Knapp sieben Jahre später kommt dieser Bundestagsbeschluss: "Der Staat fördert

Zeitungs- und Zeitschriftenverlage in den nächsten Jahren mit 220 Millionen Euro."

17.9.2013

Medienpolitik: Hartz V für Verleger?

 

Warum eigenständig effektive Wege suchen, wenn der Geldsegen auch vom Staat kommt? Es nähme nicht wunder, hätte die von den Linken kreierte Hartzmentalität auch Verlags- und Redaktionsstuben erreicht. Man lässt sich als Opfer der Umstände stigmatisieren und hat in der Folge wenig Anlass, sich selbst am Markt zu behaupten. Es wäre eine zusätzliche Erklärung für deren wohlwollende Berichterstattung gegenüber SPD und Linken. Die nämlich wollen die Medienordnung reformieren und ihnen damit ihre Einkünfte sichern. Inwiefern bei der Bevölkerung tatsächlicher Bedarf für deren Produkte besteht, spielt keine Rolle. Es deutet einiges darauf hin, dass man sich dabei am Modell des öffentlich-rechtlichen Rundfunks orientieren will – gerade an jenem Modell, das mit seinem Anspruch auf Staatsferne gescheitert ist.

 

Die Tragik des öffentlichen Rundfunks

 

Der öffentlich-rechtliche Rundfunk ist eine Konsequenz aus dem manipulativen Gebrauch der Massenmedien in der NS-Zeit. Die folgende Medienordnung trennte zwischen Presse und Rundfunk (Hörfunk und Fernsehen): Während die Printmedien auf markttypischer Grundlage arbeiten, gilt für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk aufgrund damals sehr hoher Produktions-kosten eine Sondersituation. Die Meinungspluralität sollte dennoch transportiert und staatliche Beeinflussung vermieden werden. Rundfunkräte, besetzt von Vertretern „gesellschaftlich relevanter Gruppen“, sollten dafür sorgen. Doch dieses Modell verlor bald „seine Unschuld“, wie der Medienwissenschaftler Boris Eichler 2011 in seinem Text „Demokratisch kontrollierte Medien – die Axt an der Pressefreiheit“ konstatierte. Eine Ursache sieht er im Versäumnis des Bundesverfassungsgerichts, die Auflösung der Sondersituation im Rundfunksektor ignoriert zu haben. „Statt den Rundfunk wenigstens Stück für Stück in die Freiheit des Marktes zu entlassen, was angesichts massiv gesunkener Produktionskosten und massiv gestiegener technischer Verbreitungsmöglichkeiten (Kabel und Satellit) eine konsequente Fortschreibung des ersten Fernsehurteils gewesen wäre, zauberte man in Karlsruhe dem öffentlich-rechtlichen Rundfunk eine ‚Bestands- und Entwicklungsgarantie‘ und einen ‚Grundversorgungsauftrag‘ ins Waffenarsenal, mit denen anschließend wildwüchsig expandiert wurde – ohne Rücksicht auf Verluste, die dank Gebühren nicht entstehen können, und dank staatlicher Protektion.“ 

 

Die Tragik des öffentlich-rechtlichen Rundfunks sieht Eichler „im Scheitern am Anspruch, staatsfrei zu sein“, und verweist auf eine Aussage des Medienmanagers Christian Nienhaus, im Landtag von Nordrhein-Westfalen sei Abgeordneten gedroht worden: Sollten sie gegen die Mediengebühr stimmen, hätte das in der WDR-Berichterstattung Folgen. Die Praxis in den Rundfunkgremien sei eine gänzlich andere als die Theorie: Diese dienten nicht der Sicherung der Meinungsvielfalt, sondern der Repräsentation organisierter Interessen.

 

SPD will Geld 

 

Das scheint der SPD entgegen zu kommen. Angesichts des Auflagenschwunds bei verkauften Tageszeitungen und der hartnäckigen Weigerung verantwortlicher Redakteure, inhaltliche und personelle Ursachen dafür zu analysieren, zeigt man sich hoch besorgt und schüttelt allerlei Vorschläge aus dem Ärmel. „Soll ein Euro vom Rundfunkbeitrag abgezwackt werden?“, lautet etwa eine Frage bei der Ankündigung einer Podiumsdiskussion des Arbeitskreises Medienpolitik der bayerischen SPD-Landtagsfraktion. Deren medienpolitischer Sprecher, Hans Joachim Werner, sei sich bewusst: „Schon gar nicht der Staat darf den Kernbereich journalistischer Unabhängigkeit antasten.“ Trotzdem könne man der „Erosion an publizistischer Infrastruktur im Land nicht tatenlos zusehen“. Daraus wird dann die „politische Aufgabe“ gebastelt, künftig Unabhängigkeit und Vielfalt der Berichterstattung finanzierbar zu erhalten.

