29.10.2012

Interview mit Medleaks: „Inzwischen geht es um Verbrechen“ 

 

Zwei Ärzte wollen die Schweigespirale durchbrechen

 

Medleaks ist im Netz. Analog der Kultur des Whistleblowing will die Plattform Missstände im Gesundheitswesen aufzeigen, die „gegen den Grundsatz einer vorrangig uneigennützigen, ethischen Patientenversorgung verstoßen“, so die Initiatoren, zwei berufstätige Ärzte. Ihr Ziel: Probleme identifizieren, in Form anonymer Datenspenden der Öffentlichkeit zugänglich machen und Lösungsansätze diskutieren. Es folgt ein Interview mit den Initiatoren:

 

SB: Medleaks.org ist seit Ende September im Netz. Wie geht es Ihnen jetzt damit, nach einer sicherlich langen und aufwändigen Vorbereitungszeit? Haben Sie schon Rückmeldungen bekommen?

 

Medleaks: Geboren wurde diese Idee Mitte September 2012 nachts um drei Uhr vor der Rettungsstelle eines großen Krankenhauses. Und wir waren uns schnell einig: das gegenwärtige Gesundheitssystem ist kränker als alle unsere Patienten. Täglich haben wir mit Korruption und Intransparenz zu tun. Der Patient ist heute nur noch ein „Fall“, mit dem Geld verdient werden soll. Das Ergebnis „Gesundheit“ spielt überhaupt keine Rolle mehr. So kam der Entschluss, eine Plattform anzubieten, die es Mitarbeitern im Gesundheitswesen ermöglicht, anonym Erfahrungen zu veröffentlichen. Wir sind der Meinung, so kann Druck erzeugt werden, der eine Besinnung auf gesundheitliche Werte ermöglicht. Die Rückmeldungen nach einem Monat im Netz sind aus zwei Gründen noch spärlich: Einerseits ist der Bekanntheitsgrad dürftig. Wir arbeiten mit diversen Medien zusammen – unter anderem ARD, ZDF, Zeit-Verlag, Transparency International –, um eine breite Öffentlichkeit zu erreichen. Andererseits besticht das deutsche Gesundheitswesen seit Jahrhunderten eher durch absolute Obrigkeitshörigkeit, anstatt offen für Werte einzustehen. Eingebunden in ein repressives hierarchisches System wird allen von Anfang an kritisches Denken aberzogen. Extreme Beispiele dafür sind Verbrechen des deutschen Gesundheits- systems während der Nazi-Diktatur. Aber auch die Zusammenarbeit von Ärzten mit dem Amt für Staatssicherheit im DDR-Regime zeigt deutlich, wie schnell sich medizinisch-ethische Vorstellungen in der Vergangenheit den politischen untergeordnet haben. Heute ordnet sich der medizinische Anspruch allein der Ökonomie unter. Diesen Mechanismus wollen wir durchbrechen und allen ermöglichen, ihre Ideale offen zu vertreten.

 

SB: Was ist Ihre Motivation, so viel Energie in diese Plattform zu investieren?

 

Medleaks: Die Motivation ergibt sich allein aus unseren Idealen. Gesundheitspolitik muss – etwa so wie Bildung – frei sein von politischer, religiöser oder wirtschaftlicher Bevormundung und allein am Ziel ausgelegt sein, Gesundheit zu befördern bzw. wiederherzustellen. Inzwischen ist ein Punkt erreicht, an dem wir täglich Patienten gefährden müssen – sei es durch unnötige Diagnostik, dem Verwehren von Therapien oder allein durch Personaleinsparung, die eine angemessene Versorgung nahezu unmöglich machen. Dieser Punkt veranlasste in den letzten Jahren zunehmend insbesondere junge Ärzte, der Patientenversorgung endgültig den Rücken zu kehren. Wir aber wollen uns auch in Zukunft engagiert um unsere Patienten kümmern können. Und obwohl die Missstände allgegenwärtig und den verantwortlichen Politikern, Gewerkschaften, Ärztekammern und Berufsverbänden bekannt sind, kommt eine Reaktion meist erst dann, wenn wieder eine neue Katastrophe in der Presse erscheint.

 

SB: Sie schreiben, die bisher öffentlich gewordenen Missstände im Gesundheitswesen seien nur die Spitze eines Eisbergs. Ich habe nun Schwierigkeiten, mir die Größe des ganzen Eisbergs vorzustellen. Gibt es überhaupt irgendein Krankenhaus in Deutschland, in dem es gut läuft?

 

Medleaks: Definitiv: Nein! Natürlich läuft es manchmal besser, manchmal schlechter. Aber so lange das Gesundheitswesen rein wirtschaftlich denken muss, geht es auf Kosten der Patienten. Besonders schlimm ist es bei Krankenhausträgern, die aus ihren Gewinnen auch noch ihre Aktionäre mit Dividenden befriedigen müssen. Der Patient ist nur noch eine Einnahmequelle. Um den Gewinn zu maximieren, muss ich möglichst viele lukrative Maßnahmen abrechnen können (Untersuchungen, Operationen etc.) und gleichzeitig Ausgaben minimieren (insbes. Personalkosten). Wenn dann, wie gerade an der Berliner Charité, eine Schwester nicht mehr für ein oder zwei, sondern für vier Frühge-borene verantwortlich ist, dann darf man sich nicht wundern, wenn die Hygiene darunter leidet.

 

SB: Können Sie eine Gewichtung der Art der Missstände vornehmen – welcher Aspekt behindert einen idealistisch motivierten und verantwortungsbewussten Arzt am meisten? Ist es die Personalknappheit, die Bürokratie oder etwas anderes?

