Witz, auch in anderen Zeitungen findet sich folgende Meldung: Nachdem Twitter bei seinem zehnjährigen Jubiläum etliche Torten an prominente Kunden verschickte und Jan Böhmermann außen vorließ, schmollte dieser und kündigte an, Twitter fortan zu meiden. Kurz darauf rief Twitter dazu auf, ihm nachträglich Torten zukommen zu lassen. Der Hashtag #backenfürböhmi entsteht. Auch ein offenbar guter Freund tröstet den Bub: "Heiko Maas ✔ ‎@HeikoMaas Ja komm @janboehm mach keinen Quatsch, das @saarland_de braucht dich auch auf @TwitterDE! #Saarland" - gepostet am 25. März. Torten-Böhmi ist also bestens versorgt. In der DDR war's wohl auch nicht viel heimeliger.

 

Des Weiteren zur Sache siehe einige gut gestellte Fragen auf dem Deutschlandfunkblog  


16.4.2016

Satire will kultivieren

 

Die deutsche Medienlandschaft ist nach Merkels Entscheidung zur Zulassung des Strafverfahrens gegen Böhmermann aufgeregt wie ein aufgeschreckter Hühnerhaufen. Dabei war schon vorher klar, dass Merkel Deutschland vom Wohlwollen Erdogans abhängig machte und der machtlüsterne Sultan dies auch ausnutzen wird – nicht nur jetzt, sondern auch künftig in anderen Situationen. Ebenfalls vorher schon klar war die Unterminierung der Meinungsfreiheit hierzulande, etwa unter dem Deckmantel von Hatespeech. Da es in diesen Zeiten des Aktionismus zuvorderst um den regelmäßig zu erfolgenden Adrenalinschub geht und nicht um die ernsthafte Überlegung, was eigentlich Sinn und Zweck einer Satire sein könnte, seien hier noch drei Zitate von früheren Zeitgenossen eingestellt:

 

„Die feinste Satire ist unstreitig die, deren Spott mit so wenig Bosheit und so vieler Überzeugung verbunden ist, daß er selbst diejenigen zum Lächeln nötigt, die er trifft.“

Georg C. Lichtenberg (1742 - 1799)  

 

„Die Satire ist fern von aller Feindseligkeit und bedeutet Wohlwollen für eine ideale Gesamtheit, zu der sie nicht gegen, aber durch die realen Einzelnen durchdringt.“

Karl Kraus (1874 - 1936) 

 

„Wir sind sehr geneigt, die Fehler an unsern Feinden lächerlich zu machen und schmeicheln uns, daß wir eine Satire schreiben, wenn wir dieses thun. Ich zweifle daran. Schreiben wir aus redlichem Herzen? Schreiben wir, unsern Feind zu bessern? Hat er die Fehler auch wirklich an sich, die wir lächerlich machen? Drei schwere Fragen!“

Gottlieb W. Rabener (1714 - 1771)

 

Wem das zu langweilig erscheint, weil diese Zielsetzung nicht Zwietracht, sondern letztlich Frieden sät, der sollte sich nicht an einer Satire, sondern von vornherein an einem Pamphlet abarbeiten - und dann aber auch eventuelle Konsequenzen tragen. 


13.4.2016

Causa Böhmermann: Emanzipiert euch endlich!

 

Die fanatisierte Staatsaffäre Erdogan-Böhmermann präsentiert ja wenigstens sämtliche Widersprüche der selbsternannten Deutungselite auf dem Serviertablett. Wäre solch ein Ziegenfickerschund von einem AfD-affinen Journalisten gekommen, dann hätte man sich vor dem Gekreische eben dieses Heuchlerclans – „Hatespeech“, „Rassismus“, „Homophobie“, „Islamophobie“, „Nazi“ – kaum noch irgendwohin retten können. Die Sache wird hoffentlich ein paar braven Bürgern mehr Augen und Sinn öffnen: erstens für die Entdeckung des gravierenden Niveauverlustes im geldgierigen öffentlich-rechtlichen Fernsehen und zweitens für die Einsicht, dass es dort niemandem an der vorderen Front um die Klärung einer Sache geht, sondern um Postenerhalt und Vetterleswirtschaft. Ein ZDF-Angestellter darf mit Solidarisierung des Springer-Chefs rechnen, während Andere für dieselbe Handlung von eben jenen in die soziale und berufliche Existenzvernichtung getrieben würden. Was ein ekelhafter Vorgang.     