 

Wie auch schon von der SPD in NRW durch Marc Eumann verlautbart, könnte eine Stiftung den Lokaljournalismus fördern. Finanzierungsideen gibt es bereits: etwa mit Kapital aus dem Rundfunkbeitrag oder einem staatlichen Zuschuss, analog zur Infrastrukturförderung des defizitären Lokalfernsehens, so Werner. Zweck der Stiftung soll neben Unterstützung der redaktionellen Infrastruktur auch sein, die „Akzeptanz von lokaler Berichterstattung beim Mediennutzer“ zu fördern. Man darf gespannt sein, wie diese Stiftung – dann angesiedelt „bei einer runderneuerten öffentlich-rechtlichen Landeszentrale für neue Medien“ – die Mediennutzer dazu bringen will, die Berichterstattung gut zu finden. (Nachtrag: Zur Fortentwicklung dieser "verfassungsrechtlich bedenklichen" Idee siehe bei der FAZ sowie bei Zweite Aufklärung). Für die Bundesebene hält sich das „Regierungsprogramm“ der SPD etwas schwammiger, die Orientierung am öffentlich-rechtlichen Rundfunk wird aber klar: „Wir wollen außerdem dabei helfen, neue Modelle der Finanzierung journalistischer Leistungen zu entwickeln.“ In enger Abstimmung mit den Bundesländern will man „Maßnahmen zur Fortentwicklung der Medienordnung der digitalen Gesellschaft, der verfassungsrechtlich garantierten Bestands- und Weiterentwicklungsgarantie des öffentlich-rechtlichen Medienangebotes und zum Erhalt der Vielfalt unserer Medienlandschaft ergreifen“.

 

Linke will Kontrolle

 

Deutlicher wird das Wahlprogramm der Linken: „Dass Medien kommerzialisiert und von Machtverhältnissen geprägt sind, schwächt die Demokratie. Für Journalistinnen und Journalisten in den privaten Printmedien wird der Meinungskorridor eng: Ihre Arbeitsplätze hängen von Gewinn und Werbeeinnahmen ab. Ohne Unterstützung und Kontrolle durch die Öffentlichkeit besteht die Gefahr, dass die Medien selbst zur Gefährdung der Demokratie beitragen. Wir wollen hochwertige Rundfunk- und Fernsehsendungen gegen den Druck durch Kommerzialisierung verteidigen.“ In traditionellen und digitalen Medien wolle man eine „demokratische Medienordnung gestalten“. Die „öffentliche Ausrichtung des Journalismus“ sei über alternative Finanzierungsmodelle neu zu organisieren. Im Übrigen scheint es mit der vielfach empörten Darstellung der Linken bezüglich der GEZ-Gebühr nicht weit her zu sein. Man wolle den zum 1. Januar eingeführten Rundfunkbeitrag reformieren – von Abschaffung keine Rede. In Bezug auf das Internet sieht die Linke vor allem folgendes Problem: „Kommerzielle soziale Medien sind demokratischer Kontrolle entzogen, ihre Datensammlungen gefährden die informationelle Selbstbestimmung. Geschäftsinteressen bedrohen die Neutralität und Gleichbehandlung aller Nutzerinnen und Nutzer.“ Die Sicherung der Netzneutralität dürfe daher nicht der Steuerung durch den Markt überlassen sein.

 

Grüne wollen Zentralismus

 

Das Wahlprogramm der Grünen liefert zur angestrebten DDR-affinen Medienreform schließlich den zentralistischen Aspekt: „Die Zulassung und Kontrolle bundesweiter Rundfunkprogramme und veranstalter durch die Kommission für Zulassung und Aufsicht (ZAK) hat sich in unseren Augen nicht bewährt, da die föderalen Interessen weiterhin im Vordergrund gestanden haben. Um dies zu ändern, werden wir uns für die Errichtung einer gemeinsamen Medienanstalt der Länder einsetzen.“ Zur Erinnerung: Die föderalistische Struktur des Rundfunksystems wurde nach der NS-Zeit als einer der Grundpfeiler errichtet, um erneutem staatlichem Missbrauch vorzubeugen. 

 

Boris Eichler stellte trotz seiner Kritik am öffentlich-rechtlichen Rundfunk heraus: „Dass es nach wie vor kritische Berichterstattung im öffentlich-rechtlichen Rundfunk gibt, ist nur einem Umstand zu verdanken: dem Föderalismus.“ Der Staatseinfluss sei geringer, weil „rote Sender sich an schwarzen Ländern abarbeiten können und umgekehrt“. Dieser Mechanismus gehörte aber nicht zum Plan des öffentlich-rechtlichen Rundfunks. Gewirkt habe hier „die normative Kraft des Faktischen: der publizistische Markt. Das bedeutet zugleich: Meinungsvielfalt im Rundfunk verdanken wir zuallerletzt seiner öffentlich-rechtlichen Konstruktion“. Die sogenannte „demokratische Kontrolle“ im öffentlich-rechtlichen Modell habe vor allem zu tun mit Macht, Einfluss, Steuerung der öffentlichen Meinung und Journalisten in einer erzieherischen Mission. Aufgrund des durch den Markt entwickelten Internets, das mehr Freiheit und Vielfalt brachte, erscheine eine gesetzliche Regelung des Pressemarktes „unsinniger denn je“. Die Erfahrung zeige: „Medien in öffentlich-rechtlicher Hand sind Staatsmedien – Medien unter Kontrolle, auch unter ‚demokratischer Kontrolle‘, entkernen die Demokratie.“

 

Der Text von Boris Eichler (tätig bei der Friedrich-Naumann-Stiftung für die Freiheit) zum Download ist noch auffindbar, wenn man „10_Medien_Links_A4_10S.pdf“ bei Google eingibt.