 

Medleaks: Es ist die „Wirtschaftlichkeit“! Viel Zeit geht für Dokumentation drauf. Und mit „Dokumentation“ ist jetzt nicht das Erfassen und Dokumentieren von Symptomen, Erkrankungen oder Krankheitsverläufen gemeint. Es ist damit das Erfassen abrechnungsrelevanter Vorgänge gemeint. Viele Stunden sitzt deutschlandweit jeder Arzt täglich vor dem Computer, um den Erlös, den ein Patient erzielt, nach oben zu schrauben. Dann ist da natürlich auch die Personalknappheit: Einerseits wird die Anzahl der Beschäftigten reduziert (etwa 1 (ein!) Arzt für 18 Intensivpatienten und die Notfallversorgung des gesamten Hauses) und andererseits der fehlende Nachwuchs. Die „Generation Y“ erkannte schon während des Studiums, dass man in der Industrie oder im Ausland wesentlich besser leben kann.

 

SB: Sie positionieren sich ja erfrischend deutlich: „Für die Patientenversorgung hat allein die medizin-ethische Verantwortung der Behandler und Beschäftigten gegenüber ihren Patienten und der Bevölkerung maßgeblich zu sein. Dieser Verantwortung sind alle wirtschaftlichen und politischen Interessen nachzuordnen“, erklären Sie auf Ihrer Website. Was antworten Sie, wenn jemand Sie fragt: Wie wollen Sie ethische Verantwortung in die Praxis umsetzen, wenn das Geld dafür nicht da ist?

 

Medleaks: Wir behaupten, das Geld ist da! Leider kommt es nicht ausschließlich dem Patienten zugute. Wenn Sie sich mal allein die Geschäftsberichte der Fresenius AG (Helios) und der Rhön AG von 2011 anschauen, dann wird klar, dass deutschlandweit circa zwei Millionen Euro pro Tag an Gewinnen aus dem System gezogen werden, erwirtschaftet von jedem Mitarbeiter und aufgebracht durch jeden einzelnen Beitragszahler. Oder nehmen Sie das Beispiel der Rückenoperationen: Laut einer aktuellen Studie stieg deren Anzahl von 170.000 (2007) auf 350.000 (2011). 80 Prozent dieser Operationen seien unnötig gewesen. Mit einer Verdoppelung der Operationszahlen verdoppeln sich natürlich auch die Nachbehandlungen, die ihrerseits Geld in die Kassen bringen. Solange mit Gesundheit Geld verdient wird, wird weiter auf Teufel komm raus operiert und diagnostiziert. Dieses Geld könnte anders verwendet werden. Und die Frage: Wodurch ließen sich Kosten einsparen? Ganz klar: Durch vernünftige Prävention. Gesundheitliche Bildung steht bis heute in keinem Lehrplan. Aber warum nicht bereits Kinder in Schulen entsprechend bilden, so dass am Ende ein Mensch steht, der gegenüber seiner eigenen Gesundheit und dem Sozialsystem Verantwortung übernimmt? Ebenso klar: Mit diesem Menschen lässt sich kein Geld verdienen! Das bestehende System will und braucht den kranken Patienten. Gesundheit ist unwirtschaftlich.

 

SB: Sie gehen davon aus, dass es sich bei den Missständen um überwiegend systemimmanente Fehler handelt und verweisen auf fehlende Transparenz, Selbstkritik und Zivilcourage. Ist es nicht ein bisschen bequem, ein System als Hauptschuldigen auszumachen? Ein System ist ein von Menschen gemachtes Konstrukt. Meinen Sie nicht, man kommt nur dann wirklich weiter, wenn die verantwortlichen Rösser und Reiter beim Namen genannt werden? Anders gefragt: Ist Diplomatie an diesem Punkt noch hilfreich?

 

Medleaks: Diplomatie macht dann Sinn, wenn es darum geht, widersprüchliche Interessen zu einen. Im Gesundheitswesen geht es inzwischen um Verbrechen am Patienten. Damit sind wirklich strafrechtlich relevante Verbrechen gemeint: Unterlassene Hilfeleistung (Personalmangel), fahrlässige Tötung (schlechte Ausbildung, unqualifiziertes Personal), Körperverletzung (etwa Zeitmangel bei Patientenaufklärung), Freiheitsentzug (Fixierung des Patienten wegen Personal-mangel). Natürlich weiß jeder Beteiligte, dass es sich dabei um Verbrechen handelt. Entweder er toleriert dies vor dem Hintergrund persönlicher Verhältnisse (Arbeitsplatzsicherheit) oder aber er kündigt, in der Hoffnung auf bessere Arbeitsbedingungen beim nächsten Arbeitgeber. Momentan ist die Personalfluktuation im Gesundheitswesen extrem hoch, besonders auf Leitungsebene. Und da kommen die Systemfehler ins Spiel, die den meisten wahrscheinlich gar nicht so bewusst sind. 

 

SB: In Ihrem Forum können sich Interessierte unter anderem über Fallberichte, medizinische Ethik oder das Gesundheitswesen austauschen. Im Menu Ärzteschaft stellen Sie die Frage, was man gegen mittelalterliche Hierarchien und Kadavergehorsam tun kann. Hat sich dieses ständische, autoritäre Denken in den letzten Jahren (wieder) verstärkt oder hat sich das seit dem Mittelalter in diesem Berufszweig immer ähnlich dargestellt? Wie ist diesbezüglich Ihre Beobachtung?

 

Medleaks: Ich persönlich überblicke jetzt 16 Berufsjahre in diversen Einrichtungen. Und da hat sich tatsächlich eine Menge verändert: Vor 16 Jahren war das Wort des Chefarztes Gesetz .. egal, wie qualifiziert oder unqualifiziert. Widerspruch oder auch nur konstruktive Kritik waren undenkbar. Das war eine Zeit, in der es durchaus üblich war, dass chirurgische Assistenzärzte am freien Wochenende den heimischen Garten des Chefarztes auf Vordermann brachten. Der Leidensdruck von Weiterbil-dungsassistenten war zum Teil enorm, hatte aber bei vielen den Effekt, dass sie dieses System unhinterfragt verinnerlichten und weitertrugen. Heute verdient der Chefarzt unser aller Mitleid. Als reines Sprachrohr der Geschäftsführung, insbesondere des kaufmännischen Direktors, fristet er meist ein ziemlich frustriertes Dasein. Seine Hauptaufgabe: mit noch weniger Personal die Fallzahlen und Einnahmen seiner Abteilung weiter steigern. Ich erinnere mich an einen wunderbaren HNO-Chef-arzt: ein lieber Kerl und phantastischer Operateur, der jeden ersten Dienstag im Monat mit Tränen in den Augen die Station verließ, weil er wieder wie ein kleiner Junge vor die Geschäftsführung zitiert worden war, um angeblich schlechte Belegungszahlen vorgeführt zu bekommen. Und wenn Sie sich mal die Stellenanzeigen im Deutschen Ärzteblatt anschauen: Freie Chefarztstellen ohne Ende.