 

Meine Dankbarkeit darüber, mit solch gestalteten Charakteren nichts zu tun haben zu müssen, weicht aber der Sorge um den Frieden. Aus Eitelkeit und eingebildeter Demütigung wurden bereits Kriege angezettelt, nicht zuletzt der deutsch-französische Krieg von 1870/71 aufgrund der „Emser Depesche“. Der Ehrenkodex dominierte damals die Diplomatie – gerade so, wie es noch heute in der Türkei der Fall zu sein scheint. Georg Oesterdiekhoff schrieb 2012 zur Causa Emser Depesche: „Die eingeforderte Erklärung abzugeben, wäre für die praktische Politik so gut wie folgenlos geblieben. Sie nicht zu verlangen ebenfalls…Es ging also letztlich nur um Stolz, Eitelkeit und Wichtigtuerei…Man beginnt also einen großen Krieg…wegen einer Formulierung, die man auch anders hätte vornehmen können. Es handelte sich weder um Existenz- noch um Interessensfragen. Man sieht die Parallele zur Duellkultur und zum Gerangel von Halbstarken.“

 

„Geschmacksache oder Strafsache?“, war Titel der gestrigen Phoenix Runde zum Thema. Diese Fragestellung trifft den Kern der Sache nicht. Die Frage ist, ob sich in beiden Ländern endlich die Überzeugung der unverlierbaren Menschenwürde durchsetzt oder nicht. Sollte sie sich durchsetzen, dann könnten sich deutsche Karrieristen von ihrer Profilierungssucht emanzipieren und aufhören, sich auf Posten zu bewerben, für die sie nicht geeignet sind, ohne Minderwertigkeitskomplexe zu entwickeln. Türkische Traditionalisten hingegen könnten sich ohne Sorge um Gesichtsverlust von ihrem antiquierten Ehrbegriff emanzipieren, der eines Majestätsbeleidigtseins bis hin zur Ermordung weiblicher Familienmitglieder als Rechtfertigung dient. Erst auf solch einer emanzipierten Basis könnten bilaterale Beziehungen entstehen, die dem Wesen der Diplomatie entsprechen.


30.3.2016

Ein Reflexionsanstoß für R. T. E. und ähnliche Charaktere

 

Es macht doch immer wieder Spaß, in die Welt von Michael Ende († 1995) einzutauchen. Dort gibt es zum Beispiel den philosophiebegeisterten Elefanten Filomena Faltenreich, der überhaupt nicht mitbekommt, dass er gerade eben von der Fliegenfußballmannschaft FTH (Fauliger Tanghaufen) mit 108:0 besiegt wurde. 

 

Auch das Nashorn Norbert Nackendick tummelt sich dort. Es lebt in der Steppe und meint: „Man tut gut daran, in jedem anderen einen Feind zu sehen, dann erlebt man jedenfalls keine unliebsamen Überraschungen.“ Aufgrund seines imposanten Auftretens und unangreifbaren Panzers geht ihm jeder aus dem Weg. Mit seinem Herrschaftsanspruch terrorisiert er die gesamte Umgebung. Mit freier Entfaltung ist da also nichts für die anderen, obwohl ihnen der Lebensraum ebenso gehört. Doch selbst eine einberufene Konferenz  zum Umgang mit Nackendick endet ohne Lösung. Schließlich wandern die anderen Steppenbewohner aus. Bis auf einen kleinen, listigen Vogel. Karlchen Klammerzeh sagt zu dem Nashorn: „Da bist du nun also unumschränkter Alleinherrscher, Norbertchen. Du hast wirklich und wahrhaftig einen großen Sieg errungen. Aber fehlt dir nicht noch was?“ Und er überredet das eitle Nashorn, sich selbst ein Denkmal zu setzen: indem es auf einen Sockel steigt, sich in sieghafte Pose stellt und unbeweglich darin verharrt. Minuten, Stunden, Wochen. Irgendwann ist Norbert Nackendick so abgemagert, dass er aus seinem Panzer heraus und zu Boden plumpst. Nun ist er nackt wie ein Ferkel, der imposante Panzer aber steht noch immer. Als das nackte Nashorn seinen Panzer auf dem Sockel sieht, rennt es schreiend davon, so entsetzt ist es von seinem eigenen Anblick. 

 

Eine zeitlos hübsche Fabel – nur schade, dass man solche Angelegenheiten im politischen Rahmen der Konsequenzen wegen viel ernster nehmen muss.