25.3.2013

Leistungsschutzrecht: Bundesrat nickt ab

 

Wie vorauszusehen war, hat letzten Freitag der mehrheitlich rotgrün besetzte Bundesrat das Leistungsschutzrecht (LSR) durchgewunken. Betreiber von Suchmaschinen und News-Aggregatoren im Internet können künftig von Verlagen zur Kasse gebeten werden, wenn sie auf deren Presseerzeugnisse hinweisen und dabei – nicht konkret definierte – Regeln missachten. Das LSR tritt in Kraft, sobald es der Bundespräsident unterzeichnet hat und im Bundesgesetzblatt veröffentlicht ist. Im Vorfeld beschloss der Bundestag den Gesetzentwurf trotz verfassungs- und europarechtlicher Bedenken. Proteste gab es von Spitzenverbänden der deutschen Wirtschaft, von Journalistenverbänden und von Netzprofis, die in einem offenen Brief die Regierungschefs der Bundesländer aufforderten, das Gesetz aufzuhalten. Unzuverlässigkeit zieht sich wie ein roter Faden durch das Verfahren rund um die Gesetzesmaßnahme: Während Befürworter dieser Urheberrechtsverschärfung verkünden, das Recht auf Zitieren und Verlinken bliebe für private und gewerbliche Nutzer möglich wie bisher, sagen Fachleute eine Klagewelle und langwierige Gerichtsverfahren voraus, um die erlaubte Länge von transportierten Textschnipseln zu definieren. Die Befürworter sehen mit dem LSR eine Stärkung des Pressestandorts, die Gegner insgesamt eine Schwächung des Wirtschafts- und Innovationsstandorts Deutschland.

 

Anbieter von Suchdiensten müssen künftig mit Presseverlagen komplizierte Lizenzverhand-lungen führen. Für kleinere Anbieter ist das zeitlich und personell kaum machbar. Der Schaden für die Internetwirtschaft zeichnet sich bereits ab. Einige Online-Dienste ziehen sich zurück. „Aufgrund des verabschiedeten Leistungsschutzrechts müssen wir den Betrieb des Nachrichtendienstes für Historiker nach 17 Jahren vorerst einstellen“, ist etwa zu lesen. Oder: „Für den innovativen Übersetzungsdienst Linguee entsteht nun ein juristisches Risiko, daher berät das Unternehmen eine Verlagerung des Firmensitzes ins Ausland.“ Unzuverlässigkeit zeichnet auch das Agieren der SPD aus: Auf der CeBIT Hannover verkündete Peer Steinbrück noch, das Gesetz sei „kontraproduktiv“, man werde es im Bundesrat zu Fall bringen. Nach seinem Meinungsumschwung hört sich das jetzt so an: „Ein neues, taugliches Gesetz wird zu den ersten Maßnahmen einer neuen rot-grünen Regierung gehören.“ Seine Mannschaft hat also bewusst einem untauglichen Gesetz zugestimmt. Die weitere Belästigung der Öffentlichkeit mit diesem Polittheater ist vorprogrammiert.


4.3.2013

Leistungsschutzrecht: Im Fegefeuer der Eitelkeiten

 

Volker Beck (Grüne): „Mit uns gab es keine solche Absprache, aber eine Pairingvereinbarung.“

 

Petra Sitte (Linke): „gab es für heute eine pairing vereinbarung? #lsr‘ Nein natürlich nicht!“

 

Wer von beiden twittert hier eine falsche Information? Fakt ist: Der Bundestag hat derzeit 620 Abgeordnete, davon sind aus der Koalition 29 Abgeordnete und aus der Opposition 52 Abgeordnete nicht zur Abstimmung über das Leistungsschutzrecht für Presseverlage (LSR) erschienen. Wäre die Opposition vollzählig gewesen und hätte mit Nein gestimmt, dann gäbe es jetzt kein LSR. Nur auf den ersten Blick ist erstaunlich, dass neben den Parteispitzen gerade solche Abgeordnete fehlten, die sich üblicher­weise aus der linksschärfsten Ecke heraus zu Wort melden: Claudia Roth, Jürgen Trittin, Andrea Nahles, Wolfgang Thierse, Sahra Wagenknecht, Sevim Dagdelen, Inge Höger, um nur einige zu nennen. Erwünscht ist in diesen Kreisen Konformismus. Das Internet fördert das Gegenteil: eigene Meinungsbildung. Die Aussagen von Springer-Chef Mathias Döpfner, Google verfolge erzkapitalistische Interessen, sowie der FAZ, Google betreibe Methoden des Silicon-Valley-Kapitalismus, fügen sich geradewegs ein in die ideologische Haltung dieser Politiker. 

 

Zeitungsverlage als Geldgeier

 