 

SB: Kann denn ein Chefarzt, der flache Hierarchien sowie partnerschaftliches und selbstkritisches Denken bevorzugt, Schwierigkeiten bekommen, seinen Posten zu halten? Ist es möglich, sich dem Anpassungsdruck zu entziehen, ohne bestraft zu werden?

 

Medleaks: Heute wird allerorts mit „flachen Hierarchien“ geworben. Aber die ausschließliche Macht liegt heutzutage bei der kaufmännischen Geschäftsführung. Eine Abteilungshierarchie spielt kaum noch eine Rolle. Aufgrund massiven Personalmangels einerseits ist Ausbildung heute mehr eine „Do-it-yourself“-Veranstaltung und andererseits ist jede Klinik froh über Personal welcher Qualität auch immer. Inzwischen hat der Begriff „flache Hierarchie“ für mich eher eine negative Bedeutung, denn dahinter steht häufig: keine Aus- und Weiterbildung, es kümmert sich niemand um die Anfänger, jeder macht, was er will, und kein Abteilungs-Rückgrat gegenüber der Geschäftsführung.

 

SB: Wie wurde eigentlich den Ärzten über Generationen hinweg „jegliche Selbstkritik aberzo-gen“, wie Sie konstatieren? Haben Sie ein Beispiel aus Ihrer eigenen Ausbildungszeit parat?

 

Medleaks: Mit dieser Frage sollten sich mal Psychologen beschäftigen. Darauf habe ich keine klare Antwort. Ich sehe nur das Ergebnis: Die Frage nach dem „Ist das richtig, was ich da tue?“ wird möglichst ausgeklammert. Bis heute gibt es keine offene Fehlerkultur unter Ärzten. Den Satz „Da hab ich wohl Mist gemacht“ habe ich bis heute noch nie gehört. Selbst bei offenkundigen Fehlern ist immer etwas anderes oder jemand anderes Schuld. Inzwischen wurde ja in vielen Krankenhäusern ein sogenanntes „Fehler-Management-System“ eingerichtet, in dem jeder Mitarbeiter computergestützt Fehler melden kann. Aber auch hier habe ich noch nie erlebt, dass dies dann offen diskutiert wurde. Ganz im Gegenteil: Der Meldende hat meist mit Repressalien zu rechnen, weil nicht sein kann, was nicht sein darf. Während der gesamten Ausbildung wird erwartet, diesen Unfehlbarkeitsanspruch zu leben. Wer sagt „Das weiß ich nicht“ muss damit rechnen, in der abteilungsinternen Hierarchie ganz nach unten zu fallen. „Das kann ich noch nicht“ bedeutet, dass ein anderer in der Ausbildung bevorzugt wird. Oder ganz schlimm: „Das habe ich falsch gemacht“ bedeutet den sicheren Weiterbildungstod.

 

SB: Auch die Verwaltung nehme in unethischer Weise Einfluss auf medizinische Behandlungen, ist auf Ihrer Website zu lesen. Können Sie das an einem Beispiel konkretisieren?

 

Medleaks: Bisher war es nur so, dass bestimmte teure Medikamente der Zustimmung der Verwaltung unterlagen. Inzwischen gehen manche Krankenhausträger so weit, sogenannte „Behandlungspfade“ vorzugeben. Das heißt: Bei bestimmten Beschwerden ist der Arzt angewiesen, einem Algorythmus zu folgen, der lukrative Diagnostik oder Behandlung vorgibt. Ganz beliebt momentan sind auch Kooperationen zwischen Krankenhäusern: Kann ein Patient im aufnehmenden Krankenhaus nicht behandelt werden (weil es etwa keine neurochirurgische Abteilung gibt), dann kommt er nicht ins nächste erreichbare Krankenhaus, sondern über z.T. hunderte Kilometer zum Kooperationspartner.

 

SB: Der Übersicht halber: bitte zählen Sie doch mal die Institutionen auf, die neben der Ärzteschaft noch direkten und indirekten Einfluss nehmen auf die medizinische Behandlung.

 

Medleaks: Krankenkassen, Kassenärztliche Vereinigung, Geschäftsführungen, Pflegedienstleitungen, Landkreise. Berufsverbände, Ärztekammern und Gewerkschaften spielen erstaunlicherweise überhaupt keine Rolle! Beispiel: Laut Stellungnahme des Bundesverbandes der Anästhesisten (BDA) muss jede Narkose ärztlich geführt werden. Darüber hat sich Helios hinweggesetzt und die Narkosen von „Medizinischen Assistenten für Anästhesie“ („Mafa“, einjährig fortgebildetes Pflegepersonal) durchführen lassen. Es gab vehementen Widerspruch aller ärztlichen Gremien – ohne Erfolg. Erst als es zu Komplikationen und sogar einem Todesfall kam, ruderte Helios zurück.

 

SB: Und Sie arbeiten immer noch gerne als Arzt?

 

Medleaks: Ganz klar: Ja! Uns blieb unsere Motivation erhalten. Es gibt wahrscheinlich nichts Befriedigenderes, als dankbare Mitmenschen, denen man Schmerzen nehmen und Lebensqualität zurückgeben konnte.