Eventuelle theatralische Verzögerungen im Bundesrat werden allenfalls wahltaktisch begründet sein. Eher noch ist zu befürchten, dass rotgrün regierte Länder bei passender Gelegenheit das LSR verschlimmbessern. Man erinnere sich nur an den unverschämt anmutenden Versuch der SPD im Bundesrat, anstelle des LSR eine Vermutungsregelung zu schaffen, mittels derer Verlage im Namen von Urhebern hätten klagen dürfen, ohne vorher deren Erlaubnis einzuholen. Doppelmoral in Reinform, denkt man etwa an den Fall des Opernsängers Peter Schöne, der ohne zu fragen Zeitungskritiken über sich auf seine Homepage stellte – bisher branchenüblich und von Verlegern stillschweigend geduldet. Plötzlich verlangte die Süddeutsche Zeitung 350 Euro von ihm für die Nutzung von drei Artikeln über einen Zeitraum von drei Jahren. Zufällig kam die FAZ auf dieselbe Idee und forderte von Schöne für sechs Kritiken aus den Jahren 2006 bis 2011 rückwirkend 1.800 Euro. Beide Zeitungen wiesen ihn im Vorfeld nie darauf hin, dass er die Kritiken von seiner Homepage nehmen oder künftig dafür zahlen soll. Nach Hinzuziehung eines Anwalts bekam er von der FAZ erneut einen Brief: Nach Recherchen im Internet habe man festgestellt, dass die Artikel schon viel länger auf seiner Homepage sind. Neue Forderung: 2.400 Euro. Letztlich kam Schöne mit einer Zahlung von 1.400 Euro plus Anwaltskosten davon. Für solche Zeitungsverlage sind Leute wie Schöne Rechtsbrecher, Enteigner, gegen die man vorgehen muss. Tatsächlich ist die plötzliche Aufkündigung bisheriger Rechtspraxis seitens der Verleger nichts anderes als Vertrauensbruch.

 

Willkommene Kriminalisierung?

 

Die Kriminalisierung ehrbarer Leute, die sich einfach nur freuen über eine positive Kritik und diese, nicht zum Schaden der Verlage, für sich nutzen, war schon vor der Ergänzung des Urheberrechts möglich, die der Bundestag nun beschloss. Allein im Jahr 2010 sollen rund eine halbe Million Abmahnungen an deutsche Internetnutzer verschickt worden sein. Personen, die Karl Valentin, Heinz Erhardt oder Erich Kästner die Ehre geben wollen, indem sie ihre Homepage mit einem ihrer Zitate schmücken, gehören ebenfalls zu den Kriminalisierten. Die Rechteverwalter mahnen regelmäßig ab. Kaum jemand kann es sich leisten, gerichtlich gegen einmal gestellte Forderungen vorzugehen. Im funktionierenden Rechtsstaat ist es üblich, dass ein Gesetz erst verabschiedet wird, wenn der Bedarf dafür eruiert ist. „Der Bedarf für ein solches Schutzrecht wurde bislang in keiner Weise nachgewiesen. Es besteht die Gefahr unabsehbarer negativer Folgen. Doch selbst wenn eine Mehrzahl der Verleger das ihnen gewährte Recht nicht durchsetzen würde, wirkte es sich zulasten der Dienstanbieter aus. Diese müssten nämlich gleichwohl auf jeden Verleger zugehen, um sicherzustellen, dass nicht doch plötzlich eine Rechtsverletzung geltend gemacht wird“, heißt es jedoch in einer Stellungnahme des Max-Planck-Instituts für Wettbewerbsrecht. Die entstandene Rechtsunsicherheit betreffend der erlaubten Länge der Textschnipsel, die Google News posten darf, eröffnet im Übrigen die Möglichkeit, Recherchen zu behindern.

 

Folgenreiche Rechtsunsicherheit

 

Offene Fragen sind zum Beispiel: Kollidiert das LSR mit dem grundgesetzlichen Anspruch in Artikel 5? Dort heißt es in Absatz 1: „Jeder hat das Recht, seine Meinung in Wort, Schrift und Bild frei zu äußern und zu verbreiten und sich aus allgemein zugänglichen Quellen ungehindert zu unterrichten.“ Weitere Fragen: Wo ist die Abgrenzung vom Zitatrecht zur Nutzung kleiner Textausschnitte? Müssen auch andere, etwa Buchverlage zahlen, wenn sie auf der Umschlagseite ihrer Bücher Kritiken zitieren? Ist das LSR unter Hinzuziehung europarechtlicher Vorgaben überhaupt wirksam? Und allgemein zum Urheberrecht: Werden demnächst alle Bücher zu gesammelten Zitaten aus den Buchhandlungen entfernt? Falls ja und ich habe schon eines davon zuhause im Bücherregal: muss ich das dann wegwerfen? Dient die fortlaufende Verschärfung des Urheberrechts dem Fortschritt und der Wirtschaft? Die produzierte Rechtsunsicherheit hat auch Folgen im zwischenmenschlichen wie im geschäftlichen Bereich. Niemand ist mehr sicher, ob er sich rechtskonform verhält. Jeder kann jederzeit beschuldigt werden. Verunsicherte Blogger könnten ihren Spaß am Informationsaustausch verlieren. Die Forderung im Urheberrecht, die Erlaubnis für die Verwendung von Textabschnitten einzuholen, ist in der Praxis vielfach nicht durchführbar. Nach einem Selbstversuch ist festzustellen: Zum Teil kommt man an die Rechteinhaber erst gar nicht ran (nach aufwändiger Recherche, wer diese überhaupt sind) und von Medien erhält man am Telefon nach etlichen Weiterverbindungen keine klare Aussage. Theorie statt Praxis steht auf der Tagesordnung. Das führt zu Handlungs-ohnmacht. Die engstirnige Rosinen-Pickerei führt am Ende zu einer paranoid-misstrauischen, stets auf Kampf eingestellten Mentalität, die jede aufkommende Lebendigkeit sofort tottrampelt.