 

SB: Zum Schluss noch ganz praktisch: Wie genau können Mitarbeiter im Gesundheitswesen belastendes Material an Medleaks übermitteln? Etwa Sitzungsprotokolle, Chefarztverträge mit unethischen Vorgaben oder Dienstpläne, die Arbeitsüberlastung dokumentieren? Sind für die anonyme Übermittlung technische Kenntnisse erforderlich? Und was passiert mit den Unterlagen?

 

Medleaks: Ein wenig internettechnische Kenntnisse sind leider nötig: Unter http://medleaks.org/mybb kann sich jeder an Diskussionen im Forum beteiligen, eigene Meinungen, Erfahrungen oder Anregungen öffentlich machen. Sinnvoll ist dazu eine anonyme Registrierung, da wir sonst mit Spam überflutet würden. Veröffentlichungen in diesem Forum müssen von jedem selbst im Sinne von Schweigepflicht, Patienten- oder Informanten-Schutz verfasst werden. Unter http://www.medleaks.org/website/daten.html steht ein Formular, das es erlaubt, Dokumente auf unseren Server hochzuladen. Dieses Verfahren bietet leider keine hundertprozentige Sicherheit, dass die Daten nicht auf dem Weg durchs Internet abgefangen werden, auch wenn das momentan sehr unwahrscheinlich ist. Für ein Mehr an Sicherheit empfehlen wir versierteren Benutzern die Einrichtung einer anonymen E-Mailadresse und den pgp-verschlüsselten (Schlüssel auf der Website abrufbar!) Versand ihrer Unterlagen an anonymous@medleaks.org. Diese Dokumente anonymisieren wir dann komplett (Entfernen aller Orte, Namen, Adressen etc.) und veröffentlichen sie.

 

SB: Mal angenommen, Sie haben in Bälde eine ordentliche Sammlung an Dokumentationsmaterial auf Ihrer Website stehen. Wie soll dann eine öffentliche Diskussion über Lösungsansätze in Gang kommen? Wird dies ebenfalls von Ihnen koordiniert?

 

Medleaks: Die Vergangenheit hat leider gezeigt, dass verantwortliche Gremien, Behörden, Krankenhausträger und zuständige Verbände bei Zwischenfällen allein auf öffentlichen (medialen) Druck reagieren. Momentan muss es aber schon ein Todesfall sein, um genügend Aufmerksamkeit zu bekommen. Unser Ziel ist zunächst das Sammeln auch der vielen kleinen Unregelmäßigkeiten. Diese werden wir dann zusammenfassen, um das Systemproblem deutlich zu machen. Wir hoffen, darüber einen ähnlichen Effekt zu erreichen. Außerdem wollen wir eine Besinnung auf ureigenste medizini-sche Werte forcieren und allen, die dem entgegenlaufen, den Spiegel vorhalten. Und schließlich möchten wir auch dem potentiellen Patienten aufzeigen, in welche Maschinerie er sich begibt und wie er mit den richtigen Fragen an richtiger Stelle für sich selbst Verantwortung übernehmen kann.

 

SB: Hat sich schon eine Person gemeldet, die gerne als Botschafterin mit ihrem Namen Medleaks repräsentieren will?

 

Medleaks: Bisher leider nein…Aber – wie gesagt – unsere Werbung läuft gerade erst an.

 

SB: Vielen Dank für Ihre Offenheit!

 

Nachtrag: Medleaks hat sich inzwischen aufgelöst. Auf einer Internetseite, die nur noch im Cache einsehbar ist (Stand: 18.10.2015), fand sich folgende Meldung: „In zwei enttäuschten Blognachrichten (9. und 22.4.2014) erklären die Administratoren das Projekt für beendet.“

 

Nachtrag vom 20.5.2018: Heise zu einem aktuellen Fall: "Ungeklärt ist bisher, welche Rolle die in den Jahren 2013 und 2014 von Malaysia aus agierende Plattform 'medleaks' in der Vorgeschichte des gegenwärtigen Diebstahls von Krankenhausdaten gespielt hat oder spielt. Inhaltlich verfolgte die Plattform 'medleaks' ein weitgehend mit der Plattform 'Medileaks' identisches Anliegen. Sie wurde allerdings wegen mangelnder Zulieferung der benötigten Informationen und zu geringem Aufkommen an Diskussion wieder eingestellt."


5.7.2013

Leserbrief zu Whistleblowing

 

Ausschließlich vom Fall Snowden ausgehend das Whistleblowing pauschal zu verunglimpfen wird der Sache nicht gerecht. Dafür hätte der Autor auch erst einmal definieren müssen, was er unter Whistleblowing versteht. Mit dem Begriff Whistleblower sind ursprünglich Personen gemeint, die etwa als Angestellte in Unternehmen, Pflegeheimen etc. Missstände erkennen und – erst! – nach erfolgloser Dialogsuche mit der Betriebsleitung firmenexterne Wege gehen, um auf Beseitigung dieser Missstände hinzuwirken. Achtung und Vertrauen wird in diesen Fällen nicht zerstört, weil diese Tugenden dort von vornherein nicht vorzufinden sind – sonst wäre es zu diesen Missständen auch nicht gekommen. Dass es einer Menge Mut bedarf diesen Weg zu gehen, während sich sämtliche Kollegen wegducken und den Mund halten, steht außer Frage.


1.2.2013

„Das war Vorsatz“ – Mollath und die Diagnose Justiz

 

„Zeig mir einen gesunden Mann und ich werde ihn heilen“, schrieb mal der Psychiater Carl Gustav Jung. So witzig dieser selbstironische Satz allgemein dahin gesagt anmutet, umso mehr Schluck-beschwerden treten auf, wenn man sich von  Dr. Wilhelm Schlötterer über die Hintergründe zum Fall Gustl Mollath aufklären lässt. Der Jurist und Autor des Buches „Macht und Missbrauch“ referierte gestern auf Einladung der Freien Wähler am südöstlichen Ende der Republik, in Garmisch-Parten-kirchen. Um klare Worte ist der Whistleblower, der im Rahmen seiner Arbeit bei der bayerischen Finanzverwaltung in den 1970er Jahren korrupte Seilschaften bis in die höchste politische Instanz hinein aufscheuchte, nicht verlegen: „Es war kein Justizirrtum, das war Vorsatz“, sagt er in Bezug auf das Verfahren im Fall Mollath, der seit 2006 psychiatrisiert in der Klinik sitzt. Die Begründung dafür, dass sich die bayerische Justiz vorsätzlich schuldig machte, folgt laut Schlötterer einer „primitiven Logik“: Ausdrücklich wegen der Angaben zu Schwarzgeldverschiebungen wurde Mollath mit der Diagnose „paranoide Wahnvorstellungen“ in die Psychiatrie zwangseingewiesen. Niemand aber prüfte die Angaben. Das sei „Handeln wider besseren Wissens“ und damit Vorsatz.

 

Im Übrigen hält der Jurist Mollath für „unzweifelhaft gesund, geschweige denn gemeingefährlich“. Eine Beurteilung, die er nicht einfach so übernommen hat. Als Schlötterer nach Erscheinen seines Buches einen Brief von Mollath aus der Anstalt bekam, war er skeptisch: „Ich habe gedacht, so einfach kommt man nicht in eine psychiatrische Klinik“. Da aber Mollaths Schreiben „Hand und Fuß“ hatte, kam es zu einem Telefonat der beiden. „Ich war beeindruckt, wie geordnet er seinen Fall schilderte“, so Schlötterer. Als er später relevante Unterlagen in den Händen hielt, habe er „gleich gesehen, was gespielt wird“. In der Folge erstellte er eine Analyse des Falls, die er Mollaths Pflichtverteidiger zuleitete. Obwohl seine Analyse totgeschwiegen wurde, blieb Schlötterer dran, versorgte Presse und Landtagsfraktionen mit Informationen. Heute, wo das Verfahren im Fall Mollath wiederaufgenommen ist, geht er davon aus, dass sich in absehbarer Zeit einige Personen vor Gericht werden verantworten müssen. Florian Streibl, Parlamentarischer Geschäftsführer der Freien Wähler im bayerischen Landtag, initiiert derzeit zusammen mit seinen Kollegen einen Untersuchungsausschuss zur Sache. Verdachtsmomente gebe es bereits, verrät er: etwa gegen eine allseits bekannte Person, darüber hinaus geht es um eine Anzeige gegen eine große Firma in Nürnberg sowie um eine Staatsanwältin, die über verwandtschaftliche Verhältnisse mit der Firmenleitung in Beziehung steht. Dass eben jene Staatsanwältin auch in den Fall Mollath einbezogen war, „fällt schon auf“, so Streibl.

 

"Eine irre Sache"

 

Die politische Besonderheit betrifft laut Streibl den ganzen Komplex der Geldwäsche und Steuerhinterziehung. Obwohl Mollath Beweismittel vorlegte, stellte die Staatsanwaltschaft das Verfahren ein mit der Begründung, es bestünde kein Anfangsverdacht. „Aber wenn da kein Anfangsverdacht besteht, wo denn dann“, fragt er in die Runde. Wie „Schuppen von den Augen“ sei es den Freien Wählern gefallen, als ihnen ein entsprechendes Gutachten zugespielt wurde, das bewies, dass die bayerische Justizministerin nicht aufklärte und Mollath Recht hat. Schlötterer vergleicht die Angelegenheit mit der Spiegel-Affäre: „Strauß versuchte damals, den Spiegel unter Einschaltung der Justiz mundtot zu machen.“ Das Hauptthema sei daher die Justiz: „Wir haben nicht nur das Schicksal von Gustl Mollath zu beklagen. Es ist doch eine irre Sache, wenn es bei uns möglich ist, dass ein normaler Mensch vom Gericht weggesperrt werden kann.“ Zwar laufe nicht jeder Gefahr, in die Psychiatrie gesteckt zu werden. „Wenn das aber in bestimmten Fällen durch Gerichtsentscheidungen funktioniert, indem Täter ihre Beziehungen zu Politik und Justiz ausnutzen und am Ende der Unschuldige noch belangt wird, dann leben wir alle unsicher. Das muss in jedem Fall anders geregelt werden.“ Das fordert auch die Europarat von der Bundesrepublik in ihrer Resolution 1685 (2009), bisher unbeeindruckt seitens deutscher Regierungsvertreter. Der Europarat fordert unter anderem, die politische Weisungsabhängigkeit von Staatsanwälten abzuschaffen.

 

Im Gegensatz zur Situation in anderen Mitgliedstaaten des Europarates können deutsche Justizminister von Bund und Ländern der Staatsanwaltschaft mündliche Weisungen zur Sachbehandlung von Ermittlungsverfahren geben. Dabei sind sie nicht an die Schriftform gebunden. Auf entsprechende Beschwerden reagierten verantwortliche Stellen mit dem Einwand, der Verwaltungsaufwand für schriftliche Vermerke bei Weisungen an die Justiz sei zu groß, wie man beim gestrigen Jahresauftakt der Freien Wähler erfuhr. So blieb auch der entsetzte Einwurf eines Gastes unwidersprochen, dass wir ja dann eine politisch gesteuerte Justiz haben. Florian Streibl meint trotzdessen, wir müssten keine Angst vor der Justiz haben. Aber vor denen, die dahinter stehen und diese missbrauchen. „Den politischen Missbrauch der Justiz müssen wir zerschlagen und Unabhängigkeit herstellen.“ Gleichzeitig ist er aber auch davon überzeugt, dass viele Justizangestellte ihre Arbeit hervorragend machen. Das Problem liege in den Strukturen, die sich eingeschlichen haben. Dass man auch entgegen eingeschlichener Strukturen handeln kann, das Problem also auch immer leichtfertig anpassungsbereite Personen befördern, bewies Wilhelm Schlötterer seinerzeit. Er setzte zwar seine berufliche Karriere aufs Spiel, letzten Endes habe es für ihn aber doch einen glücklichen Ausgang genommen, sagt der pensionierte, aber immer noch voll beschäftigte Whistleblower. Das sei aber keine Selbstverständlichkeit. Es gebe viele Fälle, in denen Personen, die Missstände aufzeigen, schlechter dran sind. „Moralisch und rechtlich bin ich immer im Recht gewesen“, ist er überzeugt. So konnte er sich letztlich stets darauf verlassen, dass seine Selbstachtung keinen Schaden nehmen wird.