 

Eine Lösung: Hausverbot

 

Würden sich alle Bürger derselben Denkmuster bedienen wie jenen von Presseverlegern, gäbe es nur noch im Rahmen von Satire was zu lachen. In einem Blog über die Causa Peter Schöne gibt es konsequent weitergedachte Vorschläge zum Umgang mit der Situation: Zeitungskritiker müssen bei Erhalt einer Freikarte einen Schreibnachweis mit Fristsetzung abliefern, sonst wird der Kartenpreis rückwirkend eingefordert oder der Schreiber bei nächster Gelegenheit ausgesperrt. Keine Empfänge mehr, Pressematerial und Fotos nur gegen Entrichtung von Gebühren, strengste Mitschnittkontrollen, ggf. per Leibesvisitation. Auswahlrecht der Veranstalter, welcher Autor vom Blatt abgeordnet wird. Sämtliche Pressebälle wie auch Buffets am Rande abschaffen. Hausverbot für Journalisten bei allen öffentlichen Veranstaltungen. Fazit: Bleibt doch alle zuhause und haltet den Mund.

 

Nachtrag 2014: Inzwischen debattiert der Bundestag über die Abschaffung des Leistungsschutzgesetzes.

Über die Folgen der teuren Politspielerei berichtet zum Beispiel Bitkom.

 

Nachtrag 2017: "Anders als im Koalitionsvertrag zwischen Union und SPD vereinbart wird es in dieser Legislaturperiode keine Evaluierung des Leistungsschutzrechts für Presseverleger mehr geben. Das bestätigte ein Sprecher von Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD)." 

 

Nachtrag 2018: "Allianz gegen ein Leistungsschutzrecht für Presseverleger"

 

Nachtrag 2019: "Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat das 2013 eingeführte deutsche Leistungsschutzrecht für Presseverlage für nicht anwendbar erklärt, weil die Bundesregierung das Notifizierungsverfahren nicht eingehalten hat (Urt. v. 12.9.2019, Rechtssache C-299/17). Damit ist die deutsche Regelung, die es Suchmaschinen untersagt, kurze Ausschnitte ... (sog. Snippets) zu veröffentlichen, hinfällig ... Da sich die VG Media aber auf eine Rechts-grundlage beruft, die nicht mehr existiert, ist die Entscheidung auch eine Niederlage für die Verlegerverbände, die das Leistungsschutzrecht gefordert hatten ... Die Verbände der Verleger ... fordern nun eine schnelle Umsetzung des EU-Urheberrechts." Das Bundesjustizministerium werde das EuGH-Urteil prüfen und "zeitnah" einen Entwurf zur Umsetzung des europäischen Leistungsschutzrechts vorlegen. "Allerdings ist auch die EU-Urheberrechtsreform umstritten" - weil nach wie vor unklar ist, ob das neue EU-Recht erfordert, künftig sog. Upload-Filter einzusetzen.


1.8.2013

Stalin: Ein Prosit auf Hitler

 

Nun rätselt man also in den Redaktionsstuben der Qualitätspresse, woran es bloß liegen könnte, dass die Glaubwürdigkeit der Medien erheblich nachlässt, wie Transparency International kürzlich feststellte. Ob dort eine Antwort überhaupt gefunden werden will, sei dahin gestellt. Informierten Lesern jedenfalls hängt es schon längst meilenweit zum Halse heraus, dass die ehemals seriöse Presse keine Gelegenheit auslässt, am Bild der rechtsextrem durchsetzten deutschen Bevölkerung zu stricken, während sie linksextreme Entwicklungen quasi negiert.

 

Glänzendes Beispiel hierfür ist etwa die Berichterstattung der „Süddeutschen Zeitung“ (SZ) über die Demonstration „Freiheit für Gustl Mollath“ am vergangenen Samstag in Nürnberg. „Im Vorfeld der Kundgebung für seine Freilassung am Samstag in Nürnberg kursierten Berichte, Rechtsextremisten würden die Solidaritätsveranstaltung zu ihrer Plattform machen wollen“, liest man gleich im ersten Absatz. Tatsächlich war kein einziger aktiver Rechtsextremist dort. Welch ein Glück für die SZ, dass sie wenigstens ein altes Ehepaar vor Beginn der Demo fand, das ein Plakat hochhielt, auf dem Mollath in einer Reihe mit Horst Mahler stand. Die Hauptnachrichtenlage war gerettet. „Gustl Mollath distanziert sich von allen extremistischen Positionen und ich als Veranstalter tue das ebenfalls“, wird dann korrekterweise der Organisator Erich Stephany wiedergegeben. Nur: es störte weder den Veranstalter noch die SZ, dass Vertreter der MLPD von Anfang bis Ende der Demo an vorderster Front ihre Fahnen schwenkten und die Veranstaltung für Wahlwerbung in eigener Sache nutzten. Ganz offen berichtet darüber die Rote Fahne: „…die MLPD, die sichtbar auf dieser Kundgebung auftrat und das Gespräch darüber auch mit zahlreichen Menschen suchte. Sie lud ein zur Wählerinitiative ‚Johannes Rupprecht‘, wo es darum geht zu lernen selbst Politik zu machen. Auch ‚Rote Fahnen‘ wechselten den Besitzer.“ Ob das in Mollaths Sinne war, ist zu bezweifeln.