 

Nachtrag 2014: Mollath wurde freigesprochen. Er bekam außerdem eine Entschädigung für die zwangspsychiatrische Unterbringung zugesprochen. 

 

Nachtrag 2018: Schadensersatz - "Justizopfer Mollath fordert 2,1 Millionen Euro von Bayern"

 

Nachtrag vom 21.3.2019: "Dem Justizopfer Gustl Mollath steht nach Ansicht des Landgerichts (LG) München I nach der Zwangsunterbringung in der Psychiatrie Schadenersatz zu ... Wie hoch der Schadensersatz ausfallen könnte, blieb zunächst offen. Darüber sollen sich Mollath und das Justizministerium als Prozessparteien nun in einem schriftlichen Verfahren weiter austauschen. Ein Termin für eine weitere öffentliche Verhandlung wurde nicht angesetzt."

 

Nachtrag vom 15.6.2019: "Im Streit um Schadenersatz in Millionenhöhe für Justizopfer Gustl Mollath sind die Verhandlungen zwischen dem bayerischen Justizministerium und Mollaths Anwalt gescheitert. 'Wir haben uns nicht geeinigt. Der Prozess geht weiter'..."

 

Nachtrag vom 12.11.2019: "Mehr als sieben Jahre war Gustl Mollath zu Unrecht in der Psychiatrie eingesperrt. Seit Sommer 2013 ist er wieder frei, jetzt haben sich der Freistaat Bayern und Mollath auf eine Entschädigung geeinigt: Er bekommt zusätzlich 600.000 Euro."

 

Nachtrag vom 22.2.2021: "Justizopfer Gustl Mollath will weg aus Deutschland ... 'Ich würde am liebsten das Land verlassen', sagte der 64-Jährige ... zum Erscheinen eines neuen Buches mit dem Titel 'Staatsverbrechen - Der Fall Mollath' an diesem Montag. 'Auf dieses Land ist überhaupt kein Verlass.' Das Buch wurde von dem Juristen Wilhelm Schlötterer verfasst. Derzeit lebt Mollath in Norddeutschland, wo er nach eigenen Angaben versucht, Fuß zu fassen." Mollath an dieser Stelle: "Ich werde dieses Mal erstmals wieder wählen können dürfen und muss damit rechnen, dass Markus Söder der nächste Kanzler ist. Das beschleunigt meinen Wunsch, das Land zu verlassen."


29.11.2009

Berufsethischer Konflikt – was nun?

 

Interview mit dem Vorsitzenden des Whistleblower-Netzwerks Guido Strack

 

Beschäftigte im weiten Feld der Sozialen Arbeit geraten häufig in Dilemmasituationen – umso mehr, je ernster sie ihren berufsethischen Auftrag nehmen. So muss etwa ein Sozialarbeiter zur Ausweisung einer asylsuchenden Familie in ein Krisengebiet beitragen, weil diese Anordnung von vorgesetzter Stelle kommt, die sich wiederum an die Gesetze halten muss. Oder eine Altenpflegerin weiß um den Pflegenotstand in ihrer Arbeitsstätte, aber auch trotz interner Überlastungsanzeige ändert sich dies nicht. Nach den Erfahrungen des DBSH haben die Beschäftigten große Hemmungen, Missstände – wenn nötig auch öffentlich - aufzuzeigen. Ein Konflikt mit dem Arbeitgeber, der Loyalität von seinen Beschäftigten erwarten darf, scheint vorprogrammiert. Stillhalten jedoch führt zu einem intrapersonellen Konflikt, der negative Folgen für Arbeitsleistung und Motivation haben kann. Wie kann mit dieser Situation umgegangen werden? Brauchen wir ein Berufsgesetz, das Handlungsmöglichkeiten in diesen Dilemmata festschreibt? Und geht dieses Problem auch die Gesellschaft insgesamt an?  

 

Whistleblowing – im englischsprachigen Ausland schon längst in der Diskussion – befasst sich ressortübergreifend mit dieser Materie und kann Anregungen auch für die Soziale Arbeit bieten. Guido Strack ist Jurist und 1. Vorsitzender des Whistleblower-Netzwerks mit Sitz in Köln:

 

SB: Herr Strack, am 29. September 2006 wurde unter anderem auf Ihre Initiative hin der gemeinnützige Verein Whistleblower-Netzwerk gegründet. Was veranlasste Sie zu diesem Engagement?

 

Guido Strack: Ausgangspunkt war, dass ich als Beamter der EU-Kommission selbst Betroffener gewesen bin. Leider führte mein Whistleblowing dort nicht zu Aufklärung und positiven Veränderungen, sondern zu meiner Erkrankung und dienstlich bedingten Frühpensionierung. Als ich erfuhr, dass sich Institutionen in anderen Ländern schon längst mit Whistleblowing auseinandersetzen, ergriff ich unter anderem mit der Journalistin Antje Bultmann, die bereits 2003 einen Kongress zu diesem Thema organisierte, die Initiative zur Gründung des Netzwerks. Denn in Deutschland besteht noch erheblicher Nachholbedarf.

 

SB:  Welche Ziele hat das Netzwerk?

 

Guido Strack: Wir wollen die Situation der Whistleblower in Deutschland verbessern, das Thema in die Öffentlichkeit bringen und außerdem um Verständnis werben. Whistleblower sind keine Denun-zianten oder Nestbeschmutzer, sondern wichtig für die Gesellschaft. Sie decken Missstände auf und machen sie transparent – die Voraussetzung dafür, dass diese Missstände beseitigt werden können.

 

SB: Sie bieten neben einer umfangreichen Website mit vielen aktuellen Informationen auch  Beratung an. Wie sieht diese aus? Haben Sie ein Beispiel aus dem Bereich der Sozialen Arbeit?