 

SED-Kritik: Kein Medienthema mehr

 

Die MLPD/Offene Liste kandidiert bei der kommenden Bundestagswahl in allen Bundesländern. Auf ihren Internetseiten ist zu lesen: „In seinem Rechenschaftsberichtsentwurf für den VIII. Parteitag bezeichnet das Zentralkomitee (ZK) der MLPD die Jugendarbeit als den entscheiden-den Maßstab für den perspektivischen Parteiaufbau…Auf Grund ihrer besonderen Offenheit für eine grundsätzliche gesellschaftliche Alternative zum Kapitalismus ist es heute schon möglich, eine Masse von Jugendlichen im REBELL zu organisieren und einen wachsenden Teil dort zu Marxisten-Leninisten heranzubilden.“ Der Kandidat für die Landesliste Bayern unterstützt aktiv die Arbeit ihrer im Rebell organisierten Kinderorganisation Rotfüchse. Ihre Rotfuchsmitglieder rekrutiert die MLPD unter anderem auf Spielplätzen, wie aufgrund der Beschwerde eines Karlsruher Bürgers öffentlich wurde. Dessen Beobachtungen zufolge kam es öfters vor, dass eine Kindergruppe in Begleitung von Erwachsenen, ausgestattet mit einer Rotfuchsfahne, andere Kinder auf Spielplätzen ansprach, diese in politische Gespräche verwickelte, ihnen von tollen Ferienlagern und Freizeitaktivitäten vorschwärmte und Flyer verteilte. Die Einschätzung politischer Beobachter, die an Stalin und Mao Zedong orientierte MLPD sei im Bereich nicht ernst zu nehmender Sekten zu verorten, ist voreilig.

 

Die Partei verfügt über relevante finanzielle Mittel, ist bestens vernetzt mit der Gewerkschaft Verdi und anderen linken Kaderorganisationen und findet zunehmend wohlwollende Berichterstatter. So zum Beispiel beim „Freitag“ in dessen Rezension des Kinofilms „Rot sind die Füchse“ (2012). Politische Unterstützung kommt von der Linkspartei. Für Juni etwa war der Bundestagsabgeordnete Jan Korte für einen Politfrühschoppen bei den Rotfüchsen in Hettstedt angekündigt. Unterstützung erhält auch der Verein „Rotfuchs“, die „Tribüne für Kommunisten und Sozialisten in Deutschland“ mit ihren zahlreichen Regionalgruppen. Der Spiegel schrieb dazu 2010: „Der gleichnamige Verein widmet sich bis heute inbrünstiger SED-Verehrung. Das Jahr 1989 markiert nach Auffassung von ‚Rotfuchs‘ den Beginn der ‚Konterrevolution‘. Lobeshymnen auf das Ministerium für Staatssicherheit gehören zum festen Repertoire des Blattes.“ 

 

Attacken gegen unbescholtene Bürger

 

Das mediale Hofieren von Politikern mit dieser, sich in Taten und nicht in Worten zeigenden, Haltung ist bemerkenswert und fördert indirekt den aggressiven Linksextremismus. Die Aktivisten dürfen sich weitgehend unbehelligt wähnen und sich in aller Ruhe weiter organisieren, anders positionierte Referenten unter Billigung von Universitätsleitungen niederbrüllen, Diffamierungskampagnen gegen konservativ und liberal denkende Personen veranstalten, Brandsätze legen. Oder Gastwirte um ihre Existenz bringen. Die „Berliner Zeitung“ schrieb dazu: „Die ‚Postkutsche‘ in der Gerichtstraße 34 in Wedding war 31 Jahre lang ein gutbürgerliches Lokal mit deutscher Küche. Im September hatten 25 Gäste in der Postkutsche Eisbein gegessen. Karin Ruch kannte sie nicht. Im Internet verkündeten Linksradikale, die NPD würde in der Postkutsche tagen und hätte vertrieben werden müssen. Niemand sprach indes mit Karin Ruch´. Sie hat nichts am Hut mit Polit-Extremisten. Doch es war zu spät. Schwarz gekleidete Gestalten schlichen täglich um die Postkutsche. Beim zweiten Anschlag verschwand die Fassade hinter fingerdicker schwarzer Farbe. Die Gäste blieben weg, ein nahes Balkan-Restaurant brannte aus, der Staatsschutz ermittelte, Nachbarn beschwerten sich, der Vermieter kündigte. Ohne Frist.“ Die Postkutsche war beliebt, viele hatten dort ihren Stammtisch. „Aber dann schauten alle weg, als ihre unbescholtene Wirtin aufgerieben wurde. Mitten in Berlin wurde ein Restaurant samt seiner Wirtin für vogelfrei erklärt und binnen drei Monaten sozusagen liquidiert. Und niemand rührte einen Finger. Dass das so möglich war, ist mir unheimlich.“ Die sogenannte Qualitätspresse verfolgte diesen Fall nicht weiter. 

 

Heilig ist nur die Macht

 

Die linke Relativierung Stalins Verbrechen hat indessen auch im östlichen Ausland Konjunktur. In Georgien wird gerade sein Denkmal wieder aufgebaut, Russland veranstaltete anlässlich seines 60. Todestages eine Plakataktion mit Stalinporträts auf Bussen, Heiligenbildern und Heldenpostern. Wie das Schweizer Radio und Fernsehen berichtete, ist Stalin für viele Russen nicht mehr „der blutrünstige Diktator, sondern fast Jesus Christus“. Das russische Staatsfernsehen zeige Verständnis für Stalin; Politiker fordern, Wolgograd wieder dauerhaft in Stalingrad umzubenennen und in Schulen werde der Diktator als „effektiver Manager“ vermittelt. Eine Erklärung dafür liefert der Publizist Nikolai Swanidse: „Das Volk kümmert sich nicht um Freiheit und Demokratie, willigt gleichmütig in alles ein, stimmt einhellig ab. Und hasst wieder Amerika.“ Der Sieg über den Hitlerfaschismus dient den Ideologen von hier und dort als Argument für ihren Personenkult. Laut Zeitzeugenberichten aber in Wolfgang Leonhards „Der Schock des Hitler-Stalin-Paktes“ ging es ihm gar nicht darum. Hans von Herwarth, damals in der deutschen Botschaft in Moskau tätig, war bei den Verhandlungen am 23. August 1939 zugegen. Dabei habe Stalin dem deutschen Außenminister von Ribbentrop „nicht verhehlt, dass er, Stalin, seit langem für eine sowjetisch-deutsche Annäherung gewesen sei. Beim Abschluss des Vertrages habe Stalin sein Glas auf Hitler erhoben und ihn 'Molodez' genannt, was in der russischen Umgangssprache soviel wie „ein toller Kerl“ bedeutet.“

 

Letztlich spielt der mediale Kampf contra rechts und die Liebäugelei pro links jenen in die Hände, denen weder rechts noch links, sondern nur ihre Machtstellung heilig ist. Manch ein Journalist stellt vielleicht eines Tages fest, dass er die ganze Zeit über nur ein nützlicher Idiot gewesen ist.


23.4.2013

Medienstudie: Journalisten unter sich

 

Deutsche Medienmacher erzielten jetzt einen bemerkenswerten Negativrekord: Unter dem Titel „Kritik – Fremdwort für deutsche Journalisten“ veröffentlichte das Erich-Brost-Institut für internationalen Journalismus der TU Dortmund am 18. April die Ergebnisse einer Befragung von 1.762 Journalisten in zwölf europäischen Ländern und den Vergleichsstaaten Tunesien und Jordanien. Die Studie „Media Accountability and Transparency in Europe” ging Fragen rund um das Thema Selbstkontrolle und praktizierte Medienverantwortung nach. Das Material dient auch als Diskussionsgrundlage auf EU-Ebene dafür, ob das bestehende Sanktionspotenzial europäischer Presseräte ausreicht. Auslöser ist der „News of the World“-Skandal in Großbritannien. In Sachen Kritikkultur ist der deutsche Journalismus Schlusslicht, liegt also auch hinter den arabischen Vergleichsstaaten: Über ein Drittel der befragten deutschen Journalisten kritisiert (fast) nie Kollegen, zwei Drittel werden von Kollegen oder Vorgesetzten (fast) nie kritisiert. „Obwohl deutsche Journalisten regelmäßig Politiker und Manager in die Mangel nehmen, sind sie gleichsam unerfahren damit, den kritischen Blick auf sich selbst zu richten“, ist das Fazit von Susanne Fengler, Leiterin des Erich-Brost-Instituts. Wenn es um das eigene Metier geht, gelte immer noch das Motto „Eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus“. Es herrsche „erschreckend wenig Kritikkultur“. Positiv heraus sticht Finnland: In den hierarchisch flexiblen Redaktionen wird auch öffentlich häufig Kollegenkritik geübt. Am meisten Feedback erhalten deutsche Journalisten noch von den Mediennutzern.

 

"Reichlich ignorant"

 

Diese allerdings, so ein weiteres bemerkenswertes Ergebnis,  werden europaweit nicht sonderlich ernst genommen. Nur die Hälfte der Befragten plädiert dafür, Publikumskritik ernst zu nehmen. Die Journalisten klären untereinander, was guten Journalismus ausmacht. 95 Prozent fühlen sich in erster Linie ihrem Gewissen gegenüber verantwortlich, dann den professionellen Standards und Quellen. Dahinter rangieren im Mittel aller Länder mit 82 Prozent das Zielpublikum und mit nur 74 Prozent die Öffentlichkeit. Prof. Fengler folgert daraus: „Zum einen ist der Journalismus noch immer ein stark individualethisch und erst in zweiter Linie von gemeinsamen professionellen Standards geprägter Beruf. Und zum anderen verhalten sich viele Journalisten selbst in einer Zeit des massiven Medienumbruchs ihrer wichtigsten Anspruchsgruppe, dem Publikum, gegenüber reichlich ignorant.“ Skeptisch bewertet sie vor allem das Statement, die Leute sollten doch zu Gericht gehen, wenn sie sich von Medien ungerecht behandelt fühlen. In Deutschland trifft diese Aussage auf mittlere Zustimmung; anders in Finnland oder der Schweiz, wo Medienselbstkontrolle hohen Stellenwert hat.