 

Guido Strack: Wir haben leider noch nicht die Struktur und sind noch nicht so professionell aufgestellt, dass wir umfassende Beratung bieten können. Wir stehen aber als Ansprechpartner zur Verfügung und bringen Betroffene, die dies wünschen, mit Anwälten, Psychologen oder gegebenenfalls Journalisten in Verbindung. Journalisten sind dann wichtig, wenn auf betriebsinternes Whistleblowing niemand reagiert, Behörden wegschauen und dann überlegt wird, an die Öffentlichkeit zu gehen. Für Betroffene ist es meiner Meinung nach wichtig, so früh wie möglich – schon vor dem Whistleblowing – mit jemandem zu reden. Hierfür wollen wir da sein, denn in der Regel gibt es kaum andere Ansprechpartner. Dann können wir dabei helfen, das weitere Vorgehen auszuloten. Sehr schwierig wird es hingegen, wenn der Prozess bereits eskaliert ist und die Whistleblower ihre Arbeit verloren haben. Beratungssuchende kommen aus vielen Bereichen zu uns, aus dem privaten wie dem öffentlichen Sektor: aus der Altenpflege, dem Krankenhaussektor, der Wirtschaft oder der Forschung, wenn dort Manipulationen festgestellt wurden.

 

SB:  Sie listen auf Ihrer Website zehn Punkte auf, die es gelte durchzusetzen, um effektiven Whistleblowerschutz zu etablieren. Welche davon sind die grundlegendsten Punkte?

 

Guido Strack: Das bestehende Petitionsgrundrecht in Artikel 17 Grundgesetz, wonach sich jeder mit Beschwerden an zuständige Stellen wenden kann,  ist eine wichtige Regelung. Die Behörden müssen allerdings auch willens und in der Lage sein, der betreffenden Sache nachzugehen und entsprechend zu ermitteln. Und es müsste außerdem privaten Arbeitgebern verboten werden, jemanden nur deswegen abzustrafen, weil er sich an eine Behörde gewandt hat. Dies müsste im Arbeitsrecht umgesetzt werden. Derzeit werden bestehende Regelungen im Rahmen von Whistleblower-Fällen durch Richterrecht höchst unterschiedlich interpretiert. Dabei scheint die Arbeitsrechtsprechung übergroßen Wert auf Loyalitätspflichten und einen vorrangigen internen Klärungsversuch zu legen. Nicht klar ist aber, ob und ab wann ein Whistleblower die Sache an Behörden oder die Öffentlichkeit geben kann. Muss er selbst diejenigen informieren, die er verdächtigt? Wie lange muss er warten, wenn er keine oder nur eine vertröstende Reaktion erhält? Letztlich ist die Situation für die Hinweisgeber nicht kalkulierbar, das Risiko zu hoch. Deshalb schrecken viele davor zurück, Missstände aufzudecken. Wer diese Situation ändern will, sollte sich mit uns für eine klare, Whistleblower-freundliche Gesetzgebung einsetzen.

 

SB: Gibt es aus Ihrer Sicht ein Mandat für Whistleblowing?

 

Guido Strack: Ja. Ein Mandat kann sich aus verschiedenen Quellen speisen. Einerseits aus dem eigenen Wertesystem heraus, das heißt, man will nicht länger gegen das eigene Gewissen und sein Verantwortungsgefühl handeln. Andererseits gibt es laut Arbeitsschutzgesetz und Strafgesetzbuch ein juristisches Mandat, wenn durch Missstände Dritte zu Schaden kommen. Pflegende haben zum Beispiel Verantwortung den Klienten gegenüber und müssen sie vor Gesundheitsschäden wie etwa Dekubiti bewahren. Wenn sie dies alleine, aufgrund der Umstände, nicht können, besteht hier die Pflicht für internes Whistleblowing, zum Beispiel in Form einer Überlastungsanzeige. Ansonsten kann der oder die Pflegende in die Haftung genommen werden, wenn es zu Schäden kommt. Verbessert sich die Pflegesituation nach der Überlastungsanzeige nicht, wird das weitere Vorgehen für den Whistleblower sehr schwierig. Macht er nichts weiter, kann ihm vorgeworfen werden, nicht genug für die Beseitigung des Missstands getan zu haben. Betreibt er externes Whistleblowing, handelt er gegen die betriebliche Loyalitätspflicht. Ich persönlich denke, der Gesundheitsschutz einer Person sollte über der Loyalitätspflicht stehen. Das Mandat ist ja auch ein gesellschaftliches. Es muss diskutiert werden: was ist wichtiger? Die Wahrung des Betriebs- und Amtsgeheimnisses oder die Beseitigung von unverantwortlichen Zuständen?

 

SB:  Was hielten Sie von einem Berufsgesetz, das solch ein Mandat für in der Sozialen Arbeit Beschäftigte festschreibt?

 

Guido Strack: Ich halte nicht viel davon, Whistleblowing in jedem Bereich individuell zu regeln. Die Problematik ist universell. Wir brauchen eine umfassende Regelung, die alle Bereiche und Situationen abdeckt. Ansonsten wird es zu komplex und die Informationskosten für alle Beteiligten steigen. Letztlich muss das Thema aus der Schmuddelecke heraus. Es geht darum, der Gesellschaft begreiflich zu machen, dass Whistleblower in öffentlichem Interesse handeln und eine Frühwarnfunktion haben. Am Ende nutzt es auch betreffenden Arbeitgebern, denn Missstände werden oftmals ohnehin irgendwann bekannt. Das führt dann zu einer langfristigen Rufschädigung.

 

SB: Auch der Deutsche Ärztetag forderte schon 2008 gesetzliche Bestimmungen zum Schutz von Whistleblowern – warum ist die Forderung dieses Gremiums kaum bekannt?

 

Guido Strack: Vielleicht wurde das von den Medien nicht ausreichend transportiert, auch hier besteht Nachholbedarf.