 

Wenig Medienverantwortung

 

Bei Lektüre der Ergebnisse zeigt sich eine Diskrepanz zwischen Journalisten und ihren Vorgesetzten. Auf die Frage, ob das Management auf Publikumsbeschwerden hinreichend reagiere, Debatten über Qualität befördere oder Transparenz entwickle, gab es nur mäßiges Echo. Der Wunsch deutscher Journalisten nach mehr Transparenz sei aber offensichtlich: Mit sehr hoher Zustimmung wurde beantwortet, ob Medienunternehmen ihre Eigentümerstrukturen und politischen Verbindungen offen legen sollen. Außerdem glauben Journalisten an das publikumswirksame Potenzial von Medientransparenz, trotzdem wird es in deutschen Redaktionen kaum praktiziert. „Deutsche Journalisten, das zeigt unsere Studie ebenfalls deutlich, sind mit dem Engagement ihrer Vorgesetzten für Medienverantwortung und Medienqualität unzufrieden“, so ein weiteres Fazit. Bezüglich Medienselbstkontrolle weist Deutschland vergleichsweise gut ausgeprägte Infrastruk-turen auf. Dennoch  messen Journalisten etwa dem Presserat wie auch neuen Formaten im Internet wie Medienblogs nur mittleren Einfluss bei. „Journalisten kalkulieren sehr genau, welche Instrumente ihnen persönlich gefährlich werden können“, so die Institutsmitarbeiter. Sie wüssten „sehr genau, was es sie ‚kostet‘, sich an die Spielregeln zu halten – oder eben nicht“. Ethikkodizes auf Redaktionsebene sowie Mediengesetze werden noch als einflussreichste Instrumente angesehen. Allerdings ist Deutschland auch Schlusslicht bei der Frage, ob Redaktio-nen auf ihrer Webseite ein Bekenntnis zu journalistischen Ethik-Kodizes veröffentlichen soll.

 

Halbherzige Lippenbekenntnisse

 

Eine sehr ehrliche Beantwortung der Fragen kommt von ost- und südeuropäischen Journalisten. Sie berichten überdurchschnittlich oft davon, politisch an der Frontlinie zu stehen, für politisch klar positionierte Medien zu arbeiten, sich einer politischen Idee verpflichtet zu fühlen bzw. unter Druck seitens der Regierung zu stehen. Journalisten dort befürworten die Aussage: „Je besser die Leute wissen, wie Journalisten arbeiten, desto weniger werden sie ihnen vertrauen.“ Als Grund dafür wird angenommen: Dortige Medien sind eng mit der Politik verflochten und Journalisten befürchten ein negatives Image, wenn sie diese Einflussnahme offen legen. Deutsche Journalisten zeigen zwar eine hohe Zustimmung zur Aussage „Medienverantwortung ist unabdingbare Voraussetzung für Presse-freiheit“. Die Studienmitarbeiter betonen allerdings: „Wollen die Medien mittelfristig erfolgreich unterbinden, von der Politik an die Kandare gelegt zu werden, darf dieses Statement nicht länger ein halbherziges Lippenbekenntnis sein.“ Gefragt seien vor allem die Medienhäuser und Chefredakteure.

 

Erfahrungshalber ist nicht damit zu rechnen, dass Medienunternehmer aufgrund dieser Ergebnisse nun in sich gehen und entsprechende Konsequenzen ziehen. „Der Fall Wulff hat in den letzten Tagen eine Welle der Selbstreflexion bei deutschen Medien in Gang gesetzt“, schrieb zwar das Erich-Brost-Institut in seiner Pressemitteilung.  Das erscheint aber recht optimistisch nach nur spärlich erschienenen selbstkritischen Artikeln zum Mediendesaster in der Wulff-Affäre. Der Trend geht bereits wieder in Richtung Eigenlob und Rechtfertigung. Modelle der regulierten Selbstregulierung – der Staat setzt etwa Anreize für Selbstkontrolle, hält sich aber aus der Umsetzung komplett heraus – sieht Prof. Fengler als eine Lösung. Oder auch Redaktionen, in denen gute Leistungen gelobt und schwarze Schafe gerügt werden. Eine andere Personalpolitik könnte die beabsichtigte Regulierung von oben entbehrlich machen. Gesucht: Verleger und Chefredakteure mit Rückgrat, die sich ihrer Profession gegenüber verpflichtet fühlen, anstatt dem Klüngel in dieser Branche.


20.9.2012

Leserbrief zur Bedeutungslosigkeit im Journalismus

 

Bereits Aldous Huxley beantwortete die Frage nach der Bedeutung des Bedeutungslosen in seinem Essay „Wiedersehen mit der schönen neuen Welt“: So bestehe im demokratischen Westen zwar eine gesetzmäßig freie Presse, sie sei aber wirtschaftlicher Zensur unterworfen und von einer Machtelite gelenkt. Außerdem habe sich eine Industrie der Massenkommunikation entwickelt, die sich weder mit dem Wahren noch mit dem Falschen befasst, sondern dem Belanglosen. Diese Zerstreuung sei eine Bedrohung für die Freiheit, weil sie von der Manipulation der Gesellschaft ablenke.


14.9.2008

Leserbrief zum journalistischen Selbstverständnis

 

In der Hauptstadtjournaille scheinen ja provinzielle Vorstellungen zu kursieren. Da meint ein Journalist, seine Kollegen hätten vor Kurt Beck „keine Angst und damit keinen Respekt“ gehabt. Wäre Beck Mitglied der Bundesregierung gewesen, dann hätte es keine Medienkampagne gegen ihn gegeben, weil er dann über ein „Droh- und Furchtpotenzial verfügt hätte“. Erstens bedeutet das Wort Respekt (lat.) Rücksicht und hat mit Angst höchstens so viel zu tun, als dass daraus nie wirklich Respekt entstehen kann. Zweitens sollten Journalisten, die Rücksichtnahme nur unter „Droh- und Furchtpotenzial“ walten lassen, mal den Pressekodex des Deutschen Presserats lesen. Dort steht: „Sie nehmen ihre publizistische Aufgabe…unbeeinflusst von…sachfremden Beweggründen wahr.“