 

SB: Aufgrund des Whistleblowings eines Psychiaters und anderen musste in den USA der Pharmariese Pfizer kürzlich 2,3 Milliarden Dollar zahlen, da er  für die Ausweitung des Anwendungsbereichs eines Anti-Psychotikums geworben und schwere Nebenwirkungen verschwiegen hatte. Wäre dieser wirksame Vorgang, der am Ende Zusatzkosten im Gesundheitswesen spart, auch hierzulande möglich?

 

Guido Strack: Davon sind wir hier noch weit entfernt. Falls der Psychiater überhaupt jemanden gefunden hätte, der sich zuständig fühlt, wäre der Fall spätestens an den mangelnden Ressourcen zu seiner Aufklärung gescheitert und selbst wenn nicht, wäre allenfalls ein Verbot dieses Marketings für die Zukunft ausgesprochen worden. Die bereits eingestrichenen Gewinne wären privatisiert und die Schäden durch Nebenwirkungen sozialisiert worden. Prämien für Whistleblower, wie sie in jenem Fall in den USA gezahlt wurden, scheinen bei uns derzeit undenkbar. Der Psychiater hätte hier zu Lande in seiner Branche mit Sicherheit keinen Fuß mehr auf den Boden bekommen. In Deutschland herrscht diesbezüglich vor allem eines: Schweigen.

 

SB: In den USA und Großbritannien ist das Thema schon lange in der Öffentlichkeit und Whistleblower werden dort sogar als Helden gefeiert. Woran liegt es Ihrer Ansicht nach, dass in Deutschland dieses Thema so schwer in Gang kommt?

 

Guido Strack: Einerseits hat das rechtliche Hintergründe. In den USA gibt es keinen Kündigungsschutz, daher war dort der Bedarf für Whistleblower-Schutz erst mal größer. Andererseits haben die USA eine lange Tradition mit Informations- und Meinungsfreiheit und keine Erfahrungen mit totalitären Regimen, wo Denunzianten und Spitzel gezielt eingesetzt wurden. Was die deutsche Mentalität betrifft, so wirkt immer noch, was Hoffmann von Fallersleben im vorletzten Jahrhundert gesagt hat: „Der größte Lump im ganzen Land, das ist und bleibt der Denunziant.“ Dies alles sind aber Mutmaßungen, letztlich ist das gesamte Thema vor allem in Deutschland noch viel zu wenig erforscht. Allerdings ist auch in den USA nicht alles Gold, was glänzt. Whistleblowing ist dort zwar seit 30 Jahren Thema, aber es muss auch kontinuierlich gegen Widerstände angekämpft werden, um dem Schutz der Betroffenen in der Praxis Geltung zu verschaffen.

 

SB: Wie viele Mitglieder hat denn das Whistleblower-Netzwerk mittlerweile und aus welchen Berufen kommen diese vorrangig?

 

Guido Strack: Wir haben gut 50 Mitglieder, das Berufsspektrum ist bunt gemischt.

 

SB: Welche Institutionen oder Personen sind Ihre wichtigsten Kooperationspartner?

 

Guido Strack: Wir reden natürlich mit allen, die interessiert sind. Gespräche gab es unter anderem mit Vertretern aus dem Spektrum der Wirtschaft, Forschung, Parteien, Gesundheit und Pflege, den Gewerkschaften sowie den Berufsverbänden. Gerade bei letzteren geht es um typische Whistleblowing-Situationen, wenn berufliche Standards nicht eingehalten werden.

 

SB: Welche konkreten Schritte sind für die nahe Zukunft geplant?

 

Guido Strack: Derzeit werten wir eine Umfrage zu Hinweisgebersystemen bei Dax-Unternehmen aus, außerdem begleiten wir die Einrichtung einer Selbsthilfegruppe für Whistleblower in Köln. In Planung ist eine Umfrage im Bereich Pflege. Hier orientieren wir uns unter anderem an einer Umfrage, die vor kurzem im Bereich Nursing in England durchgeführt wurde. Ansonsten machen wir Whistleblowing weiter bekannt, versuchen für Betroffene da zu sein und strecken unsere Fühler nach weiteren Kooperationspartnern aus.

 

SB: Danke für das Interview!

 

Whistleblowing (engl.: die Pfeife blasen, Alarm schlagen)

 

Whistleblower sind Menschen die illegales Handeln, Missstände oder Gefahren für Mensch und Umwelt nicht schweigend hinnehmen, sondern aufdecken. Sie tun dies intern innerhalb ihres Betriebes oder auch extern gegenüber Behörden, Dritten oder der Presse. Whistleblower haben die Zivilcourage, Missstände aufzuzeigen und handeln vor allem aus Pflichtbewusstsein, aus ethischen oder Gewissensgründen. Von denjenigen, die Missstände decken oder einfach ihre Ruhe haben wollen, müssen sich Whistleblower oft anhören, sie seien Nestbeschmutzer und handelten aus Renommiersucht oder Illoyalität gegenüber Arbeitgeber und Kollegen. Oft erfahren sie weder persönliche Unterstützung noch gesellschaftliche Anerkennung. Wer den Mund aufmacht, riskiert Ausgrenzung und Mobbing durch Vorgesetzte und Kollegen und oft auch die berufliche Existenz.

 

Beschlussprotokoll des 111. Deutschen Ärztetags: „Der Deutsche Ärztetag fordert ein Gesetz zum Schutz derjenigen Hinweisgeber (Whistleblower), die aus Gewissensnot und Zivilcourage auf Missstände und Gefahren hinweisen, die sie am Arbeitsplatz erfahren. Beispielhaft ist hier das britische Gesetz über Offenlegung im Öffentlichen Interesse (Public Interest Disclosure Act) 1998, welches in seiner Intention insbesondere auf den öffentlichen Dienst und das Gesundheits-wesen abstellt. Im geltenden deutschen Recht ist es für den Hinweisgeber äußerst gefährlich, auf Rechtsverstöße des Arbeitsgebers hinzuweisen.“ Deutsches Arzteblatt 2008; 105(